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Sitzungsbericht Gemeinderat
In seiner Sitzung am 22. Juni 2010 befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten:
TOP 50 Auskunft über Kriminalitätsstatistik Ilsfeld durch Frau Weispfenning vom Polizeirevier Weinsberg und Herr Wunderlich vom Polizeiposten Ilsfeld
Keine guten Nachrichten überbrachten Frau Weispfenning vom Polizeirevier Weinsberg und Herr Wunderlich vom Polizeiposten Ilsfeld, liegt doch die Gemeinde Ilsfeld landkreisweit bei der Anzahl der Straftaten mit 482 noch vor Obersulm mit 464 unter hinter Weinsberg mit 551. Ausschlaggebend hierfür ist aber auch die Nähe zur Autobahn mit den Raststätten und Autohof. Deutlich zugenommen haben die Betrügereien (von 139 auf 162), was aber auch mit den Raststätten zusammenhängt, da viele Täter ihre Tankrechnung nicht begleichen. Dies wiederum ist auch die Erklärung für die mit 51 % unter dem landkreisweiten Durchschnitt von 59,5 % liegende Aufklärungsquote, da viele Tankbetrüger mit falschen Nummernschildern unterwegs sind.
TOP 51 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und Neukalkulation der Abwassergebühren Hier: Festlegung des weiteren Vorgehens sowie der Kalkulationsgrundlagen, insbesondere der Abflussbeiwerte und Regelungen zur gebührenrechtlichen Behandlung von Zisternen und Versickerungsanlagen
Mit dem unter dem Aktenzeichen 2 S 2938/08 gefassten Urteil vom 04.03.2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (VGH) entschieden, dass die künftige Bemessung der Abwassergebühren nach einem sog. gesplitteten Maßstab zu erfolgen hat. Für die Gemeinden hat dies zur Konsequenz, dass statt einer einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erhoben werden muss. Ein Festhalten am Frischwassermaßstab als alleiniger Bemessungsgrundlage für die Abwassergebühr ist somit auch bei kleineren Kommunen künftig nicht mehr möglich. Der Gemeinderat beriet den Sachverhalt intensiv. Eine Berichterstattung hierzu würde den Rahmen sprengen, da es sich doch um einen sehr komplexen Sachverhalt. Vor diesem Hintergrund hat sich die Gemeindeverwaltung entschieden den Sachverhalt in einer Sonderbeilage der Ilsfelder Nachrichten zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich vorzustellen und über die weitere Vorgehensweise in dieser Sache zu informieren.
TOP 52 Vorstellung der Gemeindebücherei
Die beiden Büchereibeschäftigten Christine Bauer und Andrea Britsch erläuterten dem Gemeinderat eindrucksvoll die Gemeindebücherei und Ihre Tätigkeiten. Bei derzeit 1.967 Lesern und einem Medienbestand von 11.845 konnten die Ausleihen in den vergangenen Jahren stetig gesteigert werden, so dass im Jahr 2009 mit 26.947 Ausleihen abgeschlossen werden konnte. Auch die bisherigen Zahlen im Jahr 2010 lassen auf eine weitere Steigerung hoffen. Doch die Tätigkeit von Frau Bauer und Frau Britsch beschränkt sich nicht nur auf Bücher, Zeitschriften und Tonträger sondern es werden in regelmäßigen Abständen interessante Veranstaltungen durchgeführt. Sei es der Lesezirkus (Kindervorlesung) jeden ersten Montag im Monat, Klassenführungen, Kinderveranstaltungen wie unlängst mit der „Kleinen dicken Ritterin“, oder zahlreiche Abendveranstaltungen für Erwachsene - für jeden ist etwas dabei.
TOP 53 Abrechnung von Bauvorhaben Hier: Gemeindehalle Ilsfeld Bürgermeister Knödler erläuterte die Abrechnung der Sanierung der Gemeindehalle Ilsfeld im Detail.
Der Baubeschluss im Juni 2007 mit Ergänzungen im November sah Kosten in Höhe von 1.729.000,00 Euro vor. Die Abrechnung sieht nun Ausgaben in Höhe von 1.670.144 Euro vor. Aus dem Landessanierungsprogramm erfolgten Einnahmen in Höhe von 540.000 Euro, so dass aus eigenen Haushaltsmitteln 1.130.144 Euro zu finanzieren waren und somit im Ergebnis der Kostenrahmen trotz erheblicher Mehrungen eingehalten werden konnte. Die Mitglieder des Gemeinderates nahmen die Abrechnung der Gemeindehalle Ilsfeld zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung war nicht erforderlich.
