Logo Ilsfeld
HOMERATHAUS • Gemeinderat
Startseite
Aktuelles
Portrait
Rathaus
Rathaus aktuell
Rathaus - Ämter
Rathaus - Mitarbeiter
Rathaus - Wo erledige ich was?
Fundbüro
Jobs bei der Gemeindeverwaltung
Gemeinderat
Publikationen
Satzungen
Wirtschaft
Leben und Wohnen
Kultur und Bildung
Freizeit und Tourismus
Jugend und Familie
Vereine und Kirchen
Veranstaltungen
Sitemap
Kontakt
 

       
Gemeinderat
         
   
Sitzungsbericht Gemeinderat
In seiner Sitzung am 8. Dezember 2009 befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten:
TOP 85
Einführung der Vergnügungssteuer und Beschluss über Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)
Die Vergnügungssteuer fällt unter das kommunale Steuerfindungs-recht gemäß § 9 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz (KAG) und ist somit eine „Kann-Steuer" und unterliegt nicht der Anrechnung im Finanzausgleich, sondern verbleibt der erhebenden Kommune in voller Höhe.
Die früher übliche Erhebung der Vergnügungssteuer auf Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit allein anhand von Stückzahl und Pauschalsätzen wurde zwischenzeitlich für verfassungswidrig erklärt. Die neue Mustersatzung des Gemeindetages, folgt dieser Rechtssprechung und sieht eine Besteuerung der Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit eine prozentuale Besteuerung anhand der mittels Zählwerk nachgewiesenen Umsätze vor. Lediglich für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit - in der Regel Videospiele - ist eine pauschale Besteuerung nach Stückzahl noch zulässig. Die Besteuerung von Spielgeräten hat für die Gemeinde vor allem zwei Effekte:

1. die Vergnügungssteuer wirkt mitunter als Steuerungsinstrument,
um die Verbreitung entsprechender Geräte im Gemeindegebiet
in Grenzen zu halten;
   
   
2. der Gemeinde erschließen sich damit weitere Einnahmen, die dann (ähnlich der staatlichen Lotterieeinnahmen) zumindest teilweise für die Förderung von Jugendarbeit und Sport verwendet werden können, was ein weiterer Beitrag zur Eindämmung von Spielsucht wäre.

In der Gemeinde Ilsfeld gibt es nach einer ersten Erhebung derzeit 64 gemeldete Spielgeräteautomaten, wobei sich über die Hälfte dieser Geräte an einem Standort befindet. Aus Erfahrungswerten anderer Kommunen hinsichtlich der Umsätze wird bei einer Einführung der Vergnügungssteuer mit Einnahmen von ca. 150.000 € gerechnet. Der hierbei zugrunde gelegte Steuersatz beträgt 17 % und liegt damit beim Maximalwert, der nach der bisherigen Rechtssprechung mit Blick auf das sog. „Erdrosselungsverbot" toleriert wird. Neben der prozentualen Besteuerung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit sieht der vorliegende Satzungsentwurf auch die Besteuerung von Geräten ohne Gewinnmöglichkeit (bspw. Videospiele) vor. Die hierfür im Entwurf angesetzten Steuersätze liegen in etwa beim Kreisdurchschnitt. Von den 46 Gemeinden im Kreis Heilbronn hat Stand 2008 rund die Hälfte eine Vergnügungssteuer erhoben. Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Einführung einer Vergnügungssteuer und erließ die hierfür erforderli­che Satzung (vgl. Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen").
TOP 86
Einbringung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2010
Gemeindekämmerer Oliver Marx erläuterte in der Sitzung anhand einer Powerpoint-Präsentation die Kernpunkte des Haushaltsplanent­wurfs (vgl. Rubrik: Ilsfeld Aktuell).
Gemeinderat Gerhard Michler als Sprecher der BWV/CDU-Frak-tion hielt daraufhin folgende Haushaltsrede: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister Knödler, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das über 250 Seiten dicke Werk unseres „Finanzministers" Herr Marx zeigt, dass man auch in finanziell schwierigen Zeiten sehr gute Zahlen präsentieren kann.
