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Gemeinderat
         
   
Sitzungsbericht Gemeinderat

In seiner Sitzung am 13. März 2007 befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten:
TOP 14
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Bürgermeister Knödler gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 27.02.2007 die öffentliche Ausschreibung einer Stelle als Bauhofleitung beschlossen hat. Auch fasste der Gemeinderat den Beschluss eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 144 in Ilsfeld für Zwecke der bedarfsgerechten Unterbringung von Senioren zu verkaufen. Für ein Gebäude in der Ilsfelder Straße in Schozach wurde ein Verkaufsbeschluss gefasst, da dieses für die Aufgabenerfüllung der Gemeinde nicht mehr benötigt wird. Des Weiteren erfolgte noch ein Verkaufsbeschluss für einen Wohnbauplatz im Baugebiet Mühlrain in Auenstein.
TOP 15
Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Regierungsbezirk Stuttgart
- Teilplan Ilsfeld
Hier: Einrichtung einer Umweltzone in der Gemeinde Ilsfeld
Der Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Regierungsbezirk Stuttgart
- Teilplan Ilsfeld - sieht u.a. Fahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 vor. Zum 01.03.2007 ist nunmehr die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung in Kraft getreten.
Das Regierungspräsidium Stuttgart plant die Einrichtung einer Umweltzone in der Gemeinde Ilsfeld zum 01.07.2007. Eine förmliche Beteiligung der Gemeinde Ilsfeld ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen.
Bürgermeister Knödler begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dr. Kubala (Dezernentin im Landratsamt Heilbronn), Herrn Maier (Leiter der Zulassungsstelle im Landratsamt Heilbronn) sowie Herrn Thullner (Leiter des Straßenbauamts).
Bürgermeister Knödler erläutert zu Beginn, dass sich der Gemeinderat mit dem Thema „Luftreinhalteplan / Aktionsplan Teilraum Ilsfeld" letztmals im Oktober 2005 beschäftigt hat, damals schon wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart darauf hingewiesen, dass es möglicherweise in naher Zukunft dazu kommen kann, dass für bestimmte Fahrzeuge für stark beeinträchtigte Bereiche ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann - damals allerdings fehlten noch verschiedene gesetzliche Grundlagen.
Weiter führt Bürgermeister Knödler aus, dass es diese gesetzlichen Grundlagen heute nun gibt und dass diese bei großen Teilen der Bevölkerung hier vor Ort für Unmut und vor allem für ein großes Maß an Unverständnis sorgen.
Er macht deutlich, dass es unbestritten ist, dass wir in unserer stark befahrenen Ortsdurchfahrt sobald als möglich eine deutliche Entlastung benötigen - er denkt, dass insofern Einigkeit besteht, dass die einzig wirksame und sinnvolle Maßnahme in diesem Zusammenhang der zeitnahe Bau der Ortsumfahrung von Ilsfeld ist - alles andere geht am Ziel vorbei, und ist nach wie vor, und dies ist nicht als persönlicher Angriff gegen die anwesenden Referenten zu verstehen, alles andere kann getrost als Aktionismus betrachtet werden, der viel Aufwand bedeutet, viel Geld kostet und nur ein spärliches Ergebnis mit sich bringt, dass in keinem Verhältnis zum Aufwand steht. An Hand von 4 Fragen und Aussagen weist er darauf hin, mit welchen Fragen sich die Verwaltung in den vergangenen Wochen intensiv auseinander zu setzen hatte, und auf die allesamt keine Antwort gegeben werden konnte.

1.   Wie kann man von Seiten des Landes zu dem Ergebnis kommen, dass weniger Feinstaub produziert wird, wenn zukünftig ein LKW der Firma BMK eine Baustelle in Auenstein zukünftig über Neckarwestheim, Pfahlhof, Winzerhausen und den Abstetterhof anfährt?
2.   Wieso sind Motorräder mit einer hohen Kilometer Laufleistung pro Jahr ausgenommen und Oldtimer, mit manchmal nur wenigen Kilometer Laufleistung pro Jahr bekommen keine Ausnahmeregelung? Die bisherigen Regelungen würden z. B. das Aus der Schozachtalklassik während des Schozachtaler Wirtesfestes bedeuten.
3.   Die Autobahn ist von einer Ausweisung der Umweltschutzzone ausgenommen. Wieso werden stark belastete Straßen unterschiedlich behandelt (Autobahnen/Landesstraßen).
