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Sitzungsbericht Gemeinderat am 7. Juni 05

36)
Sanierungsgebiet „Ilsfeld-Ortsmitte II"
Hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
- Erhöhung des Förderrahmens um 666.000 Euro-- „Frischzellenkur" für öffentliche Gebäude möglich-
Das Sanierungsgebiet „Ilsfeld-Ortsmitte III" wurde im Jahr 2001 festgelegt und erstreckt sich auf Grundstücke im Areal „Bauernviertel" und auf den Bereich „Zuckerrübenplatz". Herr Breuninger von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, welche die Sanierungsmaßnahmen in Ilsfeld betreut, gab einen Sachstandsbericht zum aktuellen Sanierungsgebiet „Ilsfeld-Ortmitte III" ab und zeigte weitere Möglichkeiten zum Einsatz von Sanierungsmitteln in der Gemeinde Ilsfeld.

Im April d. J. wurde vom Wirtschaftsministerium dem Aufstockungsantrag der Gemeinde Ilsfeld im Rahmen des Landessanierungsprogramms zugestimmt. Es wurde eine weitere Landesfinanzhilfe in Höhe von 400.000,- € bewilligt. Dies bedeutet eine Erhöhung des Förderrahmens von 1.704.306,- € auf 2.370.973,- € - also insgesamt um 666.000 €.

Dieser Bewilligungsbescheid war so im Haushalt 2005 nicht berücksichtigt und stellt eine erfreuliche Mehreinnahme dar. Bei einem Besuch von Vertretern des Wirtschaftsministeriums im März 2005 im Rahmen der Prüfung des Aufstockungsantrages wurde der bisherige Verlauf der Sanierungsmaßnahmen positiv beurteilt. Insbesondere die zeitnahe Verwendung der vom Land zur Verfügung gestellten Sanierungsgelder durch die Gemeinde und die in Ilsfeld im Gegensatz zu anderen Gemeinden vorhandenen Komplementärmittel wurden sehr positiv bewertet.

Im Beisein der Vertretern des Wirtschaftsministeriums wurden daher einige Anregungen zum Einsatz von weiteren Sanierungsmitteln diskutiert. So wurde die Verwendung von Sanierungsmitteln für die Sanierung des Dora-Stiftes ebenso wie für eine Sanierung der Kelter angeregt und besprochen. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, Sanierungsmittel auch für Objekte zu verwenden, die außerhalb der festgelegten Sanierungsgebiete liegen, z.B. für die Sanierung der Ilsfelder Gemeindehalle und das ehemalige Feuerwehrhaus Ilsfeld (Vereins- u. Jugendräume) sowie für den Ortsteil Auenstein (Ortsmitte / Mäuerlesgässle).Bürgermeister Knödler betonte, dass ob, wie und welche der oben genannten Maßnahmen dann ggf. bei einer Bewilligung des Aufstockungsantrages zur Umsetzung kommen, ist vom Gemeinderat im weiteren Verfahren gesondert zu beraten und zu beschließen. Dieses wird spätestens im Frühjahr 2006 sein, wichtig war es der Verwaltung klarzustellen, dass es in keinem Fall darum geht „neue" Bau-stellen aufzumachen, sondern die sowieso kommenden Baustellen möglichst über bestehende Förderprogramme abzuwickeln. Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zum bisherigen Sanierungsverlauf zustimmend zur Kenntnis. Die aufgezeigten weiteren Verwendungsmöglichkeiten sind Alte Kelter Ilsfeld, Gemeindehalle Ilsfeld, Ortsmitte Auenstein, Dora-Stift, ehemaliges Feuerwehrhaus in der Vorstadtstraße. Die Beantragung weiterer Sanierungsmittel wurde vom Gemeinderat befürwortet und soll im Rahmen der wei­teren Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium im Rahmen des fortzuschreibenden Sanierungskonzeptes berücksichtigt werden. Dieses setzt sich wie folgt zusammen:

