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Sitzungsbericht Gemeinderat

In seiner Sitzung am Dienstag, 18. Oktober 2005 befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten:

57) Einwohnerfragestunde
Aus der Mitte der Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt.

58) Beschlussfassung gemäß § 51 Abs. 1 Landeswaldgesetz zum Betriebsplan 2006 für den Gemeindewald Ilsfeld
Bürgermeister Knödler begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Leiter der unteren Forstbehörde des Landratsamtes Heilbronn, Herrn Thiry, sowie Herrn Revierförster Rau.
Herr Thiry erläuterte den Naturalplan für das Haushaltsjahr 2006. Im Jahr 2006 soll der Hiebsatz von 1.300 Festmeter auf 1.000 Fest­meter zurückgefahren werden. Bei den Neuanpfl anzungen wird man sich zum überwiegenden Teil auf die Kirsche konzentrieren, da diese sehr schnell wächst und somit auch schneller einen Ertrag abliefert. Der Haushaltsplan für das Jahr 2006 sieht Einnahmen in Höhe von 91.200 Euro und Ausgaben in Höhe von 153.720 Euro vor, so dass das Haushaltsjahr mit einem Defi zit von 62.520 Euro schließen wird.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Naturalplan für das Haushaltsjahr 2006 zu.

59) Finanzen der Gemeinde Ilsfeld

a) Beratung und Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2004
b) Finanzzwischenbericht 2005
c) Beratung und Beschlussfassung zur Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2005
In Form einer umfassenden Berichterstattung und Darstellung wurden die wesentlichen Eckpunkte des kommunalen Haushalts er­läutert und dargestellt. Eine ausführliche Berichterstattung in dieser Sache erfolgt im kommenden Nachrichtenblatt. Die wesentlichen Eckpunkte seien bereits heute in Kurzform ange­rissen:

Jahresrechnung
•  Bei der Jahresrechnung 2004 konnten 3.022.559 Euro als Einnahme bei der Gewerbesteuer ausgewiesen werden, was ein deutliches Plus gegenüber dem Plansatz bedeutet, der ursprünglich mit 2.000.000 Euro kalkuliert wurde, und im Nachtrag 2004 bereits auf 2.700.000 Euro angepasst wurde.

• Als Ergebnis des Verwaltungshaushalts ist festzuhalten, dass die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt, die ursprünglich mit 140.780 Euro kalkuliert wurde und bereits beim Nachtrag 2004 auf 841.389 Euro angepasst wurde bei der Jahres­rechnung nochmals mehr wie eine Verdopplung erfahren hat. Konkret war es möglich im Rahmen des Jahresabschlusses dem Vermögenshaushalt einen Betrag von 1.744.705 Euro zuzuführen, was gegenüber dem ursprünglichen Planansatz mehr als eine Verzehnfachung bedeutet.

• Der Haushalt 2004 kam ein weiteres Mal ohne Kreditaufnahme aus. Notwendig wurde aufgrund der Baumaßnahmen eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1.896.161 Euro.

Nachtrag 2005
Auch der Nachtrag zum Haushalt 2005 zeigt eine sehr erfreuliche Entwicklung:

• Die Gewerbesteuer konnte wiederum um 300.000 Euro nach oben angepasst werden, Stand 18.10.2005 wird dieser bereits nach oben angepasste Betrag um weitere 270.000 Euro überschritten und ist nun mit 2.570.000 Euro zu planen.

• Die Grundstückserlöse sind gesichert und zu einem ganz wesentlichen Teil bereits eingegangen. Insgesamt wird es auch in diesem Bereich zu erheblichen Mehreinnahmen kommen.

• Deutliche Einsparungen wird es bei den Erschließungsmaßnahmen für die Gebiete Krametshalde und Bustadt-Ost geben, insge­samt sind hier gegenüber dem Planansatz mit weiteren Einsparun­gen von ca. 500.000 Euro zu rechnen, bzw. wurden die Arbeiten bereits günstiger vergeben.

• Die erfreuliche Entwicklung des Haushalts lässt es zu, dass zum Jahresende alle Kreditverbindlichkeiten der Gemeinde Ilsfeld zum Jahresende (Darlehensaufnahme aus 1995) zurückbezahlt werden können, und die Gemeinde Ilsfeld schuldenfrei ist. Es wird eine Sondertilgung von ca. 600.000 Euro erfolgen.