4.   Es ist schlichtweg nicht zu vermitteln, dass gerade kleine Handwerksbetriebe und Personen mit geringen Einkommen nun kurzfristig umrüsten müssen, oder in ein neues Fahrzeug investieren müssen, was viele gar nicht können.

Sie sehen, es gibt aus der Bürgerschaft eine große Zahl an Fragen, und wie gesagt wenig Verständnis für den Gesetzgeber. Frau Dr. Kubala erläutert daraufhin, dass aufgrund der festgestellten Überschreitungen im Rahmen der Immissionsmessungen in der König-Wilhelm-Straße das Regierungspräsidium Stuttgart verpflichtet war einen Aktionsplan aufzustellen. Im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange hat sich das Landratsamt Heilbronn für eine Umsetzung der Umgehungsstraße ausgesprochen. Das Regierungspräsidium ist verpflichtet, zeitnah den Aktionsplan umzusetzen, somit soll nun zum 01.07.2007 eine Umweltzone in der Gemeinde Ilsfeld errichtet werden. Zuständig hierfür ist das Landratsamt als untere Straßenverkehrsbehörde.
Die Behördenvertreter stellen dar, dass vom Grundsatz das gesamte Gemeindegebiet betroffen ist. Ausgenommen hiervon ist die Autobahn A 81. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat zwischenzeitlich signalisiert, dass eine Beschränkung auf den Ortsteil Ilsfeld (beginnend an der Oststraße) denkbar wäre. Ausgenommen von der Umweltzone wären somit alle anderen Ortsteile und auch die Gewerbegebiete Bustadt und Ilsfeld-Ost. Die Entscheidung diesbezüglich liegt letztendlich beim RP Stuttgart, die Anordnung der Umweltzone erfolgt durch das Landratsamt. Die Gemeinde Ilsfeld hat hierbei keinerlei Einwirkungsmöglichkeiten.
Die Aufstellung der Schilder „Umweltzone" soll an allen verkehrsbedeutsamen Straßen (Landes-, Kreis- und ggf. Gemeindeverbindungsstraßen) erfolgen, Gemeindestraßen werden nicht beschildert. Auch soll eine entsprechende Vorankündigung der Umweltzone auf der A 81 erfolgen. Seitens des RP Stuttgart ist eine aktive Umleitungsbeschilderung zur Umfahrung von Ilsfeld nicht vorgesehen. Hinsichtlich der Genehmigung von Ausnahmen hat das RP Stuttgart bereits eine sehr restriktive Handhabung signalisiert. Insbesondere rein wirtschaftliche Interessen werden zu keiner Ausnahmeregelung führen. Ausgenommen von der Verordnung sind derzeit u.a. neben Einsatzfahrzeugen auch land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge. Zur Zeit wird aber auch seitens der Ministerien geprüft, inwieweit Benzin-Fahrzeuge mit einem geregelten Kat der ersten Generation eine Plakette erhalten.
Die Mitglieder des Gemeinderates sahen in der Ausweisung einer Umweltzone erhebliche Nachteile für die Gemeinde Ilsfeld und insbesondere für die örtlichen Gastronomen und Gewerbetreibenden und die Bürgerschaft. Derartige Insellösungen sollten vermieden werden und erst im Rahmen einer flächendeckenden Einführung von Umweltzonen realisiert werden. Insbesondere wurde darauf verwiesen, dass die Hauptursache für die erhöhten Feinstaubwerte bei dem großen Durchgangsverkehr zu suchen ist. Letztendlich sind aber nun die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ilsfeld die Leidtragenden.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Die Gemeinde Ilsfeld sieht den zeitnahen Bau der Ortsumfahrung von Ilsfeld als einzig probates Mittel um dem Thema Feinstaubbelastung in der OD Ilsfeld wirksam entgegen zu treten. Die Ausweisung einer Umweltschutzzone auf Grundlage der bisherigen Rahmenbedingungen stellt für die Gemeinde Ilsfeld keinen Handlungsansatz dar um die Feinstaubwerte in der OD Ilsfeld maßgeblich zu reduzieren.
