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Sitzungsbericht Gemeinderat
am 10. Mai 05
In seiner Sitzung am 10. Mai 2005 hat der Gemeinderat der Gemeinde
Ilsfeld folgende Themen behandelt:
29)
Einrichtung einer Kinderkrippe in der Kindertageseinrichtung „ Sternschnuppe",
Ilsfeld
Die Einrichtung einer Kinderkrippe in der Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe" war
bereits Gegenstand der Verwaltungsausschusssitzung am 15.
März sowie der Gemeinderatssitzung am 5. April. In dieser
Sitzung wurde diese Thematik vertagt und der Gemeinderat beauftragte
die Verwaltung entsprechende Vorschläge für Beitragserhöhungen
sowie Vorschläge für Einsparungen zu untersuchen. Der
Verwaltungsausschuss beriet daraufhin in seiner Sitzung am 26.
April 2005 ausführlich diese Thematik und die Vorschläge
der Verwaltung. Eckpunkte des Empfehlungsbeschlusses zur neuerlichen
Beratung und Beschlussfassung im Gesamtgemeinderat sind hierbei:
| - |
Beibehaltung der freiwilligen Angebote (Waldtag,
Kiga-Beförde-rung, Kleinkindgruppe) |
| - |
Einrichtung einer Kinderkrippe zum 01.09.2005 in der Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe",
Stauferweg, Ilsfeld |
| - |
Umwandlung einer Regelgruppe im Kindergarten „Villa
Kunterbunt" in eine Kleingruppe (d.h. eine kleine Regelgruppe,
eine Erzieherin für 10 Kinder) |
| - |
3,5-facher Regelgruppenbeitrag für die Ganztagesgruppe
und Kinderkrippe |
| - |
Weitere Reduzierungen aufgrund zurückgehender Kinderzahlen
erfolgen zukünftig in der Kindertageseinrichtung „Wunderland",
König-Wilhelm-Straße, Ilsfeld |
Dass sich die Gemeinde Ilsfeld um die Kinder und insbesondere
im Bereich der Kindertageseinrichtungen annimmt wird vor allem
auch darin ersichtlich, dass die Gemeinde Ilsfeld weiterhin in
ihren Kindertageseinrichtungen einen höheren Personalschlüssel
vorhält als gesetzlich vorgeschrieben.
Ebenso spiegelt sich
dies auch an der Ausstattung der Kindertageseinrichtungen und auch
am baulichen Zustand der Einrichtungen wider.
Allein im Verwaltungshaushalt
wurden im Jahre 2004 über 1,2
Mio. Euro für das Kindergartenwesen aufgebracht. Als Einnahmen
an Elternbeiträgen stehen hierbei ca. 190.000 Euro zur Verfügung,
was einen Deckungsbeitrag von 15,8 % ausmacht.
Nach Abzügen von Landeszuschüssen wird somit jeder Kindergartenplatz
mit ca. 2.500 Euro seitens der Gemeinde bezuschusst. Von großer
Bedeutung für die Gemeinde Ilsfeld ist auch das zum 01.09.2005
in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz, wonach die örtlichen
Träger der Jugendhilfe (sprich die Landkreise) verpflichtet
werden, entsprechende Betreuungsangebote für Kinder unter
3 Jahren zur Verfügung zu stellen. Die Praxis sieht hierbei
so aus, dass vorrangig die Gemeinden verpflichtet werden derartige
Betreuungsangebote zu realisieren, wo ein entsprechender Bedarf
vorhanden ist. Dass dieser Bedarf in der Gemeinde Ilsfeld vorhanden
ist, verdeutlicht die derzeitige Warteliste.
Hauptamtsleiter Frank betonte, dass die Kinderkrippe im Haushalt
selbstverständlich mit einem Defizit schließen wird.
Jedoch wird dieses Defizit im Wege der Gesamtdeckung durch Einsparungen
und Beitragserhöhungen wie oben bereits dargestellt aufgefangen.
Auch soll mit der Kinderkrippe an der bisherigen Praxis festgehalten
werden, dass Alleinerziehende mit einem Kind den Beitrag „Für
ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern" entrichten sowie
auch diese Einrichtung wie schon die Ganztageseinrichtung für
Auswärtige, die aber in Ilsfeld berufstätig sind, offen
stehen.
