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Gemeinderat
         
   

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 6.12.2005

In seiner Sitzung am 6. Dezember 2005 befasste sich der Gemeinderat Ilsfeld mit folgenden Tagesordnungspunkten:

TOP 83
Bebauungsplanverfahren „Krametshalde, 1. Änderung" in Helfenberg

Derzeit wird die Erschließung und das Umlegungsverfahren des 2. Bauabschnittes im Bebauungsplangebiet „Krametshalde I" in Helfenberg durchgeführt.
Im Zuge der Umlegungs- und Erschließungsplanung wurde im nördlichen Bereich eine Änderung der Straßenführung sowie eine Änderung der Bauplatzzuschnitte vorgenommen. Diese Änderungen ermöglichen eine bessere Erschließung der Baugrundstücke in diesem Bereich und die Schaffung eines zusätzlichen Bauplatzes.
Der aktuell gültige Bebauungsplan „Krametshalde I" soll der Umlegungs- und Erschließungsplanung angepasst und entsprechend geändert werden. Die Änderung des Bebauungsplanes in diesem Teilbereich setzt insoweit auch die Beschlüsse des Umlegungsausschusses bauplanungsrechtlich um.
Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig den Be-schluss, dass das Bebauungsplanverfahren „Krametshalde, 1.Änderung" OT Helfenberg nach § 2 Abs. 1 BauGB eingeleitet wird. Eine vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird nicht durchgeführt. Der Entwurf dieses Bebauungsplanes und der örtli­chen Bauvorschriften für diesen Bereich wird in der Fassung vom 6.12.2005 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt das Erforderliche zu veranlassen.

TOP 84
Bebauungsplanverfahren „Blauer Berg" in Schozach

In der Sitzung am 6. Juli 2004 wurde vom Gemeinderat der Auf-stellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Blauer Berg" in Schozach gefasst. Im Ortsteil Schozach ist der Bedarf und die Nachfrage nach Wohnbauflächen vorhanden.
Durch die Ausweisung dieses Bereiches als Wohngebiet soll eine Arrondierung im Anschluss an die bestehende Bebauung erreicht werden. Die Fläche ist in der derzeit laufenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als künftige Wohnbaufläche vorgesehen. In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 08.11.2005 wurde der Planentwurf vorberaten. Im jetzt vorliegenden Entwurf wurden einige kleinere Änderungen entsprechend der Beratung im Technischen Ausschuss eingearbeitet.
Die früher in diesem Bereich bestehende Konfliktsituation Wohnen / Gewerbe ist durch die Aufgabe der gewerblichen Nutzung entfallen. Dadurch liegen nun auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer Wohnbebauung vor und die früher von den Fachbehörden diesbezüglich geäußerten Bedenken sind hinfällig. Die Anregung aus der Mitte des Gemeinderates bei der Stellplatzverpflichtung mit 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit, diese bei der Entstehung von Bruchzahlen aufzurunden, wird entsprechend im Textteil aufgenommen.
Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat bei einer Enthaltung den Beschluss, den vorgelegten Bebauungsplanentwurf zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlich­keit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird auf der Grundlage des vorliegen­den Planentwurfs durchgeführt. Die Verwaltung wurde beauftragt das Erforderliche zu veranlassen.

TOP 85
Gemeindehalle Ilsfeld

Hier: Sanierung und weitere Nutzung

Die Gemeindehalle Ilsfeld wird seit Fertigstellung der Steinbeishalle entsprechend einem Beschluss des Gemeinderats seit den Sommerfe­rien d.J. nicht mehr für den Schul- oder Vereinssport genutzt. Die Nutzung beschränkt sich derzeit auf die Verpachtung an Vereine oder Privatpersonen für Feste, Versammlungen, Ausstellungen o.ä. Veranstaltungen.