Die Verwaltung wird beauftragt mit den Vertretern des Landes Baden-Württemberg (Regierungspräsidium Stuttgart / Umweltministerium Baden-Württemberg) die in der Sitzung zusammengetragenen Vorbehalte nochmals zu diskutieren, um die Belastungen für die Gemeinde Ilsfeld und die Bürgerschaft der Gemeinde Ilsfeld so gering als möglich zu halten und bis dorthin die Aussetzung bzw. Umsetzung der Umweltzone zu erwirken, bzw. bis die Umweltzonen flächendeckend eingerichtet werden.
TOP 16
Beteiligung an den Kosten des DLRG zur Nutzung des Mineralhallenbades Beilstein Hier: Änderung der Vereinbarung
In seiner Sitzung am 25. November 2003 stimmte der Gemeinderat dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Beilstein über die Nutzung des Mineralhallenbades durch die DLRG-Ortsgruppe zu. Hintergrund war, dass nach der Schließung des Lehrschwimmbeckens in Ilsfeld dringend entsprechende Übungsmöglichkeiten für die DLRG benötigt wurden. Das Mineralhallenbad Beilstein kann sonntags in der Zeit von 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr für Trainingszwecke genutzt werden. Das Nutzungsentgelt beträgt 4.240,41 Euro jährlich. Mit Schreiben vom 25.01.2007 teilt die Stadt Beilstein mit, dass sich seit Beginn der Vereinbarung die Besucherzahlen des DLRG Ilsfeld von 1.383 im Jahr 2004 auf 3.522 im Jahr 2006 erhöht haben. Außerdem werde das Hallenbad nicht nur zu Trainingszwecken genutzt, sondern es werden auch Schwimm- und Aquafitnesskurse für Jedermann angeboten.
Aufgrund dieser Tatsachen und der in den letzten Jahren erheblich angestiegenen Energiekosten beabsichtigt die Stadt Beilstein das Nutzungsentgelt anzuheben.
Würde der Einzeleintrittspreis zugrunde gelegt, ergibt sich eine Summe von 8.805 Euro. Bei entsprechender Ermäßigung (Zehner­karte) würde sich eine Summe von 7.040 Euro errechnen.
Da das DLRG Ilsfeld bei der Reinigung des Bades nach Trainingsende mithilft, wird seitens der Stadt Beilstein vorgeschlagen, das jährliche Nutzungsentgelt auf 6.500 Euro pauschal fest zulegen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Änderung der Vereinbarung über die Nutzung des Mineralhallenbades zu.
TOP 17
Zuschüsse an Kirchen
Mit Schreiben vom 30.09.2006 beantragte die evangelisch-methodistische Kirche einen Investitionskostenzuschuss für diverse Baumaßnahmen an der Ludwig-Nippert-Hütte. 2005 schon wurde mit der Renovierung der mittlerweile über 40 Jahre alten Hütte begonnen. Das Gebäude wird von der Kirche zu Veranstaltungen von Kinder-, Jugend- und Erwachsenengruppen der kirchlichen Gemeinschaften, Vereine, Sozial- und Bildungseinrichtungen etc. genutzt. Aus Ilsfeld gehören 22 EinwohnerInnen der evangelisch-methodistischen Kirche Abstatt-Happenbach an.
Die ev. Kirchengemeinde Untergruppenbach investiert in diesem Jahr in großem Umfang in die Glocken. Der evangelischen Kirchengemeinde Untergruppenbach gehören EinwohnerInnen des Ortsteils Wüstenhausen an. In der Vergangenheit hat man sich bei anderen Investitionen immer in einer Form beteiligt, die in einem Verhältnis der Kirchengemeindemitglieder aus Wüstenhausen zu der Gesamtzahl der Kirchenmitglieder der ev. Kirchengemeinde Untergruppenbach gerecht wird. Die Gemeinden Abstatt und Ilsfeld sind diesbezüglich immer gleichgezogen.
Bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich der evangelisch-methodistischen Kirche Abstatt-Happenbach einen Zuschuss iHv 850 € für Investitonsmaßnah-men an der Ludwig-Nippert-Hütte zu gewähren. Die evangelische Kirchengemeinde Untergruppenbach erhält einen Zuschuss in Höhe von 481,95 Euro.