Unabhängig von der Einrichtung der Kinderkrippe im Stauferweg
wurden zwischenzeitlich auch die Empfehlungen des Gemeindetages
und der Landesverbände veröffentlicht, wonach diese zum
01.09.2005 eine Erhöhung der Regelkindergartenbeiträge
um 2 Euro sowie zum 01.09.2006 eine nochmalige Erhöhung um
2 Euro empfehlen. Die Gemeinde Ilsfeld hat sich bei der Gestaltung
der Regelkindergartenbeiträge immer an diese Empfehlungen
gehalten, so dass der Verwaltungsausschuss vorschlägt dies
auch künftig so zu tun. Als kleines Fazit bleibt festhalten,
dass mit dieser vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagenen Vorgehensweise
dem Eindruck den manch einer hatte, dass die Kinderkrippe nun aus
Beitragserhöhungen im Regelkindergarten finanziert werden
soll, widersprochen werden kann.
Nach eingehender Beratung fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
| 1. |
Zum Kindergartenjahr 2005/2006 wird eine Kinderkrippe
in der Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe", Stauferweg,
Ilsfeld eingerichtet. |
| 2. |
Zum Kindergartenjahr 2005/2006 wird eine Regelgruppe
in der Kindertageseinrichtung „Villa Kunterbunt" in
eine Kleingruppe umgewandelt. |
| 3. |
Eine Zweitkraft dieser bisherigen Regelgruppe in der
Kindertageseinrichtung „Villa Kunterbunt" wird in
die zu errichtende Kinderkrippe versetzt. |
| 4. |
An der bisherigen Beschlussfassung des Gemeinderates
hinsichtlich Erhöhungen von Elternbeiträgen
in den Regelgruppen und in der Gruppe mit Verlängerten Öffnungszeiten
(Flex-Gruppe) wird festgehalten. |
| 5. |
Die Höhe der Elternbeiträge für die Ganztagesgruppe
und die zu errichtende Kinderkrippe richtet sich analog der
bisherigen Beschlussfassung des Gemeinderates hinsichtlich
der Erhöhung von Elternbeiträgen nach dem 3,5-fachen
Satz einer Regelgruppe. |
| 6. |
Eine weitere Reduzierung von einer Regelgruppe in eine Kleingruppe
wird aufgrund der zurückgehenden Kinderzahlen in der Kindertageseinrichtung „Wunderland" angestrebt.
Diese Reduzierung soll zum Kindergartenjahr 2007/2008
erfolgen, so dass dies bei den zwischenzeitlichen Aufnahmen
von Kindergartenkindern auf die einzelnen Gruppen in der
Kindertageseinrichtung „Wunderland" entsprechend
berücksichtigt werden muss. |
| 7. |
Die Verwaltung wird beauftragt das Erforderliche zu veranlassen. |
Mit dieser Beschlussfassung werden somit ab 01.09.2005 folgende
Beiträge erhoben:
a) Regelkindergarten
| Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind |
75 Euro |
Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter
18 Jahren
|
57 Euro |
Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern
unter
18 Jahren
|
38 Euro |
Für ein Kind aus einer Familie mit 4 oder mehr Kindern
unter 18 Jahren
|
13 Euro |
| Bisherige Beiträge: 73 Euro / 55 Euro /
37 Euro / 12 Euro |
b) Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (Flex-Gruppe)
| Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind |
94 Euro |
Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter
18 Jahren
|
71 Euro |
Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter
18 Jahren
|
48 Euro |
Für ein Kind aus einer Familie mit 4 oder mehr Kindern
unter 18 Jahren
|
16 Euro |
| Bisherige Beiträge: 91 Euro / 69 Euro /
46 Euro / 15 Euro |
c) Ganztagesgruppe und Kinderkrippe
| Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind |
263 Euro |
Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter
18 Jahren
|
200 Euro |
Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter
18 Jahren
|
133 Euro |
Für ein Kind aus einer Familie mit 4 oder mehr Kindern
unter 18 Jahren
|
46 Euro |
| Bisherige Beiträge: 210 Euro / 158 Euro
/ 106 Euro / 34 Euro |
Der Vollständigkeit wegen wurden die Mitglieder
des Gemeinderates auch dahingehend informiert, dass eine Gebührenerhebung, die
kostendeckend ist, für die Kinderkrippe ca. 918 Euro betragen
müsste, für die Ganztagesgruppe 420 Euro.
