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Gemeinderat |
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Sitzungsbericht Gemeinderat
In seiner Sitzung am 11. Juli 2006 befasste sich der Gemeinderat Ilsfeld mit folgenden Tagesordnungspunkten:
TOP 38
Einwohnerfragestunde
Aus der Mitte der Zuhörer wurden keine Anfragen an die Verwaltung gestellt.
TOP 39
Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
Bürgermeister Knödler gab bekannt, dass in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 4. Juli 2006 Frau Alice Weber aus Stuttgart zur Fachbeamtin für das Finanzwesen der Gemeinde Ilsfeld gewählt wurde. Frau Weber, 34 Jahre alt, wohnhaft in Stuttgart, hat nach ihrer Ausbildung zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) im Rahmen eines berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang das Wirtschaftsdiplom (Betriebswirtin (VWA)) erworben.
| Frau Weber ist seit 1997 bei der Stadtverwaltung Markgröningen im Finanzwesen als Sachgebietsleiterin Finanzwesen/Betriebe tätig. Im Rahmen einer Entsendung für den Deutschen Entwicklungsdienst war sie als Fachkraft für Entwicklungszusammenarbeit von Juni 2002 bis Juni 2004 beurlaubt. |
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Frau Weber war in Bénin (Westafrika) im Bereich Dezentralisierung und Demokratieförderung tätig.
Frau Weber wird ihre Tätigkeit bei der Gemeinde Ilsfeld voraussichtlich am 01.09.2006 aufnehmen.
TOP 40
Bebauungsplanverfahren „Sport und Wohnen am Tiefenbach, 1. Änderung", Ilsfeld-Auenstein Hier: Behandlung der eingegangenen Anregungen und Sat zungsbeschluss
Das Bebauungsplanverfahren „Sport und Wohnen am Tiefenbach, 1. Änderung" in Auenstein, wurde in der Gemeinderatssitzung am 13.12.2005 durch einen Aufstellungsbeschluss eingeleitet. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des Planentwurfs in der Fassung vom 6.12.2005 beschlossen. Die Auslegung des Planentwurfs erfolgte vom 5.05. 2006 bis einschließlich 06.06.2006. Die in dieser Zeit eingegangenen Anregungen stellte Herr Koch vom Vermessungsbüro Koch im Detail vor.
Nach eingehender Beratung fasste der Gemeinderat bei einer Gegenstimme mehrheitlich den Beschluss, nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander einige Anregungen zu berücksichtigen sowie die übrigen Anregungen zur Kenntnis zu nehmen bzw. nicht zu berücksichtigen. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sport und Wohnen am Tiefenbach, 1. Änderung" und die örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich wurden nach § 10 BauGB bzw. § 74 LBO jeweils i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen (vgl. Amtliche Bekanntmachungen).
TOP 41
Baugebiet „Sport und Wohnen am Tiefenbach, 1. Änderung" in Auenstein Hier: Vergabe des Straßennamens für das Wohngebiet
Durch die Erschließung des Wohngebiets „Wohnen am Tiefenbach" in Auenstein entsteht in diesem Bereich eine neue Straße. Um eine Vereinfachung und Verdeutlichung in den weiteren Verfahren (Umlegung, Grundstückskäufe, Erschließungsarbeiten, Baugesuche, usw.) zu ermöglichen, sollte die Namensgebung für diese Straße erfolgen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die neu entstehende Straße „Am Tiefenbach" zu benennen.
