Sitzungsbericht Gemeinderat
In seiner Sitzung am 11. April 2006 hat der Gemeinderat der Gemeinde
Ilsfeld folgende Themen behandelt:
16)
Einwohnerfragestunde
Ein Bürger verwies auf die Verkehrssituation im Bereich Schwabstraße
bis zur Kreuzung Große Hasengasse.
Bürgermeister Knödler erwiderte, dass vor entsprechenden Maßnahmen
zuerst die Baustelle „Charlottenstift" abgeschlossen werden muss.
Er wies aber auch darauf hin, dass der Technische Ausschuss in
seiner vorangegangenen Sitzung beschlossen hat, die Grünfläche
zwischen Zuckerrübenplatz und Schwabstraße als Parkplätze auszubauen
um so zu einer Entspannung der Verkehrssituation beizutragen.
Eine Bürgerin wollte wissen, weshalb der Campingplatz geschlossen
werden soll.
Bürgermeister Knödler erwiderte, dass dieser Sachverhalt in der
heutigen Sitzung noch ausgiebig beraten wird. Hauptgründe für den
Vorschlag des Verwaltungsausschusses den Campingplatz zu schließen,
liegen aber in den hohen Kosten für die Sanierung des Sanitärtraktes
sowie der Vorhaltung einer ausreichenden Anzahl von Parkplätzen.
Eine Bürgerin verwies auf das Baugebiet Gentach und fragte nach
den Erschließungskosten, ob Bohrungen hinsichtlich des Grundwassers
gemacht wurden und ob entsprechende Lärmschutzmaßnahmen aufgrund
der Autobahn untersucht wurden. Bürgermeister Knödler verwies ebenfalls
darauf, dass dieser Sachverhalt als ordentlicher Tagesordnungspunkt
in der heutigen Sitzung zur Beratung ansteht. Zu den Fragen der
Bürgerin wird ein Sachverständiger entsprechend Stellung nehmen.
17)
Ortsbücherei Ilsfeld; Sachstandsbericht nach dem Umzug in neue
Räumlichkeiten
Mit der Fertigstellung des „Alten Bahnhofes" erfolgte ein Umzug
der Bücherei im März 2004 von ihren Räumlichkeiten in der Blumenstraße
in die Raiffeisenstraße. Die Leiterinnen der Ortsbücherei, Frau
Christine Bauer und Frau Andrea Britsch, stellten die Entwicklung
der Ortsbücherei in den vergangenen Jahren, insbesondere nach dem
Umzug in die neuen Räumlichkeiten, eindrucksvoll vor. Während im
Jahr 2003 noch 885 Leser die 7.802 Medien (Literatur, Sachbücher,
Kinderbücher, Zeitschriften, CDs usw.) nutzten und ca. 26.000 Ausleihen
zu verzeichnen waren, stieg die Leseranzahl im Jahr 2005 auf 1.289.
Die Zahl der Ausleihen stieg ebenfalls auf knapp 30.000 und die
Medienanzahl auf über 9.600. Besonders erfreulich ist auch, dass
durch die größeren Räumlichkeiten eine Vielzahl an Lesungen (Abend-Lesungen,
Kinder- und Seniorenlesungen) angeboten werden konnten. Ebenso
wurden zahlreiche Führungen von Schulklassen in den neuen Räumlichkeiten
durchgeführt.
Frau Bauer und Frau Britsch wünschten sich für die Zukunft die
Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln um die Anzahl
der Medien für die Ortsbücherei weiter ausbauen zu können.
18)
Hochwasserschutz im Schozachtal, Auswirkungen auf die bisherigen
Planungen durch die Einbeziehung des Klimaschutzfaktors „K"
Für den gesamten Verlauf der Schozach wurde vom Ing. Büro Winkler
aus Stuttgart im Auftrag der Anliegerkommunen eine Flussge-bietsuntersuchung
vorgenommen und Maßnahmen geplant, die im Schozachtal Schutz vor
einem 100 - jährigen Hochwasser (HQ 100) bieten sollen.
