Sitzungsbericht Gemeinderat
In seiner Sitzung am 22. September 2009 befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten:
TOP 61
Aufstellung eines Lärmaktionsplanes
Aufgrund der hohen Verkehrszahlen im Bereich der L1100 und der A81 ist die Gemeinde Ilsfeld zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans rechtlich verpflichtet. Grundlage hierfür ist die EU-Umgebungsrichtlinie, die ein europaweit einheitliches Konzept zur Vermeidung und Verminderung von schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm festlegt. Die Erstellung von Lärmaktionsplänen ist für alle Beteiligten neu. Deshalb gibt es auch noch einige ungeklärte Fragen bzw. kann auf keine Erfahrungswerte zurückgegriffen werden.
Die Gemeinde hat bereits letztes Jahr das Büro Accon mit der Erstellung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Ilsfeld beauftragt. Als ersten Schritt hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Voruntersuchungen zu der Lärmsituation durchgeführt. Hierbei wurden außer der L1 100 noch weitere Hauptverkehrsstraßen einbezogen. Das Ingenieurbüro hat anhand der Untersuchungen beigefügte Lärmkartierung erstellt und die Betroffenenzahlen neu ermittelt. Bei Zugrundelegen der Auslösewerte des Umweltministeriums Baden-Württemberg ergeben sich folgende Betroffenenzahlen:
LDEN (DayEveningNight;
Lärmbelastung über 24 Stunden) 168 Betroffene >70 db
LNIGHT (Lärmbelastung zwischen
22.00 Uhr und 6.00 Uhr) 180 Betroffene >60 db
Zuständig für die Erstellung von Aktionsplänen in Baden-Württemberg sind die Gemeinden für die Hauptverkehrsstraßen. Die Gemeinde muss also auch für Bereiche, für die sie normalerweise nicht zuständig ist, Maßnahmen im Rahmen des Lärmaktionsplanes erarbeiten. In der Gemeinde Ilsfeld wurde die Lärmbelastung durch Straßenverkehr für folgende Straßen untersucht:
Gesamtgemarkung:
A81
Ilsfeld:
L1 100 (König-Wilhelm-Straße, Auensteiner Straße)
L1 105 (Lauffener Straße)
K2156 (Bahnhofstraße)
Auenstein:
L1 102 (Abstatter Straße)
K 2089 (Hauptstraße, Helfenberger Straße)
Wüstenhausen:
K2086 (Römerstraße, Lindenstraße, Gruppenbacher Straße)
Der nächste Schritt im Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist nun der Aufstellungsbeschluss. Im weiteren Verfahren wird dann der Aufstellungsbeschluss im Mitteilungsblatt veröffentlich und die Verwaltung wird gemeinsam mit dem Ingenieurbüro mögliche Maßnahmen diskutieren um einen Entwurf des Lärmaktionsplans zu erstellen. Der Entwurf wird dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Danach folgen die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in den Entwurf eingearbeitet und die Endfassung wird dem Gemeinderat zur erneuten Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird der Lärmaktionsplan öffentlich bekannt gemacht und an das Umweltministerium übersandt.
Nach eingehender Beratung fasste der Gemeinderat bei einer Enthaltung Beschluss, für die Gemarkung Ilsfeld ein Lärmaktionsplan im Sinne von § 47d Absatz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz aufzustellen. Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplanes ergibt sich aus den Lärmkartierungsplänen der Firma Accon. Die Verwaltung wurde in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Accon mit dem weiteren Verfahren beauftragt.
TOP 62
Annahme von Spenden durch den Gemeinderat
Der Gemeinderat beschloss die Annahme von mehreren Geldspenden.
TOP 63
Bekanntgaben
Der Vorsitzende verweist auf das anstehende Feldwegprogramm. Die
Mittel sollen im Rahmen des Nachtragshaushalts um 150.000 Euro
aufgestockt werden.
Es handelt sich hierbei um folgende Teilabschnitte von Feldwegen:
- Abschnitt von ca. 300 m inkl. Kreuzung im Bereich Wohlleben/ Wanne/Platte
- Feldweg im Bereich Rappen/Engelsberghöfe
- Talheimer Weg vom Ortsausgang Schozach bis Kuppe
- Zwei Abschnitte von ca. 60 m und ca. 540 m im Bereich Ebene/ Schleifmühle/Hasenweide
- Abschnitt von ca. 215 m im Bereich Neuberg in Schozach
- Abschnitt der Zufahrt zum Sportplatz Schozach im Bereich von Einmündung Halle bis zur Kuppe
- Abschnitt von ca. 700 m im Bereich Schelmenfeld in Ilsfeld
Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
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