Sitzungsbericht Gemeinderat
In seiner Sitzung am 27. März 2007 befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten:
TOP 22
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Bürgermeister Knödler gab bekannt, dass sich der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 27.03.2007 ausführlich mit dem Thema Umlegung Bustadt-Ost beschäftigt hat und hierbei entsprechende Beschlüsse gefasst hat. Ferner wurde der Verkaufsbeschluss von Gewerbefl ächen in Auenstein, Burgweg rückgängig gemacht.
TOP 23
Umgehung Ilsfeld;
Hier: Stellungnahme der Gemeinde Ilsfeld im Rahmen der
Anhörung Träger öffentlicher Belange
Den bereits ausgeteilten Planungsgrundlagen waren Pläne und Erläuterungsbericht beigelegt. Der Verlauf der Trasse für eine Umgehungsstraße Ilsfeld ist den Mitgliedern des Gemeinderates in der Sitzung am 27.02.2007 vorgestellt worden. Eine letzte Beschlussfassung des Gemeinderates in dieser Angelegenheit erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 25. März 2003.
• Nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens ist festzuhalten, dass der Wunsch des Gemeinderates, einen Kreisverkehr an der Kreuzung Robert - Mayer - Straße / Bustadt in die Planung aufzunehmen, vom Regierungspräsidium berücksichtigt wurde.
• Auch wurde der Rückbau der dann „ehemaligen" Landesstraße in Richtung Flein (parallel zum Baugebiet „Westlich - Bild") aufgegeben, diese bereits bestehende Straße wird im Wegenetz integriert.
• Die Belange der Landwirtschaft werden auch weiterhin im Wege der Zweckflurbereinigung zu berücksichtigen sein.
Bezüglich des Kreisverkehrs an der Robert-Mayer-Straße / Bustadt stellt sich die Frage des weiteren Verfahrensablaufs. Sollte es eine Einigung mit der Firma Lidl bezüglich der Grundstücksangelegenheiten geben, und wäre eine baurechtliche Umsetzung der geplanten Maßnahme realistisch, dann könnte zeitnah dieser Abschnitt des Planentwurfs in einem vorgezogenen Bebauungsplanverfahren realisiert werden.
Unstrittig ist, dass das Projekt „Umgehungsstraße" ganz klar Priorität vor den Belangen einzelner Personen und Firmen hat, die durch die geplante Baumaßnahme betroffen sein könnten. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor auch den für die Firma Lidl vorgesehenen Ausweichstandort, wie auch den gesamten Kreuzungsbereich, im weiteren Verfahren durch das Regierungspräsidium Stuttgart zu belassen (RE - Entwurf, Planfeststellung). Sollte es sich nämlich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass sich die Umsiedlung nicht realisieren lassen sollte, dann würde für diesen Teilbereich ein Planfeststellungsverfahren nachgezogen werden müssen, was zu einer Zeitverzögerung führt. Sollte es der Wunsch des Gemeinderates sein dieses Projekt weiter zu verfolgen, und es sich abzeichnen, dass sich das Vorhaben realisieren lässt, dann kann dieser Teilbereich zu einem späteren Zeitpunkt in der Sache unschädlich aus dem Planfeststellungsverfahren herausgelöst werden.
Wie die Vertreter des Regierungspräsidiums Stuttgart bereits bei der Vorstellung der Planunterlagen ausführten, wäre mit der Umsetzung des Projektes (Finanzierung des Kreisels durch die Firma Lidl) eine Reihe von Vorteilen für die Gemeinde verbunden (vorzeitige verkehrliche Lösung an diesem Kreuzungspunkt, Kostenreduzierung beim Bau der Umfahrung; Nachteil: weiterer Flächenverbrauch), und somit auch für das Land Baden - Württemberg.
Nach eingehender Beratung fasste der Gemeinderat mehrheitlich folgenden Beschluss:
1.) Der Gemeinderat hält am Trassenkorridor fest. Die Verwaltung wird ermächtigt, alles Notwendige zu veranlassen, um das weitere Verfahren zügig voran zu bringen.
2.) Der zeitnahe Bau der Umgehungsstraße Ilsfeld wird auch als einzig sinnvolle und wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubbelastung in der Ortsmitte von Ilsfeld angesehen. Vor diesem Hintergrund fordert die Gemeinde Ilsfeld den Straßenbaulastträger auch auf frühzeitig die erforderlichen Mittel zum Bau der Umgehungsstraße im nächsten Doppelhaushalt des Landes Baden - Württemberg einzuplanen, eine Forderung die auch dazu dient den gesetzlichen Richtlinien (Feinstaub) gerecht zu werden.