Wir haben Rücklagen über 9 Mio., investieren über 6 Mio. €, davon kommen über 3 Mio. in den Bildungstopf, wie Ganztagesschule, Haupt-, Realschule und Schulsporthalle, sowie der Jugendhilfe, ... Friedhof eine viertel Mio., Gemeindestraßen 2,5 Mio, Freibad eine halbe Mio. €. Solche Zahlen gab es in Ilsfeld sicherlich noch nie. Noch nie hat die Gemeinde Ilsfeld so viel Geld in die Hand genommen, für die Kinderbetreuung nämlich rund 2 Mio. €. Toll fänden wir, wenn das den Bürgern auch aufgezeigt werden könnte. Das Gesamt-Volumen hat sich um 1,2 Mio. erhöht auf 24,6 Mio. €, davon im Vermögenshaushalt rund 9 Mio. €. Der Real-Steuersatz ist wie seither sehr wichtig, das heißt weit unter dem Landesdurchschnitt. Zusammenfassend hat Ilsfeld niedrige Steuern, ist stark bei Bildung und Betreuung, buttert viel Geld in Ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement, hat eine solide Finanzpolitik, ist auf dem richtigen Weg, zu einem modernen Dienstleistungs-Unternehmen, dies verdeutlicht auch die 9% Personalkosten Steigerung ... Einziger Wermutstropfen, laufender Betrieb macht rund eine halbe Mio. minus, doch durch unsere Rücklagen können wir dies ausgleichen und wie schon erwähnt noch richtig investieren. Selbst wenn man den Haushaltsplan ganz negativ sieht, das heißt Einnahmen von Gewerbesteuer und Grundstücksverkäufen, Gebühren brechen ein, haben wir immer noch den Spatz in der Hand. Dank an die Verwaltung, an der Spitze unser Bürgermeister und seine Amtsleiter, für die sicher nicht immer einfache Arbeit, wir wünschen, dass sie in den kommenden Wochen Zeit haben, Kraft zu tanken, dass dieser so umfangreiche Haushaltsplan erfolgreich umgesetzt wird. Zum Schluss möchte ich lobend erwähnen, wie vorbildlich sich unsere „Gnaschtis" vom Jugendhaus benahmen. Denn keine Beschwerden an Verwaltung und Gemeinderäte, gab es das schon mal? Ist es nicht eine Überlegung wert, unsere Jugendlichen in die Gemeindearbeit mit einzubinden.
Die Fraktion BWV/CDU wird diesem Haushaltsplan geschlossen zustimmen, wir wünschen uns für das kommende Jahr eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung und der SPD/Bürgerforum Fraktion, sowie konstruktive, lebhafte Gemeinderatssitzungen und erfolgreiche Gemeinderatsbeschlüsse zum Wohle unserer Heimat-Gemeinde und seinen Bürger."
Gemeinderat Werner Kühner als Sprecher der SPD/Bürgerforum-Fraktion bedauerte, dass so wenige Zuhörer die Sitzung heute besuchen und hält im Anschluss folgende Haushaltsrede: „Der vorliegende Haushaltsentwurf steht unter ganz anderen Vorzeichen als der letztjährige.
Durch die Gründung der Eigenbetriebe „Wasserversorgung" und „Abwasserbeseitigung" kommt die Gemeinde Ilsfeld in den Genuss einer beträchtlichen Summe liquider Mittel. Dadurch besteht die Möglichkeit, neue und längst fällige Maßnahmen anzugehen. Der Ordnung halber muss jedoch angemerkt werden, dass dieser neue finanzielle Spielraum nur mit einer, wenn auch indirekten Schuldenaufnahme durch die Gemeinde möglich geworden ist. So hat doch der neu gegründete Eigenbetrieb Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde abkaufen und dafür im gleichen Maße Schulden in Höhe von zehn Millionen Euro aufnehmen müssen. Für meine Fraktion kann ich heute feststellen, dass aufgrund der veränderten Vorzeichen, unsere Forderungen vom letzten Jahr nunmehr fast vollständig angegangen werden:
Die Straßensanierungen werden jetzt mit Nachdruck betrieben. Die Sanierung der Friedhöfe läuft an. Die Sicherung des Rathauses in Auenstein ist bereits im Gange. Darüber hinaus wird die Sanierung der Schulen fortgeführt. Mit der Einführung der Ganztagesschule und der Werkrealschule haben wir ein deutliches Signal zum Schulstandort Ilsfeld gesetzt. Die Kosten für den Neubau der Ganztagesschule mit Mensa stellen ein nicht zu verachtendes Konjunkturprogramm für das örtliche Handwerk dar.