Im Hinblick auf das Alter des Gebäudes sowie den Zustand der haus­technischen Anlagen und der dadurch in absehbarer Zeit erforder­lichen Gebäudesanierung, wurde eine Voruntersuchung vom Ar­chitekturbüro Frey aus Stuttgart und der Ingenieurpartnerschaft Wendlingen durchgeführt. Im Rahmen dieser Voruntersuchung wurden nur die aus planerischer und fachtechnischer Sicht unbedingt erforderlichen Sanierungsmaßnahmen für eine künftige Nutzung als Veranstaltungshalle und für eine allgemeine Vereinsnutzung berücksichtigt.
Hierbei wurden Gesamtkosten im Rahmen einer groben Kostenschätzung von ca.600.000,- € ermittelt. Nutzungen oder Erfordernisse mit besonderen Anforderungen einzelner Vereine oder Veranstalter sind hierbei nicht berücksichtigt.
Seitens des Gemeinderats ist eine grundsätzliche Entscheidung über die weitere Verwendung der Gemeindehalle bzw. den Umfang einer Sanierung zu treffen.
Die in der Voruntersuchung geschätzten Gesamtkosten von ca. 600.000 € sind als untere Grenze einer Sanierung und späteren Verwendung als Veranstaltungshalle anzunehmen. Von Seiten der Verwaltung wird von mindestens 900.000 Euro (1.000.000 Euro) an Sanierungskosten ausgegangen, um dem Anspruch des Gemeinderates gerecht zu werden, die Gemeindehalle zeitgemäß auch mit neuester Technik auszustatten. Nur so könnte die Gemeindehalle für die nächsten Jahre für die jeweiligen Veranstaltungen als „gute Stube" verwendet werden.

Die Möglichkeit der Bezuschussung durch Sanierungsmittel ist grundsätzlich gegeben und wurde von den Vertretern des Wirtschaftsministeriums bei einem Ortstermin bestätigt. Die konkrete Höhe wäre bei vorliegen eines Sanierungskonzepts nochmals im Detail zu prüfen. Nach eingehender Beratung fasste der Gemeinderat folgenden mehrheitlichen Beschluss:
Mit den kulturtreibenden Vereinen und Fraktionsvertretern soll im Rahmen einer Besprechung in der Gemeindehalle erörtert werden, welche Anforderungen an die Gemeindehalle gestellt werden, so dass hieraus ein Raumprogramm entwickelt werden kann. Nach Kenntnis des Raumprogramms ist die Frage des hieraus resultierenden Sanierungsaufwandes zu beantworten. Auch gilt es ein Lärmschutzgutachten zu erstellen. Raumprogramm und Lärmschutzgutachten müssen dahingehend überprüft werden, ob dies langfristig an diesem Standort machbar ist.

Das Architekturbüro Kuon und Reinhardt aus Nordheim wird mit entsprechenden Voruntersuchungen diesbezüglich beauftragt. Sollte sich im Rahmen dieser Voruntersuchungen als Ergebnis ein Neubau herauskristallisieren, wird die Architektenfrage nochmals eingehend beraten.

TOP 86
Sanierungsgebiet „Ortsmitte III",
Hier: Grundsatzdiskussion zur zukünftigen Nutzung der „Alten Kelter" - Festlegung des Sanierungsumfanges


Der Gemeinderat hat am 07.06.2005 die Fortschreibung des Sanierungskonzeptes für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte III" beschlossen. Ergebnis dieser Fortschreibung war der Antrag der Gemeinde Ilsfeld an das Land Baden-Württemberg den Förderrahmen der fortgeschriebenen Konzeption anzupassen.

Diese Fortschreibungen wurden mit den Vertretern des Wirtschaftsministeriums bei einem Ortstermin abgestimmt, und fanden deren Zustimmung.
Von großer Bedeutung ist es nun vor Bewilligung ein schlüssiges Nut­zungskonzept vorzulegen, und den Grundsatzbeschluss des Gemein­derates nachzureichen, der dieses Nutzungskonzept (im Entwurf) zum Inhalt hat. Selbstverständlich besteht für den Gemeinderat auch weiterhin die Möglichkeit seine Sanierungsziele neu zu definieren. Aufgrund der Beschlussfassung des Gemeinderates am 07.06.2005 wurde im Rahmen des Aufstockungsantrages ein Betrag von 650.000 Euro als Sanierungsaufwand vorgesehen.
Neben der Verwaltung haben sich in den vergangenen Jahren verschiedene Personen, Gruppierungen und Institutionen intensiv mit einem Nutzungskonzept für die „Alte Kelter" auseinandergesetzt:

