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Gebühren und Steuern

Grundsteuer

In Deutschland ist die Grundsteuer in Art. 106 Abs. 6 GG und im Grundsteuergesetz (GrStG) geregelt.

 

Das Gesetz unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben.

 

Die Grundsteuer ist in der Regel in vier Raten 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres aufgeteilt. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, die Grundsteuer in einer Summe am 01.07. eines Jahres zu zahlen. Der Antrag muss nach dem Gesetz spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Jahres beim Steueramt Ilsfeld gestellt werden.

 

 

Grundsteuerhebesätze

Grundsteuer A 330 v. H.
Grundsteuer B 360 v.H.

 

Informationen zur Grundsteuer

Grund- und Gewerbesteuersatzung

 

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben wird. Die Gewerbesteuer trägt maßgeblich zur Finanzierung kommunaler Aufgaben in der Gemeinde Ilsfeld bei.

 

Die Gewerbesteuer wird in der Regel in vier Raten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig.

 

 

Gewerbesteuerhebesatz

Gewerbesteuer 360 v.H.

 

Grund- und Gewerbesteuersatzung

Hundesteuer

Jährliche Hundesteuer

 

Erster Hund 120,00 € pro Jahr
Jeder weitere Hund 240,00 € pro Jahr
   

Erster Kampfhund

240,00 € pro Jahr

Jeder weitere Kampfhund

480,00 € pro Jahr

 

Informationen zu Zwingerhunden finden Sie in der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer.

Sonstige Befreiungen finden Sie in der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer § 6.

 

Hundesteuer-Anmeldung

Hundesteuer-Abmeldung

Informationen zur Hundesteuer neu

Hundesteuersatzung

 

 

Wassergebühren

Frischwasser                                                                                      2,31 €/m3

Schmutzwassergebühr                                                                  2,21 €/m3
Niederschlagswassergebühr

(abhängig von der versiegelten Fläche)                                  0,46 €/m2
 

Die Vorauszahlungen werden jeweils am 31.03.,  30.06. und 30.09. fällig. In der Satzung finden Sie alle weiteren Informationen.

 

Wasserversorgungssatzung

 

Abwassersatzung

 

Merkblatt über die Eichpflicht für Wasserzähler

 

Zählergrundgebühren

Nenndurchfluss Qn Dauerdurchfluss Q3  
1,5 und 2,5 2,5 und 4 6,60 €/Monat
3,5 und 5 (6) 6,3 und 10 15,30 €/Monat
10 16 24,00 €/Monat
15 25 53,10 €/Monat
Verbundzähler DN 50 25 (DN 50) 52,60 €/Monat
Verbundzähler DN 80 63 (DN 80) 108,20 €/Monat
Verbundzähler DN 100 100 (DN 100) 163,00 €/Monat
Zählergebühr für Zwischenzähler   1,90 €/Monat

 

Die Zählergrundgebühren werden bei den Vorauszahlungen berücksichtigt.

 

 Wasserversorgungssatzung

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