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Sitzungsbericht Verwaltungsausschuss

In seiner Sitzung am 15. März 2005 hat der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Ilsfeld folgende Themen behandelt:

1. Kindergartensituation in der Gemeinde Ilsfeld
a) Umwandlung einer Regelgruppe in eine Kleingruppe im Kindergarten Schozach

Angesichts der zurückgehenden Kinderzahlen im Teilort Schozach beschloss der Verwaltungsausschuss von den bisherigen zwei Regelgruppen eine Regelgruppe in eine Kleingruppe zum Kindergartenjahr 2005/2006 umzuwandeln.

Nach dem Kindergartengesetz handelt es sich bei einer Kleingruppe um eine Regelgruppe mit bis zu 10 Kindern für die nur eine Fachkraft erforderlich ist. Eine Betriebserlaubnis bzw. Umwandlung der Betriebserlaubnis ist nach Mitteilung des Landesjugendamtes nicht erforderlich. Mit dieser Reduzierung verbunden ist die Versetzung einer Erzieherin in die noch zu errichtende Kinderkrippe in der Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe", Stauferweg, Ilsfeld. Für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses ist es selbstverständlich, dass die Kleingruppe wieder zu einer Regelgruppe umgewandelt wird, wenn die Kinderzahlen im Ortsteil Schozach hierfür gegeben sind.

b) Einrichtung einer Kinderkrippe in der Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe", Stauferweg Ilsfeld

In der Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe", Stauferweg, Ilsfeld, finden derzeit folgende Betreuungsformen statt:

- Gruppe mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten (Flex-Gruppe)

- Ganztagesgruppe mit Regelkindern

Nachdem es eine sehr große Warteliste für die Ganztagesgruppe gibt und insbesondere viele Kinder unter 3 Jahren diese besuchen, schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit dem erzieherischen Personal der Kindertageseinrichtung neben dem bestehenden Angebot an Kinderbetreuungsformen die Einrichtung einer Kinderkrippe vor. In einer Krippe werden bis zu 10 Kinder in einer Altersspanne von 0 bis 3 Jahren in der Regel ganztägig betreut. Die Öffnungszeiten sollten an die bestehenden Öffnungszeiten der Ganztagesgruppe angeglichen werden (soweit hierfür Bedarf besteht).

Auch sollten nach Ansicht die Elternbeiträge entsprechend der bisherigen Regelung für die Ganztagesgruppe angepasst werden. Ausgehend von einem Gesamtaufwand (Personal- und Sachkosten sowie Mehraufwand Reinigung) in Höhe von ca. 110.000 Euro und Einnahmen (Elternbeiträge sowie Landeszuschüsse) in Höhe von ca. 35.000 Euro ergibt sich ein ungedeckter Aufwand für die Einrichtung dieser Krippe in Höhe von ca. 75.000 Euro. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass sich dieser ungedeckte Aufwand dahingehend relativiert, da zum einen ein Personalüberhang in Schozach (vgl. Unterpunkt a) durch die Umwandlung einer Regelgruppe in eine Kleingruppe im Kindergarten Schozach besteht und zum anderen eine Mitarbeiterin aus der Elternzeit zurückkehrt. Die Vertreter der Fraktionen sprachen sich für eine solche Kinderkrippe aus und fassten folgenden Empfehlungsbeschluss zur Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat: Zum Kindergartenjahr 2005/2006 wird eine Kinderkrippe in der Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe", Stauferweg, Ilsfeld eingerichtet.

Die noch nicht im Haushalt 2005 enthaltenen Mittel müssen von der Haushaltsstrukturkommission durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden. Die Verwaltung wird beauftragt das Erforderliche zu veranlassen.

c) Aufnahme von 2,5-jährigen in die Regelgruppen der Gemeindekindergärten

Angesichts der zurückgehenden Kinderzahlen schlägt die Verwaltung vor, in den Kindertageseinrichtungen „Wunderland" (König-Wilhelm-Straße), „Villa Kunterbunt" (Strombergstraße) und Schozach ab dem Kindergartenjahr 2005/2006 auch 2,5-jährige Kinder in die Regelgruppen aufzunehmen. Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass ein Kind unter 3 Jahren zwei Plätze beansprucht. Für dieses Angebot wird der Kindergartenbeitrag des Regelkindergartens angewandt. Auch gilt es zu berücksichtigen, dass dieses Angebot nur für die Anzahl der Plätze gilt, die nach der Bedarfsplanung für die Erfüllung des Rechtsanspruchs der 3-jährigen auf einen Kindergartenplatz nicht in Anspruch genommen werden.

