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Energieeinspar-verordnungen BMWK

BMWK: Maßnahmen zum Energiesparen

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 24.08.2022 zwei Energieeinsparverordnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gebilligt. Beide Verordnungen basieren auf § 30 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und sollen einen weiteren Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit leisten.

 

Die zwei Verordnungen beinhalten konkret Maßnahmen zur Energieeinsparung für die kommende und die übernächste Heizperiode und adressieren die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte. Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.

 

Eine Verordnung mit Kurzfristmaßnahmen gilt ab dem 1.9.2022 bis einschließlich 15.04.2023. Die zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen gilt ab dem 1.10.2022 und hat eine Geltungsdauer von 24 Monaten. Letztere bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Die vollständige Pressemitteilung des BMWK vom 24. August 2022 finden Sie unter folgendem Link:

 

BMWK - Habeck: „Treiben Energieeinsparung weiter voran“ Bundeskabinett billigt Energieeinspar-Verordnungen 

Verordnungen im Überblick