• Zusätzlich lassen es die Rahmenbedingungen zu, mindestens einen Betrag von 709.000 Euro der Rücklage zuzuführen. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen ist aber davon auszugehen, dass sich dieser Betrag nochmals deutlich erhöht.

Sowohl Jahresrechnung, wie auch der Nachtrag 2005 wurden mit großer Mehrheit so beschlossen.
- ausführliche Berichterstattung folgt-

60) Feinstaubbelastung in der OD Ilsfeld
Hier: Stellungnahme der Gemeinde Ilsfeld zum Luftreinhalteplan des Regierungspräsidiums Stuttgart für die Gemeinde Ilsfeld

Bürgermeister Knödler stellte gleich zu Beginn klar, dass die Gemeinde Ilsfeld heute lediglich im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Beteiligung am Verfahren beteiligt wird, wie andere Kommunen auch. An einem Verfahren, das letztlich dazu führen wird, dass das Regierungspräsidium Stuttgart, und nicht die Gemeinde Ilsfeld einen Luftreinhalteplan für den Teilbereich Ilsfeld erlassen wird. Auch wies er darauf hin, dass so manchen Äußerungen und Berichterstattungen des Öfteren zu entnehmen war, dass die Gemeinde Ilsfeld hierbei der Herr des Verfahrens wäre, was aber überhaupt nicht stimmt. Ein Luftreinhalteplan der Gemeinde Ilsfeld für Ilsfeld wäre einfacher formuliert und wesentlich kürzer, hier würde sich lediglich eine Maßnahme wieder finden, nämlich der Bau der Umgehungsstraße.

Im Anschluss stellte Bürgermeister Knödler die einzelnen vom Regierungspräsidium Stuttgart vorgeschlagenen Maßnahmen im Detail vor.

M 1 Ganzjähriges LKW-Durchfahrtsverbot (> 3,5 t, Lieferverkehr frei) in der Gemeinde Ilsfeld ab 2006

M 2 Ganzjähriges Durchfahrtsverbot in Ilsfeld ab 2007 für Diesel-Kfz schlechter Euro 1 mit Befreiungsmöglichkeit bei Nachrüstung eines Partikelfi lters

M 3 Ganzjähriges Fahrverbot in Ilsfeld ab 2010 für alle Kfz schlechter Euro 2

M 4 Ganzjähriges Fahrverbot in Ilsfeld ab 2012 für alle Kfz schlechter Euro 3

M 5 Kreisverkehr an der alten Kelter (L 1100, L 1102) zur Verkehrsverflüssigung

M 6 Optimierung des Verkehrsflusses in der König-Wilhelm-Straße

M 7 Müllabfuhr und Straßenreinigung in der König-Wilhelm-Straße nur außerhalb der Hauptverkehrszeiten

M 8 Nordumfahrung von Ilsfeld

M 9 Umstellung der Busflotte des ÖPNV, soweit diese Ilsfeld bedienen:
Bis Ende 2006 sind alle Busse mit einer Abgasnachbehand­lung ausgestattet.
Bis Ende 2008 sind alle Busse mit einem Partikelfilter ausgestattet.
Bis Ende 2010 halten alle Busse hinsichtlich der NO-Abgaswerte den Mindeststandard Euro 3 ein
M 10 Alle Diesel-Kfz des Fuhrparks der Gemeinde Ilsfeld werden mit Partikelfi lter soweit wirtschaftlich und technisch möglich nachgerüstet oder durch Neubeschaffungen ersetzt.

M 11 Intensive Reinigung der König-Wilhelm-Straße

M 12 Intensivierung der Straßenbegrünung in Ilsfeld (Staubfilter)

M 13 Informationskonzept für die Öffentlichkeit

M 14 Verbrennungsverbot von Grüngut/Gartenabfällen in Ilsfeld

M 15 Verbesserung der Baustellenlogistik bei größeren Bauvorhaben in Ilsfeld (verbindlicher Staubminderungsplan) Nach eingehender Beratung stellte Gemeinderat Böhringer den Antrag, dass wenn die Gemeinde Ilsfeld die Maßnahmen Nr. 10, 11 und 15 umsetzt, das Land aufgefordert wird, die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Ebenfalls mehrheitlich abgelehnt wurde der Antrag von Gemeinderat Habermaaß, der sich für ein ganzjähriges LKW-Fahrverbot bis zur Realisierung der Nordumfahrung aussprach und somit eine Gleichbehandlung mit der Gemeinde Pleidelsheim forderte. Mehrheitlich fasste der Gemeinderat dann folgenden Beschluss: Von Seiten der Gemeinde Ilsfeld wird eine Stellungnahme zum Luftreinhalteplan des Landes Baden-Württemberg abgegeben, die folgende Eckpunkte zum Inhalt hat:

