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Gemeinderat
         
   

Sitzungsbericht Gemeinderat

In seiner Sitzung am 11. April 2006 hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilsfeld folgende Themen behandelt:

16)
Einwohnerfragestunde

Ein Bürger verwies auf die Verkehrssituation im Bereich Schwabstraße bis zur Kreuzung Große Hasengasse.

Bürgermeister Knödler erwiderte, dass vor entsprechenden Maßnahmen zuerst die Baustelle „Charlottenstift" abgeschlossen werden muss. Er wies aber auch darauf hin, dass der Technische Ausschuss in seiner vorangegangenen Sitzung beschlossen hat, die Grünfläche zwischen Zuckerrübenplatz und Schwabstraße als Parkplätze auszubauen um so zu einer Entspannung der Verkehrssituation beizutragen.

Eine Bürgerin wollte wissen, weshalb der Campingplatz geschlossen werden soll.

Bürgermeister Knödler erwiderte, dass dieser Sachverhalt in der heutigen Sitzung noch ausgiebig beraten wird. Hauptgründe für den Vorschlag des Verwaltungsausschusses den Campingplatz zu schließen, liegen aber in den hohen Kosten für die Sanierung des Sanitärtraktes sowie der Vorhaltung einer ausreichenden Anzahl von Parkplätzen. Eine Bürgerin verwies auf das Baugebiet Gentach und fragte nach den Erschließungskosten, ob Bohrungen hinsichtlich des Grundwassers gemacht wurden und ob entsprechende Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der Autobahn untersucht wurden. Bürgermeister Knödler verwies ebenfalls darauf, dass dieser Sachverhalt als ordentlicher Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung zur Beratung ansteht. Zu den Fragen der Bürgerin wird ein Sachverständiger entsprechend Stellung nehmen.

17)
Ortsbücherei Ilsfeld; Sachstandsbericht nach dem Umzug in neue Räumlichkeiten

Mit der Fertigstellung des „Alten Bahnhofes" erfolgte ein Umzug der Bücherei im März 2004 von ihren Räumlichkeiten in der Blumenstraße in die Raiffeisenstraße. Die Leiterinnen der Ortsbücherei, Frau Christine Bauer und Frau Andrea Britsch, stellten die Entwicklung der Ortsbücherei in den vergangenen Jahren, insbesondere nach dem Umzug in die neuen Räumlichkeiten, eindrucksvoll vor. Während im Jahr 2003 noch 885 Leser die 7.802 Medien (Literatur, Sachbücher, Kinderbücher, Zeitschriften, CDs usw.) nutzten und ca. 26.000 Ausleihen zu verzeichnen waren, stieg die Leseranzahl im Jahr 2005 auf 1.289. Die Zahl der Ausleihen stieg ebenfalls auf knapp 30.000 und die Medienanzahl auf über 9.600. Besonders erfreulich ist auch, dass durch die größeren Räumlichkeiten eine Vielzahl an Lesungen (Abend-Lesungen, Kinder- und Seniorenlesungen) angeboten werden konnten. Ebenso wurden zahlreiche Führungen von Schulklassen in den neuen Räumlichkeiten durchgeführt.

Frau Bauer und Frau Britsch wünschten sich für die Zukunft die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln um die Anzahl der Medien für die Ortsbücherei weiter ausbauen zu können.

18)
Hochwasserschutz im Schozachtal, Auswirkungen auf die bisherigen Planungen durch die Einbeziehung des Klimaschutzfaktors „K"

Für den gesamten Verlauf der Schozach wurde vom Ing. Büro Winkler aus Stuttgart im Auftrag der Anliegerkommunen eine Flussge-bietsuntersuchung vorgenommen und Maßnahmen geplant, die im Schozachtal Schutz vor einem 100 - jährigen Hochwasser (HQ 100) bieten sollen.

Die wichtigsten Baumaßnahmen wurden geplant, und mit den Fachbehörden abgestimmt. Aufgrund jüngster Erkenntnisse gilt es nun aber zudem den Klimaschutzfaktor „K" zu berücksichtigen. Die Auswirkungen dieses Klimaschutzfaktors „K" auf die Gemeinde Ilsfeld wurden von Frau Winkler in der Sitzung eingehend erläutert.

19)
Bebauungsplanverfahren Gentach in Ilsfeld
Hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Bürgermeister Knödler begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Vermessungsingenieur Bäuerle.

