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Aktuelles | Brod, Jule | 19.08.2026

Änderung der Allgemeinverfügung zur Einschränkung von Wasserentnahmen

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat sich die Niedrigwasserlage weiter verschärft, so dass die Wasserstände in den Gewässern des Landkreises Heilbronn stark gesunken sind. Da in den kommenden Wochen kaum ergiebige Niederschläge zu erwarten sind und steigende Wassertemperaturen die Gewässer zusätzlich belasten, verschärft jede weitere Entnahme die angespannte Situation.

 

Zum Schutz der Oberflächengewässer hat das Landratsamt bereits mit Allgemeinverfügung vom 25.06.2026 die Entnahme von Wasser aus allen oberirdischen Gewässern im Landkreis Heilbronn bis zum 30.09.2026 eingeschränkt.

 

Aufgrund der angespannten Niedrigwassersituation wird hiermit insbesondere auf folgende wichtige Änderungen der Allgemeinverfügung verwiesen, welche am 18.08.2026 bekanntgegeben wird:

 

  1. Die Entnahme von Grundwasser aus Quellen, die in ein oberirdisches Gewässer münden, wird bis auf weiteres untersagt. Dies gilt nicht, wenn für diese Entnahme eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
  2. Die Entnahme von Grundwasser aus Lauf- und Zierbrunnen sowie aus Wasserzapfstellen, deren Wasser in ein oberirdisches Gewässer münden, wird bis auf Weiteres untersagt.

Die Änderungen der Allgemeinverfügung betreffen:

  • Quellen, Wasserzapfstellen, Lauf- und Zierbrunnen sowie Überläufe (von Quellfassungen), die in ein oberirdisches Gewässer oder einen Regenwasserkanal münden
  • Laufbrunnen, die aus oberirdischen Gewässern gespeist werden

Nicht betroffen sind:

  • (Echte) Brunnen, bei denen Grundwasser aktiv an die Oberfläche gepumpt wird (z. B. handbetriebene Pumpbrunnen/Schwengelpumpen)
  • Quellen, Wasserzapfstellen, Lauf- und Zierbrunnen oder Überläufe, die in einen Misch- oder Schmutzwasserkanal ableiten
  • Grundwasserentnahmen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis (z. B. zur Trinkwasserversorgung)

Die Allgemeinverfügung und ihre Änderung können auf der Internetseite des Landratsamts Heilbronn unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden: https://www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen.9861.htm

 

Weitere Informationen und die Beantwortung zu öfters aufkommenden Fragen hinsichtlich der Regelungen der Allgemeinverfügung und deren Änderung enthält das FAQ, welches unter der Rubrik „Gewässer und Hochwasserschutz“ auf der Internetseite des Landratsamtes Heilbronn eingesehen werden kann.

https://www.landkreis-heilbronn.de/gewaesser-und-hochwasserschutz.867.htm

 

Aktuelle Informationen zur Niedrigwasserlage in Baden-Württemberg sind außerdem über das Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg abrufbar:

https://niz.baden-wuerttemberg.de/

 

Angesichts des Klimawandels ist es sinnvoll, Wasser aus niederschlagsreichen Zeiten möglichst zu speichern, beispielsweise in Teichen oder Zisternen, und es in trockenen Perioden zu nutzen. Wo eine Speicherung nicht möglich ist, kann die Versickerung des Niederschlagswassers einen wichtigen Beitrag zur Grundwasserneubildung leisten. Damit können alle dazu beitragen, die natürlichen Wasserressourcen nachhaltig zu schützen.

 

Jede vermiedene Wasserentnahme trägt dazu bei, die derzeit stark belasteten Gewässer zu entlasten. Das Landratsamt Heilbronn bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Betriebe um Verständnis für die erforderlichen Einschränkungen und darum, die geltenden Regelungen zu beachten und so zum Schutz der Gewässer und ihrer Lebensgemeinschaften beizutragen.