In seiner Sitzung am 24. März 2009 befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten:
Bereits seit Juli 2000 ist der Gemeindewald Ilsfeld durch Selbstverpflichtung nach den Standards von PEFC Deutschland (Pan European Forest Certification Council) zertifiziert. Das Kreisforstamt Heilbronn empfiehlt nunmehr die Kommunalwälder im Landkreis Heilbronn auch nach FSC zertifizieren zu lassen.
Forstdirektor Lieber erläuterte in der Sitzung das FSC-Zertifikat. Er verwies darauf, dass dieses Zertifikat bei den Interessensverbänden eine hohe Akzeptanz und bietet zugleich Chancen für eine verbesserte Vermarktung des Holzes aus dem Kommunalwald. Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat bei einer Gegenstimme mehrheitlich einer Zertifizierung des Gemeindewaldes nach FSC zu.
Die Gesamtleiterin der Ilsfelder Kindertageseinrichtungen Ute Schäfer-Kern erläuterte, dass die Konzeptionsentwicklungen in fast allen Einrichtungen zwischenzeitlich abgeschlossen werden konnten. Alle Einrichtungen haben gleiche Qualitätsstandards, die die Grundlagen der täglichen pädagogischen Arbeiten sind.
„QuaSI - QualitätsStandardIlsfeld" bietet künftig einen Überblick über die Betreuungslandschaft für Kinder von 0-10 Jahren. Hierbei werden allgemeine Aktivitäten und Angebote aufgezeigt, die in jeder Kindertageseinrichtung zu finden sind, wie z.B. Beobachtungsbögen, Dokumentationen und Portfolioarbeit, Elterngespräche, Kinderaktionen, Elternarbeit. Des Weiteren werden die einzelnen Kindertageseinrichtungen vorgestellt mit ihrem jeweiligen Profil und dem Schwerpunkt ihrer Arbeit. So bekommt man durch „QuaSI" einen Gesamtüberblick von den Kindertagesstätten. Die Verwaltung beabsichtigt die erstellten Konzeptionen aus Kosten
gründen nicht in Schriftform zu drucken, sondern diese als CD bzw. auf der Homepage der Gemeinde Ilsfeld zur Ansicht und zum Download zur Verfügung zu stellen.
TOP 25
Bedarfsplanung nach § 3 Abs. 3 Kindergartengesetz
Die Gemeinde Ilsfeld verfügt über 5 Kindertageseinrichtungen und seit Januar 2009 zusätzlich über eine „Übergangsgruppe" in der Kirchgasse in Auenstein. Glücklicherweise konnten die Räumlichkeiten im Kirchenanbau vorübergehend angemietet werden und Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben und nicht im Kindergarten Regenbogen aufgenommen werden können, finden hier eine intensive Betreuungsform.
Daneben betreibt die Evangelische Kirchengemeinde Ilsfeld als freier Träger ebenfalls Kindergartenarbeit.
Folgende Kindertageseinrichtungen bestehen in der Gemeinde Ilsfeld:
Ortsteil Ilsfeld:
- Wunderland, König-Wilhelm-Straße 69
- Villa Kunterbunt, Strombergstraße 3
- Sternschnuppe, Stauferweg 1
- Dorastift, Charlottenstraße (Träger: evangelische Kirchengemeinde Ilsfeld)
Ortsteil Auenstein:
- Regenbogen, Jahnstraße 36
-
Kirchgasse (Kirchenanbau)
Ortsteil Schozach:
- Schozach, Neubergweg 10
Dadurch ergeben sich Stand März 2009 folgende Betreuungsangebote:
• 5 Regelgruppen mit geteilten Öffnungszeiten
• 1 Gruppe „Schulreifes Kind"
• 1 Ganztagesgruppe
• 2 Gruppen mit „Verlängerter Öffnungszeit" von 6 Stunden Betreuungszeit
• 1 Gruppe mit „Verlängerter Öffnungszeit" von 5,5 Stunden Betreuungszeit
• 1 integrative Gruppe
• 1 Kinderkrippe
• 1 Gruppe mit Ganztags-, Regel-, durchgehender Öffnungszeiten für Kinder von 4-6 Jahren
• 1 Gruppe mit Ganztags-, Regel-, durchgehender Öffnungszeiten für Kinder von 0 bis 3 Jahren
• 2 „Altersgemischte Gruppen" mit Regelöffnungszeiten für Kinder von 2 bis 6 Jahren
• Waldkindergarten (1 x wöchentlich)
• „Verlässliche Grundschule" am Steinbeis-Schulzentrum Ilsfeld
• „Verlässliche Grundschule" an der Grundschule Auenstein
• Schulkindbetreuung im „Hort an der Schule"
• 1 Fördergruppe (1 Vormittag und 1 Nachmittag pro Woche)
Voraussichtlich ab September 2009
• 1 Kinderkrippe
• 2 Altersgemischte Gruppen mit Ganztags-, Regel- und verlängerten Öffnungszeiten
Erfreulich ist, dass die Kinderzahlen in der Gemeinde Ilsfeld weiterhin sehr stabil sind. Im Ortsteil Ilsfeld ist es sogar erforderlich, die bisherige Kleingruppe in der Tageseinrichtung für Kinder „Sternschnuppe" mit einer Öffnungszeit von 7.00 bis 12.30 Uhr für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren auf 25 Kinder aufzustocken. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstockung und die damit verbundene Personalerhöhung.
