Sitzungsbericht Gemeinderat
In seiner Sitzung am Dienstag, 18. Oktober 2005 befasste sich
der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten:
57) Einwohnerfragestunde
Aus der Mitte
der Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung
gestellt.
58) Beschlussfassung gemäß § 51 Abs. 1 Landeswaldgesetz
zum Betriebsplan 2006 für den Gemeindewald Ilsfeld
Bürgermeister Knödler begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt
den Leiter der unteren Forstbehörde des Landratsamtes Heilbronn,
Herrn Thiry, sowie Herrn Revierförster Rau.
Herr Thiry erläuterte den Naturalplan für das Haushaltsjahr
2006. Im Jahr 2006 soll der Hiebsatz von 1.300 Festmeter auf 1.000
Festmeter zurückgefahren werden. Bei den Neuanpfl anzungen
wird man sich zum überwiegenden Teil auf die Kirsche konzentrieren,
da diese sehr schnell wächst und somit auch schneller einen
Ertrag abliefert. Der Haushaltsplan für das Jahr 2006
sieht Einnahmen in Höhe von 91.200 Euro und Ausgaben in Höhe
von 153.720 Euro vor, so dass das Haushaltsjahr mit einem Defi
zit von 62.520 Euro schließen wird.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Naturalplan für das
Haushaltsjahr 2006 zu.
59) Finanzen der Gemeinde Ilsfeld
a) Beratung und Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2004
b) Finanzzwischenbericht
2005
c) Beratung und Beschlussfassung zur Nachtragshaushaltssatzung
mit Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2005
In Form einer
umfassenden Berichterstattung und Darstellung wurden die wesentlichen
Eckpunkte des kommunalen Haushalts erläutert
und dargestellt. Eine ausführliche Berichterstattung in dieser
Sache erfolgt im kommenden Nachrichtenblatt. Die wesentlichen Eckpunkte
seien bereits heute in Kurzform angerissen:
Jahresrechnung
• Bei der Jahresrechnung 2004 konnten 3.022.559
Euro als Einnahme bei der Gewerbesteuer ausgewiesen werden, was
ein deutliches Plus gegenüber dem Plansatz bedeutet,
der ursprünglich mit 2.000.000 Euro kalkuliert wurde, und
im Nachtrag 2004 bereits auf 2.700.000 Euro angepasst wurde.
• Als Ergebnis des Verwaltungshaushalts ist festzuhalten,
dass die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt,
die ursprünglich mit 140.780 Euro kalkuliert wurde und bereits
beim Nachtrag 2004 auf 841.389 Euro angepasst wurde bei der Jahresrechnung
nochmals mehr wie eine Verdopplung erfahren hat. Konkret war
es möglich im Rahmen des Jahresabschlusses dem Vermögenshaushalt
einen Betrag von 1.744.705 Euro zuzuführen, was gegenüber
dem ursprünglichen Planansatz mehr als eine Verzehnfachung
bedeutet.
• Der Haushalt 2004 kam ein weiteres Mal ohne Kreditaufnahme
aus. Notwendig wurde aufgrund der Baumaßnahmen eine Rücklagenentnahme
in Höhe von 1.896.161 Euro.
Nachtrag 2005
Auch der Nachtrag zum Haushalt 2005 zeigt eine sehr
erfreuliche Entwicklung:
• Die Gewerbesteuer konnte wiederum um 300.000 Euro
nach oben angepasst werden, Stand 18.10.2005 wird dieser bereits
nach oben angepasste Betrag um weitere 270.000 Euro überschritten
und ist nun mit 2.570.000 Euro zu planen.
• Die Grundstückserlöse sind gesichert und
zu einem ganz wesentlichen Teil bereits eingegangen. Insgesamt
wird es auch in diesem Bereich zu erheblichen Mehreinnahmen kommen.
• Deutliche Einsparungen wird es bei den Erschließungsmaßnahmen
für die Gebiete Krametshalde und Bustadt-Ost geben, insgesamt
sind hier gegenüber dem Planansatz mit weiteren Einsparungen
von ca. 500.000 Euro zu rechnen, bzw. wurden die Arbeiten bereits
günstiger vergeben.
