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Mehrfachbeauftragung „Neue Ortsmitte Auenstein“

Vorbemerkung

 

Die Gemeinde Ilsfeld unternimmt seit Jahren im Rahmen der Sanierungsdurchführung „Ortsmitte Auenstein“ große Anstrengungen innerörtliche Bereiche im Ortsteil Auenstein neu zu ordnen und zu gestalten. Der wichtigste innerörtliche Bereich in Auenstein, der Bereich der Kirchgasse rund um die Jakobuskirche, soll als Ortsmitte weiterentwickelt werden, sowohl durch bauliche Maßnahmen als auch durch eine adäquate Freiflächen- bzw. Platzgestaltung.

Die Gemeinde Ilsfeld wurde im Jahr 2015 mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte Auenstein“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Seitdem konnten verschiedene Maßnahmen wie die Erschließung der Backhausgasse, die Neugestaltung der Schulstraße oder die Neuanlage der Parkfläche an der Beilsteiner Straße erfolgreich umgesetzt werden.

 

Im Zuge der laufenden Sanierungsmaßnahme "Ortsmitte Auenstein" hat die Gemeinde entschieden eine städtebauliche Mehrfachbeauftragung im Bereich der Ortsmitte und der Kirche durchzuführen, um hierüber die Grundlage für die städtebauliche Weiterentwicklung zu legen. Parallel zur Entscheidung für eine Mehrfachbeauftragung wurde ein Runder Tisch mit Vertretern aus der Kommunalpolitik und wichtigen Multiplikatoren initiiert, welcher die Programmerstellung wie auch die Mehrfachbeauftragung dialogisch vorbereitet und begleitet.

Die Situation rund um die Jakobuskirche und im Bereich der Kirchgasse hat ein hohes Potential für die Gestaltung einer lebendigen und attraktiven Ortsmitte. Darüber hinaus konnten im Rahmen der Sanierungsdurchführung weitere Bauflächen in zentraler Lage arrondiert werden, die sich ideal zur innerörtlichen Neuordnung eignen.

 

Mit der Planungsaufgabe möchte die Gemeinde Ilsfeld einen neuen städtebaulichen und freiraumplanerischen Akzent im Ortskern Auenstein setzen

 

Anlass und Ziel:

 

Anlass für das Verfahren „Neue Ortsmitte Auenstein“ ist der Wunsch der Gemeinde eine identitätsstiftende, lebendige, neue Ortsmitte unter Berücksichtigung einer möglichen Verlagerung des Ev. Gemeindehauses und einer angemessenen baulichen Nachverdichtung zu entwickeln.

 

Das städtebauliche und freiraumplanerische Umfeld der Kirchgasse und der Jakobuskirche entsprechen nicht den Anforderungen an eine klar ablesbare und qualitätsvoll gestaltete Ortsmitte. Durch den Abbruch von Gebäuden in diesem Bereich sind weitere Flächen frei geworden, die sich aufgrund der zentralen Lage optimal für eine innerörtliche Neugestaltung eignen und eine umfassende Aufwertung der Ortsmitte von Auenstein ermöglichen.

 

Das Mehrfachbeauftragungsgebiet ist Teil des seit dem Jahr 2015 förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortsmitte Auenstein“, mit dem die Gemeinde die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung des Ortskerns weiter vorantreibt. Für bauliche Maßnahmen sowie der Neugestaltung von öffentlichen Straßen und Plätze stehen in diesem Zusammenhang Städtebauförderungsmittel zur Verfügung.

 

Im Rahmen der Sanierungsdurchführung „Ortsmitte Auenstein“ konnten bereits viele der ursprünglichen bestehenden städtebaulichen Missstände behoben werden. Zentral für den Erfolg des Sanierungsgebietes wird je-doch die Neugestaltung der Ortsmitte sowie die städtebauliche und frei-raumplanerische Aufwertung des direkten Kirchenumfeldes sein. Um einen attraktiven und lebendigen Ort zu schaffen, soll die Mehrfachbeauftragung Beiträge liefern, wie die Ortsmitte aufgewertet und ein identitätsstiftendes Ensemble für die Bürger Auensteins gestaltet werden kann.