Die wichtigsten Baumaßnahmen wurden geplant, und mit den Fachbehörden
abgestimmt. Aufgrund jüngster Erkenntnisse gilt es nun aber zudem
den Klimaschutzfaktor „K" zu berücksichtigen. Die Auswirkungen
dieses Klimaschutzfaktors „K" auf die Gemeinde Ilsfeld wurden von
Frau Winkler in der Sitzung eingehend erläutert.
19)
Bebauungsplanverfahren Gentach in Ilsfeld
Hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Bürgermeister Knödler begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn
Vermessungsingenieur Bäuerle.
Das Bebauungsplanverfahren „Gentach" in Ilsfeld läuft bereits
seit mehreren Jahren. Nachdem im Jahr 2004 das Bebauungsplanverfahren
und die Umlegungsverhandlungen nahezu abgeschlossen waren, wurden
im Zuge der Erschließungsplanung seitens der zu beteiligenden Fachbehörden
zunehmend Bedenken gegen die Gesamtplanung geäußert. Diese Bedenken
wurden im vorherigen Bebauungsplanverfahren nicht oder nur abgeschwächt
vorgebracht. Insbesondere wurde die während des Bebauungsplanverfahrens
signalisierte Zustimmung der Fachbehörden zur Bebauung innerhalb
der Wasserschutzgebietszone II teilweise zurückgenommen. Dieser
Bereich wäre dadurch bei einer künftigen Bebauung von erheblichen
baurechtlichen bzw. wasserrechtlichen Auflagen betroffen, die für
mögliche Bauherren eine erhebliche Baukostensteigerung zur Folge
gehabt hätten, wodurch eine Vermarktung dieser Baugrundstücke erschwert
worden wäre. Der jetzt vorliegende Planentwurf sieht eine deutliche
Reduzierung der Baufläche innerhalb der Wasserschutzgebietszone
II vor, jedoch ohne Verlust an bebaubarer Gesamtfläche gegenüber
der ursprünglichen Planung. Gleichzeitig ist durch die nun vorliegende Änderung
des Planentwurfs eine Reduzierung der Bauplatzgrößen und somit
eine Anpassung an die Nachfrage am Grundstücksmarkt möglich. Immer
mehr Bauherren suchen aus finanziellen Gründen einen möglichst
kleinen Bauplatz.
Der vorliegende Planentwurf wurde bereits im November 2005 im
Technischen Ausschuss vorgestellt. Der Änderung bzw. Fortführung
des Verfahrens entsprechend der jetzt vorliegenden Planung wurde
zugestimmt.
Herr Bäuerle erläuterte, dass nunmehr nur noch zwei Bauplätze
in der Wasserschutzzone II liegen. Auch wurde im vorliegenden Planentwurf
die Trauf- und Firsthöhe etwas angehoben. Hinsichtlich der Fragen
der Bürgerin erläuterte Herr Bäuerle, dass im Jahr 1999 entsprechende
Daten hinsichtlich des Verkehrslärms von der Autobahn erhoben wurden.
Die Messung ergab keine Notwendigkeit für Lärmschutzmaßnahmen.
Hinsichtlich der Erschließungskosten verwies er darauf, dass hierzu
im jetzigen Stadium des Verfahrens noch keine Aussage möglich ist.
Im Hinblick auf einen möglichen Rückstau verwies Herr Bäuerle darauf,
dass bei den beiden Bauplätzen in Wasserschutzgebietszone II die
Auflage vorhanden ist, eine Hebeanlage im UG zu installieren.
