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Gemeinderat
         
   

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 5.4.2005

In seiner Sitzung am 5. April 2005 hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilsfeld folgende Themen behandelt:

22) Einwohnerfragestunde
Aus der Mitte der Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt.

23)
Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Burgundwiesen I", OT Auenstein
Am 26. September 2000 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Burgundwiesen I" gefasst. Der ursprünglich geplante Umfang des Plangebietes wurde zwischenzeitlich deutlich reduziert und beschränkt sich nunmehr auf die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes. Der Bebauungsplan wurde dem Baugesuch des geplanten Lebensmittelmarktes angepasst. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde am 12.10.04 gefasst. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 2.11.04 bis 1.12.04. Die eingegangen Anregungen können teilweise nur durch eine Änderung des Bebauungsplanverfahrens in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes i.S. des § 12 BauGB berücksichtigt werden. Seitens der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt wurden die Bedenken gegen das Vorhaben im Hinblick auf die geplanten Aus­gleichsmaßnahmen zurück gestellt. Die Voraussetzungen zur Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 78a Wassergesetz liegen vor, da die maßgeblichen Kriterien erfüllt sind. Es wurde bestätigt, dass keine zumutbare andere räumliche Möglichkeit zur Verwirklichung des Planungsziels besteht, kein Verlust an Reten-tionsfläche erfolgt, da ein entsprechender Ausgleich geplant ist, die Belange der Hochwasservorsorge beachtet wurden und keine nachteiligen Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger zu erwarten sind. Auch aus Rechtssicherheitsgründen unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung sollte für das geplante Vorhaben ein vor­habenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Eine Änderung des Plangebietes erfolgt nicht. Die wesentlichste Änderung liegt in der Art der baulichen Nutzung. Bislang war ein Mischgebiet (MI) planerisch festgesetzt.

Dies wird u.a. durch die Nennung des Vorhabens (Verbrauchermarkt für Lebensmittel...) präzisiert und erfüllt somit die Voraussetzungen für einen konkret auf das Vorhaben abgestimmten Bebauungsplan. Dies hat später auch den Vorteil, nicht gewünschte Ansiedlungen pla­nungsrechtlich verhindern zu können.

Diese Änderung bzw. Umstellung des Bebauungsplanes macht einen erneuten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie eine erneute Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren „Burgundwiesen I", OT Auenstein, nach § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Eine vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird nicht durchgeführt. Der Entwurf dieses Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich wird mit Begründung jeweils in der Fassung vom 9.03.2005 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Auf Antrag aus der Mitte des Gemeinderates beschloss der Gemeinderat zudem, dass das ganze Projekt mit einem positiven Saldo (Einnahmen - Ausgaben) für die Gemeinde Ilsfeld enden muss.

24)
Einrichtung einer Kinderkrippe in der Kindertageseinrichtung
„ Sternschnuppe", Stauferweg, Ilsfeld

Nachdem es eine sehr große Warteliste für die Ganztagesgruppe gibt und insbesondere viele Kinder unter 3 Jahren diese besuchen, schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit dem erzieherischen Personal der Kindertageseinrichtung neben dem bestehenden Angebot an Kinderbetreuungsformen die Einrichtung einer Kinderkrippe vor. In einer Krippe werden bis zu 10 Kinder in einer Altersspanne von 0 bis 3 Jahren in der Regel ganztägig betreut. Die Öffnungszeiten sollten an die bestehenden Öffnungszeiten der Ganztagesgruppe angeglichen werden (soweit hierfür Bedarf besteht).

