Aktuelles
Aktuelles | Brod, Jule | 25.06.2025
Amtliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes Schozachwasserversorgungsgruppe, Sitz Untergruppenbach
Wasserhärte nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz und Nitratwerte
Nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz müssen auf den Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln abgestufte Dosierungsempfehlungen angegeben werden. Das heißt, dass je nach Härtebereich unterschiedliche Mengen an Reinigungs- und Waschmitteln verwendet werden sollen. Am 5. Mai 2007 ist eine Neufassung des Gesetzes in Kraft getreten. Nach § 9 des Gesetzes gibt es statt seither 4 Härtebereiche nur noch 3 Härtebereiche. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter (mmol/l) erfolgen. Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht. Die Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese 3 Härtebereiche.