Nach eingehender Beratung billigte der Gemeinderat einstimmig
den Entwurf des Bebauungsplans „Gentach" und der örtlichen Bauvorschriften
mit Begründung für diesen Bereich in der Fassung vom 20.02.06 /
7.03.06 / 27.02.06 und beschloss diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
20)
Bebauungsplanverfahren Krametshalde I, 1. Änderung in Ils-feld-Helfenberg
Hier:
Behandlung der eingegangenen Anregungen und Sat-zungsbeschluss
Das Bebauungsplanverfahren „Krametshalde I, 1. Änderung" in Hel-fenberg,
wurde in der Gemeinderatssitzung am 6. 12. 2005 durch den Aufstellungs-
und Entwurfsbeschluss eingeleitet. Der aktuell gültige Bebauungsplan „Krametshalde
I" soll
der Umlegungs- und Erschließungsplanung angepasst und entsprechend
geändert werden. Die Änderung des Bebauungsplans in diesem Teilbereich
setzt insoweit auch die Beschlüsse des Umle-gungsausschusses planungsrechtlich
um. Die Änderung ermöglicht eine bessere Erschließung der Baugrundstücke
in diesem Teilbereich und ermöglicht die Schaffung eines zusätzlichen
Bauplatzes. Die Auslegung des Planentwurfs erfolgte vom 29. Dezember
2005 bis einschließlich 30. Januar 2006. Die in dieser Zeit eingegangenen
Anregungen können der beiliegenden Aufstellung entnommen werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Entwurf des Bebauungsplanes „Krametshalde
I, 1. Änderung" und die örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich
nach § 10 BauGB bzw. § 74 LBO jeweils i.V.m. § 4 GemO als Satzung.
21)
III. Abschnitt des Sanierungskonzeptes Freibad
Hier: Campingplatz
Ilsfeld - weitere Vorgehensweise
Die Sanitäreinrichtungen werden zunehmend unterhaltungsbedürftiger.
Im Rahmen einer Studie wurde festgehalten, dass sich die Sanitäranlagen
des Campingplatzes in einem schlechten Zustand befinden. Mittel-
bis langfristig stehen hier Investitionskosten mit einer Größenordnung
von ca. 100.000 Euro im Raum. Nicht unproblematisch ist in den
vergangenen Jahren auch das gedeihliche Miteinander der Camper
untereinander. Vor allem besteht ein Konfliktbereich zwischen den älteren
Campern, die den Campingplatz als Ort der Entspannung und Ruhe
aufsuchen und jüngeren Familien mit Kindern, deren Hauptanliegen
es ist ihre Kinder frei und unbeaufsichtigt im eingezäunten Campingplatzareal
spielen zu lassen. Ein weiterer kritischer Punkt ist auch, dass
in der Vergangenheit die Campingplatzordnung und die Mietverträge
seitens der Camper dahingehend nicht berücksichtigt wurden, dass
keine festen Bauten errichtet werden dürfen. Das Ergebnis ist nun,
dass fasst alle Camper feste Vorbauten errichtet haben, die auch
entsprechend teuer waren. Wenn nunmehr ein Camper seinen Mietvertrag
kündigt, versucht dieser seine Einrichtungen und den Wohnwagen
in der Regel komplett an seinen Nachmieter zu übergeben und ein
Entgelt zu verlangen. Dies hat dann häufig zur Folge, dass trotz
Bestehens einer Warteliste, auf der auch zwei Ilsfelder Interessenten
vertreten sind, häufig von den Campern interessierte Nachmieter
beigebracht werden, die sowohl Interesse an der Anmietung des Stellplatzes
haben, als auch an der Übernahme der gesamten Einrichtungen gegen
Entgelt an bisherigen Eigentümer/Stellplatzmieter. Mittelfristig
gilt es auch zu bedenken, dass sich lediglich ein Teil des Parkplatzes
für das Freibad in kommunalem Eigentum befindet. Aus heutiger Sicht
ist es nicht sicher gestellt, dass die private Fläche bei einem
Eigentumswechsel von Seiten der Gemeinde erworben werden kann.
Sollte dieses möglich sein stellt sich die Frage des Preises. Sollte
mittelfristig vom derzeitigen Eigentümer ein Verkauf an Dritte
vorgenommen werden, so wäre dies mit großen Auswirkungen auf den
Freibadbetrieb verbunden. Eine zusätzliche Problematik ergibt sich
auch aus dem bestehenden Kanalnetz. Langfristig muss hier mit weiteren
Kosten in Höhe von 150.000 bis 200.000 Euro gerechnet werden.