Insgesamt:
Die Gemeinde Ilsfeld, aber auch der gesamte Sprengel Schozach -Bottwartal (mit den Gemeinden Abstatt, Beilstein, Untergruppen­bach, Flein, Talheim, Neckarwestheim, Ilsfeld) sehen sich aufgrund des Luftreinhalteplans des Regierungspräsidiums Stuttgart darin bestätigt, dass zur Minderung der Feinstaubbelastung in der Ortsdurchfahrt von Ilsfeld einzig und allein der Bau der Umgehungsstraße von Ilsfeld die erforderliche Reduzierung an Feinstaub garantieren kann. Insofern unterstützen die Sprengelgemeinden die Gemeinde Ilsfeld bei der Forderung nach einem zeitnahen Bau der Umgehungsstraße. Gemeinsam wird man einen Vororttermin anstrengen, um die Verantwortlichen von der Dringlichkeit dieser Maßnahme zu überzeugen.

Von Seiten des Landes, wie auch von all den anderen Entscheidungsträgern muss alles Erforderliche getan werden, damit das Ziel, die Baureife im Jahr 2007 zu erreichen, auch verwirklicht werden kann, erst dann steht das Land in der Verpfl ichtung die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

Berücksichtigt man die Ausführungen des Regierungspräsidiums im Vorspann, dass nahezu sämtlich vorgeschlagene Maßnahmen im Grunde genommen nichts anderes als „Provisorien" bis zum Bau der Nordumfahrung sind, dann muss man die vorgeschlagenen Maßnahmen insofern kritisch hinterfragen, ob es unter Umständen denn nicht sinnvoller und günstiger wäre, die durch die Provisorien gebundenen Finanzmittel nicht effektiver in einen noch früheren Baubeginn für die Nordumgehung zu investieren.

Einzelmaßnahmen:
Bezüglich der vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen ist eine Stellungnahme nur dann abzugeben, insofern es den Verantwortungsbereich der Gemeinde Ilsfeld betrifft:

M 1 Ganzjähriges Lkw-Durchfahrtsverbot
Kenntnisnahme

M 2, 3, 4 weitere Fahrverbote
Kenntnisnahme

M 5 Kreisverkehr an der alten Kelter
Die Gemeinde Ilsfeld begrüßt den Vorschlag des Landes diesbezüglich. Aus Sicht der Gemeinde wird jedoch darauf hingewiesen, dass der geplante Kreisverkehr zwingend mit einer Mittelinsel versehen werden muss, die eine ausreichende Grünfl äche beinhaltet um gem. dem Vorschlag unter M 12 als Staubfi lter zu fungieren.

M 6 Optimierung des Verkehrsflusses in der König-Wilhelm-Straße
Die Gemeinde Ilsfeld begrüßt den Vorschlag der Optimierung der Lichtsignalanlagen in der König-Wilhelm-Straße, ist dies doch seit Jahren eine Forderung des Verkehrsausschusses. Verwunderlich jedoch ist, dass dies bisher nicht umgesetzt werden konnte, weil nach Auskunft der Fachbehörden und der Betriebsämter hierfür die technischen Möglichkeiten fehlen.

Die Gemeinde Ilsfeld bzw. dessen Technischer Ausschuss wird bis Ende 2005 ein Gesamtkonzept zur Verflüssigung des Verkehrsflusses in der König-Wilhelm-Straße erarbeiten. Bereits heute aber wird darauf hingewiesen, dass Veränderungen in der Parkierung nicht zu Lasten des innerörtlichen Einzelhandels führen dürfen.

M 7 Müllabfuhr und Straßenreinigung
Kenntnisnahme

M 8 Nordumfahrung von Ilsfeld
Wie bereits eingangs erwähnt, ist die Nordumfahrung von Ilsfeld das einzig probate Mittel zur Reduzierung der Feinstäube in der Ortsmitte. Alle anderen Maßnahmen haben wohl eher symbolischen Charakter.

