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Gemeinderat
         
   
Sitzungsbericht Gemeinderat
In seiner Sitzung am 28. Juli 2009 befasste sich der Gemeinderat mit folgendem Tagesordnungspunkt:
TOP 51
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Knödler gab bekannt, dass in der nichtöffentlichen Sitzung am 21. Juli 2009 die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für den Reiterverein Ilsfeld zur Absicherung eines WLSB-Zuschusses beschlossen wurde.
Des Weiteren wurde den Gemeindegrenzänderungen im Zuge der Flurbereinigung Ilsfeld-Auenstein entsprechend zugestimmt. Ein weiterer Tagesordnungspunkt war dann noch die Beschlussfassung über den Kauf eines Grundstücks in der Talstraße in Ilsfeld.
TOP 52
Gründung zweier Eigenbetriebe für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Ilsfeld verbunden mit weiteren Ein­zelbeschlussfassungen
Es wurde die Gründung zweier Eigenbetriebe für die Wasserversor­gung und Abwasserbeseitigung beschlossen. Ein ausführlicher Bericht folgt.
TOP 53
Bebauungsplan „Sport und Wohnen am Tiefenbach, 1. Änderung" in Ilsfeld-Auenstein Hier: Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans
Der aktuell gültige Bebauungsplan „Sport und Wohnen am Tiefen­bach, 1 .Änderung" soll im Hinblick auf die Nachfragesituation von bauwilligen Kaufinteressenten geändert werden. Die bislang gültigen planerischen Vorgaben verhindern häufig die gewünschte Bebauung und damit einen Verkauf der Bauplätze. Aus diesem Grund sollen die aufgetretenen planerischen Probleme insbesondere im Hinblick auf die Grundstückszuschnitte und die bebaubaren Flächen verschiedener Bauplätze beseitigt werden. Hierzu soll der gültige Bebauungsplan in verschiedenen Bereichen geändert werden, so z.B. die Lage der bebaubaren Flächen innerhalb der Grundstücke, die Vorgaben zur Dachform und Dachneigung sowie verschiedene Vorgaben, die zu einer unnötigen Einschränkung der betroffenen Grundstückeigentümer führt. Gleichzeitig soll eine planerische Anpassung an bereits erfolgte Ausnahmen und Befreiungen erfolgen, um den hierfür erforderlichen Aufwand bei künftigen Vorhaben zu vermeiden.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, den Bebauungsplan „Sport und Wohnen am Tiefenbach, 1. Änderung" in Auenstein nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch zu ändern. Maßgebend für die Änderung ist der Planentwurf vom 13.07.2009. Das Änderungsverfahren trägt die Bezeichnung „Sport und Wohnen am Tiefenbach, 2. Änderung". Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs fortzuführen.
TOP 54
Bebauungsplan „Unteres Feld" in Ilsfeld-Auenstein Hier: Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss
Für die Grundstücke im Gewann „Unteres Feld" auf Gemarkung Auenstein soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um eine bauliche Nutzung für gewerbliche Zwecke zu ermöglichen bzw. die bereits bestehende gewerbliche Nutzung bauplanungsrechtlich abzusichern. Für dieses Gebiet wurde bereits im Jahr 2000 ein Bebauungsplanver­fahren eingeleitet, dies wurde jedoch wegen einer geänderten Nachfragesituation im gewerblichen Bereich nicht bis zur rechtskräftigen Ausweisung fortgeführt und ruhte mehrere Jahre. Durch die unmittelbare Lage an der Autobahn ist das Grundstück inzwischen wieder für verschiedene Gewerbebetriebe interessant und es liegen der Gemeindeverwaltung diverse Anfragen vor. Aus diesem Grund wurde das Bebauungsplanverfahren im letzten Jahr wieder aufgenommen. Nachdem sich die baurechtlichen Vorschriften in den letzten Jahren geändert haben, wurde der ursprüngliche Bebauungsplanentwurf den heutigen Rechtsvorschriften angepasst und im Hinblick auf die heutigen Nutzungsanforderungen modifiziert.

Die Grundstücke sind bereits im aktuell gültigen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Somit folgt die Aufstellung des Bebauungsplans und die Ausweisung der Grundstücke als Gewerbeflächen der vorbereitenden Bauleitplanung. Die Ausweisung eines Gewerbegebietes gibt auch der bereits in einem Teilbereich des Plangebietes vorhandenen gewerblichen Nutzung die erforderliche bau-planungsrechtliche Sicherheit und Entwicklungsmöglichkeit. Aus städtebaulicher Sicht ist die Ausweisung der Flächen unmittelbar neben der Autobahn und in kurzer Distanz zur Autobahnauf- bzw. -abfahrt positiv zu bewerten.

Der nächste Verfahrensschritt ist nun die Billigung des vorliegenden Planentwurfs und die anschließende öffentliche Auslegung bzw. die Beteiligung der Fachbehörden.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, dass der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans „Unteres Feld" in der Fassung vom 29.04.2008 / 28.07.2009 einschließlich der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 29.04.2008 / 28.07.2009 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus­gelegt wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs fortzuführen.
TOP 55
Erschließung Gewerbegebiet Bustadt-Ost, 5. Bauabschnitt Hier: Baubeschluss
Im Gewerbegebiet Bustadt-Ost sind im Bereich der Reinhold-Würth-Straße bislang die Gehwege und Parkstreifen noch nicht hergestellt. Um den in diesem Bereich bereits angesiedelten Gewerbebetrieben einen ordnungsgemäßen Zugang sowie ein ansprechendes Umfeld zu gewähren, ist der weitere Ausbau der Gehwege und Parkstreifen erforderlich. Insbesondere die Parkstreifen werden zum Abstellen der PKW's und LKW's benötigt, um die angespannte Parkplatzsituation zu entschärfen.
Auch der weitere Ausbau der Regenwasserbehandlungsanlagen ist dringend erforderlich, da durch die zunehmende Bebauung des Gebietes die bislang nur teilweise erstellte Regenwasserbehandlungsanlage die Kapazitätsgrenze erreicht hat. Der weitere Ausbau ist insbesondere auch aus technischen und ökologischen Gründen für eine ordnungsgemäße Ableitung des Regen- bzw. Oberflächenwassers erforderlich.