Des weiteren wünschen sich Eltern und ebenso der Elternbeirat eine Erweiterung der Öffnungszeiten im Bereich der Ganztagesgruppe und der Kinderkrippe in der Kindertageseinrichtung Sternschnuppe. Es wurde der Bedarf an einer Öffnung der Einrichtung um 6.30 Uhr und Ende der Betreuungszeit um 17.30 Uhr geäußert.
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Erweiterung der Öffnungszeiten in der Tageseinrichtung für Kinder „Sternschnuppe" um jeweils eine halbe Stunde am Morgen und am Nachmittag. Dieses Angebot ist stets widerruflich (befristet) und setzt eine Anmeldung von mindestens 5 Kindern voraus. Die erweiterten Öffnungszeiten sind zusätzlich buchbar und nicht für alle Eltern verbindlich. Nehmen die Eltern eine halbe Stunde täglich, dann kostet dies 6,00 € pro Monat zum Elternbeitrag hinzu. Buchen die Sorgeberechtigten eine ganze Stunde täglich, so werden 12 € pro Monat zusätzlich fällig. Der Personalschlüssel für die Einrichtung Sternschnuppe wird um 0,3 Stellen aufgestockt.
Im Ortseil Auenstein bleiben die Kinderzahlen auch in den nächsten Jahren stabil, so dass die Kindertageseinrichtung „Regenbogen" und die neuen Räumlichkeiten in der Mäuerlesgasse hierfür ausreichend sind. Falls im Ortsteil Schozach die Anmeldungen nicht mehr ansteigen, dann können Engpässe an Ganztagsplätzen in Ilsfeld ausgeglichen werden. Außerdem können bei freien Kapazitäten auch wieder Zweijährige in den Gruppen aufgenommen werden. Durch die Öffnung für Kinder unter drei Jahren und den Ganztagsbetrieb sind die Plätze für Zweijährige weggefallen und eine Platznachfrage für Zweijährige ist auszumachen.
TOP 26
Information über Bundes- und Landesvorgaben bei den Kindertageseinrichtungen sowie Leistungen privater Träger
Bereits bei seiner Gemeinderatssitzung am 15. Juli 2008 befasste sich das Gremium mit den gesetzlichen Vorgaben zum Ausbau der Kleinkindbetreuung. In Baden-Württemberg müssen bis 2013 für mindestens 34% der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung stehen und Kinder ab dem 1. Lebensjahr haben ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Derzeit sieht die Situation für Kinder unter drei Jahren in der Gemeinde Ilsfeld wie folgt aus:
o 10 Plätze in der Kinderkrippe für 0 bis 3 - Jährige in der Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe" in Ilsfeld, Betreuungszeiten: 50 Stunden pro Woche
o 4 Plätze für Zweijährige in der evangelischen Kindertageseinrichtung Dorastift in Ilsfeld, Betreuungszeiten: 30 Stunden pro Woche
o 5 Plätze in der Kindertageseinrichtung in Schozach für 0- bis 3-Jährige, Betreuungszeiten: 50 Stunden oder 30 Stunden pro Woche
o 20 neue Plätze für Kinder unter 3 entstehen im Kinderhaus Auenstein
In der Gemeinde Ilsfeld sind momentan 243 Kinder gemeldet, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nach den Vorgaben des Landes müssten also in Ilsfeld 83 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, d.h. es sind noch mindestens 44 Plätze neu zu schaffen. Wird im Jahr 2010/2011 die Krippe in Ilsfeld mit drei Gruppen erstellt, dann können dort 30 Kinder unter 3 Jahren untergebracht werden. Trotzdem fehlen mindestens noch zwei Gruppen für das Kleinkindalter, um dem Rechtsanspruch gerecht zu werden. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, würde sich folgende Zeitschiene anbieten:
2009/2010 Kinderhaus Auenstein (20 Plätze)
2010/2011 Krippe Ilsfeld (+ 30 Plätze)
2012/2013 Krippe (2 - 3 Gruppen) (+ 20-30 Plätze)
Damit würde die Gemeinde Ilsfeld im Jahr 2013 zwischen 89 und 99 Plätze für Kinder unter 3 Jahren nachweisen können. Hierfür fallen Investitionskosten in Höhe von ca. 2 Mio. Euro an. Die Betriebskosten (einschließlich Personal- und Sachaufwand) beträgt
bei 5 Gruppen in Ganztagsbetrieb ca. 1 Mio. Euro jährlich. Zuschüsse in Höhe von 600.000 € einmalig würden dem gegenüber stehen, sowie Elternbeiträge in Höhe von ca. 125.000 € jährlich (derzeitiger Elternbeitrag) sowie ein Landeszuschuss in Höhe von 30 % der Sachkosten.