In allen Bereichen, die eine Gemeinde für den Bürger attraktiv machen, sind wir in Ilsfeld gut aufgestellt. Unsere Kinderbetreuungs­angebote sind regional auf dem höchsten Niveau und werden immer noch weiter ausgebaut. Die Steuer- und Gebührensätze bewegen sich im Vergleich zu anderen Kommunen am untersten Level und bleiben dennoch unverändert.
Ilsfeld ist und bleibt eine der ersten Adressen für Gewerbeansiedlungen. Unser Vorteil ist weiterhin, dass wir uns die Unternehmen sehr genau anschauen können, d.h. wir sind nicht zum Verkauf um jeden Preis gezwungen.
Trotz allem haben wir aber doch noch ein großes Problem. Das ist der immer noch nicht erfolgte Bau der Umgehungsstraße. Trotz aller Bemühungen kommen wir hier nur mühsam voran. Der Rückgang der Zuführungsrate ist auf den ersten Blick erschreckend. Bei genauerem Hinsehen stellt man jedoch fest, dass im Jahre 2013, nach der Durchführung aller geplanten Maßnahmen, immer noch Rücklagen in Höhe von ca. € 440.000,00 zu Buche stehen. Bei unseren weiteren Planungen muss aber diese Entwicklung sehr genau verfolgt werden. Falls notwendig, muss das eine oder andere Projekt dann eben doch noch auf den Prüfstand. Wenn alles zurückgeht, so steigt doch eines immer weiter, und das sind die Personalkosten. Das erleben wir im vorliegenden Haushalt wieder. Der Anstieg um 9,1 % ist schon heftig. Hier gilt es aber festzustellen, dass der erneute Anstieg auch durch die neuen und notwendigen Stellen im Kindergartenbereich, für die Ganztagesschule, bei der Jugendarbeit und beim Bauhof mit verursacht wird. Unser Fazit:

• Herr Marx hat einen Haushaltsentwurf vorgelegt, der für jedermann verständlich und nachvollziehbar ist. Wir bedanken uns dafür.
•     Es werden keine vagen Prognosen gemacht. Die Fakten werden aufgezählt und es wird auf evtl. Risiken hingewiesen. Mittelfristig wird sehr überlegt geplant.
•     Einnahmen aus Grundstückserlösen werden nur noch zu einem geringen Teil eingestellt.
•     Die Gewerbesteuer wird bis 2013 jährlich mit einem gleich blei­benden Betrag eingestellt, der wahrscheinlich noch Luft nach oben lässt.
•     Die Baumaßnahmen sollen bis 2013 abgeschlossen sein.
•    Auch dann, wenn ein finanzieller Einbruch kommen sollte, kann immer noch angemessen reagiert werden.
•     Trotzdem werden wir bei den jetzt anstehenden Diskussionen die Notwendigkeit der geplanten Baumaßnahmen hinterfragen und falls erforderlich auch mal Nein sagen müssen."

Der Gemeinderat stimmte im Anschluss einstimmig dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2010 zu und verabschiedete die Haushaltssat­zung 2010. Es wird auf die Veröffentlichung unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen" verwiesen.
TOP 87
Feststellung der 1. Nachträge zu den Wirtschaftsplänen 2009 der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseiti­gung Ilsfeld
Der Gemeinderat stellte einstimmig den 1. Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2009 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Ilsfeld und den 1. Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2009 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Ilsfeld fest (vgl. Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen").
