Logo Ilsfeld
HOMERATHAUS • Gemeinderat
Startseite
Aktuelles
Portrait
Rathaus
Rathaus aktuell
Rathaus - Ämter
Rathaus - Mitarbeiter
Rathaus - Wo erledige ich was?
Rathaus - Mitteilungsblatt
Fundbüro
Jobs bei der Gemeindeverwaltung
Gemeinderat
Publikationen
Satzungen
Wirtschaft
Leben und Wohnen
Kultur und Bildung
Freizeit und Tourismus
Jugend und Familie
Vereine und Kirchen
Veranstaltungen
Sitemap
Kontakt
 

       
Gemeinderat
         
   
TOP 71
Bebauungsplanverfahren „Blauer Berg, 1. Änderung" in Ils-feld-Schozach
Hier: Abwägung und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich
In der Gemeinderatssitzung am 20. November 2007 wurde das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan „Blauer Berg" in Schozach eingeleitet. Anlass zur Änderung sind die teilweise nicht oder planerisch und baulich nur schwierig einzuhaltenden Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplans im Bereich der Traufhöhe sowie der Dachgestaltung unter Berücksichtigung der topographischen Lage einzelner Bauplätze.

Ziel und Zweck der Planänderung ist die Beseitigung dieser planungsrechtlichen Beeinträchtigungen der Bebaubarkeit einzelner Bauplät­ze. Insgesamt handelt es sich um nur geringfügige Änderungen, die keine Auswirkungen auf Natur und Landschaft oder benachbarte Ge­biete zur Folge haben. Die zulässige Traufhöhe sowie die mögliche Dachgestaltung wird an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Eine Ausweitung der Bauflächen erfolgt durch die Änderung nicht. Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung des Ände­rungsentwurfs sowie der Beteiligung der Fachbehörden gingen kei­nerlei Anregungen oder Bedenken ein.
Mit dem nun anstehenden nächsten Verfahrensschritt des Satzungsbeschlusses kann die Änderung des Bebauungsplans nach Veröffentlichung rechtskräftig umgesetzt und das Änderungsverfahren abgeschlossen werden.
Ohne weitere Beratung hat der Gemeinderat bei einer Enthaltung den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans „Blauer Berg, 1. Änderung" und die örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich nach § 10 BauGB bzw. § 74 LBO jeweils i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen (vgl. Ilsfelder Nachrichten Nr. 40 vom 01.10.2008, Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen).

TOP 72
Bebauungsplanverfahren „Burgweg III" in Ilsfeld Hier: Abwägung und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich
In der Sitzung des Gemeinderats am 20. November 2007 wurde das Bebauungsplanverfahren „Burgweg III" in Ilsfeld eingeleitet. Für die Grundstücke mit den Flst.Nrn. 855, 852, 851 und 850 auf Gemarkung Ilsfeld soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um eine bauliche Nutzung für gewerbliche Zwecke zu ermöglichen. Ziel und Zweck der Planung ist, die Grundstücke bauplanungsrechtlich als Gewerbegebiet auszuweisen, um eine entsprechende gewerbliche Nutzung und die damit verbundene Bebauung zu ermöglichen.

Die Grundstücke sind bereits im aktuell gültigen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Somit folgt die Aufstellung des Bebauungsplans und die Ausweisung der Grundstücke als Gewerbeflächen der vorbereitenden Bauleitplanung.
Aus städtebaulicher Sicht handelt es sich um eine sinnvolle Ergänzung bzw. die Schließung einer Lücke zwischen bereits bebauten und ebenfalls gewerblich genutzten Flächen entlang des Burgwegs. Das geplante Gebiet grenzt westlich unmittelbar an einen bestehenden Bebauungsplan (Burgweg II) an. Im unmittelbar östlich angren­zenden Bereich befindet sich ebenfalls eine gewerblich genutzte Bebauung.
Insgesamt ermöglicht die Ausweisung der Flächen als Gewerbegebiet in diesem Bereich eine sinnvolle Abrundung und Ergänzung zur gesamten bestehenden Bebauung entlang des Burgwegs. Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Fachbehörden wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Lediglich vom Landratsamt wurden einige redaktionelle Änderungen empfohlen, die entsprechend berücksichtigt wurden.
Der nun anstehende abschließende Verfahrensschritt ist der Satzungsbeschluss und die anschließende Veröffentlichung des Bebauungsplans.
Nach kurzer Beratung hat der Gemeinderat einstimmig den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans „Burgweg III" und die örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich nach § 10 BauGB bzw. §74 LBO jeweils i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen (vgl. Ilsfelder Nach­richten Nr. 40 vom 01.10.2008, Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen).

TOP 73
Ausbau von Erschließungsanlagen im Bereich Burgweg Hier: Vergab ebeschluss
Im Bereich des Burgwegs in Auenstein wurden Flächen zur gewerblichen Bebauung von der Gemeinde verkauft. In diesem Bereich ist die Erschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen teilweise noch nicht vollständig vorhanden. Diese Leitungen sind herzustellen bzw. die bereits im Bereich des Burgwegs vorhandenen Leitungen müssen entsprechend ausgebaut werden. Gleichzeitig soll die bislang nur provisorisch vorhandene Wendemöglichkeit für Fahrzeuge ordnungsgemäß hergestellt werden.
Im Rahmen dieser Erschließungsarbeiten ist auch der Kanalanschluss eines im Bereich des Burgwegs ansässigen landwirtschaftlichen Betriebes vorgesehen. Ebenso soll eine verbesserte Ableitung des Ober­flächenwassers im dortigen Bereich durch entsprechende Leitungs­verlegung bzw. Kanalaufdimensionierung erreicht werden. Die erforderlichen Tief- und Straßenbaumaßnahmen wurden öffentlich ausgeschrieben, insgesamt gingen sieben Angebote. Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Be-schluss, die ausgeschriebenen Tief- und Straßenbauarbeiten zum Ausbau der Erschließungsanlagen im Bereich Burgweg an den gün­stigsten Bieter, die Fa. Leonhard Weiss Satteldorf, zuvergeben.

TOP 74
Annahme von Spenden durch den Gemeinderat
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme von drei Geldspenden.

TOP 75
Bekanntgaben
Bürgermeister Knödler gab bekannt, dass das Landratsamt Heilbronn mitSchreiben vom 15. September 2008 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 15.Juli2008 erlassenen 1. Nachtragshaushaltungssat-zungfür das Haushaltsjahr 2008nach§ 121 Abs.2GemObestätigthat.
   
         
       
         
Gemeinde Ilsfeld • Rathausstraße 8 • 74360 Ilsfeld • Telefon (0 70 62) 90 42-0 • Fax (0 70 62) 90 42-19 • e-Mail gemeinde@ilsfeld.de