• Die erfreuliche Entwicklung des Haushalts lässt
es zu, dass zum Jahresende alle Kreditverbindlichkeiten der Gemeinde
Ilsfeld zum Jahresende (Darlehensaufnahme aus 1995) zurückbezahlt
werden können, und die Gemeinde Ilsfeld schuldenfrei ist.
Es wird eine Sondertilgung von ca. 600.000 Euro erfolgen.
• Zusätzlich lassen es die Rahmenbedingungen zu,
mindestens einen Betrag von 709.000 Euro der Rücklage zuzuführen.
Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen
ist aber davon auszugehen, dass sich dieser Betrag nochmals
deutlich erhöht.
Sowohl Jahresrechnung, wie auch der Nachtrag 2005 wurden mit großer
Mehrheit so beschlossen.
- ausführliche Berichterstattung
folgt-
60) Feinstaubbelastung in der OD Ilsfeld
Hier: Stellungnahme der
Gemeinde Ilsfeld zum Luftreinhalteplan
des Regierungspräsidiums Stuttgart für
die Gemeinde Ilsfeld
Bürgermeister Knödler stellte gleich zu Beginn klar,
dass die Gemeinde Ilsfeld heute lediglich im Rahmen der Anhörung
der Träger öffentlicher Beteiligung am Verfahren
beteiligt wird, wie andere Kommunen auch. An einem Verfahren,
das letztlich dazu führen wird, dass das Regierungspräsidium
Stuttgart, und nicht die Gemeinde Ilsfeld einen Luftreinhalteplan
für den Teilbereich Ilsfeld erlassen wird. Auch wies er darauf
hin, dass so manchen Äußerungen und Berichterstattungen
des Öfteren zu entnehmen war, dass die Gemeinde Ilsfeld
hierbei der Herr des Verfahrens wäre, was aber überhaupt
nicht stimmt. Ein Luftreinhalteplan der Gemeinde Ilsfeld für
Ilsfeld wäre einfacher formuliert und wesentlich kürzer,
hier würde sich lediglich eine Maßnahme wieder finden,
nämlich der Bau der Umgehungsstraße.
Im Anschluss stellte Bürgermeister Knödler die einzelnen
vom Regierungspräsidium Stuttgart vorgeschlagenen Maßnahmen
im Detail vor.
M 1 Ganzjähriges LKW-Durchfahrtsverbot (> 3,5 t, Lieferverkehr
frei) in der Gemeinde Ilsfeld ab 2006
M 2 Ganzjähriges Durchfahrtsverbot in Ilsfeld ab 2007 für
Diesel-Kfz schlechter Euro 1 mit Befreiungsmöglichkeit bei
Nachrüstung eines Partikelfi lters
M 3 Ganzjähriges Fahrverbot in Ilsfeld ab 2010 für alle
Kfz schlechter Euro 2
M 4 Ganzjähriges Fahrverbot in Ilsfeld ab 2012 für alle
Kfz schlechter Euro 3
M 5 Kreisverkehr an der alten
Kelter (L 1100, L 1102) zur Verkehrsverflüssigung
M 6 Optimierung des Verkehrsflusses in der König-Wilhelm-Straße
M 7 Müllabfuhr und Straßenreinigung in der König-Wilhelm-Straße
nur außerhalb der Hauptverkehrszeiten
M 8 Nordumfahrung von Ilsfeld
M 9 Umstellung der Busflotte des ÖPNV,
soweit diese Ilsfeld bedienen:
Bis Ende 2006 sind alle Busse mit
einer Abgasnachbehandlung
ausgestattet.
Bis Ende 2008 sind alle Busse mit einem Partikelfilter ausgestattet.
Bis
Ende 2010 halten alle Busse hinsichtlich der NO-Abgaswerte
den Mindeststandard Euro 3 ein
M 10 Alle Diesel-Kfz des Fuhrparks der Gemeinde Ilsfeld werden
mit Partikelfi lter soweit wirtschaftlich und technisch möglich
nachgerüstet oder durch Neubeschaffungen ersetzt.