30)
Steinbeis-Schulzentrum Ilsfeld
a) Sanierung / Umnutzung des
Lehrschwimmbeckens
Mit Entscheidung vom 6. April 2003 wurde vom
Gemeinderat die Schließung
des Lehrschwimmbeckens zum Schuljahresende 2003 /2004 beschlossen.
Entsprechend diesem Beschluss wurde das Lehrschwimmbecken
inzwischen stillgelegt, die veraltete Schwimmbadtechnik wurde
demontiert.
Im Rahmen der anstehenden umfangreichen Sanierungsarbeiten
am Schulzentrum wurde geprüft, ob eine Umnutzung des Lehrschwimmbeckens
möglich ist. Die Nutzung bzw. der Umbau in drei Klassenräume
wäre entsprechend dem Vorentwurf des mit der Sanierungskonzeption
befassten Architekturbüros Aldingeru. Aldinger möglich.
Hierbei ist von Kosten in Höhe von ca. 300.000 ,- € auszugehen.
Seitens des Oberschulamtes wurde ein Zuschuss zwischen 100 000,-und
150000.- € für diese Umnutzung in Aussicht gestellt.
Die genaue Höhe des Zuschusses ist noch unklar.
Die Umnutzung
in Klassenräume wird seitens des Oberschulamtes
in jedem Fall befürwortet, da ein entsprechender zusätzlicher
Raumbedarf im Hinblick auf die Raumsituation und die Schülerzahlen
als erforderlich angesehen wird. Wäre dieser Raumbedarf aus
Sicht des Oberschulamtes nicht gegeben, würde eine Bezuschussung
der Umnutzung nicht in Aussicht gestellt. Somit ist festzustellen,
dass ein zusätzlicher Raumbedarf vorliegt (auch mittelfristig
- 10 Jahre), der durch die Umnutzung des Lehrschwimmbeckens langfristig
gedeckt werden kann.
Durch einen Umbau des Lehrschwimmbeckens und
zusätzliche
Ausweichmöglichkeiten in Klassenzimmer der Grund- und
Hauptschule ist die Aufstellung von Containern als vorübergehende
Unterbringungsmöglichkeit während der Sanierungsphase
aus Sicht der Schulleitung nicht erforderlich.
Eine andere
Nutzung des Lehrschwimmbeckens, z.B. als Mediathek oder Mensa scheidet
aufgrund der baulichen und räumlichen
Verhältnisse (Belichtung, Lage, Zuschnitt) aus. Um den
künftigen Raumbedarf der Schule ausreichend abzudecken, eine
sinnvolle Nutzung des Lehrschwimmbeckens zu erreichen und den Wegfall
einzelner Klassenräume während der Sanierungsphase ausgleichen
zu können, wird die Umnutzung des Lehrschwimmbeckens in 3
Klassenräume vorgeschlagen.
Im Haushaltsplan 2005 wurden für den Umbau 300.000 Euro eingestellt.
Zusätzlich stehen 50.000 Euro für die Ausstattung bereit.
Eine Zuschussbewilligung wurde bisher nicht berücksichtigt,
auch nicht in der mittelfristigen Finanzplanung. Eine Zuschussbewilligung
würde daher je nach Auszahlungszeitpunkt eine zusätzliche
Einnahme bedeuten.
Der Gemeinderat fasste nachkurzer Beratung bei einer Gegenstimme
folgenden Beschluss:
1. Der Umnutzung des ehemaligen Lehrschwimmbeckens in drei
Klassenräume wird vorbehaltlich der schriftlichen Zuschussbestätigung
durch das Oberschulamt zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt das Erforderliche zu veranlassen
(Planungsvergabe, Baugesuch, Ausschreibung, etc.).
b) Umnutzung des ehemaligen Hausmeisterwohnhauses / Verlässliche
Grundschule-
Das bisher als Hausmeisterwohnung genutzte Gebäude
auf dem Schulgelände steht derzeit leer. Das Gebäude
wird als Hausmeisterwohnung nicht mehr benötigt, eine freie
Vermietung ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu empfehlen.
Es wird vorgeschlagen,
die verlässliche Grundschule künftig
in diesem Gebäude unterzubringen. Das Untergeschoss kann als
Lagerraum verwendet werden.
Die verlässliche Grundschule ist bisher im EG des Hauptschulgebäudes
in sehr beengten Räumlichkeiten untergebracht. Die Unterbringung
im Hausmeisterwohnhaus wäre aus räumlicher Sicht eine
deutliche Verbesserung.