• Arbeitsgruppe der „Lokalen Agenda"
•  Herr Prof. Thinius-Hüser, der sich gemeinsam mit einer Gruppe von Studenten im Rahmen einer Stehgreifaufgabe der Kelter angenommen hat
•  der Ilsfelder Heimatverein
• Architekt Frey (bekannt durch die Umgestaltung des Zuckerrübenplatzes)

Der Wunsch des Heimatvereins aus früheren Jahren ist dem Gemeinderat bekannt. Dieser hatte eine kulturelle Nutzung der Kelter zur Folge, wie auch die Integration eines Heimatmuseums. Erkannt wurde durch die intensiven Untersuchungen in den vergan­genen Jahren, dass eine Ganzjahresnutzung der „Alten Kelter" dem Charakter des Gebäudes nicht gerecht werden würde. Die Gebäudesubstanz müsste aufgrund von Isolierungsmaßnahmen so massiv verändert werden, dass z. B die Tragwerkskonstruktion des Daches in Frage gestellt ist.
Die Empfehlung von Herrn Prof. Thinius-Hüser ist eindeutig, dass die Kelter lediglich eine Gebäudesubstanzerhaltung erfahren sollte, die allerdings nicht nur das Dach einschließt, sondern auch das Mauerwerk und die Einbauten. Diese Meinung teilen auch Herr Architekt Frey, und die Arbeitsgruppe Lokale Agenda. Bei der Frage der zukünftigen Nutzung darf das zukünftige Nutzungskonzept der Gemeindehalle sicherlich nicht außer Acht gelassen werden.
Um die „Alte Kelter" nach einer Grundsanierung vermehrt nutzen zu können bedarf es sicherlich des Einbaus eines Minimums an sanitären Einrichtungen, wie auch eines Versorgungstraktes (Strom, Wasser, Abwasser, Theke).
Von Seiten der Arbeitsgruppe „Lokale Agenda" werden unter anderem in der Zukunft folgende zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten gesehen:
Vereinsfeste kleinerer Art, wie auch ähnlich gelagerte Familienfeiern, Weinproben, rustikales Ambiente für kulturelle Nutzungen aller Art In diesem Zusammenhang wurde auch die Möglichkeit erörtert den Farrenstall abzubrechen, da dieser ein „moderner" Anbau ist, der mit der eigentlichen Kelter nichts zu tun habe.
Nicht ausgeschlossen ist, dass nach einer Grundsanierung auch große Ausstellungsgegenstände des Heimatvereins in der „Alten Kelter" eine Unterbringung erfahren können.

Erwähnenswert ist unter anderem noch, dass es in der näheren Umgebung mehrere Keltern mit ausschließlicher Sommernutzung gibt. Hierbei ist es aber so, dass wenn das Gebäude eine Grundsanierung erfahren hat, diese Nutzung durchaus von März bis Oktober ausgedehnt werden kann.

Nach eingehender Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, dass hinsichtlich der künftigen Nutzung der Kelter eine Kaltnutzung in Frage kommt. Das Architekturbüro Schäfer und Schäfer aus Ilsfeld wird beauftragt in enger Abstimmung mit Professor Thinius-Hüser und dem Landesdenkmalamt abzuklären, wie hoch sich die Kosten für entsprechende Grundsicherungsmaßnahmen (Dach, Tragwerkkonstruktion, Mauerwerk) belaufen.

TOP 87
Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbei­tragssatzung) zu.

Hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 85 (Gemeindehalle Ilsfeld, Sanierung und weitere Nutzung) und 86 (Sanierungsgebiet „Ortsmitte III", Grundsatzdiskussion zur zukünftigen Nutzung

   
         
         
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