M 11 Intensive Reinigung der König-Wilhelm-Straße
M 12 Intensivierung der Straßenbegrünung
in Ilsfeld (Staubfilter)
M 13 Informationskonzept für die Öffentlichkeit
M 14 Verbrennungsverbot von Grüngut/Gartenabfällen
in Ilsfeld
M 15 Verbesserung der Baustellenlogistik bei größeren
Bauvorhaben in Ilsfeld (verbindlicher Staubminderungsplan)
Nach eingehender Beratung stellte Gemeinderat Böhringer den
Antrag, dass wenn die Gemeinde Ilsfeld die Maßnahmen Nr.
10, 11 und 15 umsetzt, das Land aufgefordert wird, die hierdurch
entstehenden Mehrkosten zu tragen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich
abgelehnt.
Ebenfalls mehrheitlich abgelehnt wurde der Antrag von Gemeinderat
Habermaaß, der sich für ein ganzjähriges LKW-Fahrverbot
bis zur Realisierung der Nordumfahrung aussprach und somit eine
Gleichbehandlung mit der Gemeinde Pleidelsheim forderte. Mehrheitlich
fasste der Gemeinderat dann folgenden Beschluss: Von Seiten der
Gemeinde Ilsfeld wird eine Stellungnahme zum Luftreinhalteplan
des Landes Baden-Württemberg abgegeben, die folgende
Eckpunkte zum Inhalt hat:
Insgesamt:
Die Gemeinde Ilsfeld, aber auch der
gesamte Sprengel Schozach -Bottwartal (mit den Gemeinden Abstatt,
Beilstein, Untergruppenbach,
Flein, Talheim, Neckarwestheim, Ilsfeld) sehen sich aufgrund des
Luftreinhalteplans des Regierungspräsidiums Stuttgart darin
bestätigt, dass zur Minderung der Feinstaubbelastung
in der Ortsdurchfahrt von Ilsfeld einzig und allein der Bau
der Umgehungsstraße von Ilsfeld die erforderliche Reduzierung
an Feinstaub garantieren kann. Insofern unterstützen die Sprengelgemeinden
die Gemeinde Ilsfeld bei der Forderung nach einem zeitnahen Bau
der Umgehungsstraße. Gemeinsam wird man einen Vororttermin
anstrengen, um die Verantwortlichen von der Dringlichkeit dieser
Maßnahme zu überzeugen.
Von Seiten des Landes, wie auch von all den anderen Entscheidungsträgern
muss alles Erforderliche getan werden, damit das Ziel, die Baureife
im Jahr 2007 zu erreichen, auch verwirklicht werden kann, erst
dann steht das Land in der Verpfl ichtung die notwendigen Haushaltsmittel
zur Verfügung zu stellen.
Berücksichtigt man die Ausführungen des Regierungspräsidiums
im Vorspann, dass nahezu sämtlich vorgeschlagene Maßnahmen
im Grunde genommen nichts anderes als „Provisorien" bis
zum Bau der Nordumfahrung sind, dann muss man die vorgeschlagenen
Maßnahmen insofern kritisch hinterfragen, ob es unter
Umständen denn nicht sinnvoller und günstiger wäre,
die durch die Provisorien gebundenen Finanzmittel nicht effektiver
in einen noch früheren Baubeginn für die Nordumgehung
zu investieren.
Einzelmaßnahmen:
Bezüglich der vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen ist eine
Stellungnahme nur dann abzugeben, insofern es den Verantwortungsbereich
der Gemeinde Ilsfeld betrifft:
M 1 Ganzjähriges Lkw-Durchfahrtsverbot
Kenntnisnahme
M 2, 3, 4 weitere Fahrverbote
Kenntnisnahme
M 5 Kreisverkehr an der alten Kelter
Die Gemeinde Ilsfeld begrüßt den Vorschlag des Landes
diesbezüglich. Aus Sicht der Gemeinde wird jedoch darauf
hingewiesen, dass der geplante Kreisverkehr zwingend mit einer
Mittelinsel versehen werden muss, die eine ausreichende Grünfl äche
beinhaltet um gem. dem Vorschlag unter M 12 als Staubfi lter zu
fungieren.
