Flurbereinigung Ilsfeld-Auenstein - Abgabe des für die Abfindung der Teilnehmer nicht benötigten Masselandes (Rücklageflurstücke)
In der Flurbereinigung Ilsfeld-Auenstein sind die Widersprüche gegen die Landzuteilung verhandelt und geregelt. Das vorhandene Masseland wird zur Abfindung der Teilnehmer nicht mehr benötigt und kann abgegeben werden. Die Zuweisung des Masselandes erfolgt gemäß § 54 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durch das Landratsamt Heilbronn, Flurneuordnungsamt, in einem Nachtrag zum Flurbereinigungsplan nach den folgenden Grundsätzen. > mehr
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