Bericht über die Gemeinderatssitzung
vom 6.12.2005
In seiner Sitzung am 6. Dezember 2005 befasste sich der Gemeinderat
Ilsfeld mit folgenden Tagesordnungspunkten:
TOP 83
Bebauungsplanverfahren „Krametshalde, 1. Änderung" in
Helfenberg
Derzeit wird die Erschließung und das Umlegungsverfahren
des 2. Bauabschnittes im Bebauungsplangebiet „Krametshalde
I" in Helfenberg durchgeführt.
Im Zuge der Umlegungs-
und Erschließungsplanung wurde im
nördlichen Bereich eine Änderung der Straßenführung
sowie eine Änderung der Bauplatzzuschnitte vorgenommen.
Diese Änderungen ermöglichen eine bessere Erschließung
der Baugrundstücke in diesem Bereich und die Schaffung
eines zusätzlichen Bauplatzes.
Der aktuell gültige Bebauungsplan „Krametshalde I" soll
der Umlegungs- und Erschließungsplanung angepasst und
entsprechend geändert werden. Die Änderung des Bebauungsplanes
in diesem Teilbereich setzt insoweit auch die Beschlüsse
des Umlegungsausschusses bauplanungsrechtlich um.
Nach kurzer Beratung
fasst der Gemeinderat einstimmig den Be-schluss, dass das Bebauungsplanverfahren „Krametshalde, 1.Änderung" OT
Helfenberg nach § 2 Abs. 1 BauGB eingeleitet wird. Eine vorgezogene
Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird nicht durchgeführt.
Der Entwurf dieses Bebauungsplanes und der örtlichen
Bauvorschriften für diesen Bereich wird in der Fassung vom
6.12.2005 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt das Erforderliche zu
veranlassen.
TOP 84
Bebauungsplanverfahren „Blauer Berg" in Schozach
In der
Sitzung am 6. Juli 2004 wurde vom Gemeinderat der Auf-stellungsbeschluss
zum Bebauungsplan „Blauer Berg" in Schozach gefasst.
Im Ortsteil Schozach ist der Bedarf und die Nachfrage nach Wohnbauflächen
vorhanden.
Durch die Ausweisung dieses Bereiches als Wohngebiet
soll eine Arrondierung im Anschluss an die bestehende Bebauung
erreicht werden.
Die Fläche ist in der derzeit laufenden Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes als künftige Wohnbaufläche
vorgesehen. In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 08.11.2005
wurde der Planentwurf vorberaten. Im jetzt vorliegenden Entwurf
wurden einige kleinere Änderungen entsprechend der Beratung
im Technischen Ausschuss eingearbeitet.
Die früher in diesem Bereich bestehende Konfliktsituation
Wohnen / Gewerbe ist durch die Aufgabe der gewerblichen Nutzung
entfallen. Dadurch liegen nun auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen
zur Umsetzung einer Wohnbebauung vor und die früher von den
Fachbehörden diesbezüglich geäußerten Bedenken
sind hinfällig. Die Anregung aus der Mitte des Gemeinderates
bei der Stellplatzverpflichtung mit 1,5 Stellplätzen
pro Wohneinheit, diese bei der Entstehung von Bruchzahlen
aufzurunden, wird entsprechend im Textteil aufgenommen.
Nach kurzer
Beratung fasst der Gemeinderat bei einer Enthaltung den Beschluss,
den vorgelegten Bebauungsplanentwurf zustimmend
zur Kenntnis zu nehmen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird auf der Grundlage des
vorliegenden Planentwurfs durchgeführt. Die Verwaltung
wurde beauftragt das Erforderliche zu veranlassen.
TOP 85
Gemeindehalle Ilsfeld
Hier: Sanierung und weitere Nutzung
Die Gemeindehalle Ilsfeld wird seit Fertigstellung der Steinbeishalle
entsprechend einem Beschluss des Gemeinderats seit den Sommerferien
d.J. nicht mehr für den Schul- oder Vereinssport genutzt.
Die Nutzung beschränkt sich derzeit auf die Verpachtung
an Vereine oder Privatpersonen für Feste, Versammlungen,
Ausstellungen o.ä. Veranstaltungen.