Reduzierung Gruppengrößen gemäß der derzeitigen Diskussion von Trägerverbänden und Kommunalverband Jugend und Soziales
Durch den Orientierungsplan für baden-württembergische Kindergärten stiegen die Anforderungen an die Erzieherinnen und ihnen sind zusätzliche Aufgaben übertragen worden, wie Durchführungen von Beobachtungen, deren Dokumentationen und daraus pädagogische Handlungsschritte für das einzelne Kind entwickeln, strukturierte Entwicklungsgespräche mit allen Eltern führen, individuelle Fördermaßnahmen anbieten, enge Verzahnung mit der Grundschule, usw.
Auch die Trägerverbände in Baden-Württemberg und der Kommunalverband Jugend und Soziales befürworten in ihrem Schreiben vom 25. März 2008 bessere Rahmenbedingungen für die Einrichtungen. Dies bedeutet eine sehr große finanzielle Anstrengung für eine Gemeinde.
Derzeitiger Vorschlag für reduzierte Gruppengrößen gemäß der Trägerverbände:
Regelgruppen von
28 Plätzen auf 25 Plätze
Verlängerte, durchgehende Öffnungszeiten von
25 Pl. auf 22 Plätze
Ganztagsöffnungszeiten 20 Plätze
Altersgemischte Gruppen 0 - 6 Jahren 15 Plätze
Krippe 0 - 3 Jahren 10 Plätze
Bei einer Reduzierung der Gruppengrößen in der Gemeinde Ilsfeld würden insgesamt 34 Plätze wegfallen, die neu zu schaffen wären, denn die Kinder zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Es müssten zwei Gruppen für Kinder im Kindergartenalter eröffnet werden.
Um die Qualität an Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder in der Gemeinde Ilsfeld aufrecht erhalten zu können, sind notwendige Betreuungsplätze unumgänglich, damit die Gruppengrößen nicht überbeansprucht werden. Je kleiner die Gruppen, desto intensiver sind die Bildungschancen für die Kinder. Das Kind selbst hat mehr Raum, Zeit und Ruhe um eigene Fertigkeiten und Fähigkeiten zu erproben und die Erzieherinnen können sich individueller dem einzelnen Kind widmen und entsprechende Förderungsmaßnahmen jedem Kind anbieten.
Immer wieder stellen Elternbeiräte die Frage nach mehr Personal in den Gruppen und kleinere Gruppen. Auch wurde innerhalb der Gesamtelternbeiratschaft der gebührenfreie Kindergarten diskutiert, jedoch sprach sich das Gremium der Elternvertreter für die Beibehaltung der Kindergartengebühren aus, allerdings sehen sie die Notwendigkeit der Personalaufstockung und Gruppengrößereduzierung, um bestmöglichste Bildungschancen den Kindern zukommen zu lassen. Der Bedarf an Ganztagsbetreuung nimmt weiterhin stark zu und tendenziell werden künftig auch mehr Ganztagsplätze für Kinder unter drei Jahren angeboten. Daraus wächst der Bedarf an noch mehr Ganztagsplätze für Kinder ab 3 bis zur Schule. Eine Umstrukturierung von Regelgruppen in Ganztagsgruppen wird unumgänglich werden, denn berufstätige Eltern wollen ihr Kind auch nach dem dritten Lebensjahr in einer Ganztagseinrichtung unterbringen.
Die Reduzierung und Umstellung der bestehenden Regelgruppen oder Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten auf Ganztagsöffnung im Wunderland und Regenbogen bedeutet aber auch, dass mind. weitere 15 Kindergartenplätze wegfallen und somit insgesamt
49 Plätze angeboten werden müssten, d.h. 3 Ganztagsgruppen mit je 20 Plätzen.
Da Kindergartenplätze im Ortsteil Ilsfeld fehlen, ist ein dreigruppiger Neubau für Kinder von 3 - 6 Jahren unumgänglich. Je nach Grundstücksverfügbarkeit bzw. Standort dieser Kindertageseinrichtung ist von Kosten von ca. 1 Mio. Euro auszugehen. Personalkosten und Sachaufwand ist mit jährlich ca. 300.000 Euro zu beziffern. Nachdem es sich hierbei um Kinder über 3 Jahre handelt, ist von Seiten des Landes mit keinen Zuschüssen zu rechnen.
