Sitzungsbericht Technischer
Ausschuss am 20. September 05
In seiner Sitzung am 20. September 2005 befasste sich der Technische
Ausschuss des Gemeinderates Ilsfeld mit folgenden Tagesodnungspunkten:
26.)
Sanierung Freibad Ilsfeld (1. Bauabschnitt)
Hier: Attraktivitätssteigerung durch die Errichtung einer
Sprunganlage bzw. einer Rutschbahn
Der Baubeschluss zur Durchführung des 1. Bauabschnitts der
Gesamtsanierungsmaßnahme des Freibades mit einem geschätzten
Kostenvolumen von 455.000,- € wurde vom Gemeinderat
in der Sitzung vom 7.06.05 gefasst.
Im Rahmen der damaligen Beratungen wurde die Verwaltung vom Gremium
beauftragt, die Kosten für eine Attraktivitätssteigerung
des Freibades durch Errichtung einer 3m-Sprunganlage bzw. einer
Wasserrutschbahn zu ermitteln.
Das mit der Planung und Durchführung der Sanierung beauftragte
Planungsbüro Richter u. Rausenberger hat inzwischen die Mehrkosten
auf Basis einer Kostenschätzung mitgeteilt, die sich wie folgt
aufteilen:
| a) 3m-Sprunganlage : |
46000,- € (brutto) |
| b) Bockrutsche ( klassische Rutsche) : |
42000,- € (brutto) |
| c) Kurvenrutsche : |
64000,- € (brutto) |

Diese Kosten beinhalten sowohl die reinen Baukosten für
die jeweilige Maßnahme wie auch Zusatzkosten im Technikbereich
(z.B. stärkere Pumpen) als auch pauschal angerechnete
Nebenkosten in Höhe von 20 %.
Die Errichtung einer Sprunganlage und einer Rutschbahn wird aus
finanziellen Gründen seitens der Verwaltung nicht empfohlen.
Aus Sicht der Verwaltung wäre mit Errichtung einer Rutschbahn
eine höhere Attraktivitätssteigerung als mit einer 3m-Sprunganlage
zu erreichen.
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses waren unterschiedlicher
Auffassung, ob nun ein Sprungturm oder eine Rutschbahn attraktiver
für die Kinder und Jugendlichen ist. Auch waren einige Mitglieder
der Ansicht, dass für die Rutsche ein zusätzliches Eintauchbecken
erforderlich ist, um nicht mit den Schwimmern im normalen
Becken zu kollidieren.
Nach eingehender Beratung beschloss der Technische Ausschuss die
Ausschreibung um zusätzliche Gewerke wie Rutsche, zusätzliches
Eintauchbecken, Sprungturm und Einbau von Massagedüsen zu
ergänzen um dann nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse
eine Entscheidung zu treffen.
27)
Baugesuch zur Errichtung von Parkplätzen und einer Zufahrt
/ Überfahrt auf dem Grundstück Flst. Nr. 9748, Gewann „Stockäcker",
Ilsfeld
Zur Errichtung der geplanten Parkplätze wurde das gemeindliche
Einvernehmen erteilt. Der Zufahrt bzw. Überfahrt auf das Grundstück
wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
28)
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem
Grundstück
Flst.-Nr. 5215, Wunnensteinstraße oder als Alternative auf
den Grundstücken Flst.-Nr. 5204 und 5205, Gewann „Schmalzäcker",
Abstetterhof
Das gemeindliche Einvernehmen zu der Bauvoranfrage
zur Errichtung eines Einfamilienhau-ses auf dem Flst.-Nr.
5215 wurde unter der Maßgabe erteilt, dass das Bauvorhaben
näher an das Gebäude Wunnensteinstr. 63/1 herangerückt
wird. Zu der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses
auf den Flst.-Nrn. 5204 und 5205 wurde das Einvernehmen nicht erteilt.
29)
Baugesuch zur Nutzungsänderung eines Abstellraumes in
ein Büro und eines Schup-pens in ein Lager für einen
Stuckateur-betrieb auf dem Grundstück Robert-Stolz-Straße
16, Ilsfeld-Schozach
Das gemeindliche Einvernehmen zu der o. g.
Nutzungsänderung
wurde erteilt.
Der Technische Ausschuss konnte es trotz der Erteilung
des gemeindlichen Einvernehmens in keinster Weise gut heißen, dass der Bauherr
die Baumaßnahme für den Schuppen ohne die erforderliche
Genehmigung realisiert und diese erst jetzt nachträglich beantragt
hat. Der Technische Ausschuss ist der Ansicht, dass ein entsprechendes
Bußgeldverfahren (Verwarnungsgeld) seitens des Landratsamtes
Heilbronn gegen den Bauherrn eingeleitet werden sollte.
30)
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Burger King Fast Food
Restaurant
auf dem Grundstück Flst. Nr. 749, Hauptstraße
60, Ilsfeld-Auenstein
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
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