Restverpflichtungen aus privaten Maßnahmen 80.682,00 Euro
Weitere private Maßnahmen 2005 und 2006 100.000,00 Euro
Zuckerrübenplatz BA 1 und 2 (Rest) 226.500,00 Euro
Zuckerrübenplatz BA 3 und 4 847.000,00 Euro
Maßnahme Dora-Stift (50 % + 15 %) 250.000,00 Euro
Hereinnahme Quartier Auenstein 300.000,00 Euro
Sanierung Gemeindehalle und Maßnahme Kelter 720.000,00 Euro
Ehem. FW Magazin Vorstadtstraße 38.000,00 Euro

37)
Entwurf der Maßnahmenliste des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Reduzierung der Feinstaubbelastung in der Ortsdurchfahrt Ilsfeld; Stellungnahme der Gemeinde
Im Jahr 2004 wurden in Ilsfeld an der Messstelle „König-Wilhelm-Straße" NO2-Messungen mit Passivsammlern und Messungen für Feinstaub PM 10 durchgeführt. Die Auswertungen durch die UMEG ergeben für den Parameter NO2 einen Jahresmittelwert von 57, damit ist der 2004 geltende Jahresmittelwert von 52 (Grenzwert plus Toleranzgrenze) überschritten.

Die Messungen für den Feinstaubgehalt PN 10 in der Luft ergaben 38 Überschreitungen des geltenden Tagesmittelwertes von 55 im Jahr 2005 und 52 Überschreitungen des ab 01.01.2005 geltenden Grenz­wertes von 50 bei jeweils zulässigen 35 Überschreitungen. Die 22. BImSchV schreibt zum Schutz der menschlichen Gesundheit Immissionsgrenzwerte u. a. für NO2 und PM 10 vor. Bezüglich der Grenzwerte für NO2 gibt es Übergangsfristen bis 2010.
Aufgrund der Messergebnisse in 2004 ist zusätzlich ein Aktionsplan für PM 10 zu erstellen. Das Regierungspräsidium ist die federfüh­rend zuständige Behörde. Der erste Entwurf eines möglichen Maß­nahmenplans wurde vom Regierungspräsidium erarbeitet und der Gemeinde zur Stellungnahme zugeleitet.

Die Gemeinde wurde gebeten zu den einzelnen Punkten Stellung zu beziehen, wie diese aus kommunaler Sicht bewertet werden. Nach Ansicht des Regierungspräsidiums gibt es außer der Umfahrung von Ilsfeld keine Maßnahme, die alleinig eine dringend notwendige Verbesserung der Situation möglich macht. Deren Realisierung wird jedoch erst für 2008 / 2009 für realistisch erachtet. Daher wird es wohl Aufgabe der an der Aufstellung beteiligten Institutionen sein ein Maßnahmenbündel zu „schnüren", um die Feinstaubbelastung entlang der Ortsdurchfahrt in Ilsfeld zu minimieren. Bestätigt wurde durch die neueste Ursachenanalyse der UMEG, dass es zur zeitnahen Realisierung der Umgehungsstraße keine Alterna­tive gibt. Teuren Aktionismus im Vorfeld dieser Maßnahme gilt es zu vermeiden, die mittel- und langfristige Verbesserung des Wohnumfeldes für die Ilsfelder Bevölkerung gilt es zu bewerkstelligen. Die Belastungen, die sich aus dem aktuellen Verkehrsaufkommen ergeben sind nicht länger tolerierbar.

Wenig Sinn macht Zustimmung zu Maßnahmen signalisieren, die sich gut anhören, in der Praxis jedoch aufgrund fehlender Überwachungsmöglichkeiten ausscheiden (Verbrennungsverbote für Feststoffe). Nicht nachzuvollziehen sind verkehrslenkende Maßnahmen, die eine Verdrängung der durch Ilsfeld fahrenden Verkehre zur Folge hätten, da diese entweder „Schleichverkehre" begünstigen würden, oder aber die Belastungen zu den Ilsfelder Teilorten und den umliegenden Gemeinden umschichten würden (Pförtnerampel). Nicht hinzunehmen sind nach Ansicht der Verwaltung auch Maßnahmen, die den Einzelhandel in Ilsfeld in seiner Existenz bedrohen (Aufhebung der Parkierung in der OD).