3.) Durchschnittene landwirtschaftliche Flächen sollen in verfahrensbegleitenden Unternehmensfl urbereinigungen einer angemessenen Nutzbarkeit zugeführt werden. Hierbei sollen die Vertreter der Landwirtschaft auch in angemessener Weise bei der Festlegung der zukünftigen Feldwegstruktur eingebunden werden.
4.) Bezgl. der Realisierbarkeit des Kreisverkehrs und den damit verbundenen Problemsituationen ist vor einer weitergehenden Untersuchung nochmals eine gesonderte Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat anzuberaumen, um diesen die Vor- und Nachteile nochmals detailliert aufzuzeigen. Die Kreisverkehrsanlage als solches bleibt wie in der Vorlage beschrieben unabhängig von einer späteren Beschlussfassung in dieser Sache Bestanteil des Planfeststellungsverfahren.
TOP 24
Bedarfsplanung der Gemeinde Ilsfeld nach § 3 Abs. 3 KGaG
Wesentliche Teile dieses Tagesordnungspunktes wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Diese stehen in der nächsten Sitzung des Gemeinderates zur Beratung und Beschlussfassung an.
a) Vorstellung der Bedarfsplanung
Hauptamtsleiter Frank erläuterte, dass die Gemeinde Ilsfeld über ein vielseitiges und qualifi ziertes Angebot im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen verfügt, das Jahr für Jahr um weitere interessante Betreuungsangebote erweitert wird. Vergleicht man die vorliegenden Zahlen mit der am 15. März 2005 eingebrachten Bedarfsplanung bezogen auf die damals prognostizierten Zahlen zum 31.07.2007 sind diese doch alle stabil geblieben, d.h. es gab kaum Wegzüge und wenn, dann wurden diese durch Zuzüge mehr als aufgefangen, sodass nun noch zusätzlicher Bedarf an Kapazitäten besteht. Auch der landesweite Geburtenrückgang trifft insbesondere auf die Gemeinde Ilsfeld nicht zu, dies ist aus den stabilen Zahlen für die Jahre 2008, 2009 und 2010 ersichtlich. Dennoch hat auch die Gemeinde Ilsfeld zwei kleine Sorgenkinder. Zum einen ist es der Ortsteil Auenstein, bei dem insbesondere im Jahr 2008/2009 die derzeitigen Kapazitäten stark überschritten werden und dies noch ohne das künftige Wohngebiet Sport und Wohnen am Tiefenbach.
Zweites Sorgenkind ist der Ortsteil Schozach, bei dem die eigentlich zweizügige Kindertageseinrichtung bereits auf eine Gruppe und eine Kleingruppe reduziert wurde und ein weiterer Rückgang in den nächsten Jahren stattfi nden wird.
b) Einrichtung einer Kleingruppe vom 15.04. bis 31.07.2007 in der Kindertageseinrichtung „Wunderland", König-Wilhelm-Straße, Ilsfeld
Im Ortsteil Ilsfeld besteht ab April 2007 ein Engpass bei den Kindergartenplätzen. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz könnte durch die Aufnahme von Ilsfelder Kindern in der Kindertageseinrichtung „Regenbogen" in Auenstein erfüllt werden, da diese noch freie Kapazitäten hat.
Diese Vorgehensweise sollte nach Ansicht der Verwaltung jedoch vermieden werden. Die Verwaltung spricht sich daher für die Einrichtung einer Kleingruppe im OG der Kindertageseinrichtung „Wunderland" vom 15.04. bis 27.07.2007 aus (in diesen Räumlichkeiten war bis Juli 2006 die Kleinkindgruppe untergebracht). Vorteil dieser Variante ist, dass die Kinder zum neuen Kindergartenjahr 2007/2008 in die bestehenden Gruppen wechseln können und somit bereits auch mit den Räumlichkeiten, den Erzieherinnen und anderen Kindern durch die in dem vorangegangenen Zeitraum stattgefundenen gruppenübergreifenden Veranstaltungen vertraut sind. Die Gruppenleitung könnte durch eine Erzieherin aus dem Personalbestand der Gemeinde Ilsfeld im Rahmen einer Versetzung wahrgenommen werden, sodass hier keine zusätzlichen Personalkosten anfallen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einrichtung einer Kleingruppe im OG der Kindertageseinrichtung „Wunderland" für den Zeitraum vom 15.04. bis 27.07.2007.
c) Einrichtung einer Gruppe zur Betreuung von Kindergartenkindern in den Sommerferien
Nachdem in den vergangenen Jahren kaum Resonanz auf die Ausschreibung einer Betreuung von Kindergartenkindern in den Sommerferien zu verzeichnen war und somit auch nie ein Angebot zustande gekommen ist, wird bei der Verwaltung für die diesjährigen Sommerferien großer Bedarf angemeldet. Der Verwaltung liegen zwischenzeitlich 7 konkrete Anmeldungen vor. Hinsichtlich der Durchführung eines Betreuungsangebotes ist die Verwaltung der Ansicht, dass dies nicht mit dem bestehenden Personal erfolgen sollte, da dieses dann während dem laufenden Kindergartenjahr den Urlaub nachholen müsste, und somit der alltägliche Betrieb leiden würde.
