Sitzungsbericht Technischer Ausschuss
In seiner Sitzung am 24. März 2009 befasste sich der Technische Ausschuss mit folgenden Tagesordnungspunkten:
TOP 8: Beschaffung eines Großflächenmähers für den Bauhof - Vergabebeschluss
Der Spindelmäher für das Mähen von größeren Flächen, insbesondere Sportplätze, ist inzwischen über 25 Jahre alt und äußerst reparaturanfällig. Bedingt durch das Alter des Spindelmähers ist die Ersatzteilversorgung inzwischen sehr schwierig und teilweise gar nicht mehr möglich. Auch verfügt der alte Spindelmäher über keine eigene Grasfangeinrichtung, mit der das Schnittgut aufgefangen werden kann. Dadurch ist zum Sammeln des Schnittguts immer ein gesonderter Arbeitsgang erforderlich, wodurch ein deutlich höherer Zeitaufwand entsteht.
Nach Vorführung und Tests mehrerer Großflächenmäher von verschiedenen Herstellern hat sich gezeigt, dass für den Bedarf und das Einsatzgebiet des Bauhofs ein Großflächenmäher der Marke John Deere am besten geeignet ist.
Nach kurzer Beratung beschloss der Technische Ausschuss vor Anschaffung des Großflächenmähers zum Preis von knapp 53.000 Euro noch zu prüfen, inwieweit dieser im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit angeschafft werden könnte. Anmerkung: Dieser Sachverhalt wurde seitens der Verwaltung geprüft. Eine gemeinsame Nutzung dieses Gerätes mit einer anderen Gemeinde ist zeitlich nicht möglich, da das Gerät ganzjährig für vielfältigste Aufgaben eingesetzt werden kann und sich dadurch keine größeren Zeitfenster für eine gemeinsame Nutzung ergeben. Das Gerät kann nicht nur für die Pflege der Sportplätze sondern auch für sonstige Grünflächen eingesetzt werden. Des Weiteren soll dieses Gerät auch als Kehrmaschine verwendet werden. Durch Anschluss von verschiedenen Zusatzgeräten ist eine Nutzung nahezu ganzjährig möglich (Häcksler usw.). Die Bestellung des Großflächenmähers wurde daher zwischenzeitlich vorgenommen.
TOP 9: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Krummes Land, 2. Änderung" wegen der Errichtung eines Baumhauses - nachträglich
Der Eigentümer hatte auf seinem Grundstück in der Vorstadtstraße ein Baumhaus errichtet, das aufgrund seiner Größe genehmigungspflichtig ist und sich außerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Baufensters in der Bauverbotsfläche befindet. Bei einer Gegenstimme fasste der Technische Ausschuss mehrheitlich den Beschluss das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
TOP 10: Errichtung einer Plakatgroßfläche, unbeleuchtet in Wandmontagean dem Gebäude König-Wilhelm-Straße 13,Ilsfeld
Der Bauherr beabsichtigte an der zur König-Wilhelm-Straße gerichteten Wand eine Plakatgroßfläche für Fremdwerbung anzubringen. Die Plakatwand hat eine Höhe von 275 cm und eine Breite von 370 cm. Die Errichtung von Werbeanlagen ist grundsätzlich genehmigungsbedürftig. Das erforderliche gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig nicht erteilt.
TOP 11: Treppenanlage an der Lauffener Straße / Ziegelweg
in Ilsfeld
Hier: Entscheidung über das weitere Vorgehen
In seiner Sitzung am 27. Januar 2009 befasste sich der Technische Ausschuss bereits mit diesem Sachverhalt und beauftragte die Verwaltung einen Vorschlag für eine normgerechte Treppenanlage samt detaillierter Kostenschätzung zu erstellen. Die Kosten für den Abbruch der bestehenden Treppenanlage und Neubau einer normgerechten Treppenanlage mit Zwischenpodest belaufen sich demnach auf ca. 22.600 Euro. In der Sitzung galt es nun über die drei Alternativen zu diskutieren:
- Die Treppenanlage wird ersatzlos entfernt (Kosten ca. 1.000 Euro)
- Herstellung eines Fußweges über das unbebaute Grundstück laut Vorstellung in der Sitzung am 27.01.2009 (Kosten ca. 12.000 Euro)
- Abbruch der bestehenden Anlage und Neubau einer normgerechten Treppenanlage (Kosten ca. 22.600 Euro)
Nach einer ausführlichen Beratung beschloss der Technische Ausschuss bei 5 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen mehrheitlich den Abbruch der bestehenden Treppenanlage und Neubau einer normgerechten Treppenanlage mit Zwischenpodest.
TOP 12: Bekanntgaben
Bürgermeister Knödler gab bekannt, dass sich die Gemeinde Ilsfeld an der Sammelbestellung des Landratsamts Heilbronn in Sachen Feuerwehr - digitale Alarmierung - beteiligen wird. Er verwies darauf, dass hierfür eine Investition in Höhe von ca. 25.000 Euro bis 30.000 Euro erforderlich ist, die im Nachtrag zu finanzieren ist.
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