TOP 18
Sport und Wohnen am Tiefenbach
Hier: Beschlussfassung zu weiteren Einzelpunkten
a)   Namensgebung der neuen Sporthalle in Auenstein
Die heutige Schlossberghalle soll im Rahmen der Gesamtkonzeption „Sport und Wohnen am Tiefenbach" spätestens im Herbst des Jahres abgerissen werden. Die neue Sporthalle wird aus heutiger Sicht bis ca. September 2007 fertig gestellt sein. Es stellt sich nun die Frage, welchen Namen die neue Sporthalle haben soll. Bei ersten Besprechungen mit Vereinsverantwortlichen ergab sich die Situation, dass ein deutliches Votum pro einem neuen Namen abgegeben wurde. Es bestand bei den Verantwortlichen der Vereine Einigkeit darüber, dass der Name „Schlossberghalle" mit dem Abriss der heutigen Halle der Vergangenheit angehören soll.
Bereits beim Bau der heutigen Schlossberghalle wurde der Name „Sporthalle am Tiefenbach" diskutiert. Dieser Name wurde auch nun wieder in die Diskussion eingebracht. Negativ war in bisherigen Diskussionen der Name „Sporthalle am Ochsenweg" belegt. Sehr große Zustimmung fand der Name „Tiefenbachhalle". Aus der Mitte des Gemeinderates wurde darauf verwiesen, dass an dem Namen „Schlossberghalle" festgehalten werden sollte. Weitere Vorschläge für Namen waren auch „Schnakenhalle" und „Auenhalle". Nach eingehender Beratung fasste der Gemeinderat bei 6 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich den Beschluss der neuen Halle in Auenstein den Namen „Tiefenbachhalle" zu geben.
b)   Versetzen des Freundschaftsbaumes im Vorfeld der heutigen Schlossberghalle
Im Eingangsbereich der heutigen Schlossberghalle findet sich eine Linde, die vor ca. 30 Jahren im Rahmen eines Partnerschaftstreffens mit den Freunden aus Auenstein / Schweiz gepflanzt wurde. Von Seiten des Musikvereins Auenstein e. V. wurde darauf hingewiesen, dass ein Interesse daran besteht, dass dieser Baum erhalten werden kann. Es würde begrüßt werden, wenn dieser Baum versetzt werden könnte und im Eingangsbereich der neuen Sporthalle eingepfl anzt wird.
Von Seiten der Verwaltung wurden die erforderlichen Vorarbeiten für eine Verpflanzung veranlasst. Dieses geschah für den Fall einer Versetzung. Der Bauhof hat die Wurzeln des Baumes in erforderlichem Umfang gekappt. Somit bestünde die Möglichkeit den Baum im Herbst des Jahres 2007 zu versetzen.
Die Kosten für eine Versetzung belaufen sich auf ca. 5.000 Euro. Ein entsprechendes Angebot liegt der Verwaltung vor. Diese Kosten waren bisher in der Gesamtkalkulation nicht berücksichtigt. Aus gestalterischen Gründen wäre die Pflanzung eines mehrjährigen Baumes im Eingangsbereich der neuen Sporthalle zu begrüßen. Aus der Mitte des Gemeinderates kam der Hinweis, dass die befreundeten Musikvereine im Jahr 2009 eine Jubiläumsfeier planen, und dieses sicherlich ein Anlass wäre um einen neuen Baum zu pfl anzen.
Nach kurzer Beratung lehnte der Gemeinderat bei zwei Enthaltungen die Verpflanzung der Linde ab.
c) Anbau von Außenkabinen, Außentoilette, Außenlager und SSV - Geschäftsstelle
In den bisherigen Planungen war der Bereich der Außenkabinen, die SSV Geschäftsstelle und ein von außen zugängliches WC immer als zweiter Bauabschnitt vorgesehen. Der ganz wesentliche Teil des Anbaus wird von den nur von außen zugänglichen Kabinen bean­sprucht. Die SSV Geschäftsstelle nimmt lediglich einen kleinen Teil des Raumprogramms in Anspruch.