Das Bebauungsplanverfahren „Gentach" in Ilsfeld läuft bereits seit mehreren Jahren. Nachdem im Jahr 2004 das Bebauungsplanverfahren und die Umlegungsverhandlungen nahezu abgeschlossen waren, wurden im Zuge der Erschließungsplanung seitens der zu beteiligenden Fachbehörden zunehmend Bedenken gegen die Gesamtplanung geäußert. Diese Bedenken wurden im vorherigen Bebauungsplanverfahren nicht oder nur abgeschwächt vorgebracht. Insbesondere wurde die während des Bebauungsplanverfahrens signalisierte Zustimmung der Fachbehörden zur Bebauung innerhalb der Wasserschutzgebietszone II teilweise zurückgenommen. Dieser Bereich wäre dadurch bei einer künftigen Bebauung von erheblichen baurechtlichen bzw. wasserrechtlichen Auflagen betroffen, die für mögliche Bauherren eine erhebliche Baukostensteigerung zur Folge gehabt hätten, wodurch eine Vermarktung dieser Baugrundstücke erschwert worden wäre. Der jetzt vorliegende Planentwurf sieht eine deutliche Reduzierung der Baufläche innerhalb der Wasserschutzgebietszone II vor, jedoch ohne Verlust an bebaubarer Gesamtfläche gegenüber der ursprünglichen Planung. Gleichzeitig ist durch die nun vorliegende Änderung des Planentwurfs eine Reduzierung der Bauplatzgrößen und somit eine Anpassung an die Nachfrage am Grundstücksmarkt möglich. Immer mehr Bauherren suchen aus finanziellen Gründen einen möglichst kleinen Bauplatz.

Der vorliegende Planentwurf wurde bereits im November 2005 im Technischen Ausschuss vorgestellt. Der Änderung bzw. Fortführung des Verfahrens entsprechend der jetzt vorliegenden Planung wurde zugestimmt.

Herr Bäuerle erläuterte, dass nunmehr nur noch zwei Bauplätze in der Wasserschutzzone II liegen. Auch wurde im vorliegenden Planentwurf die Trauf- und Firsthöhe etwas angehoben. Hinsichtlich der Fragen der Bürgerin erläuterte Herr Bäuerle, dass im Jahr 1999 entsprechende Daten hinsichtlich des Verkehrslärms von der Autobahn erhoben wurden. Die Messung ergab keine Notwendigkeit für Lärmschutzmaßnahmen. Hinsichtlich der Erschließungskosten verwies er darauf, dass hierzu im jetzigen Stadium des Verfahrens noch keine Aussage möglich ist. Im Hinblick auf einen möglichen Rückstau verwies Herr Bäuerle darauf, dass bei den beiden Bauplätzen in Wasserschutzgebietszone II die Auflage vorhanden ist, eine Hebeanlage im UG zu installieren.

Nach eingehender Beratung billigte der Gemeinderat einstimmig den Entwurf des Bebauungsplans „Gentach" und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung für diesen Bereich in der Fassung vom 20.02.06 / 7.03.06 / 27.02.06 und beschloss diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

20)
Bebauungsplanverfahren Krametshalde I, 1. Änderung in Ils-feld-Helfenberg
Hier: Behandlung der eingegangenen Anregungen und Sat-zungsbeschluss

Das Bebauungsplanverfahren „Krametshalde I, 1. Änderung" in Hel-fenberg, wurde in der Gemeinderatssitzung am 6. 12. 2005 durch den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss eingeleitet. Der aktuell gültige Bebauungsplan „Krametshalde I" soll der Umlegungs- und Erschließungsplanung angepasst und entsprechend geändert werden. Die Änderung des Bebauungsplans in diesem Teilbereich setzt insoweit auch die Beschlüsse des Umle-gungsausschusses planungsrechtlich um. Die Änderung ermöglicht eine bessere Erschließung der Baugrundstücke in diesem Teilbereich und ermöglicht die Schaffung eines zusätzlichen Bauplatzes. Die Auslegung des Planentwurfs erfolgte vom 29. Dezember 2005 bis einschließlich 30. Januar 2006. Die in dieser Zeit eingegangenen Anregungen können der beiliegenden Aufstellung entnommen werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Entwurf des Bebauungsplanes „Krametshalde I, 1. Änderung" und die örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich nach § 10 BauGB bzw. § 74 LBO jeweils i.V.m. § 4 GemO als Satzung.

21)
III. Abschnitt des Sanierungskonzeptes Freibad
Hier: Campingplatz Ilsfeld - weitere Vorgehensweise

