In seiner Sitzung am 18. November 2008 befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten:
Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Forstdirektor Karl-Heinz Lieber und Revierförster Gerhard Rau. Forstdirektor Lieber und Revierförster Rau zeigten sich mit dem nun endenden Haushaltsjahr 2008 zufrieden. Den Gesamteinnahmen von voraussichtlich 161.000 Euro werden Gesamtausgaben in Höhe von 163.500 Euro prognostiziert. Somit ergibt sich rechnerisch ein Defizit in Höhe von 2.500 Euro, was angesichts dem bei der Planaufstellung prognostizierten Defizit von 46.900 Euro durchaus erfreulich ist. Für das Haushaltsjahr 2009 rechnen Forstdirektor Lieber und Revierförster Rau mit Gesamteinnahmen in Höhe von 123.200 Euro und Gesamtausgaben in Höhe von 156.500 Euro, was ein Defizit von 33.300 Euro bedeutet. Erfreut zeigte sich Revierförster Rau, dass der Gemeindewald im Jahr 2008 weitestgehend von einem Käferbefall verschont blieb. Er verwies darauf, dass für den Brennholzverkauf am 27.12.2008 ca. 145 fm Brennholz lang bzw. Schichtholz und 200 fm Derbholz, d.h. Flächenlose, zum Verkauf aufbereitet werden. Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Naturalplan für das Haushaltsjahr 2009 zu.
Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl. Ing. Jung vom Büro Imotion aus Ilsfeld. Gemäß den §§ 45 a und 45 b des Wassergesetzes für Baden-Württemberg haben die Kommunen die Verpflichtung, das in ihrem Gebiet anfallende Abwasser so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. In der Verwaltungsvorschrift über die Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum vom 21. November 1997 werden Konzepte gefordert, wie das Abwasser von noch nicht angeschlossenen Höfen, Weilern, Einzelanwesen usw. zukünftig entsorgt werden kann.
In der Gemeinderatssitzung vom 24. Juli 2001 wurde das Thema erstmals beraten. Ausgehend von der damaligen Beschlussfassung wurde von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der WAVE (früher: VEDEWA) eine Abwasserbeseitigungskonzeption ausgearbeitet, welche vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25. Juni 2002 beschlossen wurde und die vom Landratsamt Heilbronn im Nachgang hierzu zugestimmt wurde.
Derzeit besteht noch die Möglichkeit für private Grundstückseigentümer finanzielle Unterstützung für Vorhaben zur Abwasserbeseiti
gung im ländlichen Raum beim Land zu beantragen. Ziel ist es, jetzt dezentral entsorgte Anwesen an die öffentl. Kanalisation anzuschließen oder, falls ein Anschluss nicht vertretbar ist, eine Kleinkläranlage entsprechend dem Stand der Technik zu erstellen. Die Betroffenen wurden hierauf von der Verwaltung mehrfach hingewiesen. Bedingung für eine Förderung ist jedoch eine Kostenvergleichsrechnung für die verschiedenen Abwasserbeseitigungsmöglichkeiten durch eine geschlossene Grube, eine technische oder biologische Kleinkläranlage oder einen Anschluss an das öffentliche Netz über Kanal oder Druckschlauch.
Diese Kostenvergleichsrechnung nach LAWA war seinerzeit nicht für jedes Anwesen erstellt worden. Die Verwaltung hat dies in Vorbereitung der zu beschließenden Fortschreibung der Abwasserbeseitigungskonzeption durch entsprechende Beauftragung des Büros Imotion nachgeholt.
Zusammengefasst ist festzustellen, dass die Abwasserbeseitigungskonzeption durch die Fortschreibung in einigen Punkten von der bisherigen Fassung abweicht. Dabei wurden von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Büro Imotion grundsätzlich die kostengünstigsten Entsorgungsvarianten für die einzelnen Anwesen vorgegeben. Nur in zwei Fällen wurde hiervon abgewichen.
