Sitzungsbericht Verwaltungsausschuss
In seiner Sitzung am 15. März 2005 hat der Verwaltungsausschuss
des Gemeinderates der Gemeinde Ilsfeld folgende Themen behandelt:
1. Kindergartensituation in der Gemeinde Ilsfeld
a) Umwandlung
einer Regelgruppe in eine Kleingruppe im Kindergarten Schozach
Angesichts der zurückgehenden Kinderzahlen im Teilort Schozach
beschloss der Verwaltungsausschuss von den bisherigen zwei Regelgruppen
eine Regelgruppe in eine Kleingruppe zum Kindergartenjahr 2005/2006
umzuwandeln.
Nach dem Kindergartengesetz handelt es sich bei einer Kleingruppe
um eine Regelgruppe mit bis zu 10 Kindern für die nur eine
Fachkraft erforderlich ist. Eine Betriebserlaubnis bzw. Umwandlung
der Betriebserlaubnis ist nach Mitteilung des Landesjugendamtes
nicht erforderlich. Mit dieser Reduzierung verbunden ist die Versetzung
einer Erzieherin in die noch zu errichtende Kinderkrippe in
der Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe", Stauferweg,
Ilsfeld. Für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses ist
es selbstverständlich, dass die Kleingruppe wieder zu
einer Regelgruppe umgewandelt wird, wenn die Kinderzahlen im Ortsteil
Schozach hierfür gegeben sind.
b) Einrichtung einer Kinderkrippe
in der Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe",
Stauferweg Ilsfeld
In der Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe", Stauferweg,
Ilsfeld, finden derzeit folgende Betreuungsformen statt:
- Gruppe mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten (Flex-Gruppe)
- Ganztagesgruppe mit Regelkindern
Nachdem es eine sehr große Warteliste für die Ganztagesgruppe
gibt und insbesondere viele Kinder unter 3 Jahren diese besuchen,
schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit dem erzieherischen
Personal der Kindertageseinrichtung neben dem bestehenden Angebot
an Kinderbetreuungsformen die Einrichtung einer Kinderkrippe
vor. In einer Krippe werden bis zu 10 Kinder in einer Altersspanne
von 0 bis 3 Jahren in der Regel ganztägig betreut. Die Öffnungszeiten
sollten an die bestehenden Öffnungszeiten der Ganztagesgruppe
angeglichen werden (soweit hierfür Bedarf besteht).
Auch sollten nach Ansicht die Elternbeiträge entsprechend
der bisherigen Regelung für die Ganztagesgruppe angepasst
werden. Ausgehend von einem Gesamtaufwand (Personal- und Sachkosten
sowie Mehraufwand Reinigung) in Höhe von ca. 110.000 Euro
und Einnahmen (Elternbeiträge sowie Landeszuschüsse)
in Höhe von ca. 35.000 Euro ergibt sich ein ungedeckter Aufwand
für die Einrichtung dieser Krippe in Höhe von ca.
75.000 Euro. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass sich
dieser ungedeckte Aufwand dahingehend relativiert, da zum einen
ein Personalüberhang in Schozach (vgl. Unterpunkt a) durch
die Umwandlung einer Regelgruppe in eine Kleingruppe im Kindergarten
Schozach besteht und zum anderen eine Mitarbeiterin aus der Elternzeit
zurückkehrt. Die Vertreter der Fraktionen sprachen sich für
eine solche Kinderkrippe aus und fassten folgenden Empfehlungsbeschluss
zur Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat: Zum Kindergartenjahr
2005/2006 wird eine Kinderkrippe in der Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe",
Stauferweg, Ilsfeld eingerichtet.
Die noch nicht im Haushalt 2005 enthaltenen Mittel müssen
von der Haushaltsstrukturkommission durch Einsparungen an anderer
Stelle kompensiert werden. Die Verwaltung wird beauftragt das Erforderliche
zu veranlassen.
c) Aufnahme von 2,5-jährigen in die Regelgruppen der
Gemeindekindergärten
Angesichts der zurückgehenden Kinderzahlen schlägt die
Verwaltung vor, in den Kindertageseinrichtungen „Wunderland" (König-Wilhelm-Straße), „Villa
Kunterbunt" (Strombergstraße) und Schozach ab dem Kindergartenjahr
2005/2006 auch 2,5-jährige Kinder in die Regelgruppen
aufzunehmen. Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass ein Kind
unter 3 Jahren zwei Plätze beansprucht. Für dieses Angebot
wird der Kindergartenbeitrag des Regelkindergartens angewandt.