M 9 Umstellung der Busse des ÖPNV
Kenntnisnahme

M 10 Fuhrpark der Gemeinde Ilsfeld
Soweit dies im Bereich des fi nanziell machbaren und technisch mög­lich ist, wird der Fuhrpark der Gemeinde Ilsfeld sukzessive mit Partikelfilter nachgerüstet. Bei Neuanschaffungen wird darauf geachtet werden, dass diese mit einem Partikelfilter ausgestattet sind.

M 11 Reinigung der König-Wilhelm-Straße
Solange keine gesicherten Erkenntnisse über die Wirksamkeit einer derartigen Maßnahme vorliegen, wird die Gemeinde der Empfehlung des Regierungspräsidiums folgen und die diesbezüglichen Versuche abwarten.

Sollten sich positive Ergebnisse bei den aktuellen Versuchsgemeinden ergeben, so stellt sich dann immer noch die Frage der Verhältnismäßigkeit.

M 12 Intensivierung der Straßenbegrünung
Unter Beachtung der Lichtraumprofile, der gesetzlichen Vorschriften über Mindestabstände entlang von Landesstraßen und der Freihaltung von Sichtdreiecken stellt sich die Frage wo die Möglichkeit für eine Intensivierung der Straßenbegrünung von Seiten des Landes gesehen wird.
Aus Sicht der Gemeinde macht es keinen Sinn in eine Planung zu investieren, deren Nutzen von Anfang in Frage zu stellen ist, und die aufgrund der Ausführungen des Regierungspräsidiums im Vorspann des Luftreinhalteplans im Grunde genommen, wie im Übrigen außer M 8 (Nordumfahrung) alle anderen Maßnahmen auch, immer nur als Provisorium zu verstehen ist.

Sinnvoll ist es viel mehr in eine Planung einzusteigen, die bereits auf die reduzierten Verkehrszahlen in der OD Ilsfeld nach dem Bau der Nordumfahrung aufbaut. Hierbei sind aber neben dem Straßenbegleitgrün eine Reihe weiterer Rahmenbedingungen zu berücksichti­gen (u. Aufenthaltsqualität, städtebauliche Aspekte). Sollten sich auf Grundlage einer Gesamtplanung einzelne Teilbereiche zeitnah realisieren lassen, so könnten diese Maßnahmen je nach finanzieller Möglichkeit umgesetzt werden.

M 13 Informationskonzept
In Abstimmung und mit Unterstützung des Regierungspräsidiums werden Informationen im Nachrichtenblatt erscheinen, um die Bevölkerung für dieses Thema und ggf. einzelne Maßnahmen und deren Wirkung zu sensibilisieren.

M 14 Verbrennungsverbot
Berücksichtigt man die möglichen Verbrennungsstellen auf der Gemarkung (östlicher Teil, westlicher Teil) und die in Ilsfeld vorherrschende Windrichtung so hat aus Sicht der Gemeinde das Verbrennen von Grüngut keine unmittelbare Auswirkung auf die Feinstaubbelastung in der OD. Weitere Überprüfungen und Maßnahmen werden keine eingeleitet.


M 15
Baustellenlogistik
Einzelne Maßnahmen, die unter M 15 vorgeschlagen werden, sind sicherlich überlegenswert. Unverhältnismäßig wäre aus Sicht der Gemeinde zukünftig nur noch Betriebe zu berücksichtigen, die sämtliche motorgetriebenen Geräte mit Partikelfilter ausgestattet haben. Dies würde den möglichen Bieterkreis für kommunale Maßnahmen erheblich beschränken, was unweigerlich eine geringere Zahl an Angeboten bei Ausschreibungen zur Folge hätte. Die Gemeinde Ilsfeld möchte über die weitere Entwicklung des Luftreinhalteplans für den Teilbereich Ilsfeld auf dem Laufenden gehalten werden, und vor einer Entscheidung des Regierungspräsidiums über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert werden.

61) Erschließung Wohngebiet Krametshalde (2. Bauabschnitt) in Helfenberg
Hier: Vergabebeschluss

Ein bisher noch unbebauter Teilbereich des Wohngebietes „Krametshalde" in Helfenberg soll wegen der vergleichsweise großen Nachfrage von Bauwilligen möglichst kurzfristig für eine Bebauung erschlossen werden. Dieser 2. Bauabschnitt der Erschließung des Wohngebietes „Krametshalde" soll von Ende Oktober 2005 bis Mitte Februar 2006 durchgeführt werden. Die hierfür erforderlichen Kanal-,Tiefbau- und Straßenbauarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Zur Submission des o.g. Bauvorhabens am 12.10.2005 gingen insge­samt 9 Angebote ein.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Erschließungsarbeiten zur Durchführung des 2. Bauabschnittes des Wohngebietes Krametshalde in Helfenberg, an den günstigsten Bieter, die Fa. Klöpfer, Win-nenden zum Angebotspreis von 357.500 ,- € (brutto) zu vergeben.