Das Thema „Feinstaub" wird aktuell in vielfältiger Form auch auf Landes- und Bundesebene diskutiert. Bürgermeister Knödler wies daraufhin, dass bei der im Gemeinderat anstehenden Diskussion eine Beschränkung auf Maßnahmen stattfinden sollte, die vom Gemeinderat zu beeinflussen sind.

Herr Dr. Valet von der UMEG (Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg) erläuterte darauf hin wie es zu den Feinstaubmessungen kam, auch erläuterte er die Messergebnisse und wie diese zu bewerten sind. Deutlich herausgearbeitet wurde dabei die Bedeutung des Schwerlastverkehrs in der Ilsfelder Ortsdurchfahrt.
Nach eingehender Beratung baute der Gemeinderat in die umfangreiche Beschlussfassung auch die neuesten Erkenntnisse, die sich aus der Ursachenanalyse bzw. den Zwängen, die sich aus der neuesten Rechtssprechung ergeben, ein. In der ausführlichen Beratung des Gemeinderates war einstimmiger Tenor, dass oberste Priorität die Einhaltung des vom Land Baden-Württemberg vorgegebenen Zeit­plans für die Realisierung der Nordumfahrung von Ilsfeld für die Jahre 2008 / 2009 hat - mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gilt es diesen einzuhalten, bzw. gilt es darauf hinzuarbeiten, dass die Zeitdauer bis zur Realisierung aufgrund der diskutierten Probleme noch verkürzt wird. Diese Maßnahme ist das einzig wirkungsvolle Mittel den Problemen in der OD beizukommen. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die Verkehrszahlen in naher Zukunft noch ansteigen werden und gering wirkende Maßnahmen bereits nach wenigen Monaten kompensiert würden.

Einig waren sich die Mitglieder, dass durch die vom Regierungspräsidium zu beschließenden Maßnahmen der Verkehr sicherlich nicht weniger werden wird, sondern es lediglich zu einer Verlagerung kommt, da dass Land Baden-Württemberg jedoch seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen wird (Aufstellen von Luftreinhalteplänen und Aktionsplänen), gilt es die Einflussnahme auszuüben, soweit dieses hierbei überhaupt möglich ist. Unter anderem wurden daher folgende Maßnahmen von Seiten des Gemeinderats als mögliche Maßnahmen besprochen und beschlossen, die in einem Aktionsplan bzw. Luftreinhalteplan berücksichtigt werden könnten:

Die Optimierung des Verkehrsflusses und die Optimierung der Lichtsignalanlagen untereinander werden befürwortet, ggf. auch mit einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 40 km/h in der Ortsdurchfahrt. Dieses soll zu einer Verstetigung des Verkehrs führen. In diesem Zusammenhang gilt es bei den weiteren Betrachtungen auch den vom Büro Bender und Stahl im Rahmen des Verkehrsgutachtens vorgeschlagenen Kreisverkehr an der alten Kelter neu zu überdenken, da dieser in den Hauptverkehrszeiten eine deutliche Verbesserung der Verkehrsflüssigkeit bedeuten würde. Keine Zustimmung findet die Einrichtung einer „Pförtnerampel". In diesem Zusammenhang werden massive Verlagerungen und Beeinträchtigungen für die Teilorte, die Wohngebiete und die angrenzenden Kommunen befürchtet. Außerdem wird sich die Realisierung im Osten von Ilsfeld aufgrund der Bevorrechtigung des Verkehrs auf der Autobahn nur schwerlich umsetzen lassen. Der Erhebung von Parkgebühren in der Ortsmitte wird nicht zugestimmt, wie auch einer Aufhebung der Parkierungsregelung in der Ortsdurchfahrt nicht zugestimmt werden kann. Solche Maßnahmen würden den innerörtlichen Handel in seiner Existenz gefährden. Eine Intensivierung des Straßengrüns kann im Zuge der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt bedacht werden und in der Planung berücksichtigt werden, welche nach dem Bau der Umgehungsstraße möglich wird. Im Vorfeld jedoch wird eine Intensivierung in Folge des fehlenden Freiraums nicht zu realisieren sein.