Auch gilt es zu berücksichtigen, dass dieses Angebot nur für
die Anzahl der Plätze gilt, die nach der Bedarfsplanung für
die Erfüllung des Rechtsanspruchs der 3-jährigen auf
einen Kindergartenplatz nicht in Anspruch genommen werden.
Aufgrund der Kinderzahlen im Teilort Auenstein kann dieses Angebot
nach Ansicht der Verwaltung vorerst nur berufstätigen Personensorgeberechtigten
zur Verfügung stehen.
Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses stimmten dem Vorschlag
der Verwaltung zu und beauftragten die Verwaltung das Erforderlich
zu veranlassen.
d) Einrichtung einer Gruppe mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten
im Kindergarten „Regenbogen", Auenstein
Seitens des Elternbeirats des Kindergartens „Regenbogen" wurde
eine Bedarfsumfrage hinsichtlich der Öffnungszeiten des Kindergartens
durchgeführt. Hierbei wurden 59 Familien befragt, wovon 37
Rückmeldungen kamen.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass 11 Familien Bedarf an flexiblen Öffnungszeiten
geltend machen, 5 weitere Familien haben gelegentlichen Bedarf
angegeben. 21 Familien sind mit dem seitherigen
Betreuungsangebot zufrieden und sehen keinen Bedarf in einer Veränderung.
Bisher sind im Kindergarten „Regenbogen" drei Regelgruppen
eingerichtet, d.h. es findet eine vormittägliche und
eine nachmittägliche Betreuung in allen drei Gruppen statt.
Auch wurden entsprechend erweiterte Hol- und Bringzeiten eingerichtet,
so dass der Kindergaren vormittags von 7.30 Uhr bis 12.30
Uhr geöffnet hat. Mit der Einrichtung einer Gruppe mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten
(Flex-Gruppe) wäre eine Änderung der Betriebserlaubnis
erforderlich (Umwandlung einer Regelgruppe in eine Gruppe mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten).
Diese Änderung stellt nach Ansicht der Verwaltung keine größeren
Probleme dar, da zum einen das für eine Flex-Gruppe erforderliche
Personal im Kindergarten „Regenbogen" vorhanden ist
und zum anderen auch die Räumlichkeiten hierfür
geeignet sind.
Nach Ansicht der Verwaltung ist eine derartige Flex-Gruppe im
Kindergarten „Regenbogen" wünschenswert und
würde zu einer Bereicherung des Kinderbetreuungsangebots
beitragen. Nachdem die Kinderzahlen im Teilort Auenstein sehr hoch
sind, würde die Einrichtung einer Flex-Gruppe bedeuten,
dass neben den 11 - 17 Kindern noch weitere Regelkindergartenkinder
in diese Flex-Gruppe gehen müssten, da ansonsten die Kapazitäten
nicht ausreichend wären. Dies bedeutet gleichzeitig, dass
es zu einer Aufteilung der bisherigen Gruppen, sowie zu einer Änderung
beim Personal in den Gruppen kommen könnte. Somit würden
Regelkindergartenkinder vormittags die Flexible Gruppe besuchen
und müssten nachmittags in eine andere Gruppe. Unter Umständen
führt dies zu einem gewissen Unmut bei Eltern, die mit
den seitherigen Öffnungszeiten zufrieden waren und sich
keine Veränderung wünschten. Die Verwaltung ist daher
der Ansicht, dass grundsätzlich der Einrichtung einer
Gruppe mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten im Kindergarten „Regenbogen" zugestimmt
werden sollte. Die organisatorische Ausgestaltung insbesondere
hinsichtlich eines Gruppenwechsels von Erzieherinnen und Regelkindergartenkinder
sollte seitens des erzieherischen Personals und dem Elternbeirat
im Vorfeld abgeklärt werden, so dass eine für alle Seiten
tragfähige Lösung gefunden wird. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses
stimmten der Einrichtung einer Gruppe mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten
wird wie oben dargestellt grundsätzlich zu.
2. Bedarfsplanung der Gemeinde Ilsfeld nach § 3 Abs. 3 KGaG
Die Gemeinde Ilsfeld verfügt über 5 Kindertageseinrichtungen.