TOP 88
Neukalkulation der Gebühren für die Wasserversorgung, die zentrale Abwasserbeseitigung und die dezentrale Abwasserbeseitigung
Die Kalkulation von (Verbrauchs-) gebühren wie der Wassergebühr oder der Abwassergebühr richtet sich in Baden-Württemberg nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württem­berg (KAG), insbesondere der §§ 13 bis 19. Das KAG ist auch auf öffentliche Einrichtungen (Ver- und Entsorgungsbetriebe) anzuwenden, die als Eigenbetriebe nach dem Eigenbetriebsgesetz geführt werden. Die Gebühren sind anhand der örtlichen Gegebenheiten und der nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ansatzfähigen Kosten sowie der zu erwartenden Mengeneinheiten zu ermitteln; im Prinzip also Gesamtkosten durch Mengeneinheiten gleich Preis pro Mengeneinheit.
Zu den ansatzfähigen Kosten gehören neben den reinen Betriebskosten (Sach- und Personalaufwand) auch kalkulatorische Kosten (Ab­schreibungen des Anlagevermögens und Verzinsung des Anlagekapi­tals) sowie Gemein- und Verwaltungskosten. Die Gebührenkalkulation nach dem KAG ist eine Vorauskalkulation; Unterdeckungen am Ende des Kalkulationszeitraumes können, Überdeckungen müssen binnen fünf Jahren ausgeglichen werden, soweit es sich nicht um Gebühren eines Versorgungsunternehmens handelt, das gemäß § 14 Absatz Satz 2 KAG einen Ertrag (Gewinn) abwerfen dürfen. Ersteres ist grundsätzlich bei der Abwasserbeseitigung immer der Fall, Letzteres ist bspw. bei einem Wasserversorgungsunternehmen möglich, wenn die Satzung eine solche Gewinnerzielungsabsicht (wie dies in Ilsfeld der fall ist) nicht ausschließt. Gründe für die Erstellung der vorliegenden Neukalkulationen der Wasserversorgungsgebühr sowie der dezentralen und der zentralen Abwassergebühren sind:
1.   Kalkulationszeitraum der letzten Kalkulation ist abgelaufen
2.   zahlreiche Rechtsänderungen, insbesondere im KAG
3.   neuere Rechtssprechung
4.   Veränderte Kostensituation aufgrund der Gründung der Eigenbe­triebe für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung
5. Umstellung des Verfahrens zur Ermittlung des Straßenentwässerungsanteils
Nach eingehender Beratung erfolgten zahlreiche Beschlussfassungen für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Die Wasserverbrauchsgebühr steigt somit ab 01.01.2010 von momentan noch 1,25 Euro/m3 auf 1,35 Euro/m3. Bei der Abwasserbeseitigung beschloss der Gemeinderat die Erhöhung der Abwassergebühr zum 01.01.2010 von momentan 1,79 Euro/m3 auf 1,87 Euro/m3 Frischwasser. Berücksichtigt wurde seitens des Gemeinderates bei der Kalkulation der Abwassergebühren nur die tatsächlichen Zinsen und nicht die kalkulatorischen Zinsen, denn sonst hätte die Abwassergebühr 1,93 Euro/m3 Frischwasser betragen. Im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung fallen bei geschlossen Gruben mit wöchentlicher Leerung künftig 1,12 Euro/m3 Abfuhrmenge an. Bei monatlicher Leerung sind dies 1,90 Euro/m3 und bei vierteljährlicher und längerer Leerung 2,24 Euro/m3 (Preise jeweils zuzüglich Abfuhrkosten des Unternehmers).
TOP 89
Neufassung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung), den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) sowie die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
Die unter dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt neu festgesetzten Gebühren für die zentrale und die dezentrale Abwasserbeseitigung sowie die Wasserversorgung sind gemäß § 2 KAG in den jeweiligen Abgabensatzungen festzuschreiben. Die Neufassungen der oben genannten Satzungen sind aber nicht allein aufgrund der ggf. geänderten Gebührenhöhe notwendig, sondern auch aufgrund zahlreicher Änderungen in den Rechtsgrundlagen, insbesondere des KAG sowie geänderter Rechtssprechung bspw. zur sog. Bagatellgrenze bei Abwasserabsetzungen. Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat jeweils einstimmig die Neufassung der Entsorgungssatzung, der Abwassersatzung und der Wasserversorgungssatzung (vgl. Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen").
