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Gemeinderat
         
   

In seiner letzten Sitzung des Jahres 2005 am 13. Dezember befasste sich der Gemeinderat Ilsfeld mit folgenden Tagesordnungspunkten:

TOP 90
Verlagerung des Recyclinghofs in das Gewerbegebiet „Ilsfeld-Ost-Erweiterung"
Mehrfach war bereits die unglückliche Lage des Recyclingplatzes am derzeitigen Standort Gegenstand von Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates, wie auch von Beschwerden aus der Bürgerschaft und den sich im Gewerbegebiet Bustadt befindlichen Gewerbebetrieben. Zunehmend beschweren sich auch Landwirte über die erheblichen Verkehrsprobleme am Standort (nur während der Öffnungszeiten). Von Seiten der Anlieger wird neben den Verkehrsproblemen auch zunehmend der Müll in diesem Bereich zu einem ernsten Thema.
Grund für die Probleme am aktuellen Standort ist vor allem verkehrlicher Natur. Parkende Autos der Nutzer des Recyclingplatzes verhindern die Zufahrt zum Gewerbegebiet. Ein Abbiegen zu den Aussiedlerhöfen wird auch zunehmend schwerer.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass der Recyclingplatz sich großer Beliebtheit erfreut, auch aus dem Umland. Oftmals erledigt ein Familienmitglied den Einkauf, während der andere Teil die häuslichen Abfälle entsorgt. Bemerkt wurde auch die Schließung von Standorten in Wohngebieten bzw. deren Verlagerung.
Der bisherige Standort wird in allem den erforderlichen Ansprüchen nicht mehr gerecht und bedarf einer Vergrößerung, um auch die Parkplatzproblematik vor Ort zu verbessern. Nicht unberücksichtigt dürfen die Veränderungen in der Abfallwirtschaft bleiben und der Zuwachs an ca. 800 Einwohnern (10 %) seit Bestehen des derzeitigen Standortes. Eine Verlagerung des Recyclingplatzes in das Gewerbegebiet „Ilsfeld-Ost-Erweiterung" würde eine erhebliche Vergrößerung ermöglichen und es würde den durchfahrenden Verkehr nicht ermutigen den Abfall in Ilsfeld zu entsorgen. Sollte die Polizei zudem ihre Planungen konkretisieren, in Ilsfeld ihren Übungsplatz einzurichten, dann sind auch wilde Müllablagerungen in diesem Bereich eher zu vernachlässigen.
Die Kosten für die Verlegung werden auf ca. 110.000 Euro geschätzt. Hierbei ist allerdings eine deutliche Vergrößerung des Platzes inbegriffen. Dieser sollte zukünftig 25 Meter x 50 Meter haben. Bürgermeister Thomas Knödler erläuterte in der Sitzung, dass sich zwischenzeitlich neue Sachverhalte ergeben haben.
An der in Frage kommenden Fläche im Gewerbegebiet „Ilsfeld-Ost-Erweiterung" haben zwei Gewerbetreibende Interesse bekundet. Zudem gibt es noch ein Angebot von privater Seite für einen anderen Standort. Der Gemeinderat beschloss diesen Tagesordnungspunkt bis zur Klärung der neuen Sachverhalte zu vertagen.

TOP 91
Sondertilgung der beiden Darlehen

Die Gemeinde Ilsfeld hat derzeit noch zwei Darlehen mit einem Stand von jeweils 316.361,90 Euro.
Bereits im Rahmen der Beratung zum Nachtragshaushalt 2005 wurde die vorzeitige Ablösung der beiden Darlehen diskutiert. An Vorfälligkeitsentschädigungen fallen für jedes Darlehen ca. 8.500 Euro an. Dieser Betrag kann sich durch die Veränderungen des Zinsniveaus noch verändern und kann nur unmittelbar direkt vor einer Ablösung des Darlehens exakt berechnet werden. Der Gemeinderat beschloss die Sondertilgung der beiden Darlehen, womit die Gemeinde Ilsfeld ebenfalls schuldenfrei ist.

TOP 92
Bebauungsplanverfahren „Sport und Wohnen am Tiefenbach, 1. Änderung"

Die ursprüngliche Fassung des Bebauungsplans „Sport und Wohnen am Tiefenbach" befindet sich aktuell beim Landratsamt zur Genehmigung.
Um den Bebauungsplan den konkreten Planungsabsichten auf der südlichen Seite des Tiefenbaches anzupassen, und vor allem um die vom Investor geplante Bebauung umzusetzen sind geringfügige Änderungen des nördlichen Teils des Bebauungsplangebiets erforder­lich, die Änderungen wurden in der Sitzung von Herrn Koch nochmals konkret vorgestellt.
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat das Bebauungsplanverfahren „Sport und Wohnen am Tiefenbach, 1.Änderung" nach § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Eine vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird nicht durchgeführt. Der Entwurf dieses Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich wird in der Fassung vom 6.12.2005 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

   
         
         
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