Alle anderen zusätzlichen Maßnahmen die nicht gesondert erwähnt wurden, und die nicht in den Wirkungsbereich der Gemeinde fallen, sollen vom Regierungspräsidium Stuttgart den entsprechenden Institutionen zur Stellungnahme weitergeleitet werden. Insbesondere beschloss der Gemeinderat, dass in der Gemeinde Ilsfeld der gleiche Feldversuch hinsichtlich eines LKW-Durchfahrtsverbots durchgeführt werden soll, wie dieser zurzeit für die Gemeinde Pleidelsheim diskutiert wird, die ebenfalls von der Feinstaub-Problematik betroffen ist. Großen Wert legte der Gemeinderat darauf, dass verkehrslenkende Maßnahmen von Seiten des Regierungspräsidiums im Vorfeld von Entscheidungen in enger Abstimmung mit den Nachbarkommunen zu konkretisieren sind.

38)
Sanierung Freibad Ilsfeld
Bauabschnitt I (Baubeschluss)
Vom Büro Richter u. Rausenberger Bäderbau, Stuttgart, wurde im November 2004 eine Studie zur Sanierung des Freibades Ilsfeld erstellt. Diese Studie wurde in der Gemeinderatssitzung am 11.01.2005 ausführlich vorgestellt.

Es wurde Sanierungsbedarf am Kombibecken (Schwimmer / Nichtschwimmer-), am Behälterbauwerk / Filteranlagen und am Kinderbecken festgestellt.
Die Sanierung wurde entsprechend den technischen Erfordernissen in drei Bauabschnitte unterteilt und eine entsprechende Kostenschätzung durchgeführt:

Bauabschnitt I (Kombibecken) : 455000,- €
Bauabschnitt II (Behälterbauwerk / Filteranlage) : 323000,- €
Bauabschnitt III (Kinderbecken) :  37000,- €
     
Gesamtkosten Sanierung : 815000,- € (brutto)

Haushaltsmittel für den Bauabschnitt I sind im Haushaltsjahr 2005 (100.000,- €) und 2006 (355.000,- €) veranschlagt bzw. vorgese­hen. Der Bauabschnitt I soll im Winterhalbjahr 2005 / 2006 durch­geführt werden.
Der am Kombibecken vorhandene hohe Wasserverlust macht eine Erneuerung der Folienauskleidung erforderlich. Die vorhandene Durchströmung weist erhebliche Defizite auf und entspricht nicht mehr den DIN-Vorschriften. Zusätzlich entspricht die vorhandene Wassertiefe unter dem Sprungbrett nicht mehr den aktuellen Richtlinien.

Zur Einhaltung der gültigen Richtlinien und DIN-Vorschriften ist die Durchführung der Sanierung des Kombibeckens erforderlich. Auf die beiliegenden Auszüge (Kostenschätzung BA I, Bestandsaufnahme u. Bewertung sowie Beschreibung der Sanierungsmaßnahme) aus der Sanierungsstudie wird verwiesen.

Der Gemeinderat stimmte der Durchführung des Bauabschnitts I der Gesamtsanierungsmaßnahme zu und beauftragte die Verwaltung das Erforderliche zu veranlassen (Planungsvergabe, Ausschreibung usw.). Ebenso beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung die Kosten für kleinere Attraktivitätssteigerungen (Rutsche, 3-Meter-Sprungturm, Aufwertungen im Kleinkindbereich) zu ermitteln.

39)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Burgundwiesen I", OT Auenstein

In seiner Sitzung am 05.04.2005 hat der Gemeinderat den Entwurf und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Burgundwiesen I", OT Auenstein beschlossen. In der neuerlichen Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit den von den Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wurden einige Anregungen berücksichtigt, andere wurden zur Kenntnis genommen oder aber nicht berücksichtigt, so dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Burgundwiesen I" und die örtlichen Bauvorschrif­ten für diesen Bereich als Satzung beschlossen wurden.

   
         
         
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