M 6 Optimierung des Verkehrsflusses
in der König-Wilhelm-Straße
Die Gemeinde Ilsfeld begrüßt den Vorschlag der Optimierung
der Lichtsignalanlagen in der König-Wilhelm-Straße,
ist dies doch seit Jahren eine Forderung des Verkehrsausschusses.
Verwunderlich jedoch ist, dass dies bisher nicht umgesetzt werden
konnte, weil nach Auskunft der Fachbehörden und der Betriebsämter
hierfür die technischen Möglichkeiten fehlen.
Die Gemeinde Ilsfeld bzw. dessen Technischer Ausschuss wird bis
Ende 2005 ein Gesamtkonzept zur Verflüssigung des Verkehrsflusses
in der König-Wilhelm-Straße erarbeiten. Bereits
heute aber wird darauf hingewiesen, dass Veränderungen in
der Parkierung nicht zu Lasten des innerörtlichen Einzelhandels
führen dürfen.
M 7 Müllabfuhr und Straßenreinigung
Kenntnisnahme
M 8 Nordumfahrung von Ilsfeld
Wie bereits eingangs erwähnt, ist die Nordumfahrung von Ilsfeld
das einzig probate Mittel zur Reduzierung der Feinstäube in
der Ortsmitte. Alle anderen Maßnahmen haben wohl eher
symbolischen Charakter.
M 9 Umstellung der Busse des ÖPNV
Kenntnisnahme
M 10 Fuhrpark der Gemeinde Ilsfeld
Soweit dies im Bereich des fi
nanziell machbaren und technisch möglich ist, wird der
Fuhrpark der Gemeinde Ilsfeld sukzessive mit Partikelfilter nachgerüstet.
Bei Neuanschaffungen wird darauf geachtet werden, dass diese mit
einem Partikelfilter
ausgestattet sind.
M 11 Reinigung der König-Wilhelm-Straße
Solange keine
gesicherten Erkenntnisse über die Wirksamkeit
einer derartigen Maßnahme vorliegen, wird die Gemeinde der
Empfehlung des Regierungspräsidiums folgen und die diesbezüglichen
Versuche abwarten.
Sollten sich positive Ergebnisse bei den aktuellen Versuchsgemeinden
ergeben, so stellt sich dann immer noch die Frage der Verhältnismäßigkeit.
M 12 Intensivierung der Straßenbegrünung
Unter Beachtung
der Lichtraumprofile, der gesetzlichen Vorschriften über
Mindestabstände entlang von Landesstraßen und der Freihaltung
von Sichtdreiecken stellt sich die Frage wo die Möglichkeit
für eine Intensivierung der Straßenbegrünung von
Seiten des Landes gesehen wird.
Aus Sicht der Gemeinde macht es
keinen Sinn in eine Planung zu investieren, deren Nutzen von Anfang
in Frage zu stellen ist, und die aufgrund der Ausführungen des Regierungspräsidiums
im Vorspann des Luftreinhalteplans im Grunde genommen, wie im Übrigen
außer M 8 (Nordumfahrung) alle anderen Maßnahmen auch,
immer nur als Provisorium zu verstehen ist.
Sinnvoll ist es viel mehr in eine Planung einzusteigen, die bereits
auf die reduzierten Verkehrszahlen in der OD Ilsfeld nach dem Bau
der Nordumfahrung aufbaut. Hierbei sind aber neben dem Straßenbegleitgrün
eine Reihe weiterer Rahmenbedingungen zu berücksichtigen
(u. Aufenthaltsqualität, städtebauliche Aspekte). Sollten
sich auf Grundlage einer Gesamtplanung einzelne Teilbereiche zeitnah
realisieren lassen, so könnten diese Maßnahmen
je nach finanzieller Möglichkeit umgesetzt werden.
M 13 Informationskonzept
In Abstimmung und mit Unterstützung des Regierungspräsidiums
werden Informationen im Nachrichtenblatt erscheinen, um die Bevölkerung
für dieses Thema und ggf. einzelne Maßnahmen und deren
Wirkung zu sensibilisieren.