62) Wohngebiet Krametshalde (2. Bauabschnitt) in Helfenberg Hier: Vergabe des Straßennamens
Durch die Erschließung des 2. Bauabschnitts im Wohngebiet „Krametshalde" in Helfenberg entsteht in diesem Bereich eine neue Haupterschließungsstraße. Um eine Vereinfachung und Verdeutlichung in den weiteren Verfahren (Umlegung, Grundstückskäufe, Erschließungsarbeiten, etc.) zu ermöglichen, sollte die Namensgebung für diese Haupterschließungsstraße erfolgen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Haupterschließungsstraße des 2. Bauabschnittes als „Krametshalde" zu benennen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Haupterschließungsstraße des 2. Bauabschnittes des Wohngebietes „Krametshalde" in Helfenberg den Straßennamen „Krametshalde" erhält.

63) Fortschreibung Regionalplan 2020 des Regionalverbands Heilbronn-Franken
Hier: Stellungnahme der Gemeinde Ilsfeld

Der Regionalverband Heilbronn-Franken führt derzeit das Anhörungsverfahren zum Fortschreibungsentwurf des Regionalplans 2020 durch. Im Rahmen der Anhörung gemäß § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz besteht die Möglichkeit seitens der Gemeinde Ilsfeld Anregungen und Bedenken vorzubringen. Die Anhörungsfrist läuft noch bis 31.10.05.

Grundlage der Fortschreibung ist der derzeit gültige Regionalplan 1995 mit den Teilfortschreibungen 2004 sowie der derzeit gültige Landesentwicklungsplan 2002. Anregungen und Bedenken sind auf die Struktur- bzw. Raumnutzungskarte zu beziehen. Im Vergleich zum bisher gültigen Regionalplan 1995 mit Teilfortschreibung 2004 ergeben sich im vorliegenden Fortschreibungsentwurf keine wesentlichen Änderungen. So wurden bei der Strukturkarte lediglich einige neue, im derzeit gültigen Regionalplan 1995 noch nicht vorhandene Darstellungen bzw. Bezeichnungen aus dem Landesentwicklungsplan 2002 übernommen. Ilsfeld bildet auch weiterhin ein Doppelunterzentrum mit Beilstein.Die regionale Bindung mit Heilbronn wird durch die neuen Bezeich­nungen „regionale Entwicklungsachse HN / Ilsfeld-Beilstein" und „Randzone um den Verdichtungsraum HN" herausgehoben. Diese Änderungen entsprechen teilweise auch den neuen Bezeichnun­gen im Landesentwicklungsplan. Bei der Raumnutzungskarte ergeben sich im Vergleich mit dem Regionalplan 1995 mit Teilfortschreibungen 2004 keine Änderungen im aktuellen Fortschreibungsentwurf. Die ausgewiesenen Standorte für Siedlungsentwicklung, Industrie, Gewerbe Dienstleistungen und Handelsbetriebe entsprechen den Darstellungen in der Teilfortschreibung 2004. Diese Standorte wurden im Rahmen der damaligen Beteiligung bzw. nach Anhörung der Gemeinde Ilsfeld festgesetzt und entsprechen somit den damaligen Wünschen der Gemeinde Ilsfeld.

Die im Gemeindegebiet dargestellten Wohn- und Gewerbefl ächen (Bestand / Planung) entsprechen der aktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen den vorliegenden Fortschreibungsentwurf des Regionalplans 2020 keine Bedenken. Der Gemeinderat nahm einstimmig den Fortschreibungsentwurf des Regionalplans 2020 zustimmend zur Kenntnis. Im Rahmen des An­hörungsverfahrens werden keine Anregungen oder Bedenken sei­tens der Gemeinde Ilsfeld zum Fortschreibungsentwurf des Regionalplans 2020 gegenüber dem Regionalverband Heilbronn-Franken vorgebracht.

