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Gemeinderat
         
   

Sitzungsbericht Gemeinderat am 10. Mai 05

In seiner Sitzung am 10. Mai 2005 hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilsfeld folgende Themen behandelt:

29)
Einrichtung einer Kinderkrippe in der Kindertageseinrichtung
„ Sternschnuppe", Ilsfeld

Die Einrichtung einer Kinderkrippe in der Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe" war bereits Gegenstand der Verwaltungsausschusssitzung am 15. März sowie der Gemeinderatssitzung am 5. April. In dieser Sitzung wurde diese Thematik vertagt und der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung entsprechende Vorschläge für Beitragserhöhungen sowie Vorschläge für Einsparungen zu untersuchen. Der Verwaltungsausschuss beriet daraufhin in seiner Sitzung am 26. April 2005 ausführlich diese Thematik und die Vorschläge der Verwaltung. Eckpunkte des Empfehlungsbeschlusses zur neuerlichen Beratung und Beschlussfassung im Gesamtgemeinderat sind hierbei:

- Beibehaltung der freiwilligen Angebote (Waldtag, Kiga-Beförde-rung, Kleinkindgruppe)
- Einrichtung einer Kinderkrippe zum 01.09.2005 in der Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe", Stauferweg, Ilsfeld
- Umwandlung einer Regelgruppe im Kindergarten „Villa Kunterbunt" in eine Kleingruppe (d.h. eine kleine Regelgruppe, eine Erzieherin für 10 Kinder)
- 3,5-facher Regelgruppenbeitrag für die Ganztagesgruppe und Kinderkrippe
- Weitere Reduzierungen aufgrund zurückgehender Kinderzahlen erfolgen zukünftig in der Kindertageseinrichtung „Wunderland", König-Wilhelm-Straße, Ilsfeld

Dass sich die Gemeinde Ilsfeld um die Kinder und insbesondere im Bereich der Kindertageseinrichtungen annimmt wird vor allem auch darin ersichtlich, dass die Gemeinde Ilsfeld weiterhin in ihren Kindertageseinrichtungen einen höheren Personalschlüssel vorhält als gesetzlich vorgeschrieben.
Ebenso spiegelt sich dies auch an der Ausstattung der Kindertageseinrichtungen und auch am baulichen Zustand der Einrichtungen wider.
Allein im Verwaltungshaushalt wurden im Jahre 2004 über 1,2 Mio. Euro für das Kindergartenwesen aufgebracht. Als Einnahmen an Elternbeiträgen stehen hierbei ca. 190.000 Euro zur Verfügung, was einen Deckungsbeitrag von 15,8 % ausmacht.
Nach Abzügen von Landeszuschüssen wird somit jeder Kindergartenplatz mit ca. 2.500 Euro seitens der Gemeinde bezuschusst. Von großer Bedeutung für die Gemeinde Ilsfeld ist auch das zum 01.09.2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz, wonach die örtlichen Träger der Jugendhilfe (sprich die Landkreise) verpflich­tet werden, entsprechende Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung zu stellen. Die Praxis sieht hierbei so aus, dass vorrangig die Gemeinden verpflichtet werden derartige Betreuungsangebote zu realisieren, wo ein entsprechender Bedarf vorhanden ist. Dass dieser Bedarf in der Gemeinde Ilsfeld vorhanden ist, verdeutlicht die derzeitige Warteliste.

Hauptamtsleiter Frank betonte, dass die Kinderkrippe im Haushalt selbstverständlich mit einem Defizit schließen wird. Jedoch wird dieses Defizit im Wege der Gesamtdeckung durch Einsparungen und Beitragserhöhungen wie oben bereits dargestellt aufgefangen. Auch soll mit der Kinderkrippe an der bisherigen Praxis festgehalten werden, dass Alleinerziehende mit einem Kind den Beitrag „Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern" entrichten sowie auch diese Einrichtung wie schon die Ganztageseinrichtung für Auswärtige, die aber in Ilsfeld berufstätig sind, offen stehen.