M 14 Verbrennungsverbot
Berücksichtigt man die möglichen Verbrennungsstellen
auf der Gemarkung (östlicher Teil, westlicher Teil) und
die in Ilsfeld vorherrschende Windrichtung so hat aus Sicht
der Gemeinde das Verbrennen von Grüngut keine unmittelbare
Auswirkung auf die Feinstaubbelastung in der OD. Weitere Überprüfungen
und Maßnahmen werden keine eingeleitet.
M 15 Baustellenlogistik
Einzelne Maßnahmen, die unter M 15 vorgeschlagen werden,
sind sicherlich überlegenswert. Unverhältnismäßig
wäre aus Sicht der Gemeinde zukünftig nur noch Betriebe
zu berücksichtigen, die sämtliche motorgetriebenen
Geräte mit Partikelfilter ausgestattet haben. Dies würde
den möglichen Bieterkreis für kommunale Maßnahmen
erheblich beschränken, was unweigerlich eine geringere Zahl
an Angeboten bei Ausschreibungen zur Folge hätte. Die
Gemeinde Ilsfeld möchte über die weitere Entwicklung
des Luftreinhalteplans für den Teilbereich Ilsfeld auf
dem Laufenden gehalten werden, und vor einer Entscheidung des Regierungspräsidiums über
den aktuellen Stand des Verfahrens informiert werden.
61) Erschließung Wohngebiet
Krametshalde (2. Bauabschnitt) in Helfenberg
Hier: Vergabebeschluss
Ein bisher noch unbebauter Teilbereich des Wohngebietes „Krametshalde" in
Helfenberg soll wegen der vergleichsweise großen Nachfrage
von Bauwilligen möglichst kurzfristig für eine Bebauung
erschlossen werden. Dieser 2. Bauabschnitt der Erschließung
des Wohngebietes „Krametshalde" soll von Ende Oktober
2005 bis Mitte Februar 2006 durchgeführt werden. Die hierfür
erforderlichen Kanal-,Tiefbau- und Straßenbauarbeiten wurden öffentlich
ausgeschrieben. Zur Submission des o.g. Bauvorhabens am 12.10.2005
gingen insgesamt 9 Angebote ein.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Erschließungsarbeiten
zur Durchführung des 2. Bauabschnittes des Wohngebietes Krametshalde
in Helfenberg, an den günstigsten Bieter, die Fa. Klöpfer,
Win-nenden zum Angebotspreis von 357.500 ,- € (brutto) zu
vergeben.
62) Wohngebiet Krametshalde (2. Bauabschnitt) in Helfenberg
Hier: Vergabe des Straßennamens
Durch die Erschließung des 2. Bauabschnitts im Wohngebiet „Krametshalde" in
Helfenberg entsteht in diesem Bereich eine neue Haupterschließungsstraße.
Um eine Vereinfachung und Verdeutlichung in den weiteren Verfahren
(Umlegung, Grundstückskäufe, Erschließungsarbeiten,
etc.) zu ermöglichen, sollte die Namensgebung für diese
Haupterschließungsstraße erfolgen. Seitens der Verwaltung
wird vorgeschlagen, die Haupterschließungsstraße des
2. Bauabschnittes als „Krametshalde" zu benennen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Haupterschließungsstraße
des 2. Bauabschnittes des Wohngebietes „Krametshalde" in
Helfenberg den Straßennamen „Krametshalde" erhält.
63) Fortschreibung Regionalplan
2020 des Regionalverbands Heilbronn-Franken
Hier: Stellungnahme der Gemeinde Ilsfeld
Der Regionalverband Heilbronn-Franken
führt derzeit das Anhörungsverfahren
zum Fortschreibungsentwurf des Regionalplans 2020 durch. Im Rahmen
der Anhörung gemäß § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz
besteht die Möglichkeit seitens der Gemeinde Ilsfeld Anregungen
und Bedenken vorzubringen. Die Anhörungsfrist läuft noch
bis 31.10.05.