TOP 54 Einrichtung einer weiteren Verkaufsstelle für Müllmarken In seiner Sitzung vom 12.10.1999 wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass die Post den Vertrag über den Verkauf von Müllmarken zum 30.11.1999 gekündigt hat. Im Anschluss wurde der Müllmarkenverkauf per Gemeinderatsbeschluss auf die Bäckerei Stengel für den OT Auenstein und die Firma Spielwaren Jäger mit der damals neu eingerichteten Postagentur für Ilsfeld übertragen. Ferner sollte mit der Bäckerei Jürgens über die Einrichtung einer weiteren Verkaufsstelle für den OT Schozach verhandelt werden, was aber letztlich ohne Ergebnis blieb. Auch nachdem die Postagentur nicht mehr von der Firma Spielwaren Jäger betrieben wurde, blieb der Müllmarkenverkauf dort und auch die Bäckerei Stengel blieb Verkaufsstelle für den OT Auenstein. Weitere Verkaufsstellen gibt es im Gemeindegebiet derzeit nicht. Die Postagentur SIS Ilsfeld zusammen mit der Firma Ratzefummel Schreibwaren ist nun an die Verwaltung herangetreten und beantragt die Einrichtung einer weiteren Verkaufsstelle für Müllmarken in ihren Geschäftsräumen am König-Wilhelm-Zentrum. Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig in der Postagentur SIS Ilsfeld zusammen mit der Firma Ratzefummel Schreibwaren am König-Wilhelm-Zentrum eine weitere Verkaufsstelle für Müllmarken einzurichten und beauftragte die Verwaltung mit dieser einen entsprechenden Vertrag analog der Regelungen mit den übrigen Verkaufsstellen abzuschließen.
TOP 55 Sanierungsgebiet „Ortsmitte III – Bauernviertel“ a) Konkretisierung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Ortsmitte III – Bauernviertel“; Hier: Grundstück Flst. Nrn. 121 und 121/1 b) Beschluss gemäß § 28 II S. 1 BauGB über die Ausübung des Vorkaufsrechts bezüglich der Flst. Nrn. 121 und Nr. 121/1, König-Wilhelm-Straße 81 und 83 in Ilsfeld
Die Flurstücke Nrn. 121 und 121/1 liegen im Bereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortsmitte III - Bauernviertel“. Grundsätzliche Ziele dieser Sanierungsmaßnahme sind die Verbesserung der Gebäudesubstanz, die Neuordnung der Bebauung mit ggf. erforderlichen Auflockerungen oder Verdichtungen der Bebauung, die Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Ortskern und die Behebung struktureller Missstände. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse konnten diese Ziele bei den nun vom Vorkaufsrecht betroffenen Flächen bislang nicht umgesetzt werden.
Vor dem Hintergrund, dass zwischenzeitlich die in unmittelbarer Nähe liegende Alte Kelter derzeit umfangreich saniert wird und künftig für Veranstaltungen genutzt werden soll und auch kann, soll die betreffende Fläche für eine entsprechende Parkierung genutzt werden. Die etwas weiter entfernt liegenden, grundsätzlich für eine Parkierung zur Alten Kelter nutzbaren und derzeit noch als öffentliche Parkplätze genutzten Flächen an der Krumme Straße sollen im Rahmen der Weiterführung der Ortssanierung einem anderen städtebaulichen Zweck zugeführt werden. Zudem würde eine Parkierung auf der anderen Seite der König-Wilhelm-Straße bedingen, dass die Besucher der Alten Kelter diese queren müssen, was nicht zuletzt wegen der Nähe zum geplanten Kreisverkehrsplatz an der Kreuzung mit der Lauffener Straße problematisch wäre.
Ein weiterer Punkt, der für die Schaffung von öffentlichen Parkplätzen direkt neben der Alten Kelter spricht, ist die Tatsache, dass auswärtige Besucher von Veranstaltungen in der Alten Kelter aber auch in der nur wenige hundert Meter entfernten Gemeindehalle oder der daran angrenzende Sportanlagen diese nutzen könnten - und dies unmittelbar nach dem Ortseingang, was zu einer Minderung des ansonsten dadurch verursachten innerörtlichen Verkehrs und damit der Feinstaubbelastung beitragen würde.