Aufgrund der Kinderzahlen im Teilort Auenstein kann dieses Angebot nach Ansicht der Verwaltung vorerst nur berufstätigen Personensorgeberechtigten zur Verfügung stehen.

Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses stimmten dem Vorschlag der Verwaltung zu und beauftragten die Verwaltung das Erforderlich zu veranlassen.

d) Einrichtung einer Gruppe mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten im Kindergarten „Regenbogen", Auenstein

Seitens des Elternbeirats des Kindergartens „Regenbogen" wurde eine Bedarfsumfrage hinsichtlich der Öffnungszeiten des Kindergartens durchgeführt. Hierbei wurden 59 Familien befragt, wovon 37 Rückmeldungen kamen.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass 11 Familien Bedarf an flexiblen Öffnungszeiten geltend machen, 5 weitere Familien haben gelegentlichen Bedarf angegeben. 21 Familien sind mit dem seitherigen Betreuungsangebot zufrieden und sehen keinen Bedarf in einer Veränderung.

Bisher sind im Kindergarten „Regenbogen" drei Regelgruppen eingerichtet, d.h. es findet eine vormittägliche und eine nachmittägliche Betreuung in allen drei Gruppen statt. Auch wurden entsprechend erweiterte Hol- und Bringzeiten eingerichtet, so dass der Kindergar­en vormittags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet hat. Mit der Einrichtung einer Gruppe mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten (Flex-Gruppe) wäre eine Änderung der Betriebserlaubnis erforderlich (Umwandlung einer Regelgruppe in eine Gruppe mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten). Diese Änderung stellt nach Ansicht der Verwaltung keine größeren Probleme dar, da zum einen das für eine Flex-Gruppe erforderliche Personal im Kindergarten „Regenbogen" vorhanden ist und zum anderen auch die Räumlichkeiten hierfür geeignet sind.

Nach Ansicht der Verwaltung ist eine derartige Flex-Gruppe im Kindergarten „Regenbogen" wünschenswert und würde zu einer Bereicherung des Kinderbetreuungsangebots beitragen. Nachdem die Kinderzahlen im Teilort Auenstein sehr hoch sind, würde die Einrichtung einer Flex-Gruppe bedeuten, dass neben den 11 - 17 Kindern noch weitere Regelkindergartenkinder in diese Flex-Gruppe gehen müssten, da ansonsten die Kapazitäten nicht ausreichend wären. Dies bedeutet gleichzeitig, dass es zu einer Aufteilung der bisherigen Gruppen, sowie zu einer Änderung beim Personal in den Gruppen kommen könnte. Somit würden Regelkindergartenkinder vormittags die Flexible Gruppe besuchen und müssten nachmittags in eine andere Gruppe. Unter Umständen führt dies zu einem gewissen Unmut bei Eltern, die mit den seitherigen Öffnungszeiten zufrieden waren und sich keine Veränderung wünschten. Die Verwaltung ist daher der Ansicht, dass grundsätzlich der Einrichtung einer Gruppe mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten im Kindergarten „Regenbogen" zugestimmt werden sollte. Die organisatorische Ausgestaltung insbesondere hinsichtlich eines Gruppenwechsels von Erzieherinnen und Regelkindergartenkinder sollte seitens des erzieherischen Personals und dem Elternbeirat im Vorfeld abgeklärt werden, so dass eine für alle Seiten tragfähige Lösung gefunden wird. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses stimmten der Einrichtung einer Gruppe mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten wird wie oben dargestellt grundsätzlich zu.

2. Bedarfsplanung der Gemeinde Ilsfeld nach § 3 Abs. 3 KGaG

Die Gemeinde Ilsfeld verfügt über 5 Kindertageseinrichtungen. Daneben betreibt die Evangelische Kirchengemeinde Ilsfeld als freier Träger ebenfalls Kindergartenarbeit. Derzeit bestehen folgende Betreuungsangebote:

• 12 Regelgruppen mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten und erweiterten Hol- und Bringzeiten

• 1 Gruppe mit Verlängerter Öffnungszeit

• 1 Ganztagesgruppe

• Waldkindergarten (1 x wöchentlich)

• Kleinkindgruppe (4 x wöchentlich)