Die Sanitäreinrichtungen werden zunehmend unterhaltungsbedürftiger. Im Rahmen einer Studie wurde festgehalten, dass sich die Sanitäranlagen des Campingplatzes in einem schlechten Zustand befinden. Mittel- bis langfristig stehen hier Investitionskosten mit einer Größenordnung von ca. 100.000 Euro im Raum. Nicht unproblematisch ist in den vergangenen Jahren auch das gedeihliche Miteinander der Camper untereinander. Vor allem besteht ein Konfliktbereich zwischen den älteren Campern, die den Campingplatz als Ort der Entspannung und Ruhe aufsuchen und jüngeren Familien mit Kindern, deren Hauptanliegen es ist ihre Kinder frei und unbeaufsichtigt im eingezäunten Campingplatzareal spielen zu lassen. Ein weiterer kritischer Punkt ist auch, dass in der Vergangenheit die Campingplatzordnung und die Mietverträge seitens der Camper dahingehend nicht berücksichtigt wurden, dass keine festen Bauten errichtet werden dürfen. Das Ergebnis ist nun, dass fasst alle Camper feste Vorbauten errichtet haben, die auch entsprechend teuer waren. Wenn nunmehr ein Camper seinen Mietvertrag kündigt, versucht dieser seine Einrichtungen und den Wohnwagen in der Regel komplett an seinen Nachmieter zu übergeben und ein Entgelt zu verlangen. Dies hat dann häufig zur Folge, dass trotz Bestehens einer Warteliste, auf der auch zwei Ilsfelder Interessenten vertreten sind, häufig von den Campern interessierte Nachmieter beigebracht werden, die sowohl Interesse an der Anmietung des Stellplatzes haben, als auch an der Übernahme der gesamten Einrichtungen gegen Entgelt an bisherigen Eigentümer/Stellplatzmieter. Mittelfristig gilt es auch zu bedenken, dass sich lediglich ein Teil des Parkplatzes für das Freibad in kommunalem Eigentum befindet. Aus heutiger Sicht ist es nicht sicher gestellt, dass die private Fläche bei einem Eigentumswechsel von Seiten der Gemeinde erworben werden kann. Sollte dieses möglich sein stellt sich die Frage des Preises. Sollte mittelfristig vom derzeitigen Eigentümer ein Verkauf an Dritte vorgenommen werden, so wäre dies mit großen Auswirkungen auf den Freibadbetrieb verbunden. Eine zusätzliche Problematik ergibt sich auch aus dem bestehenden Kanalnetz. Langfristig muss hier mit weiteren Kosten in Höhe von 150.000 bis 200.000 Euro gerechnet werden.
Nachdem auch aus der Bevölkerung Stimmen an die Verwaltung herangetragen wurden, die den Betrieb eines kommunalen Campingplatzes prinzipiell in Frage stellen, beschäftigte sich der Verwaltungs-ausschuss mit diesem Sachverhalt in der Sitzung am 04.10.2005 ausführlich. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses waren einvernehmlich der Ansicht in Anbetracht der hohen Unterhaltungskosten für den Campingplatz nach einem gewissen Auslaufzeitraum von drei bis fünf Jahren den Campingplatz zu schließen und bis dahin keine Platzzusagen mehr zu erteilen.

Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat bei zwei Enthaltungen und vier Gegenstimmen den Campingplatz bis zum 31.12.2010 geschlossen wird. Die Stellplatzmietverträge werden seitens der Gemeinde auf diesen Zeitpunkt gekündigt. Frei werdende Stellplätze werden nicht mehr weiter vermietet. Es werden nur noch die dringendsten Unterhaltungsarbeiten durchgeführt.

22)
Friedhofssatzung/Friedhofsordnung Hier: Urnenbestattungen in Wahlgräbern

§ 12 „Wahlgräber" der bestehenden Friedhofssatzung regelt, dass pro nicht abgelaufener Wahlgrabfläche in einem Wahlgrab die Bestattung einer zusätzlichen Urne zulässig ist. Diese Regelung wird eingeschränkt durch den Zusatz, dass diese Regelung nur für ledige Kinder und allein stehende Eltern gilt. In der neuen Mustersatzung ist diese einschränkende Regelung „nur für ledige Kinder und allein stehende Eltern" nicht enthalten.

In der täglichen Praxis zeigt sich, dass diese Einschränkung nicht praktikabel ist. Es gibt sehr viele Anträge, wie zum Beispiel von Kindern, die zum Beispiel auch geschieden sind, auf Zulassung der Urnenbestattung in einer Wahlgrabfläche.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (vgl. hierzu unter Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen).

23)
Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung

Am 06.12.2005 hat der Gemeinderat die Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung aufgrund der Übernahme der bisherigen bundesgesetzlichen Regelungen aus dem Baugesetzbuch ins Kommunale Abgabengesetz beschlossen.

In der Übergangsvorschrift ist der Verwaltung bei der Bezugnahme auf die bestehende Satzung ein Datumsfehler unterlaufen. In § 21 Abs. 1 wurde versehentlich das Datum der neuen Satzung aufgenommen. Dies ist jedoch gerade nicht richtig und widerspricht § 49 Abs. 7 Satz 2 KAG, wonach für die Fälle die alte Satzung weiter gilt. Diesbezüglich muss aus Rechtssicherheitsgründen eine Korrektur erfolgen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (vgl. hierzu unter der Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen).