Ausgehend von einem Gesamtaufwand (Personal- und Sachkosten sowie Mehraufwand Reinigung) in Höhe von ca. 110.000 Euro und Einnahmen (Elternbeiträge sowie Landeszuschüsse) in Höhe von ca. 35.000 Euro ergibt sich ein ungedeckter Aufwand für die Einrichtung dieser Krippe in Höhe von ca. 75.000 Euro. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass sich dieser ungedeckte Aufwand durch einen Personalüberhang in einem anderen Gemeindekindergarten sowie einer rückkehrenden Mitarbeiterin aus der Elternzeit relativiert. Der Verwaltungsausschuss beriet in seiner Sitzung am 15. März 2005 bereits über diesen Sachverhalt und fasste dabei den Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat, dass zum Kindergartenjahr 2005/2006 eine Kinderkrippe in der Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe", Stauferweg, Ilsfeld eingerichtet wird. Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 8. März 2005 eingesetzte Haushaltsstrukturkommission wurde beauftragt Einsparungsmöglichkeiten an anderer Stelle für den ungedeckten Aufwand in Höhe von 50.000 Euro für die Kinderkrippe aufzuzeigen.

Die Mitglieder des Gemeinderates berieten intensiv diesen Tagesordnungspunkt und befürworteten grundsätzlich die Einrichtungeiner Kinderkrippe. Der Tagesordnungspunkt wurde daraufhin entgegen des Empfehlungsbeschlusses des Verwaltungsausschusses mehrheitlich auf die nächste Sitzung des Gemeinderates vertagt und die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung entsprechende Berechnungen vorzulegen, wie die Kosten für die Kinderkrippe durch entsprechende Gebührenerhöhungen finanziert werden können. Hierbei sind die Beiträge bei allen Kinderbetreuungsangeboten in den Gemeindekindergärten heranzuziehen.

25)
Gewerbegebiet „Bustadt-Ost"
Hier: Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses

Zur Durchführung der Umlegung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2003 einen Umlegungsausschuss gebildet. Der Umlegungsausschuss ist ein beschließender Ausschuss nach § 39 Abs. 1 Gemeindeordnung.

Nach der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschafts­ministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuchs werden die nichtselbständigen Umlegungsausschüsse für die Dauer des Umlegungsverfahrens gebildet. Scheidet ein Mitglied aus, so rückt der Stellvertreter nach. Ist der aus der Mitte des Gemeinderats bestellte Stellvertreter aus dem Gemeinderat ausgeschieden, so ist eine Ersatzperson aus der Mitte des Gemeinderats zu bestellen. Bei der Bildung des Umlegungsausschusses sowie bei der Anordnung der Umlegung in der Sitzung am 11. Januar 2005 lagen noch andere Eigentumsverhältnisse vor, so dass sich nunmehr erst im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen zur Umlegung eine Befangenheit von Gemeinderat Gerhard Michler herausstellte. Gemeinderat Michler muss daher aus diesem Umlegungsausschuss ausscheiden. Nachdem im bisherigen Verfahren noch keine Beschlüsse gefasst wurden, hat diese Befangenheit keine weiteren Konsequenzen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass Gemeinderat Joachim Diener als Stellvertreter des ausgeschiedenen Mitglieds Gerhard Michler nachrückt. Als Stellvertreter von Gemeinderat Joachim Diener wird Gemeinderätin Anke Heinen-Kübler bestellt.

26)
Gewerbegebiet „Bustadt-Ost"
Hier: Vergabe der Umlegungsdurchführung

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Bustadt-Ost" in Ilsfeld wurde am 11. 01.2005 durch Beschluss des Gemeinderates die Umlegung für das künftige Gewerbegebiet angeordnet. Zur Erschließung und Neugestaltung des Plangebiets müssen die Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe eine zweckmäßige Nutzung ermöglicht wird und baureife Grundstücke entstehen. Diese Neuordnung erfolgt im Rahmen eines Umlegungsverfahrens.

Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens gemäß § 45 ff BauGB kann u.a. ein Ingenieur-/ Vermessungsbüro oder das Vermessungsamt beauftragt werden. Seitens der Verwaltung wurden daher zwei Vermessungsbüros sowie das Vermessungsamt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Vermessungsbüro Koch mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens „Bustadt-Ost" zu beauftragt. Vermessungsingenieur Koch wird zum vermessungstechnischen Sachverständigen im Umlegungsausschuss bestellt.

   
         
         
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