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Gemeinderat
         
   
Sitzungsbericht Gemeinderat
In seiner Sitzung am 29. April 2008 befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten:
TOP 19
Einwohnerfragestunde
Aus der Mitte der Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt.
TOP 20
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Bürgermeister Knödler gab bekannt, dass in den nichtöffentlichen Sitzungen am 26. Februar 2008 und 18. März 2008 jeweils ein Ver-kaufsbeschluss über Gewerbeflächen im Gewerbegebiet „Ilsfeld-Ost-Erweiterung" gefasst wurde. Die Namen der Firmen werden erst nach Abschluss der Kaufverträge bekannt gegeben.
TOP 21
Platzgestaltung am König-Wilhelm-Zentrum Hier: Vorstellung und Billigung der Planung

Bürgermeister Knödler begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Zoll und Duffner vom Planungsbüro Zoll. In verschiedenen Vorberatungen sowie im Rahmen der Klausurtagung 2008 hat sich der Gemeinderat mit der Gestaltung der Freifläche im Bereich des König-Wilhelm-Zentrums befasst. Unter Berücksichtigung der im Vorfeld diskutierten Varianten und Anforderungen hat das Büro Zoll einen Planentwurf erstellt. Die Herren Zoll und Duffner stellten daraufhin die Planungsvarianten im Detail vor. Die Mitglieder des Gemeinderates sprachen sich für die Planungsvariante 1 aus, wobei aber der Linsenbrunnen einen Standort in der Mitte des Platzes bekommen soll, da das Wasser die Kinder anzieht und diese nicht unmittelbar neben der Straße spielen sollen. Nach eingehender Beratung billigte der Gemeinderat die vorliegende Planung Variante 1 mit den vorgebrachten Anregungen und beauftragte das Büro Zoll mit der Erstellung der Detail- und Ausführungsplanung.

TOP 22
Gestaltung der Flächen zwischen Bildstraße und Krumme Straße (entlang der König-Wilhelm-Straße) Hier: Vorstellung und Billigung der Planung
Ebenfalls in verschiedenen Vorberatungen sowie im Rahmen der Klausurtagung 2008 hatte sich der Gemeinderat mit der Gestaltung der Freifläche im Bereich zwischen der Bildstraße und der König-Wil­helm-Straße befasst. Unter Berücksichtigung der im Vorfeld diskutierten Varianten und Anforderungen hat das Büro Zoll einen Planentwurf erstellt.
Grundsätzliche Planungsvorgabe war die Herstellung einer Parkie-rungsfläche in diesem Bereich. Da sich der gesamte Bereich innerhalb des Sanierungsgebietes befindet, ist eine Förderung mit Landessanierungsmitteln grundsätzlich möglich. Die Fördersumme beträgt unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Baukosten ca. 80.000,-€. Die Herren Zoll und Duffner stellten die Planungen im Detail vor. Die Mitglieder des Gemeinderates sprachen sich für die Planungsvariante 2 aus, wobei angesichts der Kostenschätzung in Höhe von ca. 268.000 Euro noch Einsparungen erfolgen sollen. Nach eingehender Beratung billigte der Gemeinderat die vorliegende Planung Variante 2 mit den vorgebrachten Anregungen und beauftragte das Büro Zoll mit der Erstellung der Detail- und Ausführungsplanung. Siehe untenstehender Plan!


TOP 23
Einstieg und Vorstellung eines Energiemanagements für die Liegenschaften der Gemeinde Ilsfeld
Dem Beispiel der Kirchengemeinde Ilsfeld folgend, soll nun auch bei der bürgerlichen Gemeinde der Einstieg in ein Umwelt- und Energiemanagement erfolgen. Kämmerer Oliver Marx und Dietmar Boger, technischer Mitarbeiter im Bauamt, stellten mit Herrn Willi Pschunder das große Einsparpotenzial im Bereich der Liegenschaften der Gemeinde Ilsfeld im Detail vor.
