| |
|
Sitzungsbericht Gemeinderat
am 7. Juni 05
36)
Sanierungsgebiet „Ilsfeld-Ortsmitte II"
Hier: Sachstandsbericht
und weitere Vorgehensweise
- Erhöhung des Förderrahmens
um 666.000 Euro-- „Frischzellenkur" für öffentliche
Gebäude möglich-
Das Sanierungsgebiet „Ilsfeld-Ortsmitte III" wurde
im Jahr 2001 festgelegt und erstreckt sich auf Grundstücke
im Areal „Bauernviertel" und auf den Bereich „Zuckerrübenplatz".
Herr Breuninger von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH,
welche die Sanierungsmaßnahmen in Ilsfeld betreut, gab einen
Sachstandsbericht zum aktuellen Sanierungsgebiet „Ilsfeld-Ortmitte
III" ab und zeigte weitere Möglichkeiten zum Einsatz
von Sanierungsmitteln in der Gemeinde Ilsfeld.
Im April d. J. wurde vom Wirtschaftsministerium dem Aufstockungsantrag
der Gemeinde Ilsfeld im Rahmen des Landessanierungsprogramms
zugestimmt. Es wurde eine weitere Landesfinanzhilfe in Höhe
von 400.000,- € bewilligt. Dies bedeutet eine Erhöhung
des Förderrahmens von 1.704.306,- € auf 2.370.973,- € -
also insgesamt um 666.000 €.
Dieser Bewilligungsbescheid war so im Haushalt 2005 nicht berücksichtigt
und stellt eine erfreuliche Mehreinnahme dar. Bei einem Besuch
von Vertretern des Wirtschaftsministeriums im März 2005 im
Rahmen der Prüfung des Aufstockungsantrages wurde der bisherige
Verlauf der Sanierungsmaßnahmen positiv beurteilt. Insbesondere
die zeitnahe Verwendung der vom Land zur Verfügung gestellten
Sanierungsgelder durch die Gemeinde und die in Ilsfeld im Gegensatz
zu anderen Gemeinden vorhandenen Komplementärmittel wurden
sehr positiv bewertet.
Im Beisein der Vertretern des Wirtschaftsministeriums wurden daher
einige Anregungen zum Einsatz von weiteren Sanierungsmitteln diskutiert.
So wurde die Verwendung von Sanierungsmitteln für die Sanierung
des Dora-Stiftes ebenso wie für eine Sanierung der Kelter
angeregt und besprochen. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit,
Sanierungsmittel auch für Objekte zu verwenden, die außerhalb
der festgelegten Sanierungsgebiete liegen, z.B. für die Sanierung
der Ilsfelder Gemeindehalle und das ehemalige Feuerwehrhaus
Ilsfeld (Vereins- u. Jugendräume) sowie für den
Ortsteil Auenstein (Ortsmitte / Mäuerlesgässle).Bürgermeister
Knödler betonte, dass ob, wie und welche der oben genannten
Maßnahmen dann ggf. bei einer Bewilligung des Aufstockungsantrages
zur Umsetzung kommen, ist vom Gemeinderat im weiteren Verfahren
gesondert zu beraten und zu beschließen. Dieses wird spätestens
im Frühjahr 2006 sein, wichtig war es der Verwaltung
klarzustellen, dass es in keinem Fall darum geht „neue" Bau-stellen
aufzumachen, sondern die sowieso kommenden Baustellen möglichst über
bestehende Förderprogramme abzuwickeln. Der Gemeinderat nahm
den Sachstandsbericht zum bisherigen Sanierungsverlauf zustimmend
zur Kenntnis. Die aufgezeigten weiteren Verwendungsmöglichkeiten
sind Alte Kelter Ilsfeld, Gemeindehalle Ilsfeld, Ortsmitte Auenstein,
Dora-Stift, ehemaliges Feuerwehrhaus in der Vorstadtstraße.