Im Hinblick auf das Alter des Gebäudes sowie den Zustand
der haustechnischen Anlagen und der dadurch in absehbarer
Zeit erforderlichen Gebäudesanierung, wurde eine Voruntersuchung
vom Architekturbüro Frey aus Stuttgart und der Ingenieurpartnerschaft
Wendlingen durchgeführt. Im Rahmen dieser Voruntersuchung
wurden nur die aus planerischer und fachtechnischer Sicht unbedingt
erforderlichen Sanierungsmaßnahmen für eine künftige
Nutzung als Veranstaltungshalle und für eine allgemeine
Vereinsnutzung berücksichtigt.
Hierbei wurden Gesamtkosten
im Rahmen einer groben Kostenschätzung
von ca.600.000,- € ermittelt. Nutzungen oder Erfordernisse mit besonderen
Anforderungen einzelner Vereine oder Veranstalter sind hierbei
nicht berücksichtigt.
Seitens des Gemeinderats ist eine grundsätzliche Entscheidung über
die weitere Verwendung der Gemeindehalle bzw. den Umfang einer
Sanierung zu treffen.
Die in der Voruntersuchung geschätzten Gesamtkosten von ca.
600.000 € sind als untere Grenze einer Sanierung und späteren
Verwendung als Veranstaltungshalle anzunehmen. Von Seiten
der Verwaltung wird von mindestens 900.000 Euro (1.000.000
Euro) an Sanierungskosten ausgegangen, um dem Anspruch des Gemeinderates
gerecht zu werden, die Gemeindehalle zeitgemäß auch
mit neuester Technik auszustatten. Nur so könnte die
Gemeindehalle für die
nächsten Jahre für die jeweiligen Veranstaltungen als „gute
Stube" verwendet werden.
Die Möglichkeit der Bezuschussung durch Sanierungsmittel
ist grundsätzlich gegeben und wurde von den Vertretern
des Wirtschaftsministeriums bei einem Ortstermin bestätigt.
Die konkrete Höhe wäre bei vorliegen eines Sanierungskonzepts
nochmals im Detail zu prüfen. Nach eingehender Beratung fasste
der Gemeinderat folgenden mehrheitlichen Beschluss:
Mit den kulturtreibenden Vereinen und Fraktionsvertretern soll
im Rahmen einer Besprechung in der Gemeindehalle erörtert
werden, welche Anforderungen an die Gemeindehalle gestellt werden,
so dass hieraus ein Raumprogramm entwickelt werden kann. Nach Kenntnis
des Raumprogramms ist die Frage des hieraus resultierenden Sanierungsaufwandes
zu beantworten. Auch gilt es ein Lärmschutzgutachten
zu erstellen. Raumprogramm und Lärmschutzgutachten müssen
dahingehend überprüft werden, ob dies langfristig an
diesem Standort machbar ist.
Das Architekturbüro Kuon und Reinhardt aus Nordheim wird
mit entsprechenden Voruntersuchungen diesbezüglich beauftragt.
Sollte sich im Rahmen dieser Voruntersuchungen als Ergebnis ein
Neubau herauskristallisieren, wird die Architektenfrage nochmals
eingehend beraten.
TOP 86
Sanierungsgebiet „Ortsmitte III",
Hier: Grundsatzdiskussion
zur zukünftigen Nutzung der „Alten Kelter" - Festlegung
des Sanierungsumfanges
Der Gemeinderat hat am 07.06.2005 die Fortschreibung des Sanierungskonzeptes
für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte III" beschlossen.
Ergebnis dieser Fortschreibung war der Antrag der Gemeinde Ilsfeld
an das Land Baden-Württemberg den Förderrahmen der fortgeschriebenen
Konzeption anzupassen.
Diese Fortschreibungen wurden mit den Vertretern des Wirtschaftsministeriums
bei einem Ortstermin abgestimmt, und fanden deren Zustimmung.
Von
großer Bedeutung ist es nun vor Bewilligung ein schlüssiges
Nutzungskonzept vorzulegen, und den Grundsatzbeschluss des
Gemeinderates nachzureichen, der dieses Nutzungskonzept (im
Entwurf) zum Inhalt hat. Selbstverständlich besteht für
den Gemeinderat auch weiterhin die Möglichkeit seine Sanierungsziele
neu zu definieren. Aufgrund der Beschlussfassung des Gemeinderates
am 07.06.2005 wurde im Rahmen des Aufstockungsantrages ein Betrag
von 650.000 Euro als Sanierungsaufwand vorgesehen.