TOP 42 Bebauungsplanverfahren „Gentach", Ilsfeld Hier: Behandlung der eingegangenen Anregungen und Sat- zungsbeschluss
Das Bebauungsplanverfahren „Gentach" wurde bereits im Jahr 1997 durch einen Aufstellungsbeschluss eingeleitet. Der Bebauungsplanentwurf wurde in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Die Gründe für die Verfahrensdauer und die nun erneut durchgeführte Planänderung wurden bereits mehrfach im Gemeinderat und im Technischen Ausschuss erörtert. Die öffentliche Auslegung des nun vorliegenden Planentwurfs wurde in der Gemeinderatsitzung am 11.04.06 beschlossen und erfolgte vom 5.05. 2006 bis einschließlich 06.06.2006. Die in dieser Zeit eingegangenen Anregungen stellte Herr Dr. Bäuerle vom Vermessungsbüro Bäuerle im Detail vor. Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei zwei Enthaltungen den Beschluss nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander einige Anregungen zu berücksichtigen sowie die übrigen Anregungen zur Kenntnis zu nehmen bzw. nicht zu berücksichtigen. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gentach" und die örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich wurden nach § 10 BauGB bzw. § 74 LBO jeweils i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen (vgl. Ilsfelder Nachrichten Nr. 28 Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen).
TOP 43
Sachstandsbericht Schulsozialarbeit und Aktion kinderfreundliches Ilsfeld
Schulsozialarbeiter und Jugendpfleger Bernd Mauch gab zusammen mit seiner Auszubildenden Kathrin Payer dem Gemeinderat einen Sachstandsbericht ab. Schwerpunkt der Schulsozialarbeit liegt bei der Sozialberatung bei individuellen Problemlagen z.B. Mobbing, Ausgrenzung und Formen verbaler und körperlicher Gewalt. Oft wird aber auch nur Zuwendung und Aufmerksamkeit gesucht. Mit Gesprächen und/oder sozialem Training wird diesem entsprechend entgegengewirkt. Die Schulsozialarbeit erstreckt sich aber auch auf andere Bereiche wie z.B. ein Schülermentorenprogramm, die Trainingsinsel, Willkommenstage für neue Fünftklässler und vieles mehr. Vor allem Mädchen wenden sich gerne an Kathrin Payer, die unter anderem Tanzprojekte und ein Selbstbehauptungsprogramm organisiert. Stark engagiert waren Bernd Mauch und Kathrin Payer auch beim Umzug des Jugendtreffs Gnascht von der Raiffeisenstraße an den Sportplatz. Bedauernswert war hierbei insbesondere, dass sich nur wenige Jugendliche hierbei aktiv engagiert haben. Petra Herrmann gab in ihrem Bericht zum Projekt AKI einen Überblick über das im vergangenen Jahr Geleistete. Neben der Herausgabe eines Orientierungsleitfadens für Kinder und Jugendliche beteiligte sich AKI mit Beiträgen zum Kinderferienprogramm. Das Aquarium, ein Schülercafé am Steinbeis-Schulzentrum, hat zwischenzeitlich einmal in der Woche geöffnet und erfreut sich großer Beliebtheit. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat bei einer Gegenstimme die Verwaltung zu beauftragen, einen runden Tisch mit Vertretern von Schule und Jugendarbeit anzuberaumen, der eine Konzeption für die künftige Schulsozialarbeit/Jugendarbeit/AKI und eine Stellenbeschreibung für eine zweite Stelle für den Bereich der Schulsozialarbeit erarbeiten soll. Frau Payer, die ihre Ausbildung zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen hat, wird bis Ende September 2006 weiterbeschäftigt. Nach Beschlussfassung über die Konzeption und die Stellenausschreibung erfolgt die öffentliche Ausschreibung einer Stelle für diesen Bereich.
TOP 44
Einrichtung einer Gesamtleitung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Ilsfeld anstatt Einrichtungsleiterinnen
In seiner Sitzung am 29. April 2002 befasste sich der Verwaltungsausschuss mit der Neustrukturierung der Kindergartenorganisation im Hinblick auf die Besetzung von Einrichtungsleitungen in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Ilsfeld. Der Verwaltungsausschuss bestellte dann stets widerruflich für jede Kindertageseinrichtung der Gemeinde Ilsfeld eine Einrichtungsleiterin. Zwischenzeitlich sind durch einen Stellenwechsel sowie aus persönlichen Gründen in zwei Kindertageseinrichtungen die Stelle der Einrichtungsleiterin unbesetzt. Die landesweite Tendenz zu einer Dezentralisierung in Form von der Einrichtung von Einrichtungsleiterinnen anstatt einer Gesamtleitung in den Jahren 2000 und 2001 ist zwischenzeitlich wieder stark rückläufig. Hauptgrund hierbei ist einfach, dass die damit verbundenen administrativen Aufgaben unterschätzt wurden, da die Einrichtungsleiterin in dieser Zeit der Einrichtung und somit den pädagogischen Aufgaben, d.h. der Gruppenführung nicht zur Verfügung steht.
