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Gemeinderat
         
   
TOP 61
Beschlussfassung gemäß § 51 Abs. 1 Landeswaldgesetz zum Betriebsplan 2007 für den Gemeindewald Ilsfeld
Bürgermeister Thomas Knödler begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wolf Thiry, Leiter des Kreisforstamts Heilbronn und Herrn Revierförster Gerhard Rau, die den Betriebsplan 2007 für den Gemeindewald Ilsfeld vorstellten.
Zu Beginn nahm Herr Thiry noch einen Rückblick auf das laufende Haushaltsjahr vor. Eingeplant war ein Defizit in Höhe von ca. 134.600 Euro. Das Jahr 2006 wird aber voraussichtlich mit einem Überschuss von knapp 5.000 Euro schließen. Hauptgrund hierfür ist, dass bedeutend mehr Holz geschlagen (planmäßig 1.000 Festmeter, tatsächlich 1.500 Festmeter) wurde.
Im Jahr 2007 schließt der Betriebsplan mit einem Defizit in Höhe von 22.170 Euro. Es ist ein Einschlag von 1.100 Festmetern vorgese­hen. Im Bereich der Neuanpflanzungen liegen die Schwerpunkte bei Schwarzerle, Kirsche und Douglasie.
Herr Thiry betonte, dass ihm das Defizit ebenfalls nicht gefällt. Er verwies aber auch auf den ökonomischen Nutzen der öffentlichen Einrichtung Wald. Angesichts von einer Größe von rund 280 Hektar und dem damit verbundenen Nutzen und Wert für die Naherholung ist dieses Defizit nicht gerade viel.
Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Na-turalplan für das Haushaltsjahr 2007 zu.
TOP 62
Vorstellung der Konzeption über die zukünftige Schulsozi­alarbeit und Jugendarbeit in der Gemeinde Ilsfeld und Be­schlussfassung über die weitere Vorgehensweise
In der Sitzung am 11. Juli 2006 befasste sich der Gemeinderat mit den Sachstandsberichten über die Schulsozialarbeit und die Aktion Kinderfreundliches Ilsfeld. Der Gemeinderat beschloss in dieser Sitzung die Verwaltung zu beauftragen, einen runden Tisch mit allen an der Jugendarbeit Beteiligten ins Leben zu rufen. Die Verwaltung wurde ebenfalls beauftragt eine Konzeption hinsichtlich Jugendarbeit/Schulsozialarbeit zu erstellen. Frau Payer wird für zwei Monate weiterbeschäftigt. Nach entsprechender Beschlussfassung des Gremiums über die Konzeption erfolgt eine öffentliche Ausschreibung der weiteren Stelle.
Aufgrund der Sommerferien und der Neubesetzung der Rektorenstellen an der Grund- und Hauptschule sowie an der Realschule des Steinbeis-Schulzentrums Ilsfeld konnte erst Ende September mit der Erarbeitung einer Konzeption begonnen werden. Daher wurde das Beschäftigungsverhältnis mit Frau Payer in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertretern bis 31.12.2006 verlängert.
Realschulrektor Michael Wohland und der Konrektor der Grund-und Hauptschule, Hartmut Ackermann, erläuterten in der Sitzung wie wichtig die Arbeit von Schulsozialarbeiter Bernd Mauch ist. Sie wiesen darauf hin, dass er seinen sehr guten Draht zu den Kinder und Jugendlichen hat. Es ist schwer, den Erfolg einer Schulsozialarbeit zu messen und zu quantifizieren. Als Erfolg ist aber auch zu werten, dass es in letzter Zeit keine schlimmeren Zerstörungen oder Gewaltausbrüche am Steinbeis-Schulzentrum Ilsfeld gab, was auch auf die gute Arbeit des Schulsozialarbeiters zurückzuführen ist. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat bei einer Gegenstimme der vorgelegten Konzeption zuzustimmen, so dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine auf vorerst drei Jahre befristete Stelle mit einem Beschäftigungsumfang in Höhe von 100 % für die Tätigkeitsgebiete Schulsozialarbeit und Kinder- und Jugendarbeit bei der Gemeinde Ilsfeld geschaffen wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Stelle hierzu öffentlich auszuschreiben. Die Stelle ist mit einer Person zu besetzen, die über eine Ausbildung in einem anerkannten sozialpädagogischen Beruf oder über ein entsprechendes Studium verfügt. Im Stellenplan 2007 ist hierzu eine Stelle auszuweisen.
