| |
|
In seiner letzten Sitzung des Jahres 2005 am
13. Dezember befasste sich der Gemeinderat Ilsfeld mit folgenden
Tagesordnungspunkten:
TOP 90
Verlagerung des Recyclinghofs in das Gewerbegebiet „Ilsfeld-Ost-Erweiterung"
Mehrfach war bereits die unglückliche Lage des Recyclingplatzes
am derzeitigen Standort Gegenstand von Anfragen aus der Mitte des
Gemeinderates, wie auch von Beschwerden aus der Bürgerschaft
und den sich im Gewerbegebiet Bustadt befindlichen Gewerbebetrieben.
Zunehmend beschweren sich auch Landwirte über die erheblichen
Verkehrsprobleme am Standort (nur während der Öffnungszeiten).
Von Seiten der Anlieger wird neben den Verkehrsproblemen auch zunehmend
der Müll in diesem Bereich zu einem ernsten Thema.
Grund für
die Probleme am aktuellen Standort ist vor allem verkehrlicher
Natur. Parkende Autos der Nutzer des Recyclingplatzes verhindern
die Zufahrt zum Gewerbegebiet. Ein Abbiegen zu den Aussiedlerhöfen
wird auch zunehmend schwerer.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang,
dass der Recyclingplatz sich großer Beliebtheit erfreut,
auch aus dem Umland. Oftmals erledigt ein Familienmitglied
den Einkauf, während der andere Teil die häuslichen Abfälle
entsorgt. Bemerkt wurde auch die Schließung von Standorten
in Wohngebieten bzw. deren Verlagerung.
Der bisherige Standort
wird in allem den erforderlichen Ansprüchen nicht mehr gerecht
und bedarf einer Vergrößerung, um auch die Parkplatzproblematik
vor Ort zu verbessern. Nicht unberücksichtigt dürfen
die Veränderungen in der Abfallwirtschaft bleiben und der
Zuwachs an ca. 800 Einwohnern (10 %) seit Bestehen des derzeitigen
Standortes. Eine Verlagerung des Recyclingplatzes in das Gewerbegebiet „Ilsfeld-Ost-Erweiterung" würde
eine erhebliche Vergrößerung ermöglichen und es
würde den durchfahrenden Verkehr nicht ermutigen den Abfall
in Ilsfeld zu entsorgen. Sollte die Polizei zudem ihre Planungen
konkretisieren, in Ilsfeld ihren Übungsplatz einzurichten,
dann sind auch wilde Müllablagerungen in diesem Bereich
eher zu vernachlässigen.
Die Kosten für die Verlegung werden auf ca. 110.000 Euro geschätzt.
Hierbei ist allerdings eine deutliche Vergrößerung
des Platzes inbegriffen. Dieser sollte zukünftig 25 Meter
x 50 Meter haben. Bürgermeister Thomas Knödler erläuterte
in der Sitzung, dass sich zwischenzeitlich neue Sachverhalte ergeben
haben.
An der in Frage kommenden Fläche im Gewerbegebiet „Ilsfeld-Ost-Erweiterung" haben
zwei Gewerbetreibende Interesse bekundet. Zudem gibt es noch ein
Angebot von privater Seite für einen anderen Standort. Der
Gemeinderat beschloss diesen Tagesordnungspunkt bis zur Klärung
der neuen Sachverhalte zu vertagen.
TOP 91
Sondertilgung der beiden Darlehen
Die Gemeinde Ilsfeld hat derzeit
noch zwei Darlehen mit einem Stand von jeweils 316.361,90 Euro.
Bereits
im Rahmen der Beratung zum Nachtragshaushalt 2005 wurde die vorzeitige
Ablösung der beiden Darlehen diskutiert. An
Vorfälligkeitsentschädigungen fallen für jedes Darlehen
ca. 8.500 Euro an. Dieser Betrag kann sich durch die Veränderungen
des Zinsniveaus noch verändern und kann nur unmittelbar
direkt vor einer Ablösung des Darlehens exakt berechnet werden.
Der Gemeinderat beschloss die Sondertilgung der beiden Darlehen,
womit die Gemeinde Ilsfeld ebenfalls schuldenfrei ist.
TOP 92
Bebauungsplanverfahren „Sport und Wohnen am Tiefenbach,
1. Änderung"
Die ursprüngliche Fassung des Bebauungsplans „Sport
und Wohnen am Tiefenbach" befindet sich aktuell beim Landratsamt
zur Genehmigung.
Um den Bebauungsplan den konkreten Planungsabsichten
auf der südlichen
Seite des Tiefenbaches anzupassen, und vor allem um die vom Investor
geplante Bebauung umzusetzen sind geringfügige Änderungen
des nördlichen Teils des Bebauungsplangebiets erforderlich,
die Änderungen wurden in der Sitzung von Herrn Koch nochmals
konkret vorgestellt.
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat
das Bebauungsplanverfahren „Sport
und Wohnen am Tiefenbach, 1.Änderung" nach § 2 Abs.
1 BauGB einzuleiten. Eine vorgezogene Bürgerbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB wird nicht durchgeführt. Der Entwurf
dieses Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften für
diesen Bereich wird in der Fassung vom 6.12.2005 gebilligt und
nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
|
|
|