Eine Gesamtleitung hat den großen Vorteil, dass zum einen bei konzeptionellen Überlegungen zum anderen aber auch gerade bei Problemen in der Pädagogik, unabhängig ob diese von Erzieherinnen oder der Elternschaft ausgelöst werden, eine kompetente Person zur Verfügung steht. Mit den Einrichtungsleiterinnen wurde der Sachverhalt in einem ersten Gespräch bereits andiskutiert. Die Resonanz war sehr positiv, da gerade auch im Hinblick auf die Vorkommnisse in der Sternschnuppe die Einrichtungsleiterinnen hautnah erlebten, welche Verantwortung bei dieser Tätigkeit liegt. Auch wurde die wie eingangs erwähnte zeitliche Inanspruchnahme als Einrichtungsleitung für administrative Aufgaben als zu hoch bewertet.
Nach Ansicht der Verwaltung ist es für die Akzeptanz einer Gesamtleitung (Beschäftigungsumfang 50%) unerlässlich, dass diese Person nicht aus dem bestehenden Kreis der Erzieherinnen kommt. Der Verwaltungsausschuss wurde in seiner Sitzung am 22.05.2006 darüber informiert, dass durch diverse Umstrukturierungen und Personaleinsparungen in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Ilsfeld trotz einer Einrichtung einer Gesamtleitung mit einem Beschäftigungsumfang in Höhe von 50 % und einer Einstellung einer zweiten Person für die Schulsozialarbeit/Jugendarbeit mit einem Beschäftigungsumfang in Höhe von 100 % eine monatliche Einsparung in Höhe von ca. 13.000 Euro an Personalkosten gegeben ist. Der Verwaltungsausschuss beschloss in dieser Sitzung einstimmig dem Gemeinderat zu empfehlen, eine Gesamtleitung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Ilsfeld anstatt der bisherigen Einrichtungsleiterinnen einzurichten.
Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat bei einer Gegenstimme mehrheitlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle mit einem Beschäftigungsumfang in Höhe von 50 % als Gesamtleitung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Ilsfeld zu schaffen. Im Stellenplan ist hierzu beim Hauptamt eine Stelle auszuweisen. Mit Einstellung der Gesamtleitung endet die Bestellung der Einrichtungsleiterinnen.
TOP 45
Bebauungsplanverfahren „Bustadt-Ost", Ilsfeld Hier: Behandlung der eingegangenen Anregungen und Sat zungsbeschluss
Der Bebauungsplanentwurf für das Gewerbegebiet „Bustadt-Ost" wurde nochmals überarbeitet und erneut öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des Planentwurfs in der Fassung vom 09.05.06 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 9. Mai 2006 beschlossen. Die Auslegung des Planentwurfs erfolgte vom 19.05.2006 bis einschließlich 19.06.2006. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander einige Anregungen zu berücksichtigen sowie die übrigen Anregungen zur Kenntnis zu nehmen bzw. nicht zu berücksichtigen. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Bustadt-Ost" und die örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich wurden nach § 10 BauGB bzw. § 74 LBO jeweils i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen (vgl. Ilsfelder Nachrichten Nr. 28 Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen).
