Sitzungsbericht Gemeinderat
In seiner Sitzung am 26. Februar 2008 befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten:
TOP 9
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Bürgermeister Thomas Knödler gab bekannt, dass der Mietvertrag über die Räumlichkeiten für den gemeindlichen Bauhof verlängert wurde.
TOP 10
Erschließung Gewerbegebiet Bustadt-Ost 3. Bauabschnitt Hier: Vergabebeschluss
Die Nachfrage nach Gewerbebauplätzen im Gewerbegebiet Bustadt-Ost ist erfreulicherweise sehr gut. Es wurden bereits im bislang noch nicht erschlossenen Bereich des Gewerbegebiets mit verschiedenen Firmen Kaufverträge abgeschlossen oder sollen in den nächsten Tagen abgeschlossen werden. Nachdem diese Firmen auch zeitnah mit einer Bebauung beginnen möchten, ist ein weiterer Ausbau der Erschließungsanlagen erforderlich.
Der anstehende 3. Bauabschnitt der Gesamterschließung wurde öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt gingen 9 Angebote für das Gewerk 1 (Tief- und Straßenbau) und 4 Angebote für das Gewerk 2 (Rohrlege-/Wasserversorgungsarbeiten) ein. Insgesamt liegen die Angebotspreise im Bereich der Kostenschätzung bzw. etwas darunter. Im Hinblick auf die derzeitige Preissituation im Tief- u. Straßenbau ist das Ausschreibungsergebnis aus Sicht der Gemeinde als positiv zu bewerten.
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat die Auftragsvergabe an die jeweils günstigsten Bieter, d.h. das Gewerk 1 an die Firma Leonhard Weiss und das Gewerk 2 an die Firma JR Rohrleitungsbau.
TOP 11
Unechte Teilortswahl
Hier: Weitere Vorgehensweise
Durch Beschlussfassung des Gemeinderates vom 08.07.2003 wurde die Zahl der Gemeinderäte auf 20 festgelegt. Davon entfallen auf den Ortsteil Ilsfeld 11 Sitze, auf Auenstein mit Abstetterhof 5 Sitze, Hel-fenberg 1 Sitz, Schozach 2 Sitze und Wüstenhausen 1 Sitz. Aufgrund des Gesamtergebnisses bei den Gemeinderatswahlen 2004 erhielt der Ortsteil Ilsfeld zusätzlich zwei Ausgleichssitze, so dass Ilsfeld derzeit 13 Sitze hat.
Die unechte Teilortswahl soll der Bevölkerung räumlich getrennter Ortsteile einer Gemeinde eine gesonderte Vertretung im Gemeinderat sichern und so die organisatorischen Voraussetzungen für einen gemeindepolitisch erwünschten Ausgleich von Interessengegensätzen der verschiedenen Einwohnergruppen schaffen.
Das System der unechten Teilortswahl soll also sicherstellen, dass die Teilorte durch eine bestimmte Anzahl von Gemeinderäten im Gremium des Gemeinderats direkt vertreten und so unmittelbar an der Entscheidung beteiligt sind. Dadurch, dass der für einen Teilort gewählte Bewerber nicht nur das Vertrauen der Wahlberechtigten seines Wohnbezirks hat, sondern das der gesamten Gemeinde bedarf, wird auch verhindert, dass er nur teilortspezifische Interessen vertritt. Dies bedeutet unter Umständen auch, dass diese Vertreter oft nicht unbedingt der von der Ortsteilbevölkerung gewünschte Bewerber ist. Denn auch bei der Aufstellung der Wahlvorschläge bestimmen die Wählergruppierungen der gesamten Gemeinde mit. Problematisch bei der Unechten Teilortswahl ist auch, dass das Wahlsystem wegen seiner Kompliziertheit sehr fehleranfällig ist.
