Der erste Schritt ist gemacht:
Alte Kelter soll aus dem Dornröschenschlaf erwachen
TOP 9
Nutzung der „Alten Kelter" in Ilsfeld durch die Familie
Wagner (Betreiber des „Alten Theaters" in Heilbronn-Sontheim);
Grundsatzbeschluss bezüglich der Nutzung
Für die „Alte Kelter" in Ilsfeld wurde von Seiten
des Gemeinderates am 06.12.2005 der Beschluss gefasst, diese für
eine Sommernutzung mit einem minimalen Aufwand zu sanieren.
Aufgrund der Anfrage der Familie Wagner ergibt sich ein neuer Sachverhalt,
weshalb dieses Thema erneut auf die Tagesordnung des Gemeinderates
genommen wird.
Die Familie Wagner betreibt in Heilbronn-Sontheim seit mehreren
Jahren sehr erfolgreich das „Alte Theater". Aufgrund
veränderter Eigentumsverhältnisse am derzeitigen Standort
ist die Familie Wagner auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten,
die spätestens zu Beginn des Jahres 2008 bezogen werden müssen.
Es wird ein Veranstaltungsraum benötigt, ein Küchenbereich
für „Alltagsgastronomie" und Restaurant (Veranstaltungsbereich).
Großzügige Lagermöglichkeiten sind ebenso
erforderlich wie die Schaffung von ca. 20 Hotelzimmern. Erste Gespräche
haben gezeigt, dass das erforderliche Raumprogramm in der „Alten
Kelter" in Ilsfeld zu platzieren ist.
In einem ersten Zug geht es nun auch ausschließlich um die
Frage, ob von Seiten des Gemeinderates eine Nutzung, wie die von
der Familie Wagner vorgesehen ist, an diesem Standort die
Zustimmung findet. Erst im Anschluss macht es Sinn das Raumprogramm
und weitere Details in Abstimmung mit zu beauftragenden Architekten
zu klären. Bezüglich der Finanzierung gibt es mehrere
Möglichkeiten, hierfür ist es erforderlich eine erste
Kostenschätzung zu erarbeiten. Ob die Familie privat investiert,
ob dies ein Investor übernimmt (Interessenten gibt es
bereits), und in welcher Form das abrufen von Sanierungsmitteln
eingebaut werden kann ist gesondert zu beraten und zu beschließen,
allerdings erst dann, wenn das Finanzierungskonzept konkretisiert
wurde. Aufgrund der steuerlichen Möglichkeiten, die sich bei
einem solchen Projekt ergeben, werden die Finanzierungsfragen
mit den Steuerberatern der beteiligten Personen zu diskutieren
sein. Ggf. bietet es sich auch an das Thema Erbaurecht in diesem
Zusammenhang zu diskutieren.
Der Gemeinderat muss bei einem Grundsatzbeschluss davon ausgehen,
dass die im hinteren Bereich der Kelter befindlichen Grundstücke,
die die Gemeinde bereits erworben hat, oder sich aktuell dabei
befindet dies zu tun, bei einer Gesamtkonzeption eingebunden werden
müssen.
Zwingend erforderlich ist auch, dass das Projekt zusätzliche
Stellplätze zugeordnet bekommt. In einem ersten Schritt
wäre dies nur möglich, wenn auf dem Bereich entlang der
König-Wilhelm-Straße (gegenüber Kreissparkasse)
anstatt einer Neubebauung eine Freiflächengestaltung
erfolgt.
Die Familie Wagner wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass
die Realisierung der Umgehungsstraße bis zur evtl. Eröffnung
der neuen Spielstätte nicht realisiert ist. Auch wurde die
Familie über die Möglichkeit informiert, dass es
für den unmittelbar angrenzenden Kreuzungsbereich Planungen
für einen Kreisverkehr gibt. Die Mitglieder des Gemeinderates
berieten ausführlich den Sachverhalt. Insbesondere wurde
der mögliche Nutzungskonflikt mit dem in unmittelbarer Nachbarschaft
befindlichen landwirtschaftlichen Betrieb wurde gesehen.
Der Antrag von Gemeinderat Michler auf Erstellung einer städtebaulichen
Konzeption vom Verkehrsknotenpunkt Lauffener Straße / König-Wilhelm-Straße
bis zur Einmündung Bildstraße wurde mehrheitlich
abgelehnt.
Dem Antrag von Gemeinderat Rockrohr auf Erstellung einer Gesamtkonzeption
für die Nutzung der Kelter in der beabsichtigten Form wurde
bei einer Gegenstimme zugestimmt. Im Rahmen dieser Konzeption
sollen auch die gemeindeeigenen Gebäude hinter der Kelter
einbezogen werden. Auch die Themen Parkplätze, Konflikte mit
dem angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb und Einbindung des
Landesdenkmalamtes müssen hierbei geklärt werden.
|