In den Wochen vom 06.08. bis 10.08.2007, 13.08. bis 17.08.2007 und 20.08. bis 24.08.2007 könnte die Betreuung jeweils von 7.30 bis 13.30 Uhr in einer der Kindertagesstätten erfolgen. Von der Verabreichung eines warmen Mittagessens sollte abgesehen werden, stattdessen 2. Vesper.
Bis zu 10 Kinder können von einer Erzieherin betreut werden. Der Gesamtaufwand beträgt hierbei 1.722 Euro. Bei mehr als 10 Kinder wäre zusätzlich eine weitere Kraft erforderlich, sodass weitere 1.500 Euro anfallen. Ausgehend von 10 Kindern während den ganzen 3 Wochen, würden bei einem wöchentlichen Beitrag von 35,00 Euro Einnahmen von 1.050 Euro gegenüberstehen. Bei 15 Kindern wären Ausgaben in Höhe von 3.222 Euro erforderlich und Einnahmen in Höhe von 1.575 Euro zu verzeichnen.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Einrichtung einer Ferienbetreuung vom 06.08. bis 24.08.2007 in einer der Kindertageseinrichtungen im Ortsteil Ilsfeld. Die Gebühren betragen je Woche 35,00 Euro. Es können nur volle Wochen gebucht werden. Für die Durchführung des Angebots sind mindestens 10 Anmeldungen erforderlich.
TOP 25
Beschlussfassung über die zukünftige Schulsozialarbeit und Jugendarbeit in der Gemeinde Ilsfeld
In seiner Sitzung am 14. November 2006 beschloss der Gemeinderat eine auf vorerst drei Jahre befristete Stelle mit einem Beschäftigungsumfang in Höhe von 100 % für die Tätigkeitsgebiete Schulsozialarbeit und Kinder- und Jugendarbeit bei der Gemeinde Ilsfeld zu schaffen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Stelle hierzu öffentlich auszuschreiben.
Wie den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt, wurde diese Beschlussfassung seitens der Verwaltung noch nicht vollzogen, da sich nach dieser Beschlussfassung neue Erkenntnisse ergeben haben. Seitens des Landkreises Heilbronn wird die Schulsozialarbeit mit einem Drittel der Personalkosten, höchstens jedoch mit 15.000 Euro je Projekt und Schuljahr bezuschusst.
Fördervoraussetzungen sind hierbei unter anderem:
- Vorhaben an Schulen, die unter erschwerten sozialen und pädagogischen Bedingungen arbeiten.
- Einvernehmen von Schule, Schulträger, Staatliches Schulamt und Projektträger über die Einrichtung und Durchführung von Schulsozialarb eit
- Beschäftigung einer Fachkraft für Jugendsozialarbeit (Sozialarbeiter, Sozialpädagoge oder Fachkräfte mit vergleichbarer Qualifikation) mindestens im Umfang von 0,75 Personalstellen - Übertragung der Trägerschaft und Durchführungsverantwortung auf einen anerkannten Träger der Jugendhilfe
- Verfügbarkeit entsprechender Mittel im Haushalt des Landkreises
Lt. Aussage des Landratsamtes Heilbronn sind im Haushaltsjahr 2007 bereits alle Mittel vergeben. Auch wurden bereits zahlreiche Projekte für Schulsozialarbeit von weiteren Kommunen eingereicht. Ob eine Bezuschussung im Jahr 2007 für weitere Projekte noch vorgenommen werden kann, ist zuletzt auch abhängig davon, ob das Landratsamt zum einen einen Nachtragshaushalt erlässt und zum anderen die eingereichten Projekte alle aufgenommen und dann auch beschlossen werden. Unter Umständen ist eine Bezuschussung auch erst im Jahr 2008 möglich.
Die Gemeinde Ilsfeld beschäftigt seit 01.10.1999 einen Diplom-Pädagogen. Durch Beschlussfassung des Gemeinderates vom 27.04.2004 wurde das bisherige Tätigkeitsgebiet des Jugendpfl egers umgewandelt. Dieses beträgt derzeit 80 % Schulsozialarbeit und 20 % Kinder-und Jugendarbeit.