Die Beantragung weiterer Sanierungsmittel wurde vom Gemeinderat
befürwortet und soll im Rahmen der weiteren Abstimmung
mit dem Wirtschaftsministerium im Rahmen des fortzuschreibenden
Sanierungskonzeptes berücksichtigt werden. Dieses setzt sich
wie folgt zusammen:
| Restverpflichtungen aus privaten Maßnahmen |
80.682,00 |
Euro |
| Weitere private Maßnahmen 2005 und 2006 |
100.000,00 |
Euro |
| Zuckerrübenplatz BA 1 und 2 (Rest) |
226.500,00 |
Euro |
| Zuckerrübenplatz BA 3 und 4 |
847.000,00 |
Euro |
| Maßnahme Dora-Stift (50 % + 15 %) |
250.000,00 |
Euro |
| Hereinnahme Quartier Auenstein |
300.000,00 |
Euro |
| Sanierung Gemeindehalle und Maßnahme Kelter |
720.000,00 |
Euro |
| Ehem. FW Magazin Vorstadtstraße |
38.000,00 |
Euro |
37)
Entwurf der Maßnahmenliste des Regierungspräsidiums
Stuttgart zur Reduzierung der Feinstaubbelastung in der Ortsdurchfahrt
Ilsfeld; Stellungnahme der Gemeinde
Im Jahr 2004 wurden in Ilsfeld
an der Messstelle „König-Wilhelm-Straße" NO2-Messungen
mit Passivsammlern und Messungen für Feinstaub PM 10 durchgeführt.
Die Auswertungen durch die UMEG ergeben für den Parameter
NO2 einen Jahresmittelwert von 57, damit ist der 2004 geltende
Jahresmittelwert von 52 (Grenzwert plus Toleranzgrenze) überschritten.
Die Messungen für den Feinstaubgehalt PN 10 in der Luft ergaben
38 Überschreitungen des geltenden Tagesmittelwertes von 55
im Jahr 2005 und 52 Überschreitungen des ab 01.01.2005 geltenden
Grenzwertes von 50 bei jeweils zulässigen 35 Überschreitungen.
Die 22. BImSchV schreibt zum Schutz der menschlichen Gesundheit
Immissionsgrenzwerte u. a. für NO2 und PM 10 vor. Bezüglich
der Grenzwerte für NO2 gibt es Übergangsfristen bis 2010.
Aufgrund der Messergebnisse in 2004 ist zusätzlich ein Aktionsplan
für PM 10 zu erstellen. Das Regierungspräsidium ist die
federführend zuständige Behörde. Der erste
Entwurf eines möglichen Maßnahmenplans wurde vom
Regierungspräsidium erarbeitet und der Gemeinde zur Stellungnahme
zugeleitet.
Die Gemeinde wurde gebeten zu den einzelnen Punkten Stellung zu
beziehen, wie diese aus kommunaler Sicht bewertet werden. Nach
Ansicht des Regierungspräsidiums gibt es außer der Umfahrung
von Ilsfeld keine Maßnahme, die alleinig eine dringend notwendige
Verbesserung der Situation möglich macht. Deren Realisierung
wird jedoch erst für 2008 / 2009 für realistisch erachtet.
Daher wird es wohl Aufgabe der an der Aufstellung beteiligten Institutionen
sein ein Maßnahmenbündel zu „schnüren",
um die Feinstaubbelastung entlang der Ortsdurchfahrt in Ilsfeld
zu minimieren. Bestätigt wurde durch die neueste Ursachenanalyse
der UMEG, dass es zur zeitnahen Realisierung der Umgehungsstraße
keine Alternative gibt. Teuren Aktionismus im Vorfeld dieser
Maßnahme gilt es zu vermeiden, die mittel- und langfristige
Verbesserung des Wohnumfeldes für die Ilsfelder Bevölkerung
gilt es zu bewerkstelligen. Die Belastungen, die sich aus dem aktuellen
Verkehrsaufkommen ergeben sind nicht länger tolerierbar.
Wenig Sinn macht Zustimmung zu Maßnahmen signalisieren,
die sich gut anhören, in der Praxis jedoch aufgrund fehlender Überwachungsmöglichkeiten
ausscheiden (Verbrennungsverbote für Feststoffe). Nicht
nachzuvollziehen sind verkehrslenkende Maßnahmen, die eine
Verdrängung der durch Ilsfeld fahrenden Verkehre zur Folge
hätten, da diese entweder „Schleichverkehre" begünstigen
würden, oder aber die Belastungen zu den Ilsfelder Teilorten
und den umliegenden Gemeinden umschichten würden (Pförtnerampel).
Nicht hinzunehmen sind nach Ansicht der Verwaltung auch Maßnahmen,
die den Einzelhandel in Ilsfeld in seiner Existenz bedrohen (Aufhebung
der Parkierung in der OD).