In der Reinhold-Würth-Straße ist ein Gehweg mit einer Breite von 1,50 m sowie ein Parkstreifen mit 2,50 m bzw. 3 m Breite mit Unterbrechungen durch Pflanz- und Bauminseln geplant. Für die Regenwasserbehandlungsanlage wird neben dem bereits bestehenden Regenrückhaltebecken ein weiteres Becken, der Retentionsbodenfilter, errichtet mit entsprechenden technischen Zu-und Einlaufeinrichtungen. Die genannten Maßnahmen sind Voraussetzung für eine weitere Bebauung des Gewerbegebietes, da dies wichtige Bestandteile der Gesamterschließung der bebaubaren Flächen sind. Mit der Baumaßnahme soll nach den Sommerferien 2009 begonnen werden. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, eine Entscheidung über diesen Sachverhalt zu vertagen und im Rahmen eines Vororttermins zuerst besichtigen.

Bürgermeister Knödler verwies auf den Handlungsdruck in Bezug auf den weiteren Ausbau der Regenwasserbehandlungsanlagen, die einen weiteren zeitlichen Aufschub nicht zulassen. Der Gemeinderat fasste daraufhin einstimmig den Baubeschluss für den 5. Bauabschnitt der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Bustadt-Ost in der Form, dass die Regenwasserbehandlungsanlagen gemäß Erschließungsplanung ausgebaut werden. Die Verwaltung wurde zur Ausschreibung und Vergabe der hierfür erforderlichen Bauleistungen ermächtigt. Weiter beschloss der Gemeinderat den Ausbau der weiteren Parkierungsflächen, Gehwege usw. zurückzustellen bis eine entsprechende Begehung des Gemeinderates stattgefunden hat, um dann diesen Sachverhalt in der nächsten Sitzung des Gemeinderates abschließend zu beraten und zu beschließen.
TOP 56
Sanierung der Alten Kelter in Ilsfeld Hier: Baubeschluss für den Bauabschnitt I
Die Sanierung und Nutzung der Alten Kelter in Ilsfeld ist bereits seit längerem ein Diskussionsthema im Gemeinderat. Das mit der Planung beauftragte Architekturbüro Schäfer u. Schäfer aus Ilsfeld hat in der Gemeinderatssitzung am 21. Oktober 2008 ausführlich den derzeitigen Zustand des Gebäudes sowie die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen dargestellt. Zusätzlich wurde eine mögliche Nutzung nach erfolgter Sanierung der Grundsubstanz dargestellt. Grundlage der Gesamtsanierung ist eine Aufteilung in zwei Bauabschnitte. Der Bauabschnitt I umfasst die zwingend erforderlichen Maßnahmen, um weitere Gebäudeschäden zu vermeiden bzw. diese teilweise bereits vorhandenen Schäden zu reparieren. Diese Maßnahmen zur Erhaltung der Gebäudesubstanz sind unabhängig von einer späteren Nutzung zur Erhaltung des Gebäudes erforderlich. Der zweite Bauabschnitt orientiert sich an einer späteren Nutzung, die derzeit jedoch noch offen ist. Angedacht wurde hier z.B. eine Nutzung als Veranstaltungs- und Festgebäude o.ä. Eine Entscheidung hierüber wäre zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen. Für die zur Erhaltung der Gebäudesubstanz erforderlichen Maßnahmen des Bauabschnitts I liegt eine Förderzusage im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes (Bereich Städtebau) in Höhe von 180.000,- € vor. Die Gesamtkosten belaufen sich nach der Kostenberechnung des Architekturbüros Schäfer u. Schäfer auf ca. 280.000 bis 300.000,- €.

Der Baubeginn der Maßnahme soll im Herbst 2009 erfolgen. Die Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt wurde bereits im Vorfeld vom Architekturbüro durchgeführt. Die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung ist bereits eingegangen. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, bei den Sanierungsarbeiten auch das Dach und die Fassade des Farrenstalls mit einzubeziehen.

Nach eingehender Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Baubeschluss zur Durchführung des Bauabschnitts I der Sanierung der Alten Kelter in Ilsfeld. Die Verwaltung wurde zur Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen ermächtigt. Bei der Ausschreibung und Vergabe sind seitens der Handwerker entsprechende Erfahrungen im Bereich des Denkmalschutzes nachzuweisen. Die Ausschrei­bung wird ergänzt um die erforderlichen Arbeiten am Dach und der Fassade des Farrenstalls. Der Finanzierung der voraussichtlich von der Gemeinde zu tragenden Kosten in Höhe von 120.000,- € nach Abzug des Förderbetrags im Haushaltsnachtrag 2009 wurde zuge­stimmt. Mit den Sanierungsarbeiten soll noch im November diesen Jahres begonnen werden.
TOP 57
Annahme von Spenden durch den Gemeinderat
Der Gemeinderat beschloss die Annahme von mehreren Geld- und Sachspenden.
TOP 58
Bekanntgaben
Bürgermeister Knödler gab bekannt, dass das Landratsamt die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat erlassenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 nach § 121 Abs. 2 GemO bestätigt hat.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
   
         
       
         
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