Der Einbau zusätzlicher Toiletten und Waschbecken ist erforderlich.
Hierzu kann ein Wohnraum in einen Sanitärraum umgebaut werden.
Die sonstige Raumaufteilung kann beibehalten werden. Ansonsten
sind lediglich geringfügige Arbeiten im und außerhalb
des Hauses (Garderobe, Bodenbelag, Zugangsweg ausbessern) erforderlich.
Die Kostenschätzung für die Umbauarbeiten beläuft
sich auf ca. 12000,- €.
Durch die o.g. Verlagerung der verlässlichen Grundschule
könnten die freiwerdenden Räumlichkeiten im Hauptschulgebäude
als zusätzliches Klassenzimmer während der Sanierungsphase
des Schulzenrums oder als Pausenverkauf mit Aufenthaltsraum
genutzt werden. Die Maßnahme dient auch dazu die Aufstellung
von Containern während der Sanierungsphase des Schulzentrums
zu vermeiden. Die Mitglieder des Gemeinderates fassten nach kurzer
Beratung folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Der Umnutzung des Hausmeisterwohnhauses in Räumlichkeiten
für die verlässliche Grundschule wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.
31)
Baugebiet Krametshalde in Helfenberg; hier weitere Vorgehensweise
und Preisfestsetzung
Der Verwaltung liegen Bewerbungen für Bauplätze im Baugebiet „Krametshalde" in
Helfenberg vor. Alle Bewerber wurden mit der Bitte angeschrieben
sich dahingehend zu äußern, ob, und in welcher
Form ein besonderer Bezug zum Ortsteil Helfenberg gegeben ist.
Daraufhin gingen zwei konkrete Bewerbungen ein, die den bisherigen
Vergaberichtlinien des Gemeinderates entsprechen. Vor diesem Hintergrund
stellt sich die Frage der weiteren Vorgehensweise, und vor allem
auch der Preisfestsetzung für den Verkauf von kommunalen
Bauplätzen in diesem Baugebiet.
Vorgehensweise
Es wird vorgeschlagen einen weiteren Abschnitt des
Baugebietes Kramtshalde zu erschließen, der leitungs- und erschließungstechnisch
den geringsten Aufwand in sich birgt. Eine endgültige Abgrenzung
sollte dem tatsächlichen Bedarf angepasst sein, der sich jedoch
erst nach einer ersten öffentlichen Information ermitteln
lässt und der stark von der Preisfestsetzung abhängig
ist. Aus Sicht der Verwaltung ist es bei der bisherigen Vergabepraxis
im Ortsteil Helfenberg ausreichend zwischen 5 und 10 Bauplätze
vorzuhalten.
Preisfestsetzung
Bisher wurde im Gemeinderat die Argumentation
vertreten, dass die Preisfestsetzung für kommunale Bauplätze in Abstufung
zu erfolgen hat. Die Bauplätze in den Ortsteilen Ilsfeld und
Auenstein wurden aufgrund der bestehenden Infrastruktur deutlich
höherwertig eingestuft. Für den Ortsteil Schozach
wurde ein Abschlag vorgenommen, im Anschluss erfolgten die kleineren
Ortsteile. Der Verkaufspreis hat sich neben den Marktgegebenheiten
auch an den zu leistenden Erschließungskosten zu orientieren,
wie auch an den Gestehungskosten der baureifen Flächen. Eine
Subventionierung der Bauplätze darf nicht erfolgen.
