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Gemeinderat
         
   
Sitzungsbericht Gemeinderat
In seiner Sitzung am 24. November 2009 befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten:
TOP 74
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Knödler gibt den Verkauf einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet „Bustadt" bekannt.
TOP 75
Beteiligungsberichte 2008
Der Gemeinderat nahm den Beteiligungsbericht zur Kenntnis. Es wird auf die Bekanntmachung unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachung" verwiesen.
TOP 76
Feststellung der Jahresrechnung 2008
Einstimmig stellte der Gemeinderat die Jahresrechnung 2008 fest. Der Verwaltungshaushalt schließt mit 19.323.538,73 Euro und er
wirtschaftet eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2.885.052,36Euro.DerVermögenshaushaltschließtmit7.679.076,64 Euro und ermöglicht eine Zuführungzur allgemeinen Rücklage in Höhe von 81.581,46 Euro. Die Allgemeine Rücklage hat zum 31.12.2008 somit einen Stand von 2.053.184, 52 Euro. Es wird auf die weitere Veröffentlichung unter der Rubrik „Ilsfeld Aktuell" verwiesen.
TOP 77
Einbringung und Beschlussfassung zur 1. Nachtragshaushalts­satzung und zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2009
Wie schon im vergangenen Jahr und im Jahr 2006 ist auch im Haus­haltsjahr 2009 der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nach­tragshaushalt notwendig geworden. Die Gründe hierfür liegen aber nicht (allein) in gravierenden Veränderungen wesentlicher Einnah­men oder Ausgaben, wie dies klassischerweise der Grund für einen Nachtragshaushalt ist, sondern sind im Wesentlichen in erheblichen strukturellen Änderungen aufgrund der der Gründung der Eigenbe­triebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu sehen. Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig dem vorgelegten 1. Nachtragshaushalt 2009 sowie der mittelfristigen Fi­nanzplanung zu und verabschiedete die 1. Nachtragshaushaltssat­zung 2009. Es wird auf die Veröffentlichung unter der Rubrik „Ilsfeld Aktuell" verwiesen.
TOP 78
Antragstellung des Schulträgers auf Einrichtung einer neuen Werkrealschule
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 30.07.2009 das Schulgesetz geändert und damit die schulgesetzliche Einführung der Werkrealschule in neuer Form beschlossen. Jeder Schulträger, der eine Werkrealschule (WRS) einrichten möchte, muss auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses einen Antrag stellen, unabhängig davon, ob die Hauptschule bereits ein freiwilliges 10. Schuljahr hat und/oder die Schule bereits mehrzügig geführt wird. Die Werkrealschule neuen Typs ist im Gegensatz zur bisherigen Hauptschule mit freiwilligem 10. Schuljahr ein auf sechs Schuljahre angelegter Bildungsgang. Er schließt nach der 10. Klasse mit der Mittleren Reife ab; kann aber bereits nach der neunten Klasse mit der Hauptschulprüfung beendet werden. Der mittlere Bildungsabschluss ist dem Realschulabschluss gleichwertig. Prägendes Merkmal der neuen Werkrealschule soll die Verzahnung mit der Berufsfachschule und eine starke berufliche Orientierung sein. Die neue Werkrealschule ist kraft Gesetzes eine Wahlschule. Das bedeutet, die Schüler bzw. Eltern haben wie bei der Realschule und dem Gymnasium freie Schulwahl. Es gibt grundsätzlich keinen Schulbezirk.
Allerdings hat der Schulträger für eine Übergangszeit ein Optionsrecht; er kann im Rahmen einer am 31.07.2016 auslaufenden Übergangsregelung einen Schulbezirk festlegen. Dies erfordert ebenfalls einen GR-Beschluss.
Falls ein Schulbezirk festgelegt wird, gilt:
Schüler, die innerhalb dieses Bezirks wohnen, sind dann verpflichtet, die Werkrealschule ihres Bezirks zu besuchen. Schüler, die im Schulbezirk einer weiter bestehenden Hauptschule wohnen, sind - abweichend von der allg. Regelung des § 76 Abs. 1 SchG - berechtigt, die WRS zu besuchen, denn die Grundschulempfehlung wird künftig ggf. eine Empfehlung gleichzeitig für WRS und HS geben. Der Schulbezirk wird auf Ilsfeld festgelegt.
Voraussetzungen für die neue Werkrealschule:
Zweizügigkeit ist eine unabdingbare Voraussetzung; dies setzt eine stabile Schülerzahl voraus, die sich nach dem jeweiligen Klassenteiler richtet. Dieser beträgt im aktuellen Schuljahr 32 Schüler und wird bis 2016 sukzessive abgesenkt.
Die Antrag stellenden Schulträger müssen zur Feststellung, ob die Mindestschülerzahl für eine stabile Zweizügigkeit erreicht wird, darstellen, welche Einwohner-, Geburten-, und Schülerzahlen zu erwarten sind.