Die richtigen Schritte bei den Sanierungen von Haupt- und Realschule wie auch im Kindergarten „Wunderland" wurden in den vergangenen Jahren bereits getan, so dass Einsparungen von weit mehr als 20 Prozent erreicht werden konnten. Bereits aber auch ohne nennenswerte Investitionen ist ein Einsparpotenzial von 10 Prozent gegeben, d.h. bei jährlichen Gesamtausgaben von 350.000 Euro somit 35.000 Euro. Wichtig ist hierbei insbesondere das Verbrauchsverhalten zu untersuchen. Dies gelingt nur, wenn monatlich die Zähler abgelesen werden und weitere Daten erhoben werden. Einer der größten „Stromfresser" der Gemeinde ist die Straßenbeleuchtung. Schon mit kleinen Mitteln, insbesondere durch Verwendung anderer Leuchtkörper, lässt sich der Energieverbrauch eindämmen. Bis zum Herbst soll nunmehr ein Energiekonzept erarbeitet werden. Zielsetzung ist die Erstellung eines Gebäudeatlas für alle Einrichtun­gen der Gemeinde.
TOP 24
Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortsmitte III" in Ilsfeld
Hier: Satzungsbeschluss zur Änderung der Sanierungssatzung
Die Gemeindehalle Ilsfeld und das direkte Umfeld weisen städtebauliche Defizite auf. Aus diesem Grund soll der auf beiliegendem Lageplan abgegrenzte Bereich in das Sanierungsgebiet „Ortsmitte III" in Ilsfeld aufgenommen werden.
Im Hinblick auf die geplante Sanierung der Gemeindehalle besteht dadurch auch die Möglichkeit, dieses Vorhaben im Rahmen der Förderung innerhalb des Landessanierungsprogramms bzw. der in diesem Jahr neu aufgelegten Förderung „Investitionspakt zur energetischen und baulichen Erneuerung" anzumelden bzw. für die Sanierungsmaßnahmen Fördergelder zu erhalten. Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, gemäß §142 Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch und § 4 Abs.1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung die Satzung zur Änderung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte III" in Ilsfeld zu beschließen.
Die Satzung wurde im Wortlaut in der Ausgabe Nr. 18 der „Ilsfelder Nachrichten" unter der Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht.
TOP 25
Sanierung der Gemeindehalle Ilsfeld Hier: Vergabebeschluss
In der Gemeinderatssitzung am 20. November 2007 wurde die Sanierung der Gemeindehalle Ilsfeld beschlossen. Der Baubeschluss umfasste neben dem Sanierungsumfang auch das Raumprogramm und die Ausschreibung der erforderlichen Gewerke. Die Ausschreibung der zur Sanierung der Gemeindehalle erforderlichen Gewerke wurde entsprechend der voraussichtlichen Auftragssummen in eine öffentliche Ausschreibung und in eine beschränkte Ausschreibung nach VOB unterteilt.
Um einen zügigen Baubeginn und eine Fertigstellung der Gemeindehalle Anfang 2009 zu ermöglichen, müssen die Sanierungsarbeiten schnellstmöglich beginnen. Die vorliegenden Angebote entsprechen insgesamt auch der im Vorfeld ermittelten Kostenschätzung. DieGewerke,beidenen nach VOB keine öffentliche Ausschreibung erforderlich ist, wurden beschränkt ausgeschrieben. Hierbei handelt es sich um die Gewerke Dachdichtung, Fliesenarbeiten, Prallwand, Schreinerarbeiten, Trockenbau, Gerüstbau, Sanitär, Klempnerarbeiten, Schlosserarbeiten, WC-Trennwände, Sonnenschutz, Malerarbeiten, Zimmererarbeiten, Verfugungen, Gipserinnenarbeiten, Estricharbeiten. Bei diesen Gewerken ist im Einzelfall nicht mit Auftragssumme über 40.000,- € zu rechnen.