TOP 63
Rücknahme der Kündigung der Mitgliedschaft im Zweckverband kiv-bf
Auslöser der Diskussion um den Verbleib der Gemeinde Ilsfeld im Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (kiv-bf) war die Notwendigkeit, ein geeignetes Verfahren für das kommunale Finanzwesen als Nachfolger des klassischen RZ-Dialog-verfahren FWES zu finden. Deshalb hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2003 den Beschluss gefasst, das FWES durch das Verfahren FINANZ+ von DataPlan abzulösen. Grundlage dieses Beschlusses war ein Gutachten der Steinbeisstiftung, welches eine unabhängige Kostengegenüberstellung zum Inhalt hatte. In diesem Zusammenhang wurden auch die Preise der kiv-bf für Verfahrensnutzung, Datenhaltung und -verarbeitung sowie alle weiteren verfahrensbezogener Dienstleistungen betrachtet. Die damalige Kostenbetrachtung führte in gleicher Sitzung auch zu dem Beschluss, die Mitgliedschaft im ZV kiv-bf zu kündigen und die restlichen RZ-Anwendungen schrittweise durch autonome Lösung von Drittanbietern zu ersetzen. Daher wurden das Personalbuchhaltungsverfah­ren PEWES durch das Verfahren D-Lohn von D-Software sowie das Ordnungswidrigkeitenverfahren durch das Verfahren WinOwig der Firma Schelhorn ersetzt.
Aufgrund der zwischenzeitlichen Änderung der Preisgestaltung des ZV kiv-bf gilt es die damalige Entscheidung in Teilen zu hinterfragen.
Insbesondere ist der damalige Eindruck, dass durch den Einsatz autonomer Verfahren von Drittanbietern die Kosten der Gemeinde für die Softwarebeschaffung und -pflege sowie der Datenverarbeitung erheblich gesenkt werden könnten, zu revidieren. Bei differenzierter Betrachtung der aktuellen Leistungen der kiv-bf müssen die reinen Softwarekosten anderer Anbieter relativiert werden. Nach den heute vorliegenden Erkenntnissen, auch im Hinblick auf die Investitionssicherheit bezüglich standardisierten Anwendungen und DV-Umgebungen, sowie der Tatsache, dass die sich die Preisgestaltung des Zweckverbands kiv-bf erheblich zur damaligen Entscheidungsgrundlage geändert hat, spricht sich die Verwaltung für eine Rücknahme der Kündigung und somit zu einem Verbleib im Zweckverband aus.
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat bei einer Enthaltung die Verwaltung zu beauftragen, die Kündigung der Mitgliedschaft im Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken zum 31. Dezember 2006 (aufgrund des Gemeinde-ratsbeschlusse vom 16. Dezember 2003) zurückzunehmen.
TOP 64
Änderung des § 78 der Gemeindeordnung: Auswirkungen auf die Abwicklung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Mit der Änderung der Gemeindeordnung (GemO) im Februar dieses Jahres ist das Einwerben von Spenden in den Kreis der kommunalen Aufgaben aufgenommen worden. Dadurch ergeben sich wesentliche Änderungen im Abwicklungsverfahren für Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen. Diese neue Rechtslage sieht zwei wesentliche Änderungen vor:
1.   Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen in der Gemeinde Ilsfeld ausschließlich dem Bürgermeister
2.   Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet allein der Gemeinderat. Eine Delegation auf den Verwaltungsausschuss ist denkbar.
Mit dieser Ergänzung der GemO soll ein spürbar höheres Maß an Rechtssicherheit erlangt werden. Dahinter steckt die Überlegung des Gesetzgebers, dass bereits durch Annahme einer Spende in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen kann, dass sich der Spender durch die Leistung einen Vorteil verschaffen will. In Verbindung mit dem aus 1997 stammenden Korruptionsbekämpfungsgesetz können hier schnell unklare und widersprüchliche Strafnormen und Risiken für Kommunen und ihre Vertreter entstehen. Die eingehenden Zuwendungen werden bis zum Beschluss des Gemeinderats unter Vorbehalt angenommen, die Beträge werden solange im Verwahrbuch hinterlegt. Die Beschlussfassung des Gemeinderates erfolgt grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, eine nicht-öffentliche Behandlung ist nur unter den Voraussetzungen des § 35 I GemO zulässig (öffentliches Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner). Nach der Annahme durch Gemeinderatsbeschluss werden die Gelder weitergeleitet bzw. den jeweiligen Sachkonten zugebucht, die ein­zelnen Zuwendungsbescheinigungen können nun erstellt und unterzeichnet werden.
Die Kämmerei wird der Rechtsaufsichtsbehörde jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und deren Zweck angegeben sind, übersenden. Ergänzend wird dieser Bericht im ersten Quartal des folgenden Jahres dem Gemeinderat vorgelegt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass Einzelspenden von bis zu 100,00 Euro vierteljährlich in zusammengefasster Form pauschal entschieden werden.