Grundlage der Fortschreibung ist der derzeit gültige Regionalplan
1995 mit den Teilfortschreibungen 2004 sowie der derzeit gültige
Landesentwicklungsplan 2002. Anregungen und Bedenken sind auf die
Struktur- bzw. Raumnutzungskarte zu beziehen. Im Vergleich zum
bisher gültigen Regionalplan 1995 mit Teilfortschreibung
2004 ergeben sich im vorliegenden Fortschreibungsentwurf keine
wesentlichen Änderungen. So wurden bei der Strukturkarte
lediglich einige neue, im derzeit gültigen Regionalplan 1995
noch nicht vorhandene Darstellungen bzw. Bezeichnungen aus dem
Landesentwicklungsplan 2002 übernommen. Ilsfeld bildet auch
weiterhin ein Doppelunterzentrum mit Beilstein.Die regionale Bindung
mit Heilbronn wird durch die neuen Bezeichnungen „regionale
Entwicklungsachse HN / Ilsfeld-Beilstein" und „Randzone
um den Verdichtungsraum HN" herausgehoben. Diese Änderungen
entsprechen teilweise auch den neuen Bezeichnungen im Landesentwicklungsplan.
Bei der Raumnutzungskarte ergeben sich im Vergleich mit dem Regionalplan
1995 mit Teilfortschreibungen 2004 keine Änderungen im aktuellen
Fortschreibungsentwurf. Die ausgewiesenen Standorte für Siedlungsentwicklung,
Industrie, Gewerbe Dienstleistungen und Handelsbetriebe entsprechen
den Darstellungen in der Teilfortschreibung 2004. Diese Standorte
wurden im Rahmen der damaligen Beteiligung bzw. nach Anhörung
der Gemeinde Ilsfeld festgesetzt und entsprechen somit den damaligen
Wünschen der Gemeinde Ilsfeld.
Die im Gemeindegebiet dargestellten Wohn- und Gewerbefl ächen
(Bestand / Planung) entsprechen der aktuellen Fortschreibung des
Flächennutzungsplans.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen den vorliegenden Fortschreibungsentwurf
des Regionalplans 2020 keine Bedenken. Der Gemeinderat nahm einstimmig
den Fortschreibungsentwurf des Regionalplans 2020 zustimmend zur
Kenntnis. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens werden keine
Anregungen oder Bedenken seitens der Gemeinde Ilsfeld zum
Fortschreibungsentwurf des Regionalplans 2020 gegenüber
dem Regionalverband Heilbronn-Franken vorgebracht.
64) Änderung der Hauptsatzung
Hier:
Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses und des Bürgermeisters
Durch die Einführung des Tarifvertrag öffentlicher Dienst
(TVöD) zum 1. Oktober 2005, der den Bundesangestelltentarifvertrag
(BAT) und den Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher
Verwaltungen und Betriebe (BMT-G) ersetzt, ist eine Anpassung
der Hauptsatzung erforderlich. Wesentlich ist hierbei, dass
im neuen TVöD nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern
unterschieden wird sondern nur noch von Beschäftigten die
Rede ist. Ebenso wurden die bisherigen Vergütungsgruppen der
Angestellten und Lohngruppen der Arbeiter in eine einheitliche
Entgelttabelle (Entgeltgruppen 1 bis 15) übergeleitet.
In § 7 Abs. 2 Ziffer 2.1 ist die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses
daher entsprechend anzupassen. In § 10 Abs. 2 Ziffer 2.3 ist
die Zuständigkeit des Bürgermeisters entsprechend anzupassen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung. Demnach ergibt sich für den Verwaltungsausschuss
nachfolgende Zuständigkeit:
2.1 die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche
Entscheidungen von Beamten des einfachen sowie des mittleren Dienstes
bis einschließlich Besoldungsgruppe A 8 und von Beschäftigten
der Entgeltgruppen 9 und 10 TVöD, soweit es sich nicht um
Aushilfsbeschäftigte handelt, Für den Bürgermeister
ergibt sich folgende Zuständigkeit:
2.3 die Ernennung, Einstellung
und Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen
von Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 8 TVöD,
Aushilfsbeschäftigten, Beamtenanwärtern, Auszubildenden,
Praktikanten und anderen in Ausbildung stehenden Personen;
65) Bebauungsplan „Sport und Wohnen am Tiefenbach" in
Auenstein
Hier: Behandlung der eingegangenen Anregungen und Satzungsbeschluss über
den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften für
diesen Bereich
Bürgermeister Knödler begrüßte
zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Vermessungsingenieur Koch vom
Vermessungsbüro Koch Das Bebauungsplanverfahren „Sport
und Wohnen am Tiefenbach" in Auenstein, wurde in der Gemeinderatssitzung
am 6. Juli 2004 durch einen Aufstellungsbeschluss eingeleitet.