Unabhängig von der Einrichtung der Kinderkrippe im Stauferweg wurden zwischenzeitlich auch die Empfehlungen des Gemeinde­tages und der Landesverbände veröffentlicht, wonach diese zum 01.09.2005 eine Erhöhung der Regelkindergartenbeiträge um 2 Euro sowie zum 01.09.2006 eine nochmalige Erhöhung um 2 Euro emp­fehlen. Die Gemeinde Ilsfeld hat sich bei der Gestaltung der Regelkindergartenbeiträge immer an diese Empfehlungen gehalten, so dass der Verwaltungsausschuss vorschlägt dies auch künftig so zu tun. Als kleines Fazit bleibt festhalten, dass mit dieser vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagenen Vorgehensweise dem Eindruck den manch einer hatte, dass die Kinderkrippe nun aus Beitragserhöhungen im Regelkindergarten finanziert werden soll, widersprochen werden kann.

Nach eingehender Beratung fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

1. Zum Kindergartenjahr 2005/2006 wird eine Kinderkrippe in der Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe", Stauferweg, Ilsfeld eingerichtet.
2.  Zum Kindergartenjahr 2005/2006 wird eine Regelgruppe in der Kindertageseinrichtung „Villa Kunterbunt" in eine Kleingruppe umgewandelt.
3.  Eine Zweitkraft dieser bisherigen Regelgruppe in der Kindertageseinrichtung „Villa Kunterbunt" wird in die zu errichtende Kinderkrippe versetzt.
4.  An der bisherigen Beschlussfassung des Gemeinderates hinsichtlich Erhöhungen von Elternbeiträgen in den Regelgruppen und in der Gruppe mit Verlängerten Öffnungszeiten (Flex-Gruppe) wird festgehalten.
5. Die Höhe der Elternbeiträge für die Ganztagesgruppe und die zu errichtende Kinderkrippe richtet sich analog der bisherigen Beschlussfassung des Gemeinderates hinsichtlich der Erhöhung von Elternbeiträgen nach dem 3,5-fachen Satz einer Regelgruppe.
6. Eine weitere Reduzierung von einer Regelgruppe in eine Klein­gruppe wird aufgrund der zurückgehenden Kinderzahlen in der Kindertageseinrichtung „Wunderland" angestrebt. Diese Redu­zierung soll zum Kindergartenjahr 2007/2008 erfolgen, so dass dies bei den zwischenzeitlichen Aufnahmen von Kindergarten­kindern auf die einzelnen Gruppen in der Kindertageseinrichtung „Wunderland" entsprechend berücksichtigt werden muss.
7. Die Verwaltung wird beauftragt das Erforderliche zu veranlassen.

Mit dieser Beschlussfassung werden somit ab 01.09.2005 folgende Beiträge erhoben:
a) Regelkindergarten

Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind  75 Euro

Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

 57 Euro

Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern
unter 18 Jahren

38 Euro

Für ein Kind aus einer Familie mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren

 13 Euro
Bisherige Beiträge: 73 Euro / 55 Euro / 37 Euro / 12 Euro

b) Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (Flex-Gruppe)

Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 94 Euro

Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

71 Euro

Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

48 Euro

Für ein Kind aus einer Familie mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren

16 Euro
Bisherige Beiträge: 91 Euro / 69 Euro / 46 Euro / 15 Euro

c) Ganztagesgruppe und Kinderkrippe

Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 263 Euro

Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

200 Euro

Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

133 Euro

Für ein Kind aus einer Familie mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren

46 Euro
Bisherige Beiträge: 210 Euro / 158 Euro / 106 Euro / 34 Euro

Der Vollständigkeit wegen wurden die Mitglieder des Gemeinderates auch dahingehend informiert, dass eine Gebührenerhebung, die kostendeckend ist, für die Kinderkrippe ca. 918 Euro betragen müsste, für die Ganztagesgruppe 420 Euro.