Die Erschließungskosten für den weiteren Erschließungsabschnitt
werden auf ca. 400.000 Euro Brutto geschätzt. Hierbei ist
die Anbindung des Schmutz- und Regenwasserkanals an den Sammler
bzw. Vorfluter enthalten, wie auch der notwendige Straßenzug
in Ost -West Richtung. Zu berücksichtigen ist, dass bei diesen
Erschließungskosten zu einem wesentlichen Teil auch
Anlagen errichtet werden, die den weiteren Abschnitten zuzurechnen
sind. Die Grundstücke im vorgeschlagenen weiteren Bauabschnitt
befinden sich im ganz überwiegenden Teil im Eigentum der Gemeinde,
lediglich ein weiterer Grundstückseigentümer ist
zu berücksichtigen. Der damalige Grunderwerb erfolgte zu Preisen,
die unter Berücksichtigung der Erschließungskosten,
einen Abverkauf zu Preisen wie vom Gutachterausschuss vorgeschlagen
möglich machen. Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat
einstimmig den Beschluss, dass alle erforderlichen Maßnahmen
(Tiefbauplanung, Grundstücksverhandlungen usw.) für eine
Realisierung des Bauabschnitts II für das Baugebiet „Krametshalde" in
Helfenberg von der Verwaltung vorzunehmen sind. Eine Erschließung
erfolgt erst nach entsprechendem Abverkauf. Die Verwaltung wird
beauftragt die Bevölkerung angemessen über die weitere
Erschließung des Baugebietes zu informieren. Die Finanzierung
der Erschließungsmaßnahmen wird in einem Nachtrag
2005 und im Haushaltsplan 2006 dargestellt. Der Verkaufspreis für
voll erschlossene Grundstücke im zweiten Abschnitt des Baugebiets
Kramteshalde in Helfenberg beträgt 220 Euro / voll erschlossen.
32)
Terminierung Bürgerversammlung und Festlegung der Tagesordnung
Die
Verwaltung sieht es als notwendig an in diesem Jahr zumindest zwei
Bürgerversammlungen durchzuführen. Eine sollte im
Ortsteil Auenstein stattfinden, und eine im Ortsteil Ilsfeld.
Diese beiden Bürgerversammlungen sollen unabhängig von
den noch zusätzlich stattfindenden Kommunalhocketsen in den
kleineren Ortsteilen durchgeführt werden.
Diese Bürgerversammlungen dienen der Information der Bürgerschaft über
wichtige Angelegenheiten. Hierbei sollten vor allem die aktuellen
Maßnahmen der Bevölkerung vor Ort vorgestellt werden,
Verwaltung und Planer stehen für Fragen zur Verfügung.
Ob, und in welchem Umfang ggf. noch eine weitere Bürgerversammlung
durchgeführt wird (AKI, Umgehung) ist nach der Sommerpause
zu diskutieren.
Gegenstand der Bürgerversammlung in Auenstein • Sport und Wohnen am Tiefenbach; Ausgangslage (Vorstellung
des Sanierungsaufwandes an der Schlossberghalle, Eckdaten und Vorstellung
der Projektierung des Neuprojekts, Lärmschutzprobleme,
HQ- 100 Problematik, usw. ) • Informationen über die innerörtliche Entwicklung
(Kauf von weiteren Liegenschaften in der Ortsmitte) • Verschiedenes
Gegenstand der Bürgerversammlung in Ilsfeld
• Umgehungsstraße
- aktueller Stand • Feinstaubbelastung - Aktionsplan des Landes Baden-Württem-
• Schulsanierungskonzept des Steinbeis Schulzentrums (Umbau LSB,
Neubau Halle) • Landessanierungsprogramm „Ortsmitte III",
aktueller Stand (bisherige Maßnahmen, zukünftige
Straßenumgestaltungen, Pflegeheim, Jugendhaus)
In Auenstein soll die Bürgerversammlung im Vereinszimmer
der Schlossberghalle durchgeführt werden. Die endgültige
Terminabstimmung erfolgt aktuell. Als mögliche Termine
stehen der 9. Juni, 16. Juni und 17. Juni zur Verfügung. Als
Fachplaner und Referenten werden Herr Koch (Bebauungsplaner),
Herr Kuon (Architekt für Sanierungskonzept), Herr Hanke vom
WLSB (Grundsätzliches zur TA-Lärm und neuen Konzeptionen
im Sport), Herr Spinner (Lärmschutzgutachter) und Herr
Winkler (Fachplaner für die Flussgebietsuntersuchung der
Schozach)
In Ilsfeld soll die Bürgerversammlung in der Gemeindehalle
durchgeführt werden. Als Fachplaner werden Herr Bräuninger
von der Landsiedlung,
Herr Kohler von der Evangelischen Heimstiftung, das Architekturbüro
Aldinger und Aldinger, wie ein Vertreter des Regierungspräsidiums
Stuttgart zu den Themen Feinstaubbelastung und Umgehungsstraße
eingeladen werden. Auch hier erfolgt aktuell die Terminabstimmung.
Eine Terminierung Ende Juni / Anfang Juli wird angestrebt. Der
Beginn für beide Bürgerversammlungen ist jeweils 19.00
Uhr. Der Gemeinderat beschloss einstimmig in den Ortsteilen Auenstein
und Ilsfeld Bürgerversammlungen wie oben dargestellt durchzuführen.