TOP 90
Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Gemäß Art. 10 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 4. Mai sind mit Wirkung zum 09.05.2009 auch Änderungen des Kommunalabgabengesetzes in Kraft getreten. Bezüglich des Eigenanteils im Erschließungsbeitragsrecht enthält § 23 Abs. 2 Satz 1 KAG neue Fassung für Anbaustraßen und Wohnwege keine Mindest-Gemeindeanteilsregelung mehr, sondern legt den gemeindlichen Eigenanteil verpflichtend auf 5 v.H. fest. Die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Ilsfeld ist dieser neuen Rechtslage anzupassen, d.h. es ist nach § 34 Nr. 4 KAG einen Satzungsbeschluss fassen, mit dem der nun gesetzlich festgelegte Gemeindeanteil von 5 v.H. für Anbaustraßen und Wohnwege in die Erschließungsbeitragssatzung übernommen wird. Infolge der abschließenden Gesetzesregelung haben die Gemeinden kein Ermessen mehr, einen höheren Gemeindeanteil für Anbaustraßen und Wohnwege festzulegen.
Ein solcher Satzungsbeschluss aufgrund der geänderten Rechtslage ist auch dann zu fassen, wenn die bisher gültige Erschließungsbeitragssatzung bereits in der Vergangenheit den Gemeindeanteil für Anbaustraßen und Wohnwege auf 5 v.H. festgelegt hatte. Bezüglich der Erschließungsanlagen i. S. von § 33 Satz 1 Nrn. 3 bis 7 KAG, für die die Gemeinde Beiträge erheben kann, aber nicht muss, hat der Landesgesetzgeber den schon in § 23 Abs. 1 KAG alte Fassung eröffneten Entscheidungsspielraum für die Festlegung eines höheren als des Mindest-Gemeindeanteils in § 23 Abs. 2 Satz 2 KAG neue Fassung beibehalten. Hier hat die Gemeinde in ihrer Ermessensentscheidung über die Höhe des Gemeindeanteils den Anliegervorteil und den Vorteil der Erschließungsanlage(n) für die Allgemeinheit abzuwägen.
Da in der Gemeinde Ilsfeld für derlei Einrichtungen bislang keine Erschließungsbeiträge erhoben wurden und dies auch künftig nicht erfolgen soll, ist eine Entscheidung des Gemeinderates hierüber nicht erforderlich.
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung (vgl. Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen").
TOP 91
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung
Hier: Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in
Baden-Württemberg
Die vom Europäischen Parlament im Jahr 2006 erlassene EU-Dienstleistungsrichtlinie soll gesetzliche und tatsächliche Beschränkungen für grenzüberschreitend tätige Dienstleister abbauen und den nationenübergreifenden Dienstleistungsverkehr fördern. Bund, Länder, Landkreise und auch alle Gemeinden müssen deswegen bis Ende diesen Jahres ihre sämtlichen Normen, also Gesetze beziehungsweise Satzungen, überprüfen, etwaige Einschränkungen abschaffen und die Standards an die EU-Dienstleistungsrichtlinie anpassen. Die Gemeinde Ilsfeld wendet wie nahezu alle Gemeinden die Mustersatzung des Gemeindetages an. Hierzu hat der Gemein­detag nunmehr eine Änderung des § 4 in der Mustersatzung vorgesehen. Diese Änderung ist mit dem Wirtschaftsministeri­um hinsichtlich der Einhaltung der EU-Dienstleistungsrichtlinie abgestimmt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Ände­rung der Friedhofssatzung (vgl. Rubrik „Amtliche Bekanntma­chungen").
TOP 92
Zulassung von Schaustellern für den Holzmarkt 2010
Ebenfalls einstimmig beschloss der Gemeinderat folgende Schau­steller zum Holzmarkt 2010 zuzulassen:
•     Firma Werner Schiedt, Stuttgart mit Auto-Skooter „Top In"
•     Firma Peter Weeber, Reutlingen mit Kinderpressluftkarussell „Jumbo-Flug"
•     Firma Michael Steger, Stuttgart mit Kinderkarussell
•     Firma Horst und Edith Reimund, Sinsheim mit Schießwa­gen
•     Firma Murat Mensuroglu, Ilsfeld mit Minikettenflieger
TOP 93
Bebauungsplan „Sport und Wohnen am Tiefenbach, 2. Än­derung" in Ilsfeld-Auenstein
Hier: Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbe-schluss
Der aktuell gültige Bebauungsplan „Sport und Wohnen am Tie­fenbach, 1. Änderung" soll gemäß Änderungsbeschluss des Ge­meinderats vom 28.07.09 in verschiedenen Punkten im Hinblick auf die Nachfragesituation von bauwilligen Kaufinteressenten geändert werden.