Erhöhung Personalschlüssel gemäß der derzeitigen Diskussion von Trägerverbänden und Kommunalverband Jugend und Soziales
In der Gemeinde Ilsfeld sind die Regelgruppen mit 160 % Fachkräften ausgestattet, der Kommunalverband Jugend und Soziales/Landesjugendamt fordert bei Regelgruppen 150%. Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten haben 175% Personal, wie vom KVJS vorgeschrieben und die Ganztagseinrichtungen arbeiten derzeit mit 320 % pro Gruppe, obwohl das Landesjugendamt für Ganztagsgruppen „nur" eine Personaldecke von 300 % verlangt. Somit sind die Ilsfelder Kindertageseinrichtungen gut ausgestattet.
Um die Qualität der einzelnen Gruppen anzuheben, damit die pädagogischen Mitarbeiterinnen mehr Fördermaßnahmen anbieten könnten und sich individuell jedem Kind widmen könnten, überlegen die Trägerverbände den Personalschlüssel auf 200 % pro Gruppe anzuheben.
Bei einer Gruppenbesetzung von 200% müssten 437%, also 4,37 Stellen neu eingerichtet werden (Wunderland 90%; Villa Kunterbunt 40%; Sternschnuppe 92%; Dorastift 80%; Schozach 40%; Regenbogen 105%). Dies würde demzufolge ein Mehr an Personalkosten in Höhe von ca. 160.000 Euro jährlich verursachen. Inwieweit diese Überlegungen zu Vorgaben werden, bleibt abzuwarten. Nach Ansicht der Verwaltung wird dies kurzfristig sicherlich nicht möglich sein, da hierzu auch eine entsprechende Anzahl von ausgebildeten Erzieherinnen vorhanden sein muss und somit zuerst das Hauptaugenmerk auf der Ausbildung liegen muss. Um hier kurzfristig eine Steigerung der Qualität in den einzelnen Einrichtungen zu erhalten, könnte nach Ansicht der Verwaltung auch die Einstellung von unterschiedlichen Fachkräften erfolgen. Die neu geschaffenen Stellen könnten mit fachspezifischen „Expertinnen" oder „Experten" besetzt werden. Das Fachpersonal würde die Teams mit ihren Fachkenntnissen unterstützten und die Kinder in unterschiedlichen Bildungsmaßnahmen fördern. „Experten" bringen andere Professionen in die Einrichtungen mit ein und interdisziplinäre Teams würden entstehen. Vorstellbar wären die Berufsgruppen der Heilpädagoge, Musikpädagoge, Sportpädagoge/Sporttherapeut, Logopäde, o.ä.
Die Verwaltung schlägt vor, zwei Fachkräfte für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Ilsfeld befristet auf 2 Jahre einzustellen und somit die Qualität in den Kindertageseinrichtungen weiter zu steigern. Die Kosten in Höhe von 80.000 Euro jährlich müssten über den Nachtragshaushalt finanziert werden. Nach eingehender Beratung stimmten die Mitglieder des Gemeinderates mehrheitlich einem Antrag aus der Mitte des Gemeinderates auf Vertagung dieses Sachverhaltes bis die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind zu.
Leistungen privater Träger
Manche Gemeinden haben in den letzten Jahren alternative Wege beschritten und arbeiteten mit privaten Trägern zusammen. Sie haben auf sie die öffentliche Aufgabe der Jugendhilfe übertragen. Prvate Anbieter, die ein Betreuungsangebot in der Gemeinde und für die Gemeinde betreiben, sind in ihrer Gestaltungsfreiheit ungebunden und schaffen ihre eigenen Rahmenbedingungen und ihr eigenes Profil. Die Gemeinde hat keinerlei Einflussnahme auf Arbeitsbedingungen bzw. Pädagogik und dadurch wird die Diskrepanz zu kommunalen oder konfessionellen Betreuungsangeboten immens. Kooperationen unter den einzelnen Kindertageseinrichtungen werden
nicht gepflegt, die Mitarbeiterinnen erleben sich nicht als Kolleginnen. Solche Situationen führen innerhalb der Kommune doch immer wieder zu Schwierigkeiten, so dass eine gegenläufige Entwicklung zu verzeichnen ist.
Aus diesen Gründen treten die Gemeinden seit einiger Zeit verstärkt aus der Zusammenarbeit mit den privaten Anbietern aus, sehen bewusst die Verantwortung und übernehmen die Trägerschaft wieder. Auch eine Nachbargemeinde wird die Ganztagsbetreuung künftig selber schultern und die Ganztagseinrichtung unter der Trägerschaft der Gemeinde führen.