Daneben betreibt die Evangelische Kirchengemeinde Ilsfeld als freier
Träger ebenfalls Kindergartenarbeit. Derzeit bestehen folgende
Betreuungsangebote:
• 12 Regelgruppen mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten
und erweiterten Hol- und Bringzeiten
• 1 Gruppe mit Verlängerter Öffnungszeit
• 1 Ganztagesgruppe
• Waldkindergarten (1 x wöchentlich)
• Kleinkindgruppe (4 x wöchentlich)
• Verlässliche Grundschule am Steinbeis-Schulzentrum
Ilsfeld
• Verlässliche Grundschule an der Grundschule
Auenstein
• Schulkindbetreuung im Kindergarten „Sternschnuppe",
Staufer-weg
• Betreuung durch Erzieherinnen im Rahmen der Eingliederungshilfe
für 2 behinderte Kinder in 2 gemeindlichen Einrichtungen
• Sprachförderung im Kindergarten Wunderland und
im Kindergarten Regenbogen
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der gesetzliche Anspruch
auf einen Kindergartenplatz in den Ortsteilen Ilsfeld, Auenstein
und Schozach in den nächsten Kindergartenjahren erfüllt
wird. Aufgrund der zurückgehenden Kinderzahlen im Ortsteil
Schozach wird eine Regelgruppe in eine Kleingruppe umgewandelt
(vergleiche Punkt 1a).
Hinsichtlich der Schulkindbetreuung wurde vereinbart, dass diese
nach der Sanierung des Dorastiftes durch die Evangelische Kirchengemeinde
angeboten wird, da zum einen der Weg von Schule zum Dorastift kürzer
ist, zum anderen aber auch mit dem Umbau des Dorastiftes die hierfür
erforderlichen baulichen Maßnahmen geschaffen werden.
Ein weiterer Punkt hierbei ist auch, dass die evangelische
Kirchengemeinde dieses Angebot ohne zusätzliches Personal
erbringen kann. Sollte der Bedarf an Schulkindbetreuung über
die Kapazitäten des Dorastiftes hinausgehen, gilt es eine
entsprechende Schulkindbetreuung direkt an der Schule anzubieten.
3. Aufnahmeregeln für den Besuch des Waldkindergartens
Der Waldkindergarten der Gemeinde Ilsfeld (Wurzelkinder) findet
einmal in der Woche dienstags statt und erfreut sich großer
Beliebtheit, so dass es eine große Warteliste gibt.
Leider bleibt es hierbei in letzter Zeit nicht aus, dass manche
Eltern Unverständnis über das derzeitige Anmeldesystem
aufbringen. Die Leiterinnen des Waldkindergartens haben daraufhin
entsprechende Regelungen erarbeitet, um hier eine klare Vorgehensweise
bei der Anmeldung und des Besuchs des Waldkindergartens zu haben.
Diese Regelungen sind von den Personensorgeberechtigten bei der
Aufnahme anzuerkennen. Der Verwaltungsausschuss stimmte den
Regelungen zu.
4. Einstellung einer Auszubildenden zur Unterstützung
des Jugendpflegers und Schulsozialarbeiters
In der Gemeinderatssitzung am 22. Februar wurde im Rahmen des
Halbjahresberichts des Schulsozialarbeiters über die Möglichkeit
der Einstellung einer Auszubildenden zur Jugend- und Heimerzieherin
informiert. Hierbei wurde insbesondere angeführt, dass der
Jugendpfleger und Schulsozialarbeiter eine weibliche Unterstützung
im Rahmen der Schulsozialarbeit sowie auch bei der offenen und
kommunalen Jugendarbeit benötigt, da er als Mann nicht bzw.
nur teilweise auf die mädchen- und frauentypischen Problembereiche
eingehen kann.
Die Verwaltungsausschussmitglieder stimmten der Einstellung einer
Auszubildenden zu.
5. Bekanntgaben
a) Beförderung
der Kindergartenkinder
Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses beschlossen, dass wie
bisher während den Schulferien keine Beförderung der
Kindergartenkinder angeboten wird. Die Eltern werden gebeten
in dieser Zeit bei Bedarf entsprechende Fahrgemeinschaften zu bilden.
Ebenso beschloss der Verwaltungsausschuss, dass eine Ermäßigung
bei der Beförderung von Kindergartenkindern für mehrere
Kinder aus einer Familie ebenso wie eine Ermäßigung
bei der Nutzung nur einer täglichen Fahrt nicht eingeführt
wird, da der derzeitige Beitrag von 10,00 Euro pro Monat und Kind
sehr günstig ist und der Verwaltungsaufwand für
solche Regelungen zu hoch wäre.
b) Verein für Waldorfpädagogik
Aufbauend auf die Empfehlungen des Gemeindetages sowie den kürzlich
gefassten Beschlüssen in den Nachbargemeinden gewährt
die Gemeinde Ilsfeld zukünftig einen Zuschuss in Höhe
von 50 Euro pro Monat und Kind an den Verein für Waldorfpädagogik
für die Nutzung dieses Angebots durch Kinder aus der
Gemeinde Ilsfeld. |