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Sitzungsbericht Technischer Ausschuss


In seiner Sitzung am 27. März 2007 befasste sich der Technische Ausschuss mit folgenden Tagesordnungspunkten:
Antrag auf Nutzungsänderung
Dem Antrag zur Nutzungsänderung eines Ladengeschäftes und China-Restaurant in ein Büro mit Fertigung, Werkstatt und Lager für Handel und Produktion mit elektronischen Komponenten auf dem Grundstück Hauptstraße 48 in Ilsfeld-Auenstein wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nachdem es sich um ein nachträgliches Baugesuch handelt, wird das Landratsamt Heilbronn auf die Verhängung eines Ordnungsgeldes hingewiesen.
Gestaltung Kreisverkehrsanlage
Im Zuge der Erschließung des Gewerbegebiets „Bustadt-Ost" wurde eine Kreisverkehrsanlage am Kreuzungspunkt der K 2086 und der Haupterschließungsstraße des Gewerbegebiets „Bustadt-Ost" gebaut. Das Kreisverkehrsbauwerk ist seit einigen Wochen fertig gestellt und kann nun gestaltet werden. Die zu gestaltende Fläche hat einen Innendurchmesser von ca. 26 m.
Die Verwaltung hatte sich mehrere Gestaltungsvorschläge unterbreiten lassen. Als Vorgabe wurde eine naturnahe bzw. gärtnerische Gestaltung des Kreisverkehrs gewünscht, da es sich bei dem Standort um einen Bereich handelt, der nicht innerörtlich einzustufen ist sondern dem Außenbereich zugeordnet werden muss. Aus diesem Grund sollte auch eine Gestaltung des Kreisverkehrs gewählt werden, die sich an der natürlichen Umgebung orientiert. Auf Kunstwerke oder Bauwerke wurde bewusst verzichtet. Ebenso wurde das Thema „Weinbau" nicht berücksichtigt, da in der näheren Umgebung keine Weinberge vorhanden sind.
Nach eingehender Beratung sprach sich der Technische Ausschuss für eine Bepflanzung mit fünf Bäumen und der Ansaat einer Wildblumenwiese aus, da sich diese harmonisch in die Umgebung einfügen und insbesondere im Sommerhalbjahr eine optisch angenehme Gesamtsituation bewirken, die durch die Ansaat der Straßenböschungen verstärkt wird. Die Mitglieder des Technischen Ausschusses
sahen bei dieser Variante auch die Vorteile der geringeren Kosten und dem geringen Pflegeaufwand.
Stellungnahme zu luftfahrtrechtlichem Genehmigungsverfahren
Die Verwaltung wurde durch das Regierungspräsidium Stuttgart aufgefordert, zu einem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Flugmodelle Stellung zu nehmen. Der Antragsteller beabsichtigt auf den Grundstücken Flurstücke Nrn. 7467 und 7467/1 im Gewann Ebene, Gemarkung Ilsfeld, Modellflugzeuge bis zu einem Gewicht von 150 kg mit Kolbenmoter oder Turbinentriebwerk mit maximalem Schallpegel bis zu 90 db(A) werktags in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr sowie sonn-und feiertags in der Zeit von 7.00 bis 22.00 Uhr fliegen zu lassen. Die Verwaltung hat bereits vorab dem Regierungspräsidium nachfolgende Bedenken gegen das Vorhaben mitgeteilt:
1.   Die Grundstücke liegen im Außenbereich und dienen lt. Flächennutzungsplan ausschließlich landwirtschaftlicher Nutzung.
2.   Die Feldwege sind für Kraftfahrzeuge aller Art gesperrt; erlaubt ist ausschließlich landwirtschaftlicher Verkehr
3.   Die Aussage des Modellfl ugsachverständigen im Gutachten vom 23.12.2006 bezüglich der Hauptwindrichtung (Ost-West) ist nicht korrekt; überwiegend kommt der Wind aus westlichen Richtungen. Somit sind massive Lärmbelästigungen der Anwohner der angrenzenden Wohngebiete Ilsfelds zu erwarten.
Nach eingehender Beratung beschloss der Technische Ausschuss die dem Regierungspräsidium Stuttgart bereits mitgeteilten Bedenken solange aufrecht zu erhalten bis der Sachverhalt endgültig nach einem entsprechenden Vorort-Termin beraten wird.
Verkehrsberuhigung im Bereich Schwabstraße/Zuckerrüben­platz
Die Verwaltung hat von Anwohnern im Bereich Schwabstraße und Zuckerrübenplatz Vorschläge zur Verkehrsberuhigung erhalten. Bei einem Gespräch am 09.03.2007 mit einem der Initiatoren wurden die nachfolgenden Vorschläge ausgearbeitet. Die Vorschläge werden selbstverständlich vorbehaltlich einer entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Heilbronn vorgestellt.
1.   Die Schwabstraße wird im Bereich zwischen Bahnhofstraße und Einmündung Raiffeisenstraße zur Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Osten (nach Auenstein) ausgewiesen.
2.   Für Radfahrer wird die Schwabstraße in beide Richtung befahrbar bleiben. Hierzu wird ein Bereich der Fahrbahn entlang des Gehweges an der Südseite der Schwabstraße mit Fahrbahnmarkierungen als Radweg markiert.
3.   Die Südstraße wird komplett zur Einbahnstraße und wird somit nur noch in Richtung Süden (zur Schwabstraße hin) befahrbar sein.
4.   Auf der Raiffeisenstraße wird im Bereich der Einmündung des Weges zwischen ehemaligem Penny-Markt und Klemm ein Fahrbahnmarkierung „Achtung Kinder" für beide Fahrtrichtungen aufgebracht. Außerdem sollen zur Verstärkung noch nicht StVO-konforme lebensgroße Kinder-/Fußgängerfiguren auf Augenhöhe der Kraftfahrer am Fahrbahnrand aufgestellt werden.
Nachdem der Verwaltung derzeit keine aktuellen Zahlen hinsichtlich der Verkehrsbelastung in der Schwabstraße vorliegen, beschloss der Technische Ausschuss nach eingehender Beratung entsprechende Messungen als Basis für eine abschließende Beratung durchzuführen.
Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern
Zur Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 9 bzw. 6 Wohneinheiten anstatt Reihenhäusern in einem Teilbereich des Gebietes „Sport und Wohnen am Tiefenbach" wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Tagesordnungspunkt „Baugesuch zur Erweiterung des Balkons an dem bestehenden Wohnhaus Schulstr. 12/2 in Ilsfeld-Auenstein" wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.

   
         
         
         
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