Nahwärme

Fördermöglichkeiten

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude Zuschuss Nr. 458 KfW

 

Seit Februar 2024 sind antragsberechtigt:

- Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern


Planmäßig ab Ende Mai 2024 sind antragsberechtigt:

- Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum


Planmäßig ab August 2024 sind antragsberechtigt:

- Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümer­gemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Sondereigentum

 

Mit dem Zuschuss förderrt die KfW den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.

 

Zuschusshöhe


Wie hoch Ihr voraussichtlicher Zuschussbetrag für einzelne energetische Maßnahmen ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind.

 

Bei einem Einfamilien­haus berücksichtigen wir Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro.

 

Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förder­fähigen Kosten nach der Anzahl der Wohn­einheiten:

 

- 30 000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit


Davon erhalten Sie – unabhängig von der Antragstellergruppe – maximal 70 % als Zuschuss.

 

Zusätzlich können Sie einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro erhalten.

 

Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen zusammen:

 

Einzelmaßnahmen    Grundförderung      Effizienzbonus         Klima-geschwindig-keitsbonus Einkommens-bonus                         
  30 %   20 % 30 %
  30 %   20 % 30 %
  30 % 5 % 20 % 30 %
  30 %   20 % 30 %
  30 %   20 % 30 %
  30 %   20 % 30 %
  30 %   20 % 30 %
  30 %   20 % 30 %

Quelle: KfW Stand Februar 2026

 

Weitere Informationen entnehmen Sie hier: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) | KfW

 

Anleitung: So beantragt man die KfW-Förderung


Die KfW-Bank hat eine Anleitung erstellt, wie man in fünf Schritten an den Zuschuss kommt.