Nachdem
auch aus der Bevölkerung Stimmen an die Verwaltung herangetragen
wurden, die den Betrieb eines kommunalen Campingplatzes prinzipiell
in Frage stellen, beschäftigte sich der Verwaltungs-ausschuss mit
diesem Sachverhalt in der Sitzung am 04.10.2005 ausführlich. Die
Mitglieder des Verwaltungsausschusses waren einvernehmlich der
Ansicht in Anbetracht der hohen Unterhaltungskosten für den Campingplatz
nach einem gewissen Auslaufzeitraum von drei bis fünf Jahren den
Campingplatz zu schließen und bis dahin keine
Platzzusagen mehr zu erteilen.
Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat bei zwei Enthaltungen
und vier Gegenstimmen den Campingplatz bis zum 31.12.2010 geschlossen
wird. Die Stellplatzmietverträge werden seitens der Gemeinde auf
diesen Zeitpunkt gekündigt. Frei werdende Stellplätze werden nicht
mehr weiter vermietet. Es werden nur noch die dringendsten Unterhaltungsarbeiten
durchgeführt.
22)
Friedhofssatzung/Friedhofsordnung Hier: Urnenbestattungen in
Wahlgräbern
§ 12 „Wahlgräber" der bestehenden Friedhofssatzung regelt, dass
pro nicht abgelaufener Wahlgrabfläche in einem Wahlgrab die Bestattung
einer zusätzlichen Urne zulässig ist. Diese Regelung wird eingeschränkt
durch den Zusatz, dass diese Regelung nur für ledige Kinder und
allein stehende Eltern gilt. In der neuen Mustersatzung ist diese
einschränkende Regelung „nur für ledige Kinder und allein stehende
Eltern" nicht enthalten.
In der täglichen Praxis zeigt sich, dass diese Einschränkung nicht
praktikabel ist. Es gibt sehr viele Anträge, wie zum Beispiel von
Kindern, die zum Beispiel auch geschieden sind, auf Zulassung der
Urnenbestattung in einer Wahlgrabfläche.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung
der Friedhofssatzung (vgl. hierzu unter Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen).
23)
Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung
Am 06.12.2005 hat der Gemeinderat die Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung
aufgrund der Übernahme der bisherigen bundesgesetzlichen Regelungen
aus dem Baugesetzbuch ins Kommunale Abgabengesetz beschlossen.
In der Übergangsvorschrift ist der Verwaltung bei der Bezugnahme
auf die bestehende Satzung ein Datumsfehler unterlaufen. In § 21
Abs. 1 wurde versehentlich das Datum der neuen Satzung aufgenommen.
Dies ist jedoch gerade nicht richtig und widerspricht § 49 Abs.
7 Satz 2 KAG, wonach für die Fälle die alte Satzung weiter gilt.
Diesbezüglich muss aus Rechtssicherheitsgründen eine Korrektur
erfolgen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung
der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (vgl.
hierzu unter der Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen).
24)
Verlagerung des Recyclinghofes Ilsfeld
Mehrfach war bereits die unglückliche Lage des Recyclingplatzes
am derzeitigen Standort Gegenstand von Anfragen aus der Mitte des
Gemeinderates, wie auch von Beschwerden aus der Bürgerschaft und
den sich im Gewerbegebiet Bustadt befindlichen Gewerbebetrieben.
Zunehmend beschweren sich auch Landwirte über die erheblichen Verkehrsprobleme
am Standort (nur während der Öffnungszeiten). Von Seiten der Anlieger
wird neben den Verkehrsproblemen auch zunehmend der Müll in diesem
Bereich zu einem ernsten Thema. Grund für die Probleme am aktuellen
Standort sind vor allem verkehrlicher Natur. Parkende Autos der
Nutzer des Recyclingplatzes verhindern die Zufahrt zum Gewerbegebiet.
Ein Abbiegen zu den Aussiedlerhöfen wird auch zunehmend schwerer.
