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Sitzungsbericht Gemeinderat In seiner Sitzung am 28. Juni 2010 befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten:
TOP 61 König-Wilhelm-Straße und Anschlussflächen
a) Keltervorplatz
Nach Vorstellung der Planung beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass der bestehende Baum im Bereich der Kelter entfernt und durch einen Solitärbaum etwas abgerückt ersetzt wird. Eine Entscheidung über den Standort eines Beton-Schriftzugs „ILSFELD“ wird bis zur Fertigstellung des Kreisverkehrsplatzes vertagt. Die Bänke und die Beleuchtung des Keltervorplatzes werden gemäß der vom Büro Zoll vorgelegten Planung umgesetzt.
b) Abbruch der Mauerkrone der Stützmauer und anschließende Neugestaltung
Zu diesem Unterpunkt wurde zu Beginn ein Antrag auf Herstellung der Nichtöffentlichkeit gestellt, welchem bei vier Gegenstimmen mehrheitlich zugestimmt wurde. Als die Öffentlichkeit dann wieder hergestellt wurde, beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass der Abbruch der Mauerkrone im Zuge der derzeitigen Arbeiten zur Neugestaltung der König-Wilhelm-Straße durchgeführt werden soll. Die Verwaltung wurde ermächtigt die für den Abbruch der Mauerkrone erforderlichen Arbeiten an den günstigsten Bieter zu vergeben. Die Verwaltung wurde beauftragt alles weitere bezüglich der Sandsteinverkleidung der Mauer voranzutreiben, damit die Maßnahme möglichst noch in diesem Jahr so weit wie möglich durchgeführt werden kann. Die Verwaltung erhielt hierfür auch die Ermächtigung für die Vergabe der Natursteinarbeiten an den günstigsten Bieter.
c) Abbruch der Gebäude König-Wilhelm-Straße 76 und 82 Bürgermeister Knödler erläuterte, dass in den nächsten Tagen die Gebäude König-Wilhelm-Straße Nummern 76 und 82 abgebrochen werden. Die Gemeinde wird hierfür voraussichtlich keinen Zuschuss erhalten.
d) Beleuchtung
Planer Peter Zoll empfiehlt für die Ortsdurchfahrt einen kräftigen Masten, so dass sich ein schlüssiges Gesamtbild beginnend beim König-Wilhelm-Zentrum bis zum Ende bei der Kelter ergibt. Hierzu sollte das Modell Residenza von der Firma Hess zum Preis von 1.480 Euro netto ausgewählt werden. Eine ebenfalls in die engere Wahl gezogene Leuchte mit einem zierlicheren Masten passt seiner Meinung nach nicht in das inhomogene Ilsfelder Ortsbild. Nach eingehender Beratung insbesondere über die daraus resultierenden Mehrkosten für die von Planer Zoll vorgeschlagene Leuchte entscheidet sich der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen für die Leuchte der Firma Hess, Modell Residenza. Ca. 40 Leuchten werden für die Ortsdurchfahrt benötigt.
e) Auswahl der Baumsorte
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig als Baumsorte für die Ortsdurchfahrt Ilsfeld die Stadtbirne auszuwählen. Es handelt sich hierbei um einen schlanken Baum ohne Früchte mit einer Wuchshöhe von max. 6 bis 7 Meter.
TOP 62 Sanierung Alte Kelter und Farrenstall Hier: Zusätzliche Fassadenarbeiten
Bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 27.04.2010 wurden die zusätzlichen Arbeiten zur Fassadengestaltung im Rahmen der Sanierung der Alten Kelter sowie des Farrenstalls angesprochen.
Nachdem inzwischen seitens des Landesdenkmalamtes im Rahmen eines Ortstermins die mündliche Zustimmung zur Erneuerung der Fassade der Alten Kelter sowie des Farrenstalls erteilt wurde, steht nun die Entscheidung über die Ausführung und die damit verbundenen Mehrkosten an, die sich für die Alte Kelter auf ca. 65.000,- € sowie für den Farrenstall auf ca. 77.000,- € belaufen. Bürgermeister Knödler erläutert, dass der Sachverhalt mit Herrn Mielitz von der LBBW (ehemals Kommunalentwicklung) besprochen wurde. Hierbei kam zum Ausdruck, dass die Gemeinde Ilsfeld unter Umständen noch weitere Zuschüsse für diese Maßnahme erhalten kann. Hintergrund hierbei ist, dass im Rahmen des ZIP-Programms (Zukunftsinvestitionsprogramm) des Bundes wohl einige Gemeinden die erforderlichen Eigenmittel nicht aufbringen können, so dass hier entsprechende Rückflüsse erfolgten. Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Be- schluss, dass den geplanten zusätzlichen Fassadenarbeiten an der Alten Kelter sowie dem Farrenstall zugestimmt wird. Der Sanierungsumfang wird entsprechend erweitert. Der Inanspruchnahme der hierfür erforderlichen überplanmäßigen Haushaltsmittel wird zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt einen entsprechenden Aufstockungsantrag für ZIP-Mittel zu stellen.