Neben der Verwaltung
haben sich in den vergangenen Jahren verschiedene Personen, Gruppierungen
und Institutionen intensiv mit einem Nutzungskonzept
für die „Alte Kelter" auseinandergesetzt:
• Arbeitsgruppe der „Lokalen Agenda" • Herr Prof. Thinius-Hüser,
der sich gemeinsam mit einer Gruppe von Studenten im Rahmen einer
Stehgreifaufgabe
der Kelter angenommen hat
• der Ilsfelder Heimatverein • Architekt Frey (bekannt durch die Umgestaltung des
Zuckerrübenplatzes)
Der Wunsch des Heimatvereins aus früheren Jahren ist dem
Gemeinderat bekannt. Dieser hatte eine kulturelle Nutzung
der Kelter zur Folge, wie auch die Integration eines Heimatmuseums.
Erkannt wurde durch die intensiven Untersuchungen in den vergangenen
Jahren, dass eine Ganzjahresnutzung der „Alten Kelter" dem
Charakter des Gebäudes nicht gerecht werden würde. Die
Gebäudesubstanz müsste aufgrund von Isolierungsmaßnahmen
so massiv verändert werden, dass z. B die Tragwerkskonstruktion
des Daches in Frage gestellt ist.
Die Empfehlung von Herrn Prof.
Thinius-Hüser ist eindeutig,
dass die Kelter lediglich eine Gebäudesubstanzerhaltung erfahren
sollte, die allerdings nicht nur das Dach einschließt, sondern
auch das Mauerwerk und die Einbauten. Diese Meinung teilen
auch Herr Architekt Frey, und die Arbeitsgruppe Lokale Agenda.
Bei der Frage der zukünftigen Nutzung darf das zukünftige
Nutzungskonzept der Gemeindehalle sicherlich nicht außer
Acht gelassen werden.
Um die „Alte Kelter" nach einer Grundsanierung vermehrt
nutzen zu können bedarf es sicherlich des Einbaus eines Minimums
an sanitären Einrichtungen, wie auch eines Versorgungstraktes
(Strom, Wasser, Abwasser, Theke).
Von Seiten der Arbeitsgruppe „Lokale Agenda" werden
unter anderem in der Zukunft folgende zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten
gesehen:
Vereinsfeste kleinerer Art, wie auch ähnlich gelagerte Familienfeiern,
Weinproben, rustikales Ambiente für kulturelle Nutzungen aller
Art In diesem Zusammenhang wurde auch die Möglichkeit erörtert
den Farrenstall abzubrechen, da dieser ein „moderner" Anbau
ist, der mit der eigentlichen Kelter nichts zu tun habe.
Nicht ausgeschlossen
ist, dass nach einer Grundsanierung auch große Ausstellungsgegenstände des Heimatvereins in der „Alten
Kelter" eine Unterbringung erfahren können.
Erwähnenswert ist unter anderem noch, dass es in der näheren
Umgebung mehrere Keltern mit ausschließlicher Sommernutzung
gibt. Hierbei ist es aber so, dass wenn das Gebäude eine Grundsanierung
erfahren hat, diese Nutzung durchaus von März bis Oktober
ausgedehnt werden kann.
Nach eingehender Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig den
Beschluss, dass hinsichtlich der künftigen Nutzung der Kelter
eine Kaltnutzung in Frage kommt. Das Architekturbüro Schäfer
und Schäfer aus Ilsfeld wird beauftragt in enger Abstimmung
mit Professor Thinius-Hüser und dem Landesdenkmalamt
abzuklären, wie hoch sich die Kosten für entsprechende
Grundsicherungsmaßnahmen (Dach, Tragwerkkonstruktion, Mauerwerk)
belaufen.
TOP 87
Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung
Der Gemeinderat
stimmte einstimmig der Neufassung der Satzung über
die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
zu.
Hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 85 (Gemeindehalle Ilsfeld,
Sanierung und weitere Nutzung) und 86 (Sanierungsgebiet „Ortsmitte
III", Grundsatzdiskussion zur zukünftigen Nutzung |