TOP 65
Änderung des § 78 der Gemeindeordnung: Annahme von Spenden durch den Gemeinderat für den Zeitraum Februar bis Oktober 2006

Der Gemeinderat beschloss einstimmig Spenden in Höhe von insgesamt 850 Euro anzunehmen.
TOP 66
Beteiligungsberichte 2005
Die Mitglieder des Gemeinderates nahmen den Beteiligungsbericht für das Jahr 2005, d.h. einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Gemeinde Ilsfeld un­mittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt sind, zur Kenntnis.
TOP 67
Steuerliche Rechnungsabschlüsse der Betriebe gewerblicher Art der Gemeinde Ilsfeld für das Jahr 2005
Die Gemeinde Ilsfeld unterhält die Betriebe gewerblicher Art Wasserversorgung, Campingplatz und Freibad. Für diese Betriebe sind jährlich steuerliche Jahresabschlüsse anzufertigen sowie Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Kapitalertragsteuer- und Umsatzsterererklärungen abzugeben. Die steuerlichen Abschlüsse und die Steuererklärungen fertigt die WIBERA.
Das Wirtschaftsjahr 2005 des Wasserversorgungsbetriebs schließt mit einem Gewinn in Höhe von 3.564,36 Euro ab. Die verkaufte Wassermenge beläuft sich im Wirtschaftsjahr auf 405.626 cbm (Vorjahr: 456.143 cbm). Die Eigenkapitalausstattung zum 01.01.2005 beträgt nun 58,13 % des gekürzten Aktivvermögens und liegt damit deutlich über der steuerlichen Mindestquote von 30 %. Körperschaftsteuer entsteht beim Wasserversorgungsbetrieb wegen noch anrechenbarer Verluste nicht. Gewerbesteuer wegen des Ausschlusses der Gewinnerzielungsabsicht ebenfalls nicht. Es kommt zu keiner kapitalertragsteuerpflichtigen Leistung. Durch die Anrechnung des Gewinns entsteht ein verbleibender Verlustvortrag in Höhe von 23.988,71 Euro Beim Campingplatz schließt das Wirtschaftsjahr 2005 mit einem Gewinn von 7.277,10 Euro ab. Die Campingplatzerlöse stammen großteils aus fest vermieteten Stellplätzen, die sonstigen Erlöse aus Kurzzeitmieten. Für das Jahr 2005 wurde bei einem zu versteuernden Einkommen von 9.305 Euro Körperschaftsteuer in Höhe von 1.367 Euro und ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 75,18 Euro festgesetzt. An Gewerbesteuer fallen an: 891,00 Euro. Aufgrund des Unterschreitens der in § 20 Absatz 1 Nr. 10 b EstG genannten Umsatz- oder Gewinngrenzen wird der Gewinn nicht mehr nach Betriebsvermögensvergleich ermittelt, so dass im Ergebnis kein steuerliches Einlagekonto zu führen ist und eventuelle Gewinne/ Überschüsse nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen können. Kapitalertragsteuerliche Leistungen lagen im 2005 somit keine vor. Das Wirtschaftsjahr des Freibads schließt mit einem Verlust in Höhe von 130.051,02 Euro. Der Zuschussbedarf im Haushalt liegt bei 85 %. Laut Beschluss des Gemeinderats vom 21.11.2000 werden die Kassenmehrausgaben mit dem Basiszins zuzüglich drei Prozentpunkte verzinst. Durch den Gemeinderatsbeschluss vom 14.03.2000 und die entsprechend ausgefertigte Darlehensverfügung wurde ab 16.03.2000 ein inneres Darlehen von 409.033 Euro dem Freibad zugeordnet. Damit sind Darlehenszinsen von 5,25 % abziehbar. Zum 01.01.2005 weist der Bruttoregiebetrieb Freibad eine Eigenkapitalquote von 53,83 % auf. Aufgrund der Verluste ergibt sich für das Freibad keine Steuerbelastung.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss
1.   Der steuerliche Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 für die Wasserversorgung der Gemeinde wird, wie von der WIBERA auf­gestellt, anerkannt.
2.   Der steuerliche Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 für das Freibad wird, wie von der WIBERA aufgestellt, anerkannt.
3.   Der steuerliche Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 für den Campingplatz wird, wie von der WIBERA aufgestellt, anerkannt.
TOP 68
Bestellung von Gemeindeamtfrau Alice Weber zur Ratschrei-berin
Gemeindeamtfrau Alice Weber wurde einstimmig mit sofortiger Wirkung zur Ratschreiberin der Gemeinde Ilsfeld bestellt.
TOP 69
Bestellung von Gemeindeamtfrau Alice Weber zur weiteren Standesbeamtin
Gemeindeamtfrau Alice Weber wurde einstimmig mit Wirkung zum 1. Dezember 2006 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Ilsfeld bestellt.

   
         
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