30)
Steinbeis-Schulzentrum Ilsfeld
a) Sanierung / Umnutzung des Lehrschwimmbeckens
Mit Entscheidung vom 6. April 2003 wurde vom Gemeinderat die Schließung des Lehrschwimmbeckens zum Schuljahresende 2003 /2004 beschlossen. Entsprechend diesem Beschluss wurde das Lehrschwimmbecken inzwischen stillgelegt, die veraltete Schwimmbadtechnik wurde demontiert.
Im Rahmen der anstehenden umfangreichen Sanierungsarbeiten am Schulzentrum wurde geprüft, ob eine Umnutzung des Lehrschwimmbeckens möglich ist. Die Nutzung bzw. der Umbau in drei Klassenräume wäre entsprechend dem Vorentwurf des mit der Sanierungskonzeption befassten Architekturbüros Aldingeru. Aldinger möglich. Hierbei ist von Kosten in Höhe von ca. 300.000 ,- € auszugehen. Seitens des Oberschulamtes wurde ein Zuschuss zwischen 100 000,-und 150000.- € für diese Umnutzung in Aussicht gestellt. Die genaue Höhe des Zuschusses ist noch unklar.
Die Umnutzung in Klassenräume wird seitens des Oberschulamtes in jedem Fall befürwortet, da ein entsprechender zusätzlicher Raum­bedarf im Hinblick auf die Raumsituation und die Schülerzahlen als erforderlich angesehen wird. Wäre dieser Raumbedarf aus Sicht des Oberschulamtes nicht gegeben, würde eine Bezuschussung der Umnutzung nicht in Aussicht gestellt. Somit ist festzustellen, dass ein zusätzlicher Raumbedarf vorliegt (auch mittelfristig - 10 Jahre), der durch die Umnutzung des Lehrschwimmbeckens langfristig gedeckt werden kann.
Durch einen Umbau des Lehrschwimmbeckens und zusätzliche Ausweichmöglichkeiten in Klassenzimmer der Grund- und Hauptschule ist die Aufstellung von Containern als vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit während der Sanierungsphase aus Sicht der Schulleitung nicht erforderlich.
Eine andere Nutzung des Lehrschwimmbeckens, z.B. als Mediathek oder Mensa scheidet aufgrund der baulichen und räumlichen Verhältnisse (Belichtung, Lage, Zuschnitt) aus. Um den künftigen Raumbedarf der Schule ausreichend abzudecken, eine sinnvolle Nutzung des Lehrschwimmbeckens zu erreichen und den Wegfall einzelner Klassenräume während der Sanierungsphase ausgleichen zu können, wird die Umnutzung des Lehrschwimmbeckens in 3 Klassenräume vorgeschlagen.
Im Haushaltsplan 2005 wurden für den Umbau 300.000 Euro einge­stellt. Zusätzlich stehen 50.000 Euro für die Ausstattung bereit. Eine Zuschussbewilligung wurde bisher nicht berücksichtigt, auch nicht in der mittelfristigen Finanzplanung. Eine Zuschussbewilligung würde daher je nach Auszahlungszeitpunkt eine zusätzliche Ein­nahme bedeuten.

Der Gemeinderat fasste nachkurzer Beratung bei einer Gegenstimme folgenden Beschluss:

1. Der Umnutzung des ehemaligen Lehrschwimmbeckens in drei Klassenräume wird vorbehaltlich der schriftlichen Zuschussbestätigung durch das Oberschulamt zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt das Erforderliche zu veranlassen (Planungsvergabe, Baugesuch, Ausschreibung, etc.).

b) Umnutzung des ehemaligen Hausmeisterwohnhauses / Verlässliche Grundschule-
Das bisher als Hausmeisterwohnung genutzte Gebäude auf dem Schulgelände steht derzeit leer. Das Gebäude wird als Hausmeisterwohnung nicht mehr benötigt, eine freie Vermietung ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu empfehlen.
Es wird vorgeschlagen, die verlässliche Grundschule künftig in diesem Gebäude unterzubringen. Das Untergeschoss kann als Lager­raum verwendet werden.
Die verlässliche Grundschule ist bisher im EG des Hauptschulgebäudes in sehr beengten Räumlichkeiten untergebracht. Die Unterbringung im Hausmeisterwohnhaus wäre aus räumlicher Sicht eine deutliche Verbesserung.
Der Einbau zusätzlicher Toiletten und Waschbecken ist erforderlich. Hierzu kann ein Wohnraum in einen Sanitärraum umgebaut werden. Die sonstige Raumaufteilung kann beibehalten werden. Ansonsten sind lediglich geringfügige Arbeiten im und außerhalb des Hauses (Garderobe, Bodenbelag, Zugangsweg ausbessern) erforderlich. Die Kostenschätzung für die Umbauarbeiten beläuft sich auf ca. 12000,- €.
Durch die o.g. Verlagerung der verlässlichen Grundschule könnten die freiwerdenden Räumlichkeiten im Hauptschulgebäude als zusätzliches Klassenzimmer während der Sanierungsphase des Schulzenrums oder als Pausenverkauf mit Aufenthaltsraum genutzt werden. Die Maßnahme dient auch dazu die Aufstellung von Containern während der Sanierungsphase des Schulzentrums zu vermeiden. Die Mitglieder des Gemeinderates fassten nach kurzer Beratung folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Der Umnutzung des Hausmeisterwohnhauses in Räumlichkeiten für die verlässliche Grundschule wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlas­sen.