Die Mitglieder des Gemeinderates tauschten sich eingehend über die Vor- und Nachteile der Unechten Teilortswahl aus. Einige Mitglieder des Gemeinderates sprachen sich für die Abschaffung bzw. für eine Reduzierung des Gremiums aus, während andere Mitglieder des Gemeinderates es für äußerst wichtig ansehen, dass weiterhin garantiert ist, dass jeder Gemeindeteil im Gremium vertreten ist.
Nachdem keine entsprechenden Anträge auf Abschaffung der Unechten Teilortswahl gestellt wurden, wird dieses System in seiner bisherigen Form auch künftig bei den Gemeinderatswahlen angewandt.
TOP 12
Erlass einer Ehrenordnung der Gemeinde Ilsfeld
Sämtliche Ehrungsformen der Gemeinde Ilsfeld beruhen derzeit auf Einzelentscheidungen für die jeweilige Ehrungsform. Die Verwaltung sprach sich daher für den Erlass einer allgemeinen Ehrenordnung aus, in der verbindlich für jede Ehrungsform entsprechende Richtlinien enthalten sind, um so das Verwaltungshandeln effektiv und effizient aber auch transparent nach außen zu gestalten.
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Ehrenordnung. Der Wortlaut der Ehrenordnung ist unter der Rubrik „Rathaus Aktuell" abgedruckt.
TOP 13
Bestellung von Gemeindeamtmann Oliver Marx zum weiteren Standesbeamten
Aus Sicht der Verwaltung ist es erforderlich, Herrn Oliver Marx, zum weiteren Standesbeamten des Standesamtsbezirks Ilsfeld zu bestellen. Weitere Standesbeamte sind zur Zeit: Verwaltungsangestellte Karin Hehl, Bürgermeister Thomas Knödler, Hauptamtsleiter Sven Frank und Bauamtsleiter Oliver Rohrbach.
Die Bestellung eines weiteren Standesbeamten scheint vor dem Hintergrund der diversen anfallenden Beurkundungen, insbesondere bei Krankheits- und Urlaubsvertretungen, erforderlich. Die bisherige Kämmerin, Frau Weber, war ebenfalls als weitere Standesbeamtin bestellt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig Herrn Oliver Marx mit Wirkung zum 1. März 2008 zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Ilsfeld zu bestellen.
TOP 14
Bestellung von Gemeindeamtmann Oliver Marx zum Ratschreiber
Nach dem Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit ist für jede Grundbucheinsichtsstelle ein Ratschreiber zu bestellen. Zu dieser Bestellung ist die Gemeinde verpflichtet. Die Aufgaben des Ratschreibers wurden bisher durch Beschluss des Gemeinderates vom 14. November 2006 von Kämmerin Alice Weber wahrgenommen. Da Frau Weber zur Stadt Ostfildern wechselt, soll ihr Nachfolger, Gemeindeamtmann Oliver Marx, die Aufgaben des Ratschreibers übernehmen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig Herrn Oliver Marx mit sofortiger Wirkung zum Ratschreiber der Gemeinde Ilsfeld zu bestellen.
TOP 15
Erlass einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages am 13. April 2008
Der Bund der Selbständigen Schozachtal veranstaltet am Sonntag, 13. April 2008 ein Frühlingsfest im Gewerbegebiet „Bustadt" und im Gewerbegebiet „Ilsfeld-Ost". Im Rahmen dieses Frühlingsfestes wird die Öffnung der Verkaufsstellen in den Gewerbegebieten „Bustadt" und „Ilsfeld-Ost" im Zeitraum von 13.00 bis 18.00 Uhr beantragt. Nach § 14 Ladenschlussgesetz können Gemeinden durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen jährlich an höchstens 3 Sonn- und Feiertagen bis spätestens 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen.
Die Öffnungszeit darf dabei 5 zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und soll außerhalb des Hauptgottesdienstes liegen.
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen die Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages am 13. April 2008 zu erlassen.
Die Rechtsverordnung ist unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen" abgedruckt.
TOP 16
Annahme von Spenden durch den Gemeinderat
Der Gemeinderat beschloss die Annahme einer Geldspende. |