Für die beschränkt ausgeschriebenen Gewerke liegen die Angebote noch nicht vor. Um einen zügigen Baubeginn und Bauablauf zu ermöglichen, sollen die einzelnen beschränkt ausgeschriebenen Gewerke an den jeweils günstigsten Anbieter durch die Verwaltung vergeben werden. Eine Vergabe in der nächsten Sitzung würde zu erheblichen Terminverzögerungen führen und ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Be-schluss, dass die öffentlich ausgeschriebenen Gewerke Rohbauarbeiten, Heizung, Lüftung, Elektro, Verglasungsarbeiten und Gipserarbeiten an den jeweils günstigsten Anbieter vergeben werden. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die beschränkt ausgeschriebenen Gewerke nach Vorlage der Angebote an den jeweils günstigsten Anbieter zu vergeben.
TOP 26
Bebauungsplan „Burgweg III" in Ilsfeld Hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
In der Sitzung des Gemeinderats am 20.11.07 wurde das Bebauungsplanverfahren „Burgweg III" in Ilsfeld eingeleitet. Für die Grundstücke mit den Flst.Nrn. 855, 852, 851 und 850 auf Gemarkung Ilsfeld soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um eine bauliche Nutzung für gewerbliche Zwecke zu ermöglichen. Ziel und Zweck der Planung ist, die Grundstücke bauplanungsrechtlich als Gewerbegebiet auszuweisen, um eine entsprechende gewerbliche Nutzung und die damit verbundene Bebauung zu ermöglichen. Die Grundstücke sind bereits im aktuell gültigen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Somit folgt die Aufstellung des Bebauungsplans und die Ausweisung der Grundstücke als Gewerbeflächen der vorbereitenden Bauleitplanung. Aus städtebaulicher Sicht handelt es sich um eine sinnvolle Ergänzung bzw. die Schließung einer Lücke zwischen bereits bebauten und ebenfalls gewerblich genutzten Flächen entlang des Burgwegs. Das geplante Gebiet grenzt westlich unmittelbar an einen bestehenden Bebauungsplan (Burgweg II) an. Im unmittelbar östlich angrenzenden Bereich befindet sich ebenfalls eine gewerblich genutzte Bebauung. Insgesamt ermöglicht die Ausweisung der Flächen als Gewerbegebiet in diesem Bereich eine sinnvolle Abrundung und Ergänzung zur gesamten bestehenden Bebauung entlang des Burgwegs. Im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht, die eine Änderung des Planentwurfs erfordern.
Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig den Be-schluss, dass der vorliegende Bebauungsplanentwurf „Burgweg III" einschließlich der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs fortzuführen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auch unter der Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen
TOP 27
Bebauungsplan „Blauer Berg, 1. Änderung" in Ilsfeld-Schozach Hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
In der Gemeinderatssitzung am 20.11.07 wurde das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan „Blauer Berg" in Ilsfeld-Schozach eingeleitet. Anlass zur Änderung sind die teilweise nicht oder planerisch und baulich nur schwierig einzuhaltenden Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplans im Bereich der Traufhöhe sowie der Dachgestaltung unter Berücksichtigung der topographischen Lage einzelner Bauplätze. Ziel und Zweck der Planänderung ist die Beseitigung dieser planungsrechtlichen Beeinträchtigung der Bebaubarkeit einzelner Bauplätze. Insgesamt handelt es sich um nur geringfügige Änderungen, die keine Auswirkungen auf Natur und Landschaft oder benachbarte Gebiete zur Folge haben.
Wie aus der Begründung zur Planänderung ersichtlich, soll die zulässige Traufhöhe und die mögliche Dachgestaltung an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Eine Ausweitung der Bauflächen oder eine zusätzliche Ausnutzung der Bebaubarkeit ist im Hinblick auf die weiteren maßgeblichen Festsetzungen, wie z.B. Firsthöhe und Geschosszahl, nicht gegeben, da diese unverändert bleiben. Im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffent­lichkeit und der Fachbehörden wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig den Be-schluss, dass der vorliegende Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans „Blauer Berg, 1. Änderung" einschließlich der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Änderungsverfahren auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs fortzuführen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auch unter der Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen.