Die bestehende Schulraumsituation reicht für die Realisierung der Werkrealschule aus. Die für die Hauptschule bestehenden öffentlichrechtlichen Vereinbarungen mit den Gemeinden Abstatt und Talheim können auch für die neue Werkrealschule unverändert bestehen bleiben. Der bestehende Ganztagesbetrieb soll in der Werkrealschule auf bisheriger Grundlage weitergeführt bzw. wie an der Hauptschule vorgesehen, auf weitere Klassenstufen erweitert werden. Die Einführung der Werkrealschule wurde im Vorfeld der Beratungen im Gemeinderat in den schulischen Gremien beraten und es liegen bereits der Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom 02.11.2009 sowie der Beschluss der Schulkonferenz vom 09.11.2009 vor. Rektorin Gabriele Leisterer erläuterte in der Gemeinderatssitzung die Werkrealschule und deren Konzept im Detail. Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig der Antragstellung zur Einrichtung einer neuen Werkrealschule in Ilsfeld zu.
TOP 79
Sanierungsgebiet „Ortsmitte III"
Hier: Abrechnung des Sanierungsgebiets
Das Sanierungsgebiet „Ortsmitte III" wurde im Jahr 2001 in das Landessanierungsprogramm aufgenommen und umfasst die Gebiete im Bereich des sogenannten Bauernviertels (König-Wilhelm-Str., Nord-, Bauernstraße sowie Bild-, Krumme- u. Schozacher Str.) und der Alten Kelter, den Bereich Zuckerrübenplatz, Gemeindehalle und kleinere Teilgebiete in Auenstein.
Der gesamte Förderrahmen des Sanierungsgebiets „Ortsmitte III" beträgt ca. 3,5 Mio. Euro. Hiervon wurden Finanzhilfen aus Landesmitteln in Höhe von ca. 2,1 Mio. € gewährt. Diese Landesmittel sind inzwischen nahezu vollständig abgerufen. Das Sanierungsgebiet soll zum Ende des laufenden Jahres abgerechnet und abgeschlossen werden.
Herr Breuninger von der LBBW Immobilien / Kommunalentwick­lung GmbH, der während der gesamten Laufzeit des Sanierungsgebiets als Sanierungsberater tätig war, erläuterte Details zu den durchgeführten Maßnahmen.
Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig einer Abrechnung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte III" zum Ende des laufenden Jahres zu.
TOP 80
Bebauungsplanverfahren „Unteres Feld" in Ilsfeld-Auenstein Hier: Abwägung bzw. Behandlung der Stellungsnahmen und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich
Für die Grundstücke im Gewann „Unteres Feld" auf Gemarkung Auenstein soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um eine bauliche Nutzung für gewerbliche Zwecke zu ermöglichen bzw. die bereits bestehende gewerbliche Nutzung bauplanungsrechtlich abzusichern. Für dieses Gebiet wurde bereits im Jahr 2000 ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Bedingt durch eine geänderte Nachfragesituation im gewerblichen Bereich wurde das Verfahren über mehrere Jahre nicht fortgeführt und ruhte für längere Zeit. Durch die unmittelbare Lage an der Autobahn ist das Grundstück inzwischen wieder für Gewerbebetriebe interessant und es liegen der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen vor.
In der Sitzung am 28. Juli 2009 wurde auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 17.08.09 bis 18.09.09.
Nach kurzer Beratung und Abwägung der vorliegenden Anregungen und Stellungnahmen wurden diese zur Kenntnis genommen und im Bebauungsplan entsprechend berücksichtigt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans „Unteres Feld" und die örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich nach §10 BauGB bzw. §74 LBO jeweils i.V.m. § 4 GemO als Satzung zu beschließen.
TOP 81
Gewährung eines Zuschusses für die Renovierung des Ge­meindehauses der evangelischen Kirchengemeinde Auenstein
Die evangelische Kirchengemeinde Auenstein hatte bei der Verwaltung einen Antrag auf Bezuschussung der Sanierung des Gemeindehauses Auenstein gestellt. Die Kirchengemeinde hatte im Vorfeld bereits einen Zuschussantrag an die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) gerichtet, welcher jedoch negativ beschieden wurde.
Über eine parallel beantragte Förderung durch die KfW ist noch nicht entschieden, jedoch wäre diese Förderung dann lediglich über zinsverbilligte Darlehen, was die insgesamt von der Kirchengemeinde zu tragende Investitionslast nicht real mindern würde. Die bürgerliche Gemeinde hat sich in der Vergangenheit immer wieder an Baumaßnahmen der Kirchen beteiligt. Im Gegenzug stellten die Kirchengemeinden nach Möglichkeit immer wieder Räumlichkeiten (unentgeltlich) zur Verfügung, wenn seitens der Gemeinde Ilsfeld Bedarf bestand. Im Falle der evangelischen Kirchengemeinde Auenstein waren dies Räume für eine Kindergartengruppe bis zur Fertigstellung der TEK Schnakennest.
Der von der Kirchengemeinde beantragte Zuschuss in Höhe von 7.000 € ist nach Auffassung der Verwaltung angesichts der Gesamtinvestition von 100.000 € durchaus angemessen. Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig der Gewährung eines Zuschusses an die evangelische Kirchengemeinde Auenstein in Höhe von 7.000 € für die Sanierung und Modernisierung des Gemeindehauses in Auenstein zu und beauftragte die Verwaltung mit der Regelung der Auszahlungsmodalitäten im gegenseitigen Einvernehmen mit der Kirchengemeinde.
TOP 82
Annahme von Spenden durch den Gemeinderat
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme von mehreren Geldspenden.
   
       
         
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