64) Änderung der Hauptsatzung
Hier: Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses und des Bürgermeisters

Durch die Einführung des Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) zum 1. Oktober 2005, der den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und den Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwal­tungen und Betriebe (BMT-G) ersetzt, ist eine Anpassung der Hauptsatzung erforderlich. Wesentlich ist hierbei, dass im neuen TVöD nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden wird sondern nur noch von Beschäftigten die Rede ist. Ebenso wurden die bisherigen Vergütungsgruppen der Angestellten und Lohngruppen der Arbeiter in eine einheitliche Entgelttabelle (Entgeltgruppen 1 bis 15) übergeleitet.

In § 7 Abs. 2 Ziffer 2.1 ist die Zuständigkeit des Verwaltungsaus­schusses daher entsprechend anzupassen. In § 10 Abs. 2 Ziffer 2.3 ist die Zuständigkeit des Bürgermeisters entsprechend anzupassen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung. Demnach ergibt sich für den Verwaltungsausschuss nachfolgende Zuständigkeit:

2.1 die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beamten des einfachen sowie des mittleren Dienstes bis einschließlich Besoldungsgruppe A 8 und von Beschäftigten der Entgeltgruppen 9 und 10 TVöD, soweit es sich nicht um Aushilfsbeschäftigte handelt, Für den Bürgermeister ergibt sich folgende Zuständigkeit:
2.3 die Ernennung, Einstellung und Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 8 TVöD, Aushilfsbeschäftigten, Beamtenanwärtern, Auszubildenden, Praktikanten und anderen in Ausbildung stehenden Personen;

65) Bebauungsplan „Sport und Wohnen am Tiefenbach" in Auenstein
Hier: Behandlung der eingegangenen Anregungen und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich

Bürgermeister Knödler begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Vermessungsingenieur Koch vom Vermessungsbüro Koch Das Bebauungsplanverfahren „Sport und Wohnen am Tiefenbach" in Auenstein, wurde in der Gemeinderatssitzung am 6. Juli 2004 durch einen Aufstellungsbeschluss eingeleitet. Zwischenzeitlich wurde der Bebauungsplanentwurf mehrfach geändert und jeweils entsprechend ausgelegt. Die letzte Auslegung des Planentwurfs erfolgte vom 29. Juli 2005 bis einschließlich 29. August 2005. Herr Koch erläuterte daraufhin die Anregungen im Detail.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden gewisse Anregungen berücksichtigt

2. Die übrigen vorgetragenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen bzw. finden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander keine Berücksichtigung.

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sport und Wohnen am Tiefenbach" und die örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich werden nach § 10 BauGB bzw. § 74 LBO jeweils i.V.m. § 4 GemO als beschlossen.

66) Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01. Januar 2006
Aufgrund der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes sollten wegen geänderter Paragrafenverweise in der Satzung sukzessive sämtliche Satzung, die das Kommunalabgabengesetz zur Grundlage haben, geändert werden und in die Gesetzesverweise die richtigen neuen Paragrafen aufgenommen werden.

In der Hundesteuersatzung ist lediglich die Präambel mit dem Verweis auf die Rechtsgrundlagen der Satzung und § 12 mit dem Gesetzesverweis für die Ordnungswidrigkeiten betroffen. Inhaltlich ändert sich an der Satzung sonst überhaupt nichts. Der Steuersatz wurde zum 01.01.2002 um über 10 % erhöht, so dass seitens der Verwaltung derzeit keine erneute Erhöhung vorgeschlagen wird.
Insbesondere ist nach Ansicht der Verwaltung derzeit auch keine Kampfhundesteuer erforderlich. Es gibt derzeit nach unserem Kenntnisstand 5 Hunde in der Gemeinde, die unter diesen Begriff subsumiert werden könnten. Nach unserem Kenntnisstand hat auch jeder dieser Hunde den sog. Wesenstest bestanden. Nachdem die Hundesteuersatzung eine Satzung ist, die häufig an Steuerschuldner ausgehändigt wird, sollte sie nach Ansicht der Verwaltung in ihrem gesamten Wortlaut neu gefasst werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Hundesteuersatzung.

67) Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Mit dem Erlass dieser Satzung ist keine Änderung der Hebesätze ver­bunden. Eine Festsetzung der Hebesätze ist in der Haushaltssatzung oder in gesonderter Hebesatzsatzung möglich. Durch die Festsetzung in einer eigenen Hebesatzsatzung und die Abkoppelung vom Haushaltsplan wird die Gemeinde, insbesondere bei verspäteter Aufstellung des Haushaltsplans, flexibler und es können rückwirkende Steuererhöhungen für die Steuerschuldner vermieden werden. Die Hebesätze können so auch im Vorgriff auf den Haushaltsplan festgesetzt und dem Rechenzentrum für die Jahressteuerveranlagung rechtzeitig mitgeteilt werden, so dass nachträgliche Erhöhung umgangen werden können.