TOP 28
Bebauungsplan „Unteres Feld" in Ilsfeld-Auenstein Hier: Beschluss über die Aufstellung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Für die Grundstücke im Gewann „Unteres Feld" auf Gemarkung Auenstein soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um eine bauliche Nutzung für gewerbliche Zwecke zu ermöglichen bzw. die bereits bestehende gewerbliche Nutzung bauplanungsrechtlich abzusichern. Für dieses Gebiet wurde bereits im Jahr 2000 ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, dies wurde jedoch wegen einer geänderten Nachfragesituation im gewerblichen Bereich nicht bis zur rechtskräftigen Ausweisung fortgeführt und ruhte mehrere Jahre. Inzwischen hat sich die Nachfrage nach gewerblichen Bauplätzen deutlich gesteigert. Nachdem sich die baurechtlichen Vorschriften in den letzten Jahren geändert haben, wurde der ursprüngliche Bebauungsplanent­wurf den heutigen Rechtsvorschriften angepasst und im Hinblick auf die heutigen Nutzungsanforderungen modifiziert. Die Grundstücke sind bereits im aktuell gültigen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Somit folgt die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Ausweisung der Grundstücke als Gewerbeflächen der vorbereitenden Bauleitplanung. Die Ausweisung eines Gewerbegebietes gibt auch der bereits in einem Teilbereich des Plangebietes vorhandenen gewerblichen Nutzung die erforderliche bauplanungsrechtliche Sicherheit und Ent­wicklungsmöglichkeit. Aus städtebaulicher Sicht ist die Ausweisung der Flächen unmittelbar neben der Autobahn und in kurzer Distanz zur Autobahnauf- bzw. -abfahrt positiv zu bewerten. Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig den Be-schluss, dass der Bebauungsplan „Unteres Feld" auf Gemarkung Auenstein nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch aufgestellt wird (Aufstellungs-beschluss). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs fortzuführen.
TOP 29
Bebauungsplan „Ortsumfahrung Wüstenhausen" in Ilsfeld-Wüstenhausen
Hier: Abwägung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits­und Behördenbeteiligung und Auslegungsbeschluss
Das Bebauungsplanverfahren „Ortsumfahrung Wüstenhausen" wurde bereits am 28.08.2001 durch einen Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats eingeleitet. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für den Bau einer Umfahrung des Ortsteils Wüstenhausen. Das Verfahren konnte in den vergangenen Jahren aufgrund zahlreicher Einwendungen und Änderungswünsche sowie der mangelnden Verfügbarkeit von vorgesehenen Ausgleichsflächen nicht zum Abschluss gebracht werden. Eine Änderung des Baugesetzbuches, die seit ca. zwei Jahren bei Bebauungsplanverfahren zu beachten ist, macht den Beginn des gesamten Verfahrensablaufs ab dem Aufstellungsbeschluss erforderlich. In der Sitzung des Gemeinderats am 20.11.07 wurde auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. Nach Einarbeitung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen in den vorliegenden Planentwurf ist als nächster Verfahrensschritt die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.
Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig den Be-schluss, dass die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen entsprechend der planerischen Aussage berücksichtigt und ggf. im weiteren Verfahren beachtet und soweit erforderlich in den vorliegenden Planentwurf eingearbeitet wurden. Dieser überarbeitete Planentwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch gebilligt und öffentlich ausgelegt.
TOP 30
Einstellung von Verkehrshelfern zur Hilfe bei der Überquerung der König-Wilhelm-Straße
Die Überquerung der L 1100 (König-Wilhelm-Straße) wird im Ortskern von Ilsfeld durch vier von der Straßenbauverwaltung eingerichtete Lichtsignalanlagen ermöglicht. Eine gesicherte Überquerung ist somit im Grundsatz in regelmäßigen Abständen jederzeit möglich. Leider muss aber festgestellt werden, dass Fahrzeugführer immer wieder die rote Ampel ignorieren.
