Sitzungsbericht Technischer Ausschuss
In seiner Sitzung am 22. November 2011 befasste sich der Technische Ausschuss mit folgenden Tagesordnungspunkten:
TOP 4 Gewerbegebiet Bustadt, Verbesserung Zufahrten, Längsparker
Im Bereich Bustadt werden entlang der Straße “Bustadt“, der Erlenbach-, Renntal- und Riegelbachstraße die Grundstücke intensiv genutzt, was zu entsprechendem Parkplatzbedarf auch auf der öffentlichen Fläche, aber auch zu entsprechenden Fahrzeugbewegungen im Bereich der Ein- und Ausfahrten führt.
Durch einzelne Gewerbebetriebe findet zusätzlich eine überproportional starke Belastung der Parkflächen entlang der genannten Straßen durch Lkw statt. Um darüber hinaus gehende Beparkung durch „gebietsfremde“ Lkw (z.B. zur Einhaltung von Ruhezeiten der Fahrer), insbesondere durch größere Lkw mit Anhängern zu vermeiden, wurden bereits vor einigen Jahren durch Platzierung von Betonelementen die Parkplätze so eingeengt, dass sie für entsprechende -größere- Lkw nicht geeignet sind.
Probleme ergeben sich nun einerseits durch die erwähnt starke Beparkung des Gesamtgebiets durch Fahrzeuge jeder Größe, die an den Einfahrten der Betriebsgrundstücke die verkehrssichere Ein- und Ausfahrt erschwert, andererseits durch die äußerst unschöne Gestaltung der Parkräume durch die oben genannten Betonelemente. Diesbezüglich wurde nun eine erste Gestaltungsplanung und eine grobe Kostenschätzung erstellt, die dieser Vorlage beiliegt.
Haushaltsmittel sind für diese Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr nicht veranschlagt. Die Verwaltung würde daher für sinnvoll erachten, einen ersten Abschnitt der Maßnahme für 2012 vorzusehen. Die Planung kann und soll bis dahin noch verfeinert werden, zumal für den Bereich der Straße „Bustadt“, der die nördliche Grenze des neuen Plangebiets „Obere Bustadt“ bildet, ohnehin im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahren noch planerische Überlegungen zum Thema Parkierung anzustellen sind.
Bürgermeister Knödler verwies darauf, dass mit der endgültigen Erschließung der südlichen Bustadt auch eine entsprechende Anzahl von Stellplätzen geschaffen wird, so dass hier auch eine Entspannung zu erwarten ist. Bis dahin sollen die Zufahrten bei den Gewerbebetrieben dahingehend verbessert werden, dass durch die Ausweisung von entsprechenden Sperrflächen ein gefahrloses Zu- und Ausfahren ermöglicht wird. Auch wurde die Verwaltung beauftragt mit den dort ansässigen Gewerbebetrieben das Gespräch zu suchen, inwieweit hier auf dem eigenen Grundstück noch Parkplätze ausgewiesen werden können. Hinsichtlich der Müllproblematik im Bereich der Ackerrandlagen durch parkende LKW sicherte die Verwaltung eine entsprechende regelmäßige Reinigung zu.
TOP 5 Zustimmung zur Kostenübernahme für eine Querungshilfe in Auenstein, Helfenberger Straße
Anwohner im Baugebiet „Mühlrain“ haben bereits bei der Kommunalhocketse in Auenstein auf die schwierige Situation für Kinder hingewiesen, wenn diese die Helfenberger Straße auf dem Weg zur Schule queren.
Da die Helfenberger Straße eine Kreisstraße ist, ist hierfür das Landratsamt Heilbronn Baulastträger. Die Verwaltung stellte in der Sitzung nochmals heraus, dass für jedwede Entscheidung im Bereich des Straßenverkehrs – sei es nun ein Verkehrsschild wie z.B. Haltverbot oder Geschwindigkeitsbeschränkung oder aber auch weitergehende Maßnahmen wie z.B. die Einrichtung eines Fußgängerüberweges („Zebrastreifen“) oder eine Lichtsignalanlage – die Gemeinde Ilsfeld keine Entscheidungsbefugnis hat. Die Entscheidungsbefugnis obliegt dem Landratsamt Heilbronn als untere Straßenverkehrsbehörde.
In der Verkehrsschau (Vertreter des Landratsamtes Heilbronn, der Polizei und der Straßenverkehrswacht) am 07.11.2011 wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten für die schwierige Überquerungssituation für die Kinder beraten. Nachdem die ursprünglich gewünschte Lichtsignalanlage von Seiten des Landratsamtes aus technischen Gründen als nicht realisierbar angesehen wird, wurde die Möglichkeit einer Querungshilfe diskutiert. Es ist möglich in diesem Bereich eine Querungshilfe zu bauen, allerdings müsste die Gemeinde sich an einem Teil der Kosten beteiligen. Es wird insgesamt mit Kosten von 35.000,- € gerechnet. Das Landratsamt Heilbronn übernimmt die Herstellungskosten für die Querungshilfe an sich. Welche Kosten dann genau von der Gemeinde übernommen werden, muss noch abschließend mit dem Landratsamt Heilbronn geklärt werden. Im Vorgriff auf diese Querungshilfe soll die Strecke mit Tempo 30 zwischen 7.00 und 17.00 Uhr beschildert werden und durch das Gefahrzeichen „Achtung Kinder“ deutlich gemacht werden, dass es sich hier um einen Schulweg handelt.