Die bislang gültigen planerischen Vorgaben verhindern häufig die gewünschte Bebauung und damit einen Verkauf der Bauplät­ze. Aus diesem Grund sollen die aufgetretenen planerischen Pro­bleme insbesondere im Hinblick auf die Grundstückszuschnitte und die bebaubaren Flächen verschiedener Bauplätze beseitigt werden. Hierzu soll der gültige Bebauungsplan in verschiedenen Bereichen geändert werden, so z.B. die Lage der bebaubaren Flächen innerhalb der Grundstücke, die Vorgaben zur Dachform und Dachneigung sowie verschiedene Vorgaben, die zu einer unnötigen Einschränkung der betroffenen Grundstückeigentümer führt. Gleichzeitig soll eine planerische Anpassung an bereits erfolgte Ausnahmen und Befreiungen erfolgen, um den hierfür erforderlichen Aufwand bei künftigen Vorhaben zu vermeiden.
Das förmliche Verfahren zur Änderung eines Bebauungsplans schreibt als nächsten formalen Schritt die Billigung des Planentwurfs und die anschließende öffentliche Auslegung vor.
Nach kurzer Beratung billigte der Gemeinderat einstimmig den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans „Sport und Wohnen am Tiefenbach, 2. Änderung" einschl. der örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 13.07.09 / 8.12.09. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs fortzuführen.
TOP 94
Weiterer Ausbau der Schwabstraße Hier: Baubeschluss
Die Schwabstraße in Ilsfeld wurde bereits auf einem kurzen Teilstück im Zuge der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Gentach beim Bau des neuen Kreisverkehrs ausgebaut. Dieser Ausbau der Schwabstraße soll nun fortgesetzt werden. Der derzeitige Straßenzustand und die beengten Parkverhältnisse erfordern einen Ausbau der Schwabstraße um dem dortigen Verkehrsaufkommen gerecht zu werden.
Der Ausbau der Straße und des Gehwegs wird auf einer Länge von ca. 200 bis 250 m im Bereich zwischen Kreisverkehr und Mörikeweg erfolgen. Neben Erneuerungen im Bereich der Wasser- und Abwasserleitungen erfolgt ein Ausbau der Fahrbahn auf eine Breite von 6,10 m sowie ein beidseitiger Gehwegausbau und ein einseitiger Längsparkstreifen mit entsprechenden Anpassungsarbeiten in die einmündenden Straßen. Im Bereich des Pflegeheims ist vorgesehen Abstand zu nehmen von der Längsparkierung und die Fahrzeuge senkrecht anzuordnen. Hierfür ist Grunderwerb erforderlich. Eine mündliche Zusage dieses tun zu dürfen ist vorhanden, bisher allerdings fehlt die schriftliche Bestätigung. Sollte diese nicht rechtzeitig erfolgen muss die Längsparkierung realisiert werden.
Die Baumaßnahme soll im 1. Halbjahr 2010 durchgeführt werden. Nach derzeitiger Kostenschätzung ist mit ca. 780.000,- € für die Ge­samtmaßnahme zu rechnen. Hiervon entfallen ca. 470.000,- € auf den Straßenbau. Diese Summe ist im Haushalt 2010 entsprechend berücksichtigt.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Bau­beschluss für den Ausbau der Schwabstraße und beauftragte die Ver­waltung mit der Ausschreibung der Baumaßnahme und zur Vergabe an den günstigsten Bieter.
TOP 95
Annahme von Spenden durch den Gemeinderat
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme von mehreren



   
         
Gemeinde Ilsfeld • Rathausstraße 8 • 74360 Ilsfeld • Telefon (0 70 62) 90 42-0 • Fax (0 70 62) 90 42-19 • e-Mail gemeinde@ilsfeld.de