Der bisherige Standort wird in allem den erforderlichen Ansprüchen
nicht mehr gerecht und bedarf einer Vergrößerung, um auch die Parkplatzproblematik
vor Ort zu verbessern. Nicht unberücksichtigt dürfen die Veränderungen
in der Abfallwirtschaft bleiben und der Zuwachs an ca. 800 Einwohnern
(10 %) seit Bestehen des derzeitigen Standortes.
Eine Verlagerung des Recyclingplatzes in das Gewerbegebiet „Ilsfeld-Ost-Erweiterung" würde
eine erhebliche Vergrößerung ermöglichen und es würde den durchfahrenden
Verkehr nicht ermutigen den Abfall in Ilsfeld zu entsorgen. Sollte
die Polizei zudem ihre Planungen konkretisieren, in Ilsfeld ihren Übungsplatz
einzurichten, dann sind auch wilde Müllablagerungen in diesem Bereich
eher zu vernachlässigen.
Die Kosten für die Verlegung werden auf ca. 110.000 Euro geschätzt.
Hierbei ist allerdings eine deutliche Vergrößerung des Platzes
inbegriffen. Dieser sollte zukünftig 25 Meter x 50 Meter haben.
Der Platz sollte zukünftig zusätzlich eine Eingrünung (Efeu), oder
einen anderen Blickschutz erhalten. Ggf. müsste man zur Autobahn
hin auch an einen Erdwall mit Begrünung andenken, um die Einsehbarkeit
von dort zu minimieren.
Ein Stromanschluss wird ebenfalls als erforderlich angesehen,
dieser ist in der Kostenschätzung bereits berücksichtigt. Ein Wasseran-schluss
ist vom dort tätigen Personal ebenfalls gewünscht. Nach kurzer
Beratung stimmte der Gemeinderat bei einer Enthaltun der Verlagerung
des Recyclingplatzes auf ein Grundstück im Gewerbegebiet „Ilsfeld-Ost-Erweiterung" im
Jahr 2006 grundsätzlich zu. Die Verwaltung wurde beauftragt mit
dem Landkreis Heilbronn die Höhe der Beteiligung der Verlagerung
des Recyclingplatzes zu konkretisieren.
25)
Erschließungsbeitragsrechnung „Krametshalde I" in Helfenberg
Hier:
Abschnittsbildung und Einheitsbildung
Von den Grundstückseigentümern im Bebauungsplangebiet „Krametshalde
I" soll eine Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die
sich derzeit im Bau befindlichen Erschließungsstraßen erhoben werden.
Die durch den Bebauungsplan „Krametshalde I" (mit 1. Änderung) überplanten
befahrbaren Straße A, Weg C, Weg D und Straße B sind aus erschließungsbeitragsrechtlicher
Sicht zwei selbstständige Erschließungsanlagen:
1. Straße A mit den unselbständigen Stichstraßen
Weg C und Weg D
2. Straße B
Zunächst wird nur das aktuelle Umlegungsgebiet „Krametshalde II" erschlossen
und die Straßen innerhalb dieses Gebiets hergestellt. Um hier einen
einheitlichen Erschließungsbeitragssatz für die befahrbaren Erschließungsstraßen
berechnen zu können, müssen eine Abschnittsbildung und eine Abrechnungseinheit
beschlossen werden.
Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden
Beschluss:
1. Abschnittsbildung
Für die selbstständige Straße A mit den unselbstständigen Stichstraßen
Weg C und Weg D wird der beitragsfähige Erschließungsaufwand für
den Abschnitt bis zur Grenze des aktuellen Umlegungsgebietes „Krametshalde
II" gemäß § 37 Abs. 2 KAG gesondert ermittelt. Die Abschnittsgrenze
ist ersichtlich aus dem Umlegungsplan vom 02.12.2005, der Bestandteil
dieses Beschlusses ist.
2. Einheitsbildung
Die beitragsfähigen Erschließungskosten für
1. den bis zur Grenze des aktuellen Umlegungsgebiets „Krametshalde
II" reichenden Abschnitt der Erschließungsanlage Straße A mit der
unselbständigen Stichstraße Weg C
und
2. die Straße B
werden gemäß § 37 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz
(KAG) zusammengefasst ermittelt.
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