Das Thema „Feinstaub" wird aktuell in vielfältiger
Form auch auf Landes- und Bundesebene diskutiert. Bürgermeister
Knödler wies daraufhin, dass bei der im Gemeinderat anstehenden
Diskussion eine Beschränkung auf Maßnahmen stattfinden
sollte, die vom Gemeinderat zu beeinflussen sind.
Herr Dr. Valet von der UMEG (Zentrum für Umweltmessungen,
Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg)
erläuterte darauf hin wie es zu den Feinstaubmessungen kam,
auch erläuterte er die Messergebnisse und wie diese zu bewerten
sind. Deutlich herausgearbeitet wurde dabei die Bedeutung des Schwerlastverkehrs
in der Ilsfelder Ortsdurchfahrt.
Nach eingehender Beratung baute der Gemeinderat in die umfangreiche
Beschlussfassung auch die neuesten Erkenntnisse, die sich aus der
Ursachenanalyse bzw. den Zwängen, die sich aus der neuesten
Rechtssprechung ergeben, ein. In der ausführlichen Beratung
des Gemeinderates war einstimmiger Tenor, dass oberste Priorität
die Einhaltung des vom Land Baden-Württemberg vorgegebenen
Zeitplans für die Realisierung der Nordumfahrung von
Ilsfeld für die Jahre 2008 / 2009 hat - mit allen zur Verfügung
stehenden Mitteln gilt es diesen einzuhalten, bzw. gilt es darauf
hinzuarbeiten, dass die Zeitdauer bis zur Realisierung aufgrund
der diskutierten Probleme noch verkürzt wird. Diese Maßnahme
ist das einzig wirkungsvolle Mittel den Problemen in der OD beizukommen.
Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die Verkehrszahlen
in naher Zukunft noch ansteigen werden und gering wirkende
Maßnahmen bereits nach wenigen Monaten kompensiert würden.
Einig waren sich die Mitglieder, dass durch die vom Regierungspräsidium
zu beschließenden Maßnahmen der Verkehr sicherlich
nicht weniger werden wird, sondern es lediglich zu einer Verlagerung
kommt, da dass Land Baden-Württemberg jedoch seiner gesetzlichen
Verpflichtung nachkommen wird (Aufstellen von Luftreinhalteplänen
und Aktionsplänen), gilt es die Einflussnahme auszuüben,
soweit dieses hierbei überhaupt möglich ist. Unter anderem
wurden daher folgende Maßnahmen von Seiten des Gemeinderats
als mögliche Maßnahmen besprochen und beschlossen,
die in einem Aktionsplan bzw. Luftreinhalteplan berücksichtigt
werden könnten:
Die Optimierung des Verkehrsflusses und die Optimierung der Lichtsignalanlagen
untereinander werden befürwortet, ggf. auch mit einer Reduzierung
der Geschwindigkeit auf 40 km/h in der Ortsdurchfahrt. Dieses
soll zu einer Verstetigung des Verkehrs führen. In diesem
Zusammenhang gilt es bei den weiteren Betrachtungen auch den vom
Büro Bender und Stahl im Rahmen des Verkehrsgutachtens
vorgeschlagenen Kreisverkehr an der alten Kelter neu zu überdenken,
da dieser in den Hauptverkehrszeiten eine deutliche Verbesserung
der Verkehrsflüssigkeit bedeuten würde. Keine Zustimmung
findet die Einrichtung einer „Pförtnerampel". In
diesem Zusammenhang werden massive Verlagerungen und Beeinträchtigungen
für die Teilorte, die Wohngebiete und die angrenzenden
Kommunen befürchtet. Außerdem wird sich die Realisierung
im Osten von Ilsfeld aufgrund der Bevorrechtigung des Verkehrs
auf der Autobahn nur schwerlich umsetzen lassen. Der Erhebung von
Parkgebühren in der Ortsmitte wird nicht zugestimmt,
wie auch einer Aufhebung der Parkierungsregelung in der Ortsdurchfahrt
nicht zugestimmt werden kann. Solche Maßnahmen würden
den innerörtlichen Handel in seiner Existenz gefährden.
Eine Intensivierung des Straßengrüns kann im Zuge der
Umgestaltung der Ortsdurchfahrt bedacht werden und in der Planung
berücksichtigt werden, welche nach dem Bau der Umgehungsstraße
möglich wird. Im Vorfeld jedoch wird eine Intensivierung in
Folge des fehlenden Freiraums nicht zu realisieren sein.