Zu guter letzt ist die nach den neuesten Überlegungen an dieser Stelle vorgesehene öffentliche Parkierung auch im Kontext zum Gesamtkonzept der Umgestaltung der König-Wilhelm-Straße von der reinen Ortsdurchfahrt hin zum Ortskern zu sehen. Dieses städtebauliche Gesamtkonzept sieht eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität an der gesamten König-Wilhelm-Straße von der Einmündung der Lauffener Straße bis zur Vorstadtstraße vor. Neben einer Vergrößerung der Fußgängerbereiche soll auch die gesamte Parkierung entlang der König-Wilhelm-Straße neu geordnet werden mit dem Ziel, den Verkehr zwar langsamer, aber insgesamt flüssiger durch den Ortskern zu führen. In der Schaffung weiterer öffentlicher Parkierungsanlagen, die vor allem in der Tageszeit von Besuchern der zahlreichen Ladengeschäfte und öffentlichen Einrichtungen im Ortskern genutzt werden können, wird eine weitere Möglichkeit gesehen, die trotz einer Umgestaltung unbefriedigende Situation für den ruhenden Verkehr zu verbessern. Insofern schlug die Verwaltung vor die Sanierungsziele der bisherigen Sanierungssatzung in soweit zu konkretisieren, als dass auf den Flurstücken Nrn. 121 und 121/1 in unmittelbarer Nähe zu dem neuen Veranstaltungszentrum „Alte Kelter“ öffentlicher Parkraum geschaffen werden soll. Der Parkraum soll so angelegt werden, dass er sich in die neue Gestaltung der König-Wilhelm-Straße einfügt.
Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Ortsmitte III – Bauernviertel“ insofern zu konkretisieren, dass auf den Flurstücken Nrn. 121 und 121/ in unmittelbarer Nähe zur „Alten Kelter“ öffentlicher Parkraum geschaffen werden soll.
Nach weiterer eingehender Beratung fasste der Gemeinderat im Anschluss ebenfalls einstimmig den Beschluss nach Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen das Vorkaufsrecht zur Verwirklichung des Sanierungszieles „Schaffung von Parkraum in unmittelbarer Nähe der Alten Kelter“ auszuüben.
TOP 56 Grundschule / Schlossbergschule Auenstein Hier: Einhausung des offenen Eingangsbereichs
Am Gebäude der Grundschule / Schlossbergschule Auenstein sind die Zugänge zu den Schülertoiletten sowie zu einzelnen Betreuungsräumen außerhalb des Hauptgebäudes angelegt. Dadurch müssen die Schüler das Hauptgebäude verlassen und über den offenen Eingangs- bzw. Vorplatz die Toiletten aufsuchen. Dies ist insbesondere im Winterhalbjahr sehr unangenehm. Außerdem stellen diese von außen zugänglichen Schülertoiletten ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, da auch schulfremde Personen die Möglichkeit haben, unbeobachtet die Schülertoiletten zu betreten.
Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig der Einhausung des offenen Eingangsbereiches der Grundschule / Schlossbergschule Auenstein zu. Der Baubeschluss wurde gefasst. Die Verwaltung wurde mit der weiteren Veranlassung der erforderlichen Schritte einschließlich der Vergabe beauftragt. Des Weiteren wurde beschlossen, dass der Technische Ausschuss im Vorfeld gemeinsam mit der Schulleitung die Details der Ausschreibung und der Ausführung bezüglich des Gewerks Gipser- und Malerarbeiten bespricht.
TOP 57 Entwidmung öffentlicher Verkehrsfläche im Bereich der Schwabstraße Hier: Absichtserklärung zur Einziehung einer Teilfläche der Schwabstraße vor den Flurstücken Nrn. 9007 und 702
Im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstückes in der Schwabstraße wurde offensichtlich, dass ein Teilbereich der Schwabstraße bereits seit einer geraumen Zeit nicht mehr für den Verkehr genutzt wird. Das Teilstück ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Deshalb soll das Teilstück der Schwabstraße dem öffentlichen Straßenverkehr entzogen werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Verwaltung damit zu beauftragen, die Absicht zur Einziehung der Teilfläche der Schwabstraße bekannt zu machen. Sollten keine Einwendungen vorgebracht werden, wird die Verwaltung beauftragt, die o.g. Teilfläche einzuziehen und dies öffentlich bekannt zu machen. Siehe hierzu auch Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen
TOP 58 Annahme von Spenden durch den Gemeinderat
Nachdem keine Spenden bis zur Sitzung eingegangen sind, war keine Beratung und Beschlussfassung erforderlich.
TOP 59 Bekanntgaben
Bürgermeister Knödler gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung beschlossen hat, die Aufgaben der unteren Baurechtsbehörde zu übernehmen und eine entsprechende Antragstellung beim Regierungspräsidium Stuttgart vorzunehmen. In diesem Zusammenhang beschloss der Gemeinderat auch Herrn Thomas Stutz einzustellen, der seinen Dienst bei der Gemeinde Ilsfeld zum 01.07.2010 aufnehmen wird.
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