• Verlässliche Grundschule am Steinbeis-Schulzentrum Ilsfeld

• Verlässliche Grundschule an der Grundschule Auenstein

• Schulkindbetreuung im Kindergarten „Sternschnuppe", Staufer-weg

• Betreuung durch Erzieherinnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für 2 behinderte Kinder in 2 gemeindlichen Einrichtungen

• Sprachförderung im Kindergarten Wunderland und im Kindergar­ten Regenbogen

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der gesetzliche Anspruch auf einen Kindergartenplatz in den Ortsteilen Ilsfeld, Auenstein und Schozach in den nächsten Kindergartenjahren erfüllt wird. Aufgrund der zurückgehenden Kinderzahlen im Ortsteil Schozach wird eine Regelgruppe in eine Kleingruppe umgewandelt (vergleiche Punkt 1a).
Hinsichtlich der Schulkindbetreuung wurde vereinbart, dass diese nach der Sanierung des Dorastiftes durch die Evangelische Kirchengemeinde angeboten wird, da zum einen der Weg von Schule zum Dorastift kürzer ist, zum anderen aber auch mit dem Umbau des Dorastiftes die hierfür erforderlichen baulichen Maßnahmen geschaffen werden. Ein weiterer Punkt hierbei ist auch, dass die evangelische Kirchengemeinde dieses Angebot ohne zusätzliches Personal erbringen kann. Sollte der Bedarf an Schulkindbetreuung über die Kapazitäten des Dorastiftes hinausgehen, gilt es eine entsprechende Schulkindbetreuung direkt an der Schule anzubieten.

3. Aufnahmeregeln für den Besuch des Waldkindergartens

Der Waldkindergarten der Gemeinde Ilsfeld (Wurzelkinder) findet einmal in der Woche dienstags statt und erfreut sich großer Beliebtheit, so dass es eine große Warteliste gibt. Leider bleibt es hierbei in letzter Zeit nicht aus, dass manche Eltern Unverständnis über das derzeitige Anmeldesystem aufbringen. Die Leiterinnen des Waldkindergartens haben daraufhin entsprechende Regelungen erarbeitet, um hier eine klare Vorgehensweise bei der Anmeldung und des Besuchs des Waldkindergartens zu haben. Diese Regelungen sind von den Personensorgeberechtigten bei der Aufnahme anzuerkennen. Der Verwaltungsausschuss stimmte den Regelungen zu.

4. Einstellung einer Auszubildenden zur Unterstützung des Jugendpflegers und Schulsozialarbeiters

In der Gemeinderatssitzung am 22. Februar wurde im Rahmen des Halbjahresberichts des Schulsozialarbeiters über die Möglichkeit der Einstellung einer Auszubildenden zur Jugend- und Heimerzieherin informiert. Hierbei wurde insbesondere angeführt, dass der Jugendpfleger und Schulsozialarbeiter eine weibliche Unterstützung im Rahmen der Schulsozialarbeit sowie auch bei der offenen und kommunalen Jugendarbeit benötigt, da er als Mann nicht bzw. nur teilweise auf die mädchen- und frauentypischen Problembereiche eingehen kann.

Die Verwaltungsausschussmitglieder stimmten der Einstellung einer Auszubildenden zu.

5. Bekanntgaben
a) Beförderung der Kindergartenkinder

Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses beschlossen, dass wie bisher während den Schulferien keine Beförderung der Kindergartenkinder angeboten wird. Die Eltern werden gebeten in dieser Zeit bei Bedarf entsprechende Fahrgemeinschaften zu bilden. Ebenso beschloss der Verwaltungsausschuss, dass eine Ermäßigung bei der Beförderung von Kindergartenkindern für mehrere Kinder aus einer Familie ebenso wie eine Ermäßigung bei der Nutzung nur einer tägli­chen Fahrt nicht eingeführt wird, da der derzeitige Beitrag von 10,00 Euro pro Monat und Kind sehr günstig ist und der Verwaltungsauf­wand für solche Regelungen zu hoch wäre.

b) Verein für Waldorfpädagogik

Aufbauend auf die Empfehlungen des Gemeindetages sowie den kürzlich gefassten Beschlüssen in den Nachbargemeinden gewährt die Gemeinde Ilsfeld zukünftig einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro pro Monat und Kind an den Verein für Waldorfpädagogik für die Nutzung dieses Angebots durch Kinder aus der Gemeinde Ilsfeld.

   
         
         
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