Zwischenzeitlich wurde der Bebauungsplanentwurf mehrfach geändert
und jeweils entsprechend ausgelegt. Die letzte Auslegung des Planentwurfs
erfolgte vom 29. Juli 2005 bis einschließlich 29. August
2005. Herr Koch erläuterte daraufhin die Anregungen im Detail.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange untereinander und gegeneinander werden gewisse Anregungen
berücksichtigt
2. Die übrigen vorgetragenen Anregungen werden zur Kenntnis
genommen bzw. finden nach Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange untereinander und gegeneinander keine
Berücksichtigung.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sport und Wohnen
am Tiefenbach" und die örtlichen Bauvorschriften
für diesen Bereich werden nach § 10 BauGB bzw. § 74
LBO jeweils i.V.m. § 4 GemO als beschlossen.
66) Neufassung der Hundesteuersatzung
zum 01. Januar 2006
Aufgrund
der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes sollten wegen geänderter Paragrafenverweise in der Satzung sukzessive sämtliche
Satzung, die das Kommunalabgabengesetz zur Grundlage haben, geändert
werden und in die Gesetzesverweise die richtigen neuen Paragrafen
aufgenommen werden.
In der Hundesteuersatzung ist lediglich die Präambel mit
dem Verweis auf die Rechtsgrundlagen der Satzung und § 12
mit dem Gesetzesverweis für die Ordnungswidrigkeiten
betroffen. Inhaltlich ändert sich an der Satzung sonst überhaupt
nichts. Der Steuersatz wurde zum 01.01.2002 um über 10 % erhöht,
so dass seitens der Verwaltung derzeit keine erneute Erhöhung
vorgeschlagen wird.
Insbesondere ist nach Ansicht der Verwaltung
derzeit auch keine Kampfhundesteuer erforderlich. Es gibt derzeit
nach unserem Kenntnisstand
5 Hunde in der Gemeinde, die unter diesen Begriff subsumiert werden
könnten. Nach unserem Kenntnisstand hat auch jeder dieser
Hunde den sog. Wesenstest bestanden. Nachdem die Hundesteuersatzung
eine Satzung ist, die häufig an Steuerschuldner ausgehändigt
wird, sollte sie nach Ansicht der Verwaltung in ihrem gesamten
Wortlaut neu gefasst werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig
die Neufassung der Hundesteuersatzung.
67) Satzung über die Erhebung
der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Mit dem Erlass dieser Satzung ist keine Änderung der Hebesätze
verbunden. Eine Festsetzung der Hebesätze ist in der
Haushaltssatzung oder in gesonderter Hebesatzsatzung möglich.
Durch die Festsetzung in einer eigenen Hebesatzsatzung und die
Abkoppelung vom Haushaltsplan wird die Gemeinde, insbesondere
bei verspäteter Aufstellung des Haushaltsplans, flexibler
und es können rückwirkende Steuererhöhungen für
die Steuerschuldner vermieden werden. Die Hebesätze können
so auch im Vorgriff auf den Haushaltsplan festgesetzt und
dem Rechenzentrum für die Jahressteuerveranlagung rechtzeitig
mitgeteilt werden, so dass nachträgliche Erhöhung
umgangen werden können.