33)
Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Feuerwehrhauses Ilsfeld,
Vorstadtstraße
Hier: Vergabe der ausgeschriebenen Gewerke
(Vergabebe-schluss) -Submissionsergebnisse
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2004 die Umnutzung
und Sanierung des ehemaligen Feuerwehrhauses in der Vorstadtstraße
beschlossen.
Die Räume im Obergeschoss werden künftig der Vereinsnutzung
(Landfrauen) zur Verfügung gestellt. Das Erdgeschoss wird
durch den Waldbauhof und als Lagerfläche für die Holzmarktanbieter
genutzt. Die geplanten Nutzungen erfordern diverse Umbaumaßnahmen.
Zusätzlich wurde im Rahmen der Prüfung der weiteren Verwendung
des Gebäudes bereits vor längerer Zeit ein Sanierungsbedarf
festgestellt. Die Kostenschätzung beläuft sich auf
ca. 175.000,- €. Entsprechende Haushaltsmittel sind im
Jahr 2005 vorgesehen. Für die Erneuerung der Heizungsanlage
und Verbesserung des Wärmeschutzes wurden im Rahmen des
Förderprogramms „Klimaschutz-Plus" vom Ministerium
für Umwelt und Verkehr Fördermittel in Höhe von
20.435,- € bewilligt. Ca. 15.000 Euro waren an Einnahmen im
Haushaltsplan 2005 berücksichtigt. Im Anschluss an die Bewilligung
der KEA Mittel wurde die Ausschreibung in Auftrag gegeben. Die
erforderlichen Umbau- und Sanierungsarbeiten wurden öffentlich
ausgeschrieben. Hierzu ist die Gemeinde aufgrund der Gesamtinvestitionskosten
zwingend gebunden, von keinerlei Bedeutung ist hierbei, wenn einzelne
Gewerke als geringfügig anzusehen einzustufen sind. Die Angebotseröffnung
fand am 03.05.05 statt. Da die Arbeiten bereits Ende Mai beginnen
sollen, um einen Abschluss der Umbau-und Sanierungsmaßnahmen
bis zum Beginn der Sommerferien sicherzustellen, ist die Entscheidung über
die Vergabe in der heutigen Sitzung erforderlich.
Der Gemeinderat fasste nach kurzer Beratung folgenden einstimmigen
Beschluss:
1) Vergabe Gewerk Gerüstbauarbeiten an die Fa. Schnabel,
Ludwigsburg, zum Preis von 2.876,63 € (brutto).
2) Vergabe Gewerk Erdbau- und Maurerarbeiten an die Fa. Gauer, Öhringen,
zum Preis von 9.077,81 € (brutto).
3) Vergabe Gewerk Dachabdichtung an die Fa. Salvo, Neckarwestheim,
zum Preis von 41.984,57 € (brutto).
4) Vergabe Gewerk Putz- und Stuckarbeiten an die Fa. Rehn
u. Sohn, Heilbronn, zum Preis von 23.847,74 € (brutto).
5) Vergabe Gewerk Fliesen- und Plattenarbeiten an die Fa.
Stark, Erlenbach, zum Preis von 5.788,46 € (brutto).
6) Vergabe Gewerk Tischlerarbeiten an die Fa. Heinen, Ilsfeld,
zum Preis von 1.825,81 € (brutto).
7) Vergabe Gewerk Verglasung an die Fa. Wulle, Wüstenrot,
zum Preis von 19.356,92 € (brutto).
8) Vergabe Gewerk Maler- und Lackierarbeiten an die Fa. Rehn
u. Sohn, Heilbronn, zum Preis von 5.426,48 € (brutto).
9) Vergabe Gewerk Trennwand an die Fa. Fischer, Heilbronn,
zum Preis von 3.971, 84 € (brutto).
10) Vergabe Gewerk Heizung- und Warmwassererwärmung
an die Fa. Krieger, Haßmersheim, zum Preis von 12.455, 08 € (brutto).
11) Vergabe Gewerk Gas-, Wasser- und Abwasserinstallationsanlagen
an die Fa. Kübler, Ilsfeld, zum Preis von 22.215, 38 € (brutto).
12) Vergabe Gewerk Stark- und Schwachstrominstallation an
die Fa. Weber GmbH, Schwaigern, zum Preis von 7.590,26 € (brutto).
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