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Heilung von Verfahrens- und Formfehlern sowie von Mängeln der Abwägung
Unbeachtlich sind nach § 215 Abs. 1 BauGB
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel der Abwägungsvorgangs beim Zustandekommen dieser Satzung,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung
oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung, ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort genannten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist.
Die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder die Mängel der Abwägung sind schriftlich gegenüber der
Gemeinde Ilsfeld
Bürgermeisteramt
Rathausstraße 8
74360 Ilsfeld
geltend zu machen.
Genehmigungspflichtige Vorhaben und
Rechtsvorgänge
Auf die Anwendung der Bestimmungen des § 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge) wird hingewiesen.
Für diese Vorhaben und Rechtsvorgänge ist bei der Gemeindeverwaltung ein Antrag auf Genehmigung einzureichen.
Die Genehmigung kann versagt werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Vorhaben, der Rechtsvorgang oder die Teilung eines Grundstückes oder die damit erkennbar bezweckte Nutzung die Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwider laufen würde.
Auskünfte erteilt:
Gemeinde Ilsfeld
Bürgermeisteramt
Frau Diana Hermann
Rathausstraße 8
74360 Ilsfeld
Tel.: 0 70 62 / 90 42 27
oder
der Sanierungsbetreuer der Gemeinde Ilsfeld:
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Olgastraße 86
70180 Stuttgart
(Herr Mielitz – Tel.: 07 11 / 64 54 – 2 20)
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