Von einem Bürger kam nunmehr die Anregung, dass ein Verkehrshelfer (früher: Schülerlotse) insbesondere den Grundschulkindern beim Überqueren der König-Wilhelm-Straße im Bereich des König-Wilhelm-Zentrums sowie bei Bäckerei Stengel / Spielwaren Jäger behilflich ist.
Nach Mitteilung der Polizeidirektion Heilbronn haben sich in den vergangenen 5 Jahren insgesamt 5 polizeilich festgehaltene Unfälle mit Fußgängern im Innenbereich von Ilsfeld ereignet. Davon sind zwei reine Schulwegunfälle. Die Polizeidirektion Heilbronn führt weiter aus, dass die Einrichtung von Lotsendiensten bzw. Verkehrshelfern nicht schlecht wäre. Im Landkreis Heilbronn gibt es aber seit Jahren keine Schülerlotsen mehr, da anscheinend die Bereitschaft zur
Einrichtung eines solchen Dienstes seitens der Elternschaft über eine längere Zeitspanne nicht mehr möglich war. Auch verweist die Deutsche Verkehrswacht darauf, dass Verkehrshelfer vor allem an ungesicherten Straßenübergängen (ohne Ampel und Zebrastreifen) stehen sollten.
In diesem Zusammenhang gilt es auch zu berücksichtigen, dass in den anderen Ortsteilen auch kritische Situationen auf dem Schulweg bzw. auf dem Weg zum Schulbus entstehen können, z.B. Überquerung der Hauptstraße in Auenstein, Überquerung der Ilsfelder Straße in Schozach, Überquerung der Lindenstraße in Wüstenhausen usw., wenngleich hier natürlich das Verkehrsaufkommen nicht mit dem in Ilsfeld verglichen werden kann, dafür aber auch keine Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwege eingerichtet sind. Nach kurzer Beratung lehnte der Gemeinderat bei einer Gegenstimme die Einrichtung von bei der Gemeinde Ilsfeld gegen Entgelt beschäftigten Verkehrshelfern ab. Die Verwaltung wird sich nun mit dem Straßenbauamt in Verbindung setzen, inwieweit durch bauliche Maßnahmen (z.B. Blinklicht als zusätzliches Warnsignal an der Lichtsignalanlage und andere Maßnahmen) eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht werden kann.
TOP 31
Zulassung von Schaustellern für den Holzmarkt 2008
Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgende Schausteller für den Holzmarkt 2008 zuzulassen:
•  Firma Werner Schiedt, Stuttgart, mit Auto-Skooter
•  Firma Bert Weeber, Stuttgart, mit Verlosungswagen
•  Firma Lothar Riekert, Nordheim, mit Babyflug
•  Firma Michael Steger, Stuttgart, mit Kinderkarussell
•  Firma Horst und Edith Reimund, Sinsheim, mit Schießwagen
TOP 32
Erlass einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages am 5. Oktober 2008
Der Bund der Selbständigen Schozachtal veranstaltet am Sonntag, 5. Oktober 2008 ein Herbstfest. Im Rahmen dieses Herbstfestes wird die Öffnung der Verkaufsstellen im Gemeindegebiet im Zeitraum von 13.00 bis 18.00 Uhr beantragt
Im Jahr 2008 wurden bisher nur am Sonntag, 13. April die Verkaufsstellen in den Gewerbegebieten „Bustadt" und „Ilsfeld-Ost" aufgrund des Frühlingsfestes des Bund der Selbständigen Schozachtal geöffnet.
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages am 5. Oktober 2008 zu erlassen.
Die Rechtsverordnung ist unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen" abgedruckt.
TOP 33
Annahme von Spenden durch den Gemeinderat
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme von zwei Geldspenden.
TOP 34
Bekanntgaben
Fachbediensteter Marx gab bekannt, dass mit Schreiben vom 4. April 2008 das Landratsamt die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 22. Januar 2008 erlassenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 nach § 121 Abs. 2 GemO bestätigt hat.
   
         
         
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