 

Die folgenden Zielvorstellungen sollen im Rahmen der Mehrfachbeauftragung konkretisiert werden:

 

· Neugestaltung des „Kirchplatzes“ und Akzentuierung der neuen Ortsmitte Auensteins als identitätsstiftender Mittelpunkt von Auenstein

· Verlagerung des Ev. Gemeindehauses mit zusätzlichen Nutzungen zur Belebung der Ortsmitte durch ein vielfältiges Nutzungsangebot für die Bürger

·         Freiraumplanerische Aufwertung der zentralen Freifläche als öffentlicher Treffpunkt mit guter Aufenthaltsqualität und als Kommunikationsort für alle Generationen (Kinder, Jugend, Familien, Senioren)

·         Weitere Baumaßnahmen zur Stärkung des Innenbereichs durch passende Nutzungen in der Ortsmitte

Zur Lösung der anstehenden Planungsaufgabe wurde eine zweistufige Mehrfachbeauftragung als kooperatives Verfahren durchgeführt.

Für das Verfahren wurden 5 Planungsteams ausgewählt, bestehend jeweils aus einem Büro für Stadtplanung und einem Büro für Landschaftsplanung.

 

Nach der 1. Stufe wurden zwei Arbeiten nicht zur Weiterbearbeitung empfohlen bzw. ausgeschieden.

 

Das Preisgericht tagte am 21.07.2023. Das Protokoll über die Verhandlung des Preisgerichts steht hier zur Verfügung.

 

Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober (Gemeinde Ilsfeld) einstimmig, die mit dem ersten Rang (Tarnzahl 1001) ausgezeichnete Arbeit, auf Grundlage der schriftlichen Beurteilung den weiteren Planungen zugrunde zu legen. Die Kritikpunkte der Beurteilung sollen dabei im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

Verfasser der Arbeit ist das Planungsteam MESS Stadtplaner, Kaiserslautern mit GDLA, Heidelberg.

Folgende Beurteilung wurde vom Preisgericht abgegeben:

Durch die Setzung eines gewinkelten Baukörpers entlang der West- und Nordseite des Platzes wird die städtebauliche Situation auf zugleich einfache wie auch überzeugende Weise neu geordnet. Die nördliche Kirchgasse wird räumlihich gefasst und die westliche Platzseite vor der Brandwand des Wohnhauses Nr. 10 geschlossen. Es entsteht ein gut proportionierter und in seiner Größe angemessener Platzraum zwischen Kirche und neuem Gemeindehaus, der die gewünschten Festnutzungen zulässt und gleichzeitig auch eine hohe Aufenthalts- und Gestaltungsqualität in der Alltagsnutzung verspricht. Durch die eingeschossige Bauweise mit Satteldach und die Auflösung in zwei Einzelhäuser mit verbindendem Erschließungselement wird die städtebauliche Körnung der Umgebung aufgenommen, so dass sich das Gebäude gut in die dörfliche Umgebung einfügt. Diskutiert wird, ob der nördliche Baukörper durch eine Zweigeschossigkeit die räumliche Qualität noch stärken könnte. Ergänzt wird das Gemeindehaus durch einen weiteren kleineren Baukörper im Norden, der die städtebauliche Situation als nördlicher Raumabschluss und Gegenüber des südlichen Gasthofs Krone gut ergänzt und mit seiner vorgeschlagenen EG-Nutzung als Café oder Dorfladen auch zur Belebung der neuen Ortsmitte beiträgt.

Die Parkierung erfolgt geschickt in einer unter das Gemeindehaus geschobenen Tiefgarage, die über die südliche Kirchgasse und den Hof nördlich der Krone erschlossen wird. Diese Lösung überzeugt in ihrer Einfachheit, die Funktionalität ist durch die planerische Durcharbeitung nachgewiesen. Ein kleines Manko wird in möglichen Konfliktsituationen zwischen Zufahrt und der an den südlichen Rand gedrängten Außengastronomie des Gasthofs Krone gesehen, wo-bei im Preisgericht Potenzial für Verbesserungen gesehen wird.