TOP 63 Geplantes Bauvorhaben der DLRG Ilsfeld
Dieser Tagesordnungspunkt war bereits zur Beratung in der Sitzung des Gemeinderates am 16.03.2010 vorgesehen, wurde aber zur nochmaligen Detailabstimmung mit der DLRG abgesetzt. Diese Detailabstimmung mit einer Vorstellung der geplanten Maßnahme hat zwischenzeitlich im Rahmen eines Gespräches zwischen Vertretern der DLRG, der Verwaltung und des Gemeinderates stattgefunden. Darin wurde nochmals die dringende Notwendigkeit des Bootshallenneubaus für die weitere Entwicklung der Ortsgruppe Ilsfeld dargelegt. An dieser Stelle sei ergänzend erwähnt, dass der derzeit in der Fortschreibung befindliche Feuerwehrbedarfsplan u.a. zum Inhalt hat, dass im Gemeindegebiet ein für Hochwassereinsätze taugliches Rettungsboot verfügbar ist. Dies wäre bei einer Aufrechterhaltung des DLRG-Standortes Ilsfeld der Fall. Nach eingehender Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, dem Neubau eines Bootshauses gemäß der von der DLRG in den Vorberatungen ausführlich dargestellten Plänen auf dem heutigen Beachvolleyballfeld im Freibad grundsätzlich zuzustimmen und die Gemeinde beteiligt sich mit max. 30.000 Euro an den Materialkosten. Diese Zusage ergeht vor dem Hintergrund, als dass das DLRG sich verpfl ichtet das vorhandene Rettungsboot im Sinne des zukünftigen Feuerwehrbedarfplanes zum Einsatz zu Verfügung zu stellen.
TOP 64 Gewährung der Nutzung des Schulbussle für Vereine in der Gemeinde Ilsfeld
Zur Beförderung der Kindergartenkinder aus dem Teilort Wüstenhausen zur Kindertageseinrichtung „Dorastift“ in Ilsfeld und aus den Teilorten Helfenberg und Abstetterhof zur Kindertageseinrichtung „Re genbogen“ in Auenstein unterhält die Gemeinde einen 9-Sitzer Ford Transit. Außerhalb dieser Zeiten wird dieses „Bussle“ seitens der Schulhausmeister für Kurierfahrten genutzt. In den letzten Jahren gab es immer wieder vereinzelte Nachfragen von örtlichen Vereinen, ob diese das „Bussle“ am Wochenende für Ausflugsfahrten oder z.B. die Festgemeinschaft während dem Holzmarkt für Transportzwecke genutzt werden könnte. Sofern dies nicht mit gemeindlichen Interessen kollidierte, wurde dies auch überwiegend genehmigt. Nachdem nun in letzter Zeit verstärkt hierfür Nachfragen bei der Verwaltung eingehen, wurde der Sachverhalt eingehend aus versicherungstechnischer wie auch steuerrechtlicher Sicht geprüft. Seitens der Versicherung wurde deutlich darauf hingewiesen, dass der Verleih in der bisherigen Form nicht erfolgen darf; es ist vielmehr im Vorfeld mit jedem Nutzer eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen, in der insbesondere Punkte wie Selbstbeteiligung in der Kasko, Wertminderung des Fahrzeugs bei Unfallschäden, Nutzungsausfallkosten, Verlust des Schadensfreiheiheitsrabatts, Verlust des Versi- cherungsschutzes durch Verletzung von Obliegenheitspflichten wie z.B. Fahrt unter Alkohol- bzw. Drogeneinwirkung oder Fahrerfl ucht. Auch ist die Gemeinde verpflichtet vor jeder Fahrt den/die Führerschein/e des/der Fahrer/s zu prüfen. Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat bei einer Gegenstimme mehrheitlich, dass die Nutzung des Schulbussle Vereinen/In- stitutionen/Organisationen wie auch Privatpersonen nicht gewährt wird.
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