Für diese Querungshilfe ist allerdings ein Grunderwerb bei Anliegern an der Helfenberger Straße notwendig. Ob grundsätzlich Bereitschaft zum Verkauf von Teilflächen an die Gemeinde besteht, ist noch von der Gemeindeverwaltung abzuklären. Nach einem ersten Gespräch hat die Verwaltung aber gewisse Skepsis in diesem Bereich entsprechenden Grunderwerb tätigen zu können.
Aus der Mitte des Technischen Ausschusses wurde angeregt einen „Zebrastreifen“ in diesem Bereich einzurichten. Bürgermeister Knödler verwies nochmals auf die rechtlichen Vorgaben. Seitens des Landratsamtes Heilbronn als untere Straßenverkehrsbehörde gibt es entsprechende Kriterien, die hierfür erfüllt werden müssen. Leider werden diese in diesem Bereich nicht erfüllt, so dass hier auch seitens des Landratsamtes Heilbronn keine erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung erlassen wird.
Der Vorsitzende verwies darauf, dass eine Querungshilfe die beste Lösung in diesem Bereich darstellt, da eine Lichtsignalanlage in diesem Bereich gemäß den Ausführungen des Landratsamtes technisch nicht umsetzbar ist und an einer anderen Stelle dann zu weit entfernt, so dass diese nicht mehr angenommen wird.
Der Technische Ausschuss verständigte sich im Anschluss auf folgende Prioritätenliste zur Verbesserung der Verkehrssituation in diesem Bereich und stimmte den damit verbundenen Kosten je nach Alternative zu.
1. Priorität: Einrichtung einer Querungshilfe, sofern Grunderwerb möglich
2. Priorität: Einrichtung eines „Zebrastreifens“, sofern Zustimmung durch Landratsamt
3. Priorität: Tempo 30, Poller und Gefahrzeichen „Achtung Kinder“, Fahrbahnverengung durch Buskap
TOP 6 Aufstellung Recyclingcontainer
Im Zuge des Freibadumbaus wurde der Recycling-Containerstandort im dortigen Bereich (Ecke Talstraße) aufgegeben, da der Parkplatz gegenüber dem Freibadeingang künftig eine andere Gestaltung erfahren soll. Aufgegeben wurde auch der Containerstandort an der Tennishalle (Robert-Mayer-Straße). Grund hierfür waren die Zustände am Standort. Dort wurden sämtliche Arten von Müll neben den Containern abgelegt (z.B. auch Hausmüll, Lebensmittelreste und sogar tote Haustiere), was letztlich auch für die mit der Entsorgung betrauten Mitarbeiter ein unhaltbarer Zustand war. Die Verwaltung hatte zur Sitzung des Technischen Ausschusses am 04.07.2011 nun als Ersatz für die beiden entfallenden Standorte drei Vorschläge erarbeitet. Diese waren:
- Ecke Panoramaweg / Rosenweg (Schulgelände)
- Vor Kindergarten Strombergstraße
- Vor Spielplatz Heuchelbergstraße
Grundgedanke war hierbei zum einen, den Ortsbereich nördlich der König-Wilhelm-Straße besser zu „versorgen“, da hier bislang keinerlei Container vorhanden sind. Zum anderen bedeuten „integrierte“ Standorte, also solche, die sich innerhalb bewohnter Bebauung befinden, auch ein Mehr an sozialer Kontrolle mit der Folge, dass solche Auswüchse, wie am Standort Robert-Mayer-Straße zu beobachten waren, sehr wahrscheinlich nicht eintreten werden.
In der genannten Sitzung wurde im Gremium keine Notwendigkeit für zusätzliche Standorte gesehen.
Bei der neuerlichen Beratung in dieser Sache verwies die Verwaltung darauf, dass nach Mitteilung des Landratsamtes mit der nun erfolgten Reduzierung von Containerstandorten auch eine Reduzierung der Kostenerstattungen verbunden ist. Nach kurzer Beratung verständigten sich die Mitglieder des Technischen Ausschusses darauf, keine zusätzlichen Containerstandorte auszuweisen.
TOP 7 Sanierung der Treppenanlage Rathaus
Bei der Treppenanlage vor dem Rathaus haben sich einige Stufen verschoben. Um die Treppe wieder in den Ursprungszustand zu versetzen sind umfangreiche Arbeiten notwendig, da auch der Unterbau saniert werden muss. Des Weiteren zeigen sich an der Mauer entlang der Treppe Salzablagerungen, die beseitigt werden sollten. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 60.000,- €. Bei einer positiven Beschlussfassung müssen die Kosten in den Haushaltsplan 2012 aufgenommen werden. Nach kurzer Beratung beschloss der Technische Ausschuss diese Maßnahme im Haushaltsplan 2013 vorzusehen.
TOP 8 Neugestaltung der Freiflächen zwischen Rathaus und Kirche
Mit der Neugestaltung der König-Wilhelm-Straße und der Verlegung des 3-Rohr-Brunnen wird es notwendig die Grünfläche zwischen Rathaus und Kirche (früherer Standort des Brunnens) neu zu gestalten. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 30.000,- €. Bei einer positiven Beschlussfassung müssen die Kosten in den Haushaltsplan 2012 aufgenommen werden.
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses berieten einen Entwurf einer Neugestaltung, die eine magere Staudenkomposition, Sandsteinfelsen, Holzbalken und rostige Stahlelemente – auf denen evtl. Hinweise mit historischen Jahreszahlen oder ähnliches erfolgen können – vorsieht. Der Technische Ausschuss stimmte einer Neugestaltung auf Grundlage dieser Planung zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, insbesondere hinsichtlich de Hinweise auf den Stahlelementen das Gespräch mit dem Heimatverein zu suchen und im Anschluss eine entsprechende Detailplanung vorzulegen. |