Die neu entstehenden Freiräume sind durchweg gut proportioniert und qualitätvoll gestaltet. Insbesondere verspricht der neue „ebene“ Kirchplatz durch das leichte Eintiefen bzw. Herausheben aus dem Gelände in Verbindung mit attraktiven Stufenanlagen eine hohe Aufenthaltsqualität. Die beiden erdgebundenen Bäume im Norden und Süden fassen zusammen mit der vorhandenen Kastanie vor der Kirche den Platz gut und schaffen angenehme grüne Anziehungspunkte im Schatten, die auch angesichts des Klimawandels wichtige Funktionen übernehmen. In diesem Zusammenhang wären größere grüne Baumquartiere unbedingt empfehlenswert. Der südliche Baum steht zudem zu dicht am Brunnen, was bautechnisch so nicht funktionieren kann. Die mobilen Pflanzkübel mit Bänken und Kleinbäumen können zusätzliche Gestaltungs- und Aufenthaltsqualitäten erzeugen, erscheinen in ihrer Anzahl jedoch zu kleinteilig und zerteilen durch ihre lineare Anordnung den Platz unnötig.

Der südliche Zugang zum Platzüber die Kirchgasse ist ebenfalls klar und gut gestaltet und stellt ein attraktives Entrée zur neuen Ortsmitte dar. Sehr begrüßt wird die vorgeschlagene Wegeverbindung im Westen des Gemeindehauses zwischen der nördlichen Kirchgasse und dem “Kronenhof“, die auch den Bürgerweg einbindet und damit zu einer guten Vernetzung im Ortskern beiträgt. Der neue Friedhofszugang im Norden liegt funktional an der richtigen Stelle und ist überzeugend und harmonisch in das Gesamtkonzept eingebunden.

Eine zusätzliche Attraktion stellt der kleine Spielplatz unter einem Baumcarrée dar, der wie selbstverständlich mit Retentionsflächen und Behindertenstellplätzen kombiniert wird.

Schließlich stellt auch die Grüngestaltung nördlich der Kirche am heute bestehenden Friedhofszugang einen positiven Beitrag dar.

In der Grundrissgestaltung überzeugt das Gemeindehaus noch nicht vollständig. Insbesondere werden in der fehlenden Großzügigkeit der Eingangssituation und der z.T. umwegigen Erschließung der Räume Schwächen gesehen. Auch die Lage der Küche in Verbindung mit der Anlieferungsmöglichkeit v.a. bei Festen ist nicht optimal.

Insgesamt besticht die Arbeit durch eine sehr gelungene, den Bestand auf selbstverständliche Weise ergänzende städtebauliche Konzeption und eine hohe Qualität in Maßstäblichkeit und Ausarbeitung der Freiräume. Sie stellt einen überzeugenden Vorschlag für die Neue Ortsmitte von Auenstein dar.

 

Die Arbeit des 1. Ranges im Detail finden Sie hier.

 

Umstellung auf LED Beleuchtung in der Sturmfederhalle

Maßnahme und Laufzeit:

Energetische Sanierung der Innenbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung der Sturmfederhalle in Schozach durch Umstellung auf hocheffiziente LED Beleuchtung mit dem Ziel den Sportbetrieb, sowie Veranstaltungen wieder optimal und energetisch sinnvoll auszuleuchten. Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Die Umstellung wird bis Ende Juni 2023 vorgenommen.

 

Beteiligte Partner:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Gemeinde Ilsfeld

 

Mit einem Zuschuss der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird die Gemeinde in der Sturmfederhalle Schozach die Innenbeleuchtung im Bereich der Sporthalle, des Vereinszimmer, der Küche, den Fluren sowie die Sanitär – und Umkleideräume durch eine nutzungsgerechte Beleuchtung mit moderner Steuer- und Regelungstechnik erneuern. Ebenso werden die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung sowie die Sicherheitsbeleuchtung ausgewechselt.

 

Die Vorteile der Umstellung auf LED-Leuchten liegen vor allem in einem geringeren Stromverbrauch, ca. 80 % des bisherigen Verbrauchs werden mit der Umstellung eingespart was ungefähr 36.000 kWh/a ausmachen. Dadurch ergibt sich für die Gemeinde Ilsfeld auch eine beachtliche CO2-Einsparung von jährlich ca. 430 t. __________________________________________________________________

 

Nationale Klimaschutzinitiative:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 in der Gemeinde Ilsfeld (siehe grüne Boxen)

Gemeinsamer Gutachterausschuss
Weinsberger Tal und Schozachtal
bei der Stadt Weinsberg
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Weinsberger Tal und Schozachtal bei der Stadt Weinsberg


Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 für den Bereich Weinsberger Tal und Schozachtal ermittelt und in der Sitzung am 09.11.2021 beschlossen.

 

Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für unbebaute Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen eines Verkehrswertes vom Richtwert.


Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite der Stadt Weinsberg unter www.weinsberg.de unter der Rubrik Rathaus und Service/Gutachterausschuss veröffentlicht.
Diese werden dort in verschiedenen Kartenausschnitten mit Darstellung der aktuellen Bodenrichtwerte und einer tabellarischen Auflistung präsentiert.
Die Bodenrichtwertkarten werden momentan überarbeitet und stehen demnächst zur Verfügung.

Weinsberg, den 09.11.2021

Klaus Grimmeißen

stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses

Bauen in Ilsfeld

Ilsfeld ist eine junge und lebendige Gemeinde im Schozachtal. Sie steht für eine kontinuierliche Entwicklung im privaten Wohnungsbereich wie auch im gewerblichen Bereich, für attraktive Angebote für junge Familien, wie z. B. einem der günstigsten Ganztagesangebote für Kinder im Landkreis Heilbronn, wie auch für ein abwechslungsreiches und interessantes Vereinsleben und für vieles mehr.
Die Gemeinde Ilsfeld verfügt zudem über eine sehr gute Anbindung an die Autobahn A 81. Stuttgart ist in ca. 25 Minuten zu erreichen, Ludwigsburg in ca. 15 Minuten und Heilbronn in ca. 10 Minuten.
Für Fragen über Baugebiete in Ilsfeld steht Ihnen Herr Markus Schäufele unter der Telefon-Nr. 07062/9042-37 gerne zur Verfügung.

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Auskünfte Bauen und Planen

Bitte senden Sie Ihre Anfragen an folgende E-Mail Adresse: 

bauen@ilsfeld.de

 

Folgende Anfragen können per E-Mail an das Sekretariat des Fachbereichs Bauen und Planen gestellt werden:

 

-          Auskunft aus dem Bebauungsplan

-          Auszüge/Kopien aus der Bauakte (u.a. Planzeichnungen, Flächenberechnungen)

-          Auskunft aus der Denkmalliste

-          Auskunft aus den Leitungsplänen des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes

-          Auskunft aus den Kanalplänen des öffentlichen Abwasserbeseitigungsnetzes

-          Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

 

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Erteilung dieser beispielhaft aufgeführten Auskünfte gebührenpflichtig ist. Die Auskünfte werden mit einer Gebühr von 12,60 €/ Zeiteinheit berechnet. Auf die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Ilsfeld wird entsprechend verwiesen

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis werden mit einer Gebühr von 20,00 € je Flurstück berechnet, auch im Falle einer Negativauskunft. Auf die Baugebührensatzung der Gemeinde Ilsfeld wird entsprechend verwiesen.

Die angefallenen Verwaltungsgebühren werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.

Bitte geben Sie uns daher Ihre Rechnungsadresse an.

 

Wir bitten Sie, bei Anfragen zu Baulasten sowie zu Bauakten die Zustimmung des Grundstückseigentümers in Form einer Vollmacht vorzulegen oder uns, falls Sie selbst Eigentümer/In sind, eine Kopie Ihres Personalausweises zuzusenden.

 

Hinweise:

  • Einen aktuellen Auszug aus dem darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters (auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt) erhalten Sie beim Vermessungsamt im Landratsamt Heilbronn.
  • Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten Sie bei der unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörde im Landratsamt Heilbronn.
  •  Hochwassergefahrenkarten stehen im Internet über den Umwelt-Daten- und Karten-Online-Dienst bereit. Bei fachlichen Fragen zu den Hochwassergefahrenkarten können Sie sich an die untere Wasserbehörde im Landratsamt Heilbronn wenden.
  • Einsicht in das Denkmalbuch erhalten Sie beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart.

 

Neubaugebiet „Hühnlesäcker-Mühlrain“ in Ilsfeld-Auenstein

Am Ortsrand unseres schönen Ilsfelder Teilortes Auenstein entsteht derzeit das Neubaugebiet „Hühnlesäcker-Mühlrain“.

Verbunden durch eine Fußgängerbrücke befindet sich das Neubaugebiet nördlich und südlich der Helfenberger Straße, durch welche auch die Zufahrt erfolgt. In sehr attraktiver Lage entstehen hier sonnige Bauplätze, von denen aus man die herrliche Aussicht auf das grüne Umland, Weinberge und das schöne Schozachtal genießen kann. Derzeit sind seitens der Gemeinde Ilsfeld keine Bauplätze zu erwerben.