Zum 01.05.2005 erhielt der Schulsozialarbeiter entsprechende Unterstützung durch eine Auszubildende (Jugend- und Heimerzieherin). Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wurde diese Mitarbeiterin vom 05.07.2006 bis 31.12.2006 befristet weiterbeschäftigt. Hinsichtlich der künftigen Schulsozialarbeit und Kinder- und Jugendarbeit gibt es nach Ansicht der Verwaltung zwei Alternativen:
a) Übertragung der Schulsozialarbeit und Kinder- und Jugendarbeit auf einen anerkannten Träger der Jugendhilfe
b) Beibehaltung der Schulsozialarbeit und Kinder- und Jugendarbeit in Zuständigkeit der Gemeinde Ilsfeld
Wie der Gemeinderat schon mit seiner Beschlussfassung am 14.11.2006 festgestellt hat, ist eine zweite Stelle für die Schulsozialarbeit und Kinder- und Jugendarbeit zwingend erforderlich. Insbesondere der Zeitraum Januar 2007 bis heute verdeutlicht sehr, dass insbesondere im Bereich der Schulsozialarbeit bestehende Projekte nur schwerlich fortgeführt werden können, da sehr viel Zeit und Energie für sozialpädagogische Einzelfallhilfen verwendet werden muss. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, die Schulsozialarbeit am Steinbeis-Schulzentrum zum Schuljahresende 2006/2007 einzustellen und ab dem Schuljahr 2007/2008 auf die Kindersolbad gGmbH, Bad Friedrichshall zu übertragen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die hierfür erforderlichen personalrechtlichen Maßnahmen vorzunehmen. Sollte die Schulsozialarbeit am Steinbeis-Schulzentrum zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr durch die Kindersolbad ausgeübt werden, verpfl ichtet sich die Gemeinde den Mitarbeiter zu den Bedingungen des bisherigen Arbeitsvertrages wieder einzustellen. Hinsichtlich der zweiten Stelle wird die Verwaltung beauftragt, mit der Kindersolbad eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung ab Schuljahr 2007/2008 befristet auf drei Jahre über eine sozialpädagogische Fachkraft mit einem Beschäf-tigungsumfang von 80 % abzuschließen. Hinsichtlich der offenen Kinder- und Jugendarbeit wurde die Verwaltung beauftragt eine gesonderte Leistungsvereinbarung über insgesamt 0,4 Personalstellen mit der Kindersolbad abzuschließen.
TOP 26
Vergabe Bäckereifachgeschäft Schozach und Pausenverkauf Steinbeis-Schulzentrum
Die Verwaltung war beauftragt, das Ladengeschäft in Schozach sowie den Pausenverkauf im Steinbeis-Schulzentrum neu auszuschreiben. Von dieser Ausschreibung wurden alle Bäckereien in der Gemeinde
Ilsfeld informiert. Dazu zählten auch die Betriebe, die in Ilsfeld lediglich eine Filiale unterhalten und deren Backwarenherstellung außerhalb der Gemeinde erfolgt.
Insgesamt wurden im Vorfeld 8 Unternehmen angeschrieben, wobei 6 davon die Rückmeldung gaben, sich an der Ausschreibung beteiligen zu wollen. Allen 6 interessierten Unternehmen wurden die Unterlagen zugestellt, 1 Unternehmen zog sein Interesse an einer Bewerbung zurück, 3 Unternehmen reichten ihre Unterlagen ein, 2 weitere Unternehmen ließen nichts mehr von sich hören. Die Verwaltung hat die Informationen aus den 3 eingegangenen Angeboten anhand der in der Ausschreibung benannten Kriterien gegenübergestellt.
Bürgermeister Knödler erläuterte, dass die Bewerbungen der Firmen Stengel, Kelters Bäck und Jürgens als gleichwertig zu bezeichnen sind. Für die Bäckerei Stengel spricht, dass es sich um einen örtlichen Bäcker handelt und damit auch eine Stärkung der Ladengeschäfte in Auenstein und Ilsfeld gegeben ist, so dass der weitere Fortbestand dieser Ladeneinheiten letztlich allen Bürgerinnen und Bürgern dient. Seitens der Schule (Schulleitung, Lehrer, Schüler, Elternbeiräte und Schulsozialarbeiter) wurde die Firma Kelters Bäck favorisiert. Ein Antrag aus der Mitte des Gemeinderates, dass dem Willen der Schule gefolgt wird, wurde mehrheitlich abgelehnt. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, den Bäckereiverkauf Schozach sowie den Pausenverkauf am Steinbeis-Schulzentrum an die Bäckerei Stengel zu vergeben.