31)
Baugebiet Krametshalde in Helfenberg; hier weitere Vorge­hensweise und Preisfestsetzung
Der Verwaltung liegen Bewerbungen für Bauplätze im Baugebiet „Krametshalde" in Helfenberg vor. Alle Bewerber wurden mit der Bitte angeschrieben sich dahingehend zu äußern, ob, und in welcher Form ein besonderer Bezug zum Ortsteil Helfenberg gegeben ist. Daraufhin gingen zwei konkrete Bewerbungen ein, die den bisherigen Vergaberichtlinien des Gemeinderates entsprechen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage der weiteren Vorgehensweise, und vor allem auch der Preisfestsetzung für den Verkauf von kommunalen Bauplätzen in diesem Baugebiet.

Vorgehensweise
Es wird vorgeschlagen einen weiteren Abschnitt des Baugebietes Kramtshalde zu erschließen, der leitungs- und erschließungstechnisch den geringsten Aufwand in sich birgt. Eine endgültige Abgrenzung sollte dem tatsächlichen Bedarf angepasst sein, der sich jedoch erst nach einer ersten öffentlichen Information ermitteln lässt und der stark von der Preisfestsetzung abhängig ist. Aus Sicht der Verwaltung ist es bei der bisherigen Vergabepraxis im Ortsteil Helfenberg ausreichend zwischen 5 und 10 Bauplätze vor­zuhalten.

Preisfestsetzung
Bisher wurde im Gemeinderat die Argumentation vertreten, dass die Preisfestsetzung für kommunale Bauplätze in Abstufung zu erfolgen hat. Die Bauplätze in den Ortsteilen Ilsfeld und Auenstein wurden aufgrund der bestehenden Infrastruktur deutlich höherwertig eingestuft. Für den Ortsteil Schozach wurde ein Abschlag vorgenommen, im Anschluss erfolgten die kleineren Ortsteile. Der Verkaufspreis hat sich neben den Marktgegebenheiten auch an den zu leistenden Erschließungskosten zu orientieren, wie auch an den Gestehungskosten der baureifen Flächen. Eine Subventionierung der Bauplätze darf nicht erfolgen.
Die Erschließungskosten für den weiteren Erschließungsabschnitt werden auf ca. 400.000 Euro Brutto geschätzt. Hierbei ist die Anbindung des Schmutz- und Regenwasserkanals an den Sammler bzw. Vorfluter enthalten, wie auch der notwendige Straßenzug in Ost -West Richtung. Zu berücksichtigen ist, dass bei diesen Erschließungskosten zu einem wesentlichen Teil auch Anlagen errichtet werden, die den weiteren Abschnitten zuzurechnen sind. Die Grundstücke im vorgeschlagenen weiteren Bauabschnitt befinden sich im ganz überwiegenden Teil im Eigentum der Gemeinde, lediglich ein wei­terer Grundstückseigentümer ist zu berücksichtigen. Der damalige Grunderwerb erfolgte zu Preisen, die unter Berücksichtigung der Erschließungskosten, einen Abverkauf zu Preisen wie vom Gutachterausschuss vorgeschlagen möglich machen. Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, dass alle erforderlichen Maßnahmen (Tiefbauplanung, Grundstücksverhandlungen usw.) für eine Realisierung des Bauabschnitts II für das Baugebiet „Krametshalde" in Helfenberg von der Verwaltung vorzunehmen sind. Eine Erschließung erfolgt erst nach entsprechendem Abverkauf. Die Verwaltung wird beauftragt die Bevölkerung angemessen über die weitere Erschließung des Baugebietes zu informieren. Die Finanzierung der Erschließungsmaß­nahmen wird in einem Nachtrag 2005 und im Haushaltsplan 2006 dargestellt. Der Verkaufspreis für voll erschlossene Grundstücke im zweiten Abschnitt des Baugebiets Kramteshalde in Helfenberg beträgt 220 Euro / voll erschlossen.