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Hinweis für die Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet:

Hinweis für Bauherren, Planer, Vermesser, Geologen u.a.

 

Für den Bauabschnitt I „Mühlrain“ (d.h. Gässlesfeld, Höhenweg, Johannes-Kleindienst-Weg) liegen die Kanalbestandspläne (Schmutzwasserkanal + Regenwasserkanal) mit Höhenangaben und Grundstückseinführung sowie die Leitungsbestandspläne (Wasserversorgung + Nahwärmeleitung) mit Grundstückseinführung vor.

Diese können bei der Gemeinde Ilsfeld (Fachbereich Bauen und Planen) per E-Mail angefordert werden (josephine.erath@ilsfeld.de oder beate.uhl@ilsfeld.de).

Für Bauvorhaben in diesem Bauabschnitt, werden ab KW 14/2020 Baufreigaben erteilt, sofern die rechtlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Dieser Bauabschnitt ist für die privaten Bauherren freigegeben.

 

Für den Bauabschnitt II „Hühnlesäcker" (d.h. Hühnlesäcker, Johann-Adam-Schlipf-Weg, Lehrer-Merz-Weg, Lukas-Trefz-Weg, Professor-Mangold-Weg, Schultheiss-Keppler-Weg) liegen die Kanalbestandspläne (Schmutzwasserkanal + Regenwasserkanal) mit Höhenangaben und Grundstückseinführung sowie die Leitungsbestandspläne (Wasserversorgung + Nahwärmeleitung) mit Grundstückseinführung vor. Diese können bei der Gemeinde Ilsfeld (Fachbereich Bauen und Planen) per E-Mail angefordert werden (josephine.erath@ilsfeld.de oder beate.uhl@ilsfeld.de).

Für Bauvorhaben in diesem Bauabschnitt, werden ab KW 23/2020 Baufreigaben erteilt, sofern die rechtlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Dieser Bauabschnitt ist für die privaten Bauherren freigegeben.

 

Aufgrund von Restarbeiten ist ggf. mit Einschränkungen zu rechnen. Zu beachten ist im Bauablauf der Einzelbauvorhaben, dass die „Nahwärme“ noch nicht in Betrieb ist. Die Erschließungsarbeiten zur Nahwärmeanbindung erfolgen derzeit. Wir bitten um Beachtung.

 

 

 

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Hier finden Sie die dazugehörigen Informationen und Pläne: 

Bebauungsplan Hühnlesäcker-Mühlrain

 

Textteil zu Bebauungsplan Hühnlesäcker-Mühlrain

 

Begründung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften Hühnlesäcker-Mühlrain

 

Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan Hühnlesäcker-Mühlrain

 

Grünordnungsplan Maßnahmeplan Hühnlesäcker-Mühlrain

 

Grünordnungsplan Bestands und Konfliktplan Hühnlesäcker-Mühlrain 

 

Grünordnungsplan Umweltbericht Hühnlesäcker-Mühlrain

 

Die letzten Monate hat sich sehr viel im Sanierungsgebiet Auenstein getan, vor allem rund um das Backhaus - eine Bilderschau:

  • Ortskernsanierung Auenstein - von Abbruch zu

  • Ortskernsanierung Auenstein - von Abbruch zu

  • Ortskernsanierung Auenstein - von Abbruch zu

  • Ortskernsanierung Auenstein - von Abbruch zu

  • Ortskernsanierung Auenstein - von Abbruch zu

  • Ortskernsanierung Auenstein - von Abbruch zu

  • Ortskernsanierung Auenstein - von Abbruch zu

  • Ortskernsanierung Auenstein - von Abbruch zu

  • Ortskernsanierung Auenstein - von Abbruch zu

  • Neuordnung

  • Neuordnung

  • Neuordnung

  • Neuordnung

  • Neuordnung

  • Neuordnung

Hier finden Sie die wichtigsten Formulare zum Thema "Bauen"

Die untenstehenden Formulare können Sie zu Hause ausdrucken und dann entweder im Rathaus abgeben, in den Briefkasten des Rathauses werfen oder per Post an folgende Adresse senden:

Gemeindeverwaltung Ilsfeld

Rathausstr. 8

74360 Ilsfeld

 

Ausführliche Informationen zum Thema "Bauen" erhalten Sie hier:

https://www.ilsfeld.de/buergerservice/leistungen