Alle anderen zusätzlichen Maßnahmen die nicht gesondert
erwähnt wurden, und die nicht in den Wirkungsbereich der Gemeinde
fallen, sollen vom Regierungspräsidium Stuttgart den entsprechenden
Institutionen zur Stellungnahme weitergeleitet werden. Insbesondere
beschloss der Gemeinderat, dass in der Gemeinde Ilsfeld der gleiche
Feldversuch hinsichtlich eines LKW-Durchfahrtsverbots durchgeführt
werden soll, wie dieser zurzeit für die Gemeinde Pleidelsheim
diskutiert wird, die ebenfalls von der Feinstaub-Problematik betroffen
ist. Großen Wert legte der Gemeinderat darauf, dass verkehrslenkende
Maßnahmen von Seiten des Regierungspräsidiums im Vorfeld
von Entscheidungen in enger Abstimmung mit den Nachbarkommunen
zu konkretisieren sind.
38)
Sanierung Freibad Ilsfeld
Bauabschnitt I (Baubeschluss)
Vom Büro Richter u. Rausenberger Bäderbau, Stuttgart,
wurde im November 2004 eine Studie zur Sanierung des Freibades
Ilsfeld erstellt. Diese Studie wurde in der Gemeinderatssitzung
am 11.01.2005 ausführlich vorgestellt.
Es wurde Sanierungsbedarf am Kombibecken (Schwimmer / Nichtschwimmer-),
am Behälterbauwerk / Filteranlagen und am Kinderbecken
festgestellt.
Die Sanierung wurde entsprechend den technischen Erfordernissen
in drei Bauabschnitte unterteilt und eine entsprechende Kostenschätzung
durchgeführt:
| Bauabschnitt I |
(Kombibecken) : |
455000,- € |
| Bauabschnitt II |
(Behälterbauwerk / Filteranlage) : |
323000,- € |
| Bauabschnitt III |
(Kinderbecken) : |
37000,- € |
| |
|
|
| Gesamtkosten Sanierung : |
815000,- € (brutto) |
Haushaltsmittel für den Bauabschnitt I sind im Haushaltsjahr
2005 (100.000,- €) und 2006 (355.000,- €) veranschlagt
bzw. vorgesehen. Der Bauabschnitt I soll im Winterhalbjahr
2005 / 2006 durchgeführt werden.
Der am Kombibecken vorhandene
hohe Wasserverlust macht eine Erneuerung der Folienauskleidung
erforderlich. Die vorhandene Durchströmung
weist erhebliche Defizite auf und entspricht nicht mehr den DIN-Vorschriften.
Zusätzlich entspricht die vorhandene Wassertiefe unter dem
Sprungbrett nicht mehr den aktuellen Richtlinien.
Zur Einhaltung der gültigen Richtlinien und DIN-Vorschriften
ist die Durchführung der Sanierung des Kombibeckens erforderlich.
Auf die beiliegenden Auszüge (Kostenschätzung BA I, Bestandsaufnahme
u. Bewertung sowie Beschreibung der Sanierungsmaßnahme) aus
der Sanierungsstudie wird verwiesen.
Der Gemeinderat stimmte der Durchführung des Bauabschnitts
I der Gesamtsanierungsmaßnahme zu und beauftragte die Verwaltung
das Erforderliche zu veranlassen (Planungsvergabe, Ausschreibung
usw.). Ebenso beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung die Kosten
für kleinere Attraktivitätssteigerungen (Rutsche, 3-Meter-Sprungturm,
Aufwertungen im Kleinkindbereich) zu ermitteln.
39)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Burgundwiesen I",
OT Auenstein
In seiner Sitzung am 05.04.2005 hat der Gemeinderat
den Entwurf und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Burgundwiesen
I", OT Auenstein beschlossen. In der neuerlichen Sitzung
befasste sich der Gemeinderat mit den von den Trägern öffentlicher
Belange eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen. Nach
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander
und gegeneinander wurden einige Anregungen berücksichtigt,
andere wurden zur Kenntnis genommen oder aber nicht berücksichtigt,
so dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Burgundwiesen
I" und die örtlichen Bauvorschriften für diesen
Bereich als Satzung beschlossen wurden.
|
|
|