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Aktuelles | Luft, Marlene | 20.11.2022 – 25.12.2022

CO2-Kosten werden ab 2023 zwischen Vermietenden und Mietenden aufgeteilt

Der Bundestag hat die Kostenaufteilung des CO2-Preises beschlossen. Bei Wohngebäuden mit besonders hohem Treibhausgas-Ausstoß pro Quadratmeter übernimmt der Vermietende ab dem nächsten Jahr bis zu 95 % der Bepreisung.

 

Wer mit Öl und Gas heizt, muss dafür seit 2021 in Deutschland einen CO2-Preis zahlen. Durch ihn sollen die wahren Kosten des Kohlendioxidaustoßes abgebildet werden, insbesondere die massiven Kosten, die durch die globale Erhitzung anfallen. Eine ausreichend hohe CO2-Bepreisung gilt als eines der wichtigsten Instrumente, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, denn sie schafft finanzielle Anreize für klimaschonendes Verhalten. Damit sich diese Lenkwirkung entfaltet, müssen Verbraucher:innen auch die Möglichkeit haben, ihre CO2-Bilanz zu verringern. Das war bisher bei Mieter:innen nur begrenzt gegeben. Sie können zwar effizient heizen, doch sie haben keinen Einfluss auf die Art der Energieerzeugung und die energetische Qualität des Gebäudes.

 

Um Vermieter:innen zur energetischen Sanierung ihres Gebäudes zu motivieren, wird der CO2-Preis ab dem 1.01.2023 zwischen beiden Parteien in einem 10-Stufenmodell aufgeteilt. Ist das Gebäude auf einem niedrigen energetischen Sanierungsstand, müssen Vermieter:innen bis zu 95 % der CO2-Kosten tragen. Wird hingegen ein Wohngebäude mit einem sehr niedrigen Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr vermietet (< 12 kg CO2/m²/a), tragen die Mieter:innen den CO2-Preis auch zukünftig alleine. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Heizkostenabrechnung. Ein Berechnungstool soll innerhalb des nächsten Jahres bereitgestellt werden.

 

Hausbesitzer:innen, die ihr Haus energetisch sanieren möchten, können sich in einer telefonischen Erstberatung kostenfrei und unabhängig bei der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V.  erste Informationen einholen. Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07141/688 93-0.