Wie bereits berichtet war es Bestreben der Verwaltung und des SSV Auenstein e. V. im Vorfeld weiterer Entscheidungen abzuklären, ob es für diesen Anbau möglich ist ebenfalls einen Zuschuss des WLSB zu erlangen, was zur Folge hätte, dass der SSV für diesen Teil der Sporthalle als Bauherr fungieren müsste. Bei der Vergabe der Arbei­ten für die neue Sporthalle im vergangenen Jahr waren die Rahmenbedingungen hierfür auch grundsätzlich als positiv einzuschätzen. Zwischenzeitlich sind aber beim WLSB eine große Zahl an anderer Förderanträge eingegangen, was eine Bezuschussung der Maßnahme durch den WLSB in Frage stellt und ein hohes Risiko für den Verein bedeuten würde, wenn man sich für diesen Weg entscheiden würde. Der SSV Auenstein e. V. hat ebenfalls mitgeteilt, dass dieser es zwischenzeitlich nicht für realistisch ansieht, dass Vereinsmitglieder auch bei diesem Anbau in gleichem Maße Eigenleistung erbringen können wie dies beim Bau der Sportanlagen der Fall ist. Problematisch erweist sich in diesem Zusammenhang auch die Frage der Gewährleistung von bauteilübergreifenden Funktionseinheiten (Heizung, Lüftung, Elektro).
Die bisherige Geschäftstelle des SSV Auenstein e. V. wird durch den Abriss von Schlossberghalle und Vereinsheim aufgegeben. Die Kostenschätzung für diesen „Sportlertrakt" belief sich bisher auf 230.000 Euro (Kuon und Reinhard). Das Ausschreibungsergebnis ergab eine Angebotssumme der Firma Leonhard Weiss von ca. 300.000 Euro. Da für diesen Bauteil keine sofortige Vergabe erfolgte bestand die Möglichkeit weitere Verhandlungen zu führen, und einzelne Gewerke aus einer Vergabe raus zu nehmen - Reduzierung des Standards. Die nun auszuführenden Arbeiten könnte die Firma Leonhard Weiss für runde 190.000 Euro zeitnah vornehmen. Die Finanzierung dieses Bauteils erfolgte in den Haushaltsjahren 2006 und 2007.
Der zweite Bauabschnitt ist für den SSV Auenstein e. V. ein ganz wesentliches Element für die zukünftige Vereinsarbeit. Aus Sicht der Verwaltung wäre es zu begrüßen, wenn dieser Bauteil zukünftig vom SSV Auenstein e. V. in Eigenregie gereinigt wird. Diesbezüglich besteht Einigkeit mit den Verantwortlichen des Vereins. Damit wäre zukünftig auch vermieden, dass die Fußballer vor und nach dem Spielbetrieb auf dem Sportplatz Zugang zur Sporthalle haben.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei einer Gegenstimme mehrheitlich den Beschluss, die Arbeiten in Höhe von 192.000 Euro für den zweiten Bauabschnitt für die neue Sporthalle in Auenstein an die Firma Leonhard Weiss zu vergeben
d) Überdachter Zugang Bühne
Von Seiten der Mitglieder des Gemeinderates wurde darauf hingewiesen, dass vereinzelt Gemeinderäte darauf angesprochen wurden, dass die bisherige Planung der neuen Sporthalle in Auenstein keine (separate) Umhausung des Bühnenzugangs vorsieht. Die bisherige Konzeption sah vor, dass entweder ein Umziehen von Kleingruppen im Vorraum der Bühne geschieht, oder ein verkleideter Künstler (Gruppe, Turner usw.) im Falle einer Aufführung wenige Meter im Außenbereich (bisher nur überdacht) geht. Dieses allerdings würde nur dann greifen, wenn Gruppen zur Aufführung kommen, die sich nicht im Vorraum der Bühne umziehen können. Eine Umhausung des Zugangsbereiches war in früheren Planungen bereits einmal vorgesehen. Diese wurde aber aus Kostengründen wieder gestrichen.
Es ist sicherlich richtig, dass eine solche Umhausung vor dem Hintergrund der multifunktionalen Nutzung der neuen Halle in Auenstein die Zahl der möglichen Veranstaltungen in der neuen Halle erhöht. Die Einhausung würde Aufführungen auf der Bühne in deutlichem Maß vereinfachen, und die Bandbreite der möglichen Aufführungen würde steigen.
Vom Bauamt wurden die Kosten für diese Einhausung auf ca. 40.000 Euro geschätzt. Vom Büro Kuon und Reinhardt wurde diese Kostenschätzung bestätigt. Dieser Betrag war bisher nicht in der Finanzierung berücksichtigt, und müsste in einem Nachtrag Berücksichtigung finden.
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich die Arbeiten für die Überdachung und Einhausung eines separaten Bühnenzugangs zu vergeben.


   
         
         
         
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