32)
Terminierung Bürgerversammlung und Festlegung der Tagesordnung
Die Verwaltung sieht es als notwendig an in diesem Jahr zumindest zwei Bürgerversammlungen durchzuführen. Eine sollte im Orts­teil Auenstein stattfinden, und eine im Ortsteil Ilsfeld. Diese beiden Bürgerversammlungen sollen unabhängig von den noch zusätzlich stattfindenden Kommunalhocketsen in den kleineren Ortsteilen durchgeführt werden.
Diese Bürgerversammlungen dienen der Information der Bürgerschaft über wichtige Angelegenheiten. Hierbei sollten vor allem die aktuellen Maßnahmen der Bevölkerung vor Ort vorgestellt werden, Verwaltung und Planer stehen für Fragen zur Verfügung. Ob, und in welchem Umfang ggf. noch eine weitere Bürgerversammlung durchgeführt wird (AKI, Umgehung) ist nach der Sommerpause zu diskutieren.

Gegenstand der Bürgerversammlung in Auenstein
•  Sport und Wohnen am Tiefenbach; Ausgangslage (Vorstellung des Sanierungsaufwandes an der Schlossberghalle, Eckdaten und Vorstellung der Projektierung des Neuprojekts, Lärmschutzpro­bleme, HQ- 100 Problematik, usw. )
•  Informationen über die innerörtliche Entwicklung (Kauf von wei­teren Liegenschaften in der Ortsmitte)
•  Verschiedenes

Gegenstand der Bürgerversammlung in Ilsfeld
•  Umgehungsstraße - aktueller Stand
•  Feinstaubbelastung - Aktionsplan des Landes Baden-Württem-
•  Schulsanierungskonzept des Steinbeis Schulzentrums (Umbau LSB, Neubau Halle)
•  Landessanierungsprogramm „Ortsmitte III", aktueller Stand (bisherige Maßnahmen, zukünftige Straßenumgestaltungen, Pflegeheim, Jugendhaus)

In Auenstein soll die Bürgerversammlung im Vereinszimmer der Schlossberghalle durchgeführt werden. Die endgültige Terminabstimmung erfolgt aktuell. Als mögliche Termine stehen der 9. Juni, 16. Juni und 17. Juni zur Verfügung. Als Fachplaner und Referenten werden Herr Koch (Bebauungsplaner), Herr Kuon (Architekt für Sanierungskonzept), Herr Hanke vom WLSB (Grundsätzliches zur TA-Lärm und neuen Konzeptionen im Sport), Herr Spinner (Lärmschutzgutachter) und Herr Winkler (Fachplaner für die Flussgebietsuntersuchung der Schozach)

In Ilsfeld soll die Bürgerversammlung in der Gemeindehalle durchgeführt werden. Als Fachplaner werden Herr Bräuninger von der Landsiedlung, Herr Kohler von der Evangelischen Heimstiftung, das Architekturbüro Aldinger und Aldinger, wie ein Vertreter des Regierungspräsidiums Stuttgart zu den Themen Feinstaubbelastung und Umgehungsstraße eingeladen werden. Auch hier erfolgt aktuell die Terminabstimmung. Eine Terminierung Ende Juni / Anfang Juli wird angestrebt. Der Beginn für beide Bürgerversammlungen ist jeweils 19.00 Uhr. Der Gemeinderat beschloss einstimmig in den Ortsteilen Auenstein und Ilsfeld Bürgerversammlungen wie oben dargestellt durchzuführen.