24)
Verlagerung des Recyclinghofes Ilsfeld

Mehrfach war bereits die unglückliche Lage des Recyclingplatzes am derzeitigen Standort Gegenstand von Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates, wie auch von Beschwerden aus der Bürgerschaft und den sich im Gewerbegebiet Bustadt befindlichen Gewerbebetrieben. Zunehmend beschweren sich auch Landwirte über die erheblichen Verkehrsprobleme am Standort (nur während der Öffnungszeiten). Von Seiten der Anlieger wird neben den Verkehrsproblemen auch zunehmend der Müll in diesem Bereich zu einem ernsten Thema. Grund für die Probleme am aktuellen Standort sind vor allem verkehrlicher Natur. Parkende Autos der Nutzer des Recyclingplatzes verhindern die Zufahrt zum Gewerbegebiet. Ein Abbiegen zu den Aussiedlerhöfen wird auch zunehmend schwerer. Der bisherige Standort wird in allem den erforderlichen Ansprüchen nicht mehr gerecht und bedarf einer Vergrößerung, um auch die Parkplatzproblematik vor Ort zu verbessern. Nicht unberücksichtigt dürfen die Veränderungen in der Abfallwirtschaft bleiben und der Zuwachs an ca. 800 Einwohnern (10 %) seit Bestehen des derzeitigen Standortes.

Eine Verlagerung des Recyclingplatzes in das Gewerbegebiet „Ilsfeld-Ost-Erweiterung" würde eine erhebliche Vergrößerung ermöglichen und es würde den durchfahrenden Verkehr nicht ermutigen den Abfall in Ilsfeld zu entsorgen. Sollte die Polizei zudem ihre Planungen konkretisieren, in Ilsfeld ihren Übungsplatz einzurichten, dann sind auch wilde Müllablagerungen in diesem Bereich eher zu vernachlässigen.

Die Kosten für die Verlegung werden auf ca. 110.000 Euro geschätzt. Hierbei ist allerdings eine deutliche Vergrößerung des Platzes inbegriffen. Dieser sollte zukünftig 25 Meter x 50 Meter haben. Der Platz sollte zukünftig zusätzlich eine Eingrünung (Efeu), oder einen anderen Blickschutz erhalten. Ggf. müsste man zur Autobahn hin auch an einen Erdwall mit Begrünung andenken, um die Einsehbarkeit von dort zu minimieren.

Ein Stromanschluss wird ebenfalls als erforderlich angesehen, dieser ist in der Kostenschätzung bereits berücksichtigt. Ein Wasseran-schluss ist vom dort tätigen Personal ebenfalls gewünscht. Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat bei einer Enthaltun der Verlagerung des Recyclingplatzes auf ein Grundstück im Gewerbegebiet „Ilsfeld-Ost-Erweiterung" im Jahr 2006 grundsätzlich zu. Die Verwaltung wurde beauftragt mit dem Landkreis Heilbronn die Höhe der Beteiligung der Verlagerung des Recyclingplatzes zu konkretisieren.

25)
Erschließungsbeitragsrechnung „Krametshalde I" in Helfenberg
Hier: Abschnittsbildung und Einheitsbildung

Von den Grundstückseigentümern im Bebauungsplangebiet „Krametshalde I" soll eine Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die sich derzeit im Bau befindlichen Erschließungsstraßen erhoben werden. Die durch den Bebauungsplan „Krametshalde I" (mit 1. Änderung) überplanten befahrbaren Straße A, Weg C, Weg D und Straße B sind aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht zwei selbstständige Erschließungsanlagen:
1. Straße A mit den unselbständigen Stichstraßen Weg C und Weg D
2. Straße B
Zunächst wird nur das aktuelle Umlegungsgebiet „Krametshalde II" erschlossen und die Straßen innerhalb dieses Gebiets hergestellt. Um hier einen einheitlichen Erschließungsbeitragssatz für die befahrbaren Erschließungsstraßen berechnen zu können, müssen eine Abschnittsbildung und eine Abrechnungseinheit beschlossen werden.

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

1.   Abschnittsbildung
Für die selbstständige Straße A mit den unselbstständigen Stichstraßen Weg C und Weg D wird der beitragsfähige Erschließungsaufwand für den Abschnitt bis zur Grenze des aktuellen Umlegungsgebietes „Krametshalde II" gemäß § 37 Abs. 2 KAG gesondert ermittelt. Die Abschnittsgrenze ist ersichtlich aus dem Umlegungsplan vom 02.12.2005, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

2.    Einheitsbildung
Die beitragsfähigen Erschließungskosten für
1.  den bis zur Grenze des aktuellen Umlegungsgebiets „Krametshalde II" reichenden Abschnitt der Erschließungsanlage Straße A mit der unselbständigen Stichstraße Weg C
und
2.  die Straße B
werden gemäß § 37 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) zusammengefasst ermittelt.

   
         
         
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