Es war bisher nicht absehbar ob es aufgrund der Finanzlage der
Gemeinde evtl. erforderlich werden würde die Hebesätze
anzuheben, deshalb wurde die Euro-Anpassung der Kleinbetragsregelung
immer wieder verschoben.
Nachdem nun aufgrund der derzeitigen Mittelfristigen Finanzplanung
absehbar ist, dass auch in 2006 sehr wahrscheinlich keine Anhebung
der Hebesätze erforderlich werden wird, sollte die Euroanpassung
des § 4 der Hebesatzsatzung an § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes
vorgenommen werden. § 4 a) bisher 30 DM § 4 b) bisher
60 DM.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit schlägt die Verwaltung
eine komplette Satzungsneufassung vor.Der Gemeinderat stimmte
einstimmig der Neufassung der Hebesatzsatzung zu.
68) Beschaffung eines HLF 20/16 für
das TLF 16/25 der Freiwilligen Feuerwehr Ilsfeld
Gemäß dem vom Gemeinderat verabschiedeten Feuerwehrkonzept
und dessen Fortschreibungen wäre 2005 das TLF 16/25 des Zuges
Ilsfeld zu ersetzen gewesen. Aufgrund der großen notwendigen
Investitionen für die Feuerwehrhäuser wurden die
Ersatzbeschaffungen für die Fahrzeuge über die vorgesehenen
Termine hinaus verschoben.
So wurde erst im Jahr 2005 das für 2002 zum Ersatz vorgesehene
LF 8/6 des Zuges Auenstein durch das jetzt beschaffte LF 10/6 ersetzt.
Die für das Jahr 2003 angedachte Beschaffung eines Gerätewagens
(GW Logistik) ist ebenfalls noch nicht erfolgt. In der Feuerwehrausschusssitzung
vom 29. Juni 2005 haben die Führungskräfte der Feuerwehr
beschlossen, die Gemeindeverwaltung darauf hinzuweisen, dass
die Ersatzbeschaffung des TLF 16/25 durch ein Fahrzeug neuer Normung
(HLF) nunmehr dringend erforderlich sei und das TLF 16/25
nur noch bedingt einsatztauglich sei. Das im Feuerwehrhaus in Ilsfeld
stationierte TLF 16/25 ist jetzt mit dem Baujahr 1980 das älteste
vorhandene Feuerwehrfahrzeug. Das vorhandene TLF 16/25 entspricht
nicht mehr der aktuell gültigen Fahrzeugnormung und kann deshalb
nur noch durch ein Fahrzeug neuer Normung vom November 2004, dem
LF 20/16 oder dem HLF 20/16 ersetzt werden. Andernfalls werden
keine Landeszuschüsse gewährt.
Aus Sicht der Verwaltung und der Feuerwehr Ilsfeld kommt sinnvollerweise
für die Gemeinde Ilsfeld für die Ersatzbeschaffung des
TLF 16/25 nur das HLF 20/16 in Frage. Das HLF 20/16 ist vereinfacht
dargestellt ein LF 20/16 mit der für die technische Hilfeleistung
erforderlichen Zusatzbeladung nach Tabelle 2. Wenn die im
Feuerwehrkonzept vorgeschlagene und vom Gemeinderat beschlossene
Fahrzeugausstattung am Ausrückestandort Ilsfeld durch das
HLF 20/16 erfolgt ist, kann mittelfristig am Standort Ilsfeld ein
Fahrzeug, das bisherige LF 8/6 komplett entfallen. Das der neuen
Normung entsprechende LF 20/16 ist für den Ausrückestandort
Ilsfeld nicht ausreichend, da diese Fahrzeug ein reines Löschfahrzeug
ist, aber für die technische Hilfeleistung nicht ausreichend
ist.
Die Kosten für ein HLF liegen je nach Ausstattung und Beladung
bei ca. 400.000 Euro. In Abhängigkeit von der Beladung kann
mit einem Landeszuschuss zwischen 50.000 und 60.000 Euro gerechnet
werden.
Der Gemeinderat beschloss die Verwaltung zu beauftragen für
die Ersatzbeschaffung einen entsprechenden Zuschussantrag
beim Landratsamt Heilbronn zu stellen.
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