Anzumerken ist noch, dass für alle Anwesen, die künftig an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden müssen, grundsätzlich auch die Pflicht zur Entrichtung des Kanal- und Klärbeitrages entsteht. Für sämtliche landwirtschaftlich genutzten Teile der betreffenden Anwesen - und somit meist für den wesentlichen Teil - sind diese Beiträge jedoch Kraft Gesetzes zu stunden, solange die landwirtschaftliche Nutzung fortbesteht.
Die Kosten für die Herstellung sind grundsätzlich vom Anschlussnehmer zu tragen, wobei hier Kostentragungsvereinbarungen zwischen mehreren Anschlussnehmern derselben Leitung geschlossen werden können.
Nach eingehender Beratung stimmte der Gemeinderat der Fortschreibung der Abwasserbeseitigungskonzeption zu und billigte die zeitliche Abfolge der Umsetzung.
TOP 87
Beteiligungsberichte 2006 und 2007
Nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung müssen die Kommunen zur Information ihres Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt sind, erstellen.
Der Beteiligungsbericht wird in der Regel zusammen mit dem Rechnungsabschluss der Gemeinde erstellt und dem Gemeinderat vorgelegt. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Rechungsabschlusses der Gemeinde lagen der Verwaltung noch nicht alle Geschäftsberichte der Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, vor, so dass die Beteiligungsberichte nicht als Anlage zur Jahresrechnung bzw. zum Rechenschaftsbericht vorgelegt werden konnten. Die Vorlage der Beteiligungsberichte wurde nun nachgeholt. Die Mitglieder des Gemeinderates nahmen die Beteiligungsberichte 2006 und 2007 zur Kenntnis.
TOP 88
Entwidmung öffentlicher Verkehrsfläche im Bereich des Feldweges 5491/1 im Ortsteil Abstetterhof- Teilfläche des Weges 5491/1 zwischen Einmündung Weg 5525/1 und Einmündung Weg 5416
Im Zusammenhang mit dem Flurbereinigungsverfahren soll das oben genannte Teilstück des Feldweges 5491/1 eingezogen werden. Zum Ausgleich wurde bereits ein neuer Feldweg angelegt. Nach § 7 Abs. 1 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg kann eine Straße (auch Feldwege) eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist. Aus Sicht der Verwaltung ist dies bei der
o.g. öffentlichen Verkehrsfläche gegeben, zumal im Rahmen der Flurbereinigung an anderer Stelle innerhalb dieses Gebietes wieder ein Feldweg entstanden ist.
Nach kurzer Beratung beauftragte der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung, die Absicht zur Einziehung der Teilfläche des Flurstücks 5491/1 bekannt zu machen (vgl. Amtliche Bekanntmachungen).
TOP 89
Straßensanierung Oststraße (Erneuerung der Fahrbahndek-ke) - Vergabebeschluss
Die erforderlichen Arbeiten zur Sanierung der Fahrbahndecke der Oststraße wurden entsprechend ausgeschrieben. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe an den günstigsten Bieter, Fa. Dietz und Strobel, Bretzfeld zum Angebotspreis von 53.550 Euro.
TOP 90
Ausbau der Wasserversorgung im Bereich Burgweg und Hüttweg in Ilsfeld-Auenstein - Bau- und Vergabebeschluss
Durch den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens und den dadurch verbundenen Einstaubereich kann die Hüttquelle künftig nicht mehr zur Trinkwasserversorgung genutzt werden. Daher muss nun das bestehende Wasserversorgungsnetz vom Anschlusspunkt Eisenbahnstraße / Burgweg bis zum Hüttweg verlängert werden, um eine ausreichende und ordnungsgemäße Trinkwasserversorgung zu gewährleisten.
Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Ausbau der Wasserversorgung im o.g. Bereich zu und vergab die hierfür erforderlichen Arbeiten zum Angebotspreis von ca. 143.000 Euro an den günstigsten Bieter, die Firma Leonhard Weiss GmbH.
TOP 91
Annahme von Spenden durch den Gemeinderat
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme von einer Geldspende.