Es war bisher nicht absehbar ob es aufgrund der Finanzlage der Gemeinde evtl. erforderlich werden würde die Hebesätze anzuheben, deshalb wurde die Euro-Anpassung der Kleinbetragsregelung immer wieder verschoben.

Nachdem nun aufgrund der derzeitigen Mittelfristigen Finanzplanung absehbar ist, dass auch in 2006 sehr wahrscheinlich keine Anhebung der Hebesätze erforderlich werden wird, sollte die Euroanpassung des § 4 der Hebesatzsatzung an § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes vorgenommen werden. § 4 a) bisher 30 DM § 4 b) bisher 60 DM.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit schlägt die Verwaltung eine komplette Satzungsneufassung vor.Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Neufassung der Hebesatzsatzung zu.

68) Beschaffung eines HLF 20/16 für das TLF 16/25 der Freiwilligen Feuerwehr Ilsfeld
Gemäß dem vom Gemeinderat verabschiedeten Feuerwehrkonzept und dessen Fortschreibungen wäre 2005 das TLF 16/25 des Zuges Ilsfeld zu ersetzen gewesen. Aufgrund der großen notwendigen Investitionen für die Feuerwehrhäuser wurden die Ersatzbeschaffungen für die Fahrzeuge über die vorgesehenen Termine hinaus verschoben.
So wurde erst im Jahr 2005 das für 2002 zum Ersatz vorgesehene LF 8/6 des Zuges Auenstein durch das jetzt beschaffte LF 10/6 ersetzt. Die für das Jahr 2003 angedachte Beschaffung eines Gerätewagens (GW Logistik) ist ebenfalls noch nicht erfolgt. In der Feuerwehrausschusssitzung vom 29. Juni 2005 haben die Führungskräfte der Feuerwehr beschlossen, die Gemeindeverwal­tung darauf hinzuweisen, dass die Ersatzbeschaffung des TLF 16/25 durch ein Fahrzeug neuer Normung (HLF) nunmehr dringend erfor­derlich sei und das TLF 16/25 nur noch bedingt einsatztauglich sei. Das im Feuerwehrhaus in Ilsfeld stationierte TLF 16/25 ist jetzt mit dem Baujahr 1980 das älteste vorhandene Feuerwehrfahrzeug. Das vorhandene TLF 16/25 entspricht nicht mehr der aktuell gültigen Fahrzeugnormung und kann deshalb nur noch durch ein Fahrzeug neuer Normung vom November 2004, dem LF 20/16 oder dem HLF 20/16 ersetzt werden. Andernfalls werden keine Landeszuschüsse gewährt.

Aus Sicht der Verwaltung und der Feuerwehr Ilsfeld kommt sinnvollerweise für die Gemeinde Ilsfeld für die Ersatzbeschaffung des TLF 16/25 nur das HLF 20/16 in Frage. Das HLF 20/16 ist vereinfacht dargestellt ein LF 20/16 mit der für die technische Hilfeleistung erforderlichen Zusatzbeladung nach Tabelle 2. Wenn die im Feuerwehrkonzept vorgeschlagene und vom Gemeinderat beschlossene Fahrzeugausstattung am Ausrückestandort Ilsfeld durch das HLF 20/16 erfolgt ist, kann mittelfristig am Standort Ilsfeld ein Fahrzeug, das bisherige LF 8/6 komplett entfallen. Das der neuen Normung entsprechende LF 20/16 ist für den Ausrückestandort Ilsfeld nicht ausreichend, da diese Fahrzeug ein reines Löschfahrzeug ist, aber für die technische Hilfeleistung nicht ausreichend ist.

Die Kosten für ein HLF liegen je nach Ausstattung und Beladung bei ca. 400.000 Euro. In Abhängigkeit von der Beladung kann mit einem Landeszuschuss zwischen 50.000 und 60.000 Euro gerechnet werden.

Der Gemeinderat beschloss die Verwaltung zu beauftragen für die Ersatzbeschaffung einen entsprechenden Zuschussantrag beim Landratsamt Heilbronn zu stellen.

   
         
         
         
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