Im Gutachten des Bäderfachverbandes zum Freibad Ilsfeld waren unter anderem die Eintrittspreise thematisiert und eine Anpassung empfohlen worden (vgl. Sitzung des Gemeinderates vom 17. Februar 2009)
Bürgermeister Knödler verwies darauf, dass aufgrund der derzeitigen Überlegungen hinsichtlich der Neuordnung der öffentlichen Flächen im Bereich Freibad, Campingplatz und Tennisplatz von einer Neuregelung der Eintrittspreise zur kommenden Badesaison abgesehen werden sollte. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dieser Vorgehensweise zu.
Bereits seit mehreren Jahren wird das Ilsfelder Steinbeis Schulzentrum abschnittsweise saniert. Der aktuellste Sanierungsabschnitt wurde im Herbst 2008 abgeschlossen. Hierbei wurde das komplette Hauptgebäude der Realschule saniert.
Im Hinblick auf die Voraussetzungen für eine mögliche Förderung im Rahmen der verschiedenen Konjunkturpakete von Bundes- und Landesregierung sind im aktuellen Haushaltsplan 2009 keine Finanzmittel für weitere Sanierungsmaßnahmen eingestellt. Nachdem inzwischen nun bekannt ist, dass die Gemeinde Ilsfeld im Rahmen der Pauschalförderung von Sanierungsmaßnahmen mit einem Förderbetrag von 452.000,- € berücksichtigt wird, soll dieses Geld zur Fortführung der Schulsanierung verwendet werden. Die nächsten Sanierungsabschnitte wären der Nordtrakt sowie der Westtrakt der Realschule. Nach Sanierung dieser Gebäudeteile wäre die Realschule komplett saniert. Die Maßnahmen umfassen in erster Linie energetische Maßnahmen (Dämmung von Dach und Fassade, Erneuerung der Fenster, Erneuerung der Heizung und Elektrik mit Anschluss an die Gebäudeleittechnik) sowie allgemeine Sanierungsmaßnahmen (Bodenbeläge, Schulküche, Maler, Fliesen, usw.) Mit der zu erwartenden pauschalen Fördersumme in Höhe von
452.000,- € soll nun zunächst der Nordtrakt saniert werden. Diese Summe würde nach der derzeitigen Kostenschätzung für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen im Nordtrakt nahezu exakt den dortigen Mittelbedarf abdecken (Kostenschätzung ca. 420.000,- bis 450.000,- €). Eine im Rahmen des Konjunkturpakets voraussichtlich erforderliche Anteilsfinanzierung durch die Gemeinde wäre im Nachtragshaushalt vorzusehen.
Im Anschluss an den Nordtrakt soll unmittelbar der Westtrakt saniert werden. Auch hier wird seitens der Gemeindeverwaltung die Verwendung von Fördermitteln eingeplant. Die Kostenschätzung für die Sanierung des Westtrakts beläuft sich auf ca. 700.000,- €. In welcher Höhe Fördermittel zur Verfügung stehen, ist derzeit noch unklar. Um jedoch im Falle einer Bewilligung von Fördergeldern den dann geforderten schnellen Baubeginn zu ermöglichen, soll auch für den Westtrakt der Baubeschluss bereits jetzt gefasst werden. Dadurch würden sich auch Einsparungseffekte durch eine gemeinsame Ausschreibung der Sanierungsarbeiten ergeben. Insgesamt wird eine Vergabe und ein Beginn der Sanierungsarbeiten nur für den Bereich erfolgen, für den die Finanzierung gesichert ist. Erforderliche Eigenmittel werden über den Nachtragshaushalt finanziert.
Um die Fördermittel entsprechend dem Sinn des Konjunkturpakets schnell einsetzen zu können muss kurzfristig über die Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten entschieden werden, insbesondere da die Sommerferien für die Arbeiten in vollem Umfang genutzt werden sollen.
Da eine Vergabe in den Gremiumssitzungen des Technischen Ausschusses bzw. des Gemeinderats bedingt durch die Terminierung zu zeitlichen Verzögerungen führt bzw. ggf. Vergabefristen teilweise auch in den Bereich der Sommerpause fallen können, sollte die Verwaltung zur Vergabe ermächtigt werden. Dies jedoch immer unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig den Baubeschluss für die Sanierung des Nord- und Westtraktes des Schulzentrums. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Sanierungsarbeiten an den jeweils günstigsten Anbieter zu vergeben. Eine Vergabe erfolgt nur, soweit eine Finanzierung durch Fördermittel und / oder Eigenmittel (Nachtragshaushalt) gesichert ist.
TOP 31
Bebauungsplanverfahren „Ortsumfahrung Wüstenhausen" in Ilsfeld-Wüstenhausen
Hier: Abwägung bzw. Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich
Das Bebauungsplanverfahren „Ortsumfahrung Wüstenhausen" wurde am 28.08.2001 durch den Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats eingeleitet. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für den Bau einer Umfahrung des Ortsteils Wüstenhausen. Durch verschiedene Änderungen während des Verfahrens sowie Gesetzesänderungen verzögerte sich der Verfahrensablauf.
In der Sitzung am 29.04.08 wurde auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 24.11.08 bis 2.01.09.
Der nun anstehende abschließende Verfahrensschritt ist der Satzungsbeschluss und die anschließende Veröffentlichung des Bebauungsplans.
Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, dass nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander die Stellungsnahme des Landratsamtes Heilbronn und des Regierungspräsidiums Stuttgart im Bebauungsplan berücksichtigt werden. Den übrigen abgegebenen Stellungnahmen wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander nicht entsprochen. In Anbetracht der Geringfügigkeit der Änderungen wird auf eine erneute öffentliche Auslegung verzichtet. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans „Ortsumfahrung Wüstenhausen" und die örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich werden nach §10 BauGB bzw. §74 LBO jeweils i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
TOP 32
Beteiligung an den Kosten des DLRG zur Nutzung des Mineralhallenbades Beilstein Hier: Änderung der Vereinbarung
In seiner Sitzung am 25. November 2003 stimmte der Gemeinderat dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Beilstein über die Nutzung des Mineralhallenbades durch die DLRG-Ortsgruppe zu. Hintergrund war, dass nach der Schließung des Lehrschwimmbeckens in Ilsfeld dringend entsprechende Übungsmöglichkeiten für die DLRG benötigt wurden. Das Mineralhallenbad Beilstein kann sonntags in der Zeit von 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr für Trainingszwecke genutzt werden.
Mit Schreiben vom 20.01.2009 teilt die Stadt Beilstein mit, dass sich zwischenzeitlich die Besucherzahlen des DLRG im Jahr 2008 auf 4.886 erhöht haben und das jährliche Nutzungsentgelt ab September 2009 auf 9.000 Euro (brutto) angehoben werden sollte. Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig der Änderung der Vereinbarung mit der Stadt Beilstein zu.
TOP 33
Erlass einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2009
Einstimmig beschloss der Gemeinderat eine Allgemeinverfügung über die Freigabe von zwei verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2009 (26. April und 4. Oktober 2009) zu erlassen (vgl. Ilsfelder Nachrichten Nr. 14 vom 02.04.2009).
TOP 34
Bekanntgaben
Bürgermeister Knödler erläuterte, dass die Abschlussbesprechung mit den Prüfern der Gemeindeprüfungsanstalt und der Kommunalaufsicht vor wenigen Tagen stattgefunden hat. Aufgrund dessen, dass keine wesentlichen Beanstandungen festgestellt wurden wurde wie auch schon in den Vorjahren auf eine Besprechung im Beisein der Mitglieder des Gemeinderates verzichtet. Der Abschlussbericht wird in den kommenden drei Monaten eintreffen. Dieser wird dann seitens der Verwaltung entsprechend bearbeitet und die abschließenden Stellungnahmen erhalten die Mitglieder des Gemeinderates in gewohnter Weise. Geprüft wurden vor allem die Baugebietserschließungen, der Grundstücksverkehr und die allgemeinen Kassengeschäfte. Des Weiteren gab Bürgermeister Knödler bekannt, dass seitens des Finanzamtes Heilbronn die wiederkehrende Lohnsteuerprüfung vorgenommen wurde. Es ergaben sich hierbei keine Beanstandungen. Der Vorsitzende erläuterte weiter, dass aufgrund der Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete die Aufgaben in der Pflege von Grünanlagen zunehmend umfangreicher werden. Daher wird die Verwaltung den Versuch unternehmen, dass die Aufbaugilde Heilbronn den Grünpflegetrupp der Gemeinde Ilsfeld mit vier Mitarbeitern tatkräftig unterstützt. Am Ende der Vegetationsperiode gilt es gemeinsam darüber zu befinden, ob diese Zusammenarbeit fortgeführt werden soll.
Erfreut zeigten sich die Mitglieder des Gemeinderates auch über die Mitteilung, dass die Gemeinde Ilsfeld im Rahmen des Landessanierungsprogramm eine weitere Erhöhung um 100.000 Euro erhalten hat.
Hinsichtlich der Sanierung des Rathauses Auenstein erläuterte Bürgermeister Knödler, dass nach dem Keller nun das Gewerk Holzbau ansteht und hier vor allem um die statischen Elemente im Dachbereich. Er informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass gemäß Wunsch des Gemeinderates für dieses Gewerk in den kommenden Tagen ein zweites Angebot eingeholt wird. Hinsichtlich der Renaturierung der Schozach erfolgt schon seit geraumer Zeit ein entsprechender Austausch, letztmals bei der Klausurtagung des Gemeinderates. Bürgermeister Knödler erläuterte, dass in der kommenden Woche ein Informationsgespräch mit Vertretern des Landratsamtes Heilbronn stattfindet um die Zuschussfragen abschließend zu klären. Bürgermeister Knödler stellte einen ersten Planentwurf vor. Um eine hohe Bezuschussung zu erhalten, ist ein naturnaher Ausbau erforderlich. Dies schließt aber eine deutliche Steigerung der Aufenthaltsqualität und die Schozach erlebbar machen nicht aus. Wenn die weiteren Details, insbesondere die Zeitschiene, geklärt sind, ist eine Beratung im Gremium vorgesehen.
Nachdem es wegen der Schullandheimaufenthalte von Ilsfelder Schülern seit geraumer Zeit immer wieder unterschiedliche Meinungen gab, hat die Verwaltung den Sachverhalt nochmals eingehend geprüft. Der Gemeinderat stimmte darin überein, dass ab sofort allen Kindern der Gemeinde Ilsfeld bei einem Schullandheimaufenthalt von mehr als 5 Tagen ein Zuschuss in Höhe von 20,12 Euro gewährt wird. Die Schulen erhalten noch entsprechende Informationen.
Hinsichtlich der nun anstehenden Nominierungsversammlungen der Gemeinderatsfraktionen zur Kommunalwahl 2009 wünschte Bürgermeister Thomas Knödler allen Fraktionen gutes Gelingen, verbunden mit dem Wunsch und der Hoffnung, dass die anstehenden Diskussionen sachlich anregend sind, von Vorteil für die Gemeinde sind und dass trotz evtl. gegensätzlichen Positionen in den anstehenden Wochen keine Gräben aufgetan werden, die ein Miteinander ab Juli oder August deutlich erschweren würden.
TOP 35
Anfragen
Es wurden keine Anfragen an die Verwaltung gestellt.