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Sitzungsbericht Technischer Ausschuss am 20. September 05

In seiner Sitzung am 20. September 2005 befasste sich der Technische Ausschuss des Gemeinderates Ilsfeld mit folgenden Tagesodnungspunkten:

26.)
Sanierung Freibad Ilsfeld (1. Bauabschnitt)

Hier: Attraktivitätssteigerung durch die Errichtung einer Sprunganla­ge bzw. einer Rutschbahn

Der Baubeschluss zur Durchführung des 1. Bauabschnitts der Gesamtsanierungsmaßnahme des Freibades mit einem geschätzten Kostenvolumen von 455.000,- € wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 7.06.05 gefasst.

Im Rahmen der damaligen Beratungen wurde die Verwaltung vom Gremium beauftragt, die Kosten für eine Attraktivitätssteigerung des Freibades durch Errichtung einer 3m-Sprunganlage bzw. einer Wasserrutschbahn zu ermitteln.

Das mit der Planung und Durchführung der Sanierung beauftragte Planungsbüro Richter u. Rausenberger hat inzwischen die Mehrkosten auf Basis einer Kostenschätzung mitgeteilt, die sich wie folgt aufteilen:

a) 3m-Sprunganlage :
46000,- € (brutto)
b) Bockrutsche ( klassische Rutsche) :
42000,- € (brutto)
c) Kurvenrutsche :
64000,- € (brutto)


Diese Kosten beinhalten sowohl die reinen Baukosten für die jeweilige Maßnahme wie auch Zusatzkosten im Technikbereich (z.B. stärkere Pumpen) als auch pauschal angerechnete Nebenkosten in Höhe von 20 %.

Die Errichtung einer Sprunganlage und einer Rutschbahn wird aus finanziellen Gründen seitens der Verwaltung nicht empfohlen. Aus Sicht der Verwaltung wäre mit Errichtung einer Rutschbahn eine höhere Attraktivitätssteigerung als mit einer 3m-Sprunganlage zu erreichen.

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses waren unterschiedlicher Auffassung, ob nun ein Sprungturm oder eine Rutschbahn attraktiver für die Kinder und Jugendlichen ist. Auch waren einige Mitglieder der Ansicht, dass für die Rutsche ein zusätzliches Eintauchbecken erforderlich ist, um nicht mit den Schwimmern im normalen Becken zu kollidieren.

Nach eingehender Beratung beschloss der Technische Ausschuss die Ausschreibung um zusätzliche Gewerke wie Rutsche, zusätzliches Eintauchbecken, Sprungturm und Einbau von Massagedüsen zu ergänzen um dann nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse eine Entscheidung zu treffen.

27)
Baugesuch zur Errichtung von Parkplätzen und einer Zufahrt / Überfahrt auf dem Grundstück Flst. Nr. 9748, Gewann „Stockäcker", Ilsfeld
Zur Errichtung der geplanten Parkplätze wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Zufahrt bzw. Überfahrt auf das Grundstück wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

28)
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flst.-Nr. 5215, Wunnensteinstraße oder als Alternative auf den Grundstücken Flst.-Nr. 5204 und 5205, Gewann „Schmalzäcker", Abstetterhof

Das gemeindliche Einvernehmen zu der Bauvoranfrage zur Errich­tung eines Einfamilienhau-ses auf dem Flst.-Nr. 5215 wurde unter der Maßgabe erteilt, dass das Bauvorhaben näher an das Gebäude Wunnensteinstr. 63/1 herangerückt wird. Zu der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf den Flst.-Nrn. 5204 und 5205 wurde das Einvernehmen nicht erteilt.

29)
Baugesuch zur Nutzungsänderung eines Abstellraumes in ein Büro und eines Schup-pens in ein Lager für einen Stuckateur-betrieb auf dem Grundstück Robert-Stolz-Straße 16, Ilsfeld-Schozach

Das gemeindliche Einvernehmen zu der o. g. Nutzungsänderung wurde erteilt.
Der Technische Ausschuss konnte es trotz der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in keinster Weise gut heißen, dass der Bauherr die Baumaßnahme für den Schuppen ohne die erforderliche Genehmigung realisiert und diese erst jetzt nachträglich beantragt hat. Der Technische Ausschuss ist der Ansicht, dass ein entsprechen­des Bußgeldverfahren (Verwarnungsgeld) seitens des Landratsamtes Heilbronn gegen den Bauherrn eingeleitet werden sollte.

30)
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Burger King Fast Food
Restaurant auf dem Grundstück Flst. Nr. 749, Hauptstraße 60, Ilsfeld-Auenstein

Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

   
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