TOP 46
Bebauungsplanverfahren „Blauer Berg", Ilsfeld-Schozach Hier: Behandlung der eingegangenen Anregungen und Sat-zungsbeschluss
Das Bebauungsplanverfahren „Blauer Berg" in Schozach, wurde durch Aufstellungsbeschluss vom 06.07.04 eingeleitet. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des Planentwurfs in der Fassung vom 28.04.05 / 4.04.06 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 9. Mai 2006 beschlossen. Die Auslegung des Planentwurfs erfolgte vom 19.05.2006 bis einschließlich 19.06.2006. Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat bei einer Enthaltung, nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander einige Anregungen zu berücksichtigen sowie die übrigen Anregungen zur Kenntnis zu nehmen bzw. nicht zu berücksichtigen. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Blauer Berg" und die örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich wurden nach § 10 BauGB bzw. § 74 LBO jeweils i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen (vgl. Amtliche Bekanntmachungen).
TOP 47
Neubau einer Doppelsport- und Mehrzweckhalle im OT Auenstein Hier: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb / Ermächtigung zur Auftragsvergabe
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 8. April 2003 den Grundsatzbeschluss in Sachen Erweiterung der Hallenkapazitäten bzw. Hallenneubau in Auenstein gefasst und das Planungsbüro Kuon und Reinhardt mit den weiteren Planungsschritten beauftragt. In der Sitzung am 15.11.2005 wurde vom Gemeinderat der Planung des Büros Kuon + Rein-hardt sowie dem Raumprogramm zugestimmt. Mittlerweile fand ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb für eine beschränkte Ausschreibung nach VOB/A in 2 Losen statt. Die Einsendefrist für die Teilnahmeanträge endete am 6. Juni 2006. Die ausgewählten Firmen wurden durch das Büro Kuon + Reinhardt benachrichtigt. Der Versand der Ausschreibungsunterlagen erfolgte ab dem 23.06.2006 für das Los 1 Gebäude und ab 04.10.2006 für das Los 2 Außenanlagen. Die Submission für das Los 1 kann frühestens im August stattfinden. Die Prüfung der Angebote durch das Architekturbüro Kuon + Reinhardt wird zusätzlich einige Tage in Anspruch nehmen. Somit kann eine Vergabe der Leistungen nicht mehr vor der Sommerpause (sitzungsfreie Zeit) erfolgen. Es ist deshalb geplant im Rahmen einer außerplanmäßigen Sitzung des Technischen Ausschusses nach Vorlage der geprüften Angebote die Vergabe des Auftrages an den günstigsten Bieter vorzunehmen, sofern dies aus terminlichen Gründen im Hinblick auf den Baubeginn in der Sommerpause erforderlich ist. Der Technische Ausschuss benötigt für dieses Vorgehen die Ermächtigung des Gemeinderats zur Vergabe des Auftrags. Bei drei Enthaltungen wurde der Technische Ausschuss ermächtigt, nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung und Vorlage der geprüften Angebote, dem günstigsten Bieter den Auftrag zur Errichtung der Mehrzweckhalle zu erteilen bzw. die Ausschreibung bei evtl. überhöhten Angeboten aufzuheben.
TOP 48
Erschließung Sportgelände Auenstein „Sport am Tiefenbach" Hier: Vergabebeschluss
Um den Neubau der Mehrzweckhalle Auenstein und des Sportgeländes zu ermöglichen, ist die Erschließung des künftigen Sportgeländes erforderlich. Die Erschließung wird über den Ochsenweg erfolgen (Ver- u. Entsorgung, Verkehrsanbindung). Die Erschließungsarbeiten am Ochsenweg wurden um Maßnahmen aus den Teilbereichen Sporthalle und Sportplätze ergänzt um die Tiefbauarbeiten (Kanal, Wasser, Wegebauarbeiten - bituminöse Tragdeckschicht) und Straßenbauarbeiten insgesamt an ein Unternehmen vergeben zu können. Das Ausschreibungsergebnis ist im Rahmen der Kostenschätzung. Bei zwei Gegenstimmen wurden die Erschließungsarbeiten an die Fa. Scheuermann GmbH, Heilbronnzum Angebotspreis von568.142,94€ vergeben.
TOP 49
Beitritt zur Touristikgemeinschaft HeilbronnerLand
Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat, dass die Gemeinde Ilsfeld der Touristikgemeinschaft „Heilbronner Land" als Gründungsmitglied beitritt.
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