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Kinder- und Jugendreferat

Kommunale Kinder- und Jugendarbeit

Kommunale Kinder- und Jugendarbeit umfasst die Gesamtheit aller Aufgaben im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit, die von einer Kommune erfüllt werden. Kommunale Kinder- und Jugendarbeit ist somit nicht nur ein eigenständiges Arbeitsfeld innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, sondern als Leistungsbereich der Kommunalverwaltung ein bedeutsamer Teil der sozialen Infrastruktur.

 

In Baden-Württemberg wird vielerorts Kommunale Kinder- und Jugendarbeit durch ein eigenständiges Referat wahrgenommen. Einem solchen Kinder- und Jugendreferat obliegt die Planung, Steuerung, Umsetzung und Qualitätssicherung einer abgestimmten und bedarfs-gerechten Kinder- und Jugendarbeit.  

 

Die gesetzlichen Grundlagen für die Kommunale Kinder- und Jugendarbeit ergeben sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG / SGB VIII, vor allem die §§ 11 bis 14), aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (Landesausführungsgesetz zum SGB VIII, LKJHG) sowie aus der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.

 

Das Ilsfelder Kinder- und Jugendreferat unterscheidet zwischen den Handlungsfeldern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit und der Freizeitpädagogik am Schul-zentrum (schulbezogene Kinder- und Jugendarbeit).

In der Praxis erfolgt allerdings keine strengen Abgrenzungen dieser Handlungsfelder, vielmehr gibt es viele Schnittmengen und Überschneidungen. Eine Verknüpfung aller Handlungsfelder bringt im Ergebnis eine wirkungsvolle und zielgerichtete  kommunale Kinder- und Jugendarbeit.

Aufgaben

Die grundlegenden Aufgaben des Ilsfelder Kinder- und Jugendreferates lassen sich aus den rechtlichen Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes  ableiten.

 

Darin heisst es, dass  jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen sind. Diese sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen (vgl. §11 Jugendarbeit).

 

Zudem sollen jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, durch die Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern (vgl. §13 Jugendsozialarbeit).

 

Kommunale Kinder- und Jugendarbeit basiert grundsätzlich auf der Annahme, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene entsprechend ihres Entwicklungsstandes und ihrer konkreten Lebenslagen ihre Entwicklung selbst in die Hand nehmen oder zumindest mitgestalten sollen. In diesem Sinne ist der grundlegende Ansatz der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit, diesen Entwicklungs- und Bildungsprozess zu unterstützen.

Ziele

Die Ziele Kommunaler Kinder- und Jugendarbeit definieren sich anhand der gesetzlichen Grundlagen. Die Förderung der Entwicklung und die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschafsfähigen Persönlichkeit ist nach §1 SGB 8 grundlegendes Recht von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

 

Ziel ist es junge/n Menschen

  • zu eigenverantwortlichen, gesellschaftlichen und politischem Handeln zu befähigen
  • zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Fremdverantwortung hinzuführen
  • zu unterstützen um ihre persönlichen Lebensbedingungen und die ihnen zugrunde liegenden Zusammenhänge besser erkennnen zu können
  • zu befähigen, sich selbst vor gefährdenden Einflüssen zu schützen
  • erforderliche sozialpädagogische Hilfen zu geben oder zu vermitteln, wenn sie sozial oder individuell beeinträchtigt oder von einer Beeinträchtigung bedroht sind
  • unterschiedliche Formen und Alternativen der Lebens- und Freizeitgestaltungen aufzuzeigen

Schwerpunkte

Verbunden mit den drei Handlungsfeldern der Kommunalen Jugendarbeit in Ilsfeld (Offene Kinder- und Jugendarbeit - Schulsozialarbeit - Freizeitpädagogik) sind die Schwerpunkte in

  • der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung mit Sport, Spiel und Geselligkeit
  • der Förderung junger Menschen, die sozial oder individuell beeinträchtigt oder von einer Beeinträchtigung bedroht sind
  • und der schulbezogenen Jugendarbeit 

zu sehen.