33)
Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Feuerwehrhauses Ilsfeld, Vorstadtstraße
Hier: Vergabe der ausgeschriebenen Gewerke (Vergabebe-schluss) -Submissionsergebnisse

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2004 die Umnutzung und Sanierung des ehemaligen Feuerwehrhauses in der Vorstadtstraße beschlossen.
Die Räume im Obergeschoss werden künftig der Vereinsnutzung (Landfrauen) zur Verfügung gestellt. Das Erdgeschoss wird durch den Waldbauhof und als Lagerfläche für die Holzmarktanbieter genutzt. Die geplanten Nutzungen erfordern diverse Umbaumaßnahmen. Zusätzlich wurde im Rahmen der Prüfung der weiteren Verwendung des Gebäudes bereits vor längerer Zeit ein Sanierungsbedarf festge­stellt. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 175.000,- €. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Jahr 2005 vorgesehen. Für die Erneuerung der Heizungsanlage und Verbesserung des Wärmeschutzes wurden im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz-Plus" vom Ministerium für Umwelt und Verkehr Fördermittel in Höhe von 20.435,- € bewilligt. Ca. 15.000 Euro waren an Einnahmen im Haushaltsplan 2005 berücksichtigt. Im Anschluss an die Bewilligung der KEA Mittel wurde die Ausschreibung in Auftrag gegeben. Die erforderlichen Umbau- und Sanierungsarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Hierzu ist die Gemeinde aufgrund der Gesamtinvestitionskosten zwingend gebunden, von keinerlei Bedeutung ist hierbei, wenn einzelne Gewerke als geringfügig anzusehen einzustufen sind. Die Angebotseröffnung fand am 03.05.05 statt. Da die Arbeiten bereits Ende Mai beginnen sollen, um einen Abschluss der Umbau-und Sanierungsmaßnahmen bis zum Beginn der Sommerferien sicherzustellen, ist die Entscheidung über die Vergabe in der heutigen Sitzung erforderlich.

Der Gemeinderat fasste nach kurzer Beratung folgenden einstimmigen Beschluss:
1) Vergabe Gewerk Gerüstbauarbeiten an die Fa. Schnabel, Ludwigsburg, zum Preis von 2.876,63 € (brutto).
2) Vergabe Gewerk Erdbau- und Maurerarbeiten an die Fa. Gauer, Öhringen, zum Preis von 9.077,81 € (brutto).
3) Vergabe Gewerk Dachabdichtung an die Fa. Salvo, Neckarwestheim, zum Preis von 41.984,57 € (brutto).
4) Vergabe Gewerk Putz- und Stuckarbeiten an die Fa. Rehn u. Sohn, Heilbronn, zum Preis von 23.847,74 € (brutto).
5) Vergabe Gewerk Fliesen- und Plattenarbeiten an die Fa. Stark, Erlenbach, zum Preis von 5.788,46 € (brutto).
6) Vergabe Gewerk Tischlerarbeiten an die Fa. Heinen, Ilsfeld, zum Preis von 1.825,81 € (brutto).
7) Vergabe Gewerk Verglasung an die Fa. Wulle, Wüstenrot, zum Preis von 19.356,92 € (brutto).
8) Vergabe Gewerk Maler- und Lackierarbeiten an die Fa. Rehn u. Sohn, Heilbronn, zum Preis von 5.426,48 € (brutto).
9) Vergabe Gewerk Trennwand an die Fa. Fischer, Heilbronn, zum Preis von 3.971, 84 € (brutto).
10) Vergabe Gewerk Heizung- und Warmwassererwärmung an die Fa. Krieger, Haßmersheim, zum Preis von 12.455, 08 € (brutto).
11) Vergabe Gewerk Gas-, Wasser- und Abwasserinstallationsanlagen an die Fa. Kübler, Ilsfeld, zum Preis von 22.215, 38 € (brutto).
12) Vergabe Gewerk Stark- und Schwachstrominstallation an die Fa. Weber GmbH, Schwaigern, zum Preis von 7.590,26 € (brutto).

   
         
         
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