Bericht über die Gemeinderatssitzung
vom 5.4.2005
In seiner Sitzung am 5. April 2005 hat der Gemeinderat der Gemeinde
Ilsfeld folgende Themen behandelt:
22) Einwohnerfragestunde
Aus der Mitte der Zuhörer
wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt.
23)
Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Burgundwiesen I", OT Auenstein
Am 26.
September 2000 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für
das Bebauungsplanverfahren „Burgundwiesen I" gefasst.
Der ursprünglich geplante Umfang des Plangebietes wurde zwischenzeitlich
deutlich reduziert und beschränkt sich nunmehr auf die Ansiedlung
eines Lebensmittelmarktes. Der Bebauungsplan wurde dem Baugesuch
des geplanten Lebensmittelmarktes angepasst. Der Entwurfs-
und Auslegungsbeschluss wurde am 12.10.04 gefasst. Die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der
Zeit vom 2.11.04 bis 1.12.04. Die eingegangen Anregungen können
teilweise nur durch eine Änderung des Bebauungsplanverfahrens
in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes i.S. des § 12
BauGB berücksichtigt werden. Seitens der unteren Wasserbehörde
beim Landratsamt wurden die Bedenken gegen das Vorhaben im Hinblick
auf die geplanten Ausgleichsmaßnahmen zurück gestellt.
Die Voraussetzungen zur Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung
gemäß § 78a Wassergesetz liegen vor, da die
maßgeblichen Kriterien erfüllt sind. Es wurde bestätigt,
dass keine zumutbare andere räumliche Möglichkeit zur
Verwirklichung des Planungsziels besteht, kein Verlust an Reten-tionsfläche
erfolgt, da ein entsprechender Ausgleich geplant ist, die Belange
der Hochwasservorsorge beachtet wurden und keine nachteiligen
Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger zu erwarten sind. Auch aus
Rechtssicherheitsgründen unter Berücksichtigung der neuesten
Rechtsprechung sollte für das geplante Vorhaben ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan aufgestellt werden. Eine Änderung des Plangebietes
erfolgt nicht. Die wesentlichste Änderung liegt in der Art
der baulichen Nutzung. Bislang war ein Mischgebiet (MI) planerisch
festgesetzt.
Dies wird u.a. durch die Nennung des Vorhabens (Verbrauchermarkt
für Lebensmittel...) präzisiert und erfüllt somit
die Voraussetzungen für einen konkret auf das Vorhaben abgestimmten
Bebauungsplan. Dies hat später auch den Vorteil, nicht gewünschte
Ansiedlungen planungsrechtlich verhindern zu können.
Diese Änderung bzw. Umstellung des Bebauungsplanes macht
einen erneuten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2
Abs. 1 BauGB sowie eine erneute Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB erforderlich. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat
mehrheitlich das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren „Burgundwiesen
I", OT Auenstein, nach § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Eine vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
wird nicht durchgeführt. Der Entwurf dieses Bebauungsplans
und der örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich
wird mit Begründung jeweils in der Fassung vom 9.03.2005 gebilligt
und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Auf Antrag
aus der Mitte des Gemeinderates beschloss der Gemeinderat
zudem, dass das ganze Projekt mit einem positiven Saldo (Einnahmen
- Ausgaben) für die Gemeinde Ilsfeld enden muss.
24)
Einrichtung einer Kinderkrippe in der Kindertageseinrichtung
„ Sternschnuppe",
Stauferweg, Ilsfeld
Nachdem es eine sehr große Warteliste für die Ganztagesgruppe
gibt und insbesondere viele Kinder unter 3 Jahren diese besuchen,
schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit dem erzieherischen
Personal der Kindertageseinrichtung neben dem bestehenden Angebot
an Kinderbetreuungsformen die Einrichtung einer Kinderkrippe
vor. In einer Krippe werden bis zu 10 Kinder in einer Altersspanne
von 0 bis 3 Jahren in der Regel ganztägig betreut. Die Öffnungszeiten
sollten an die bestehenden Öffnungszeiten der Ganztagesgruppe
angeglichen werden (soweit hierfür Bedarf besteht).
Ausgehend von einem Gesamtaufwand (Personal- und Sachkosten sowie
Mehraufwand Reinigung) in Höhe von ca. 110.000 Euro und Einnahmen
(Elternbeiträge sowie Landeszuschüsse) in Höhe von
ca. 35.000 Euro ergibt sich ein ungedeckter Aufwand für die
Einrichtung dieser Krippe in Höhe von ca. 75.000 Euro.
Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass sich dieser ungedeckte
Aufwand durch einen Personalüberhang in einem anderen Gemeindekindergarten
sowie einer rückkehrenden Mitarbeiterin aus der Elternzeit
relativiert. Der Verwaltungsausschuss beriet in seiner Sitzung
am 15. März 2005 bereits über diesen Sachverhalt und
fasste dabei den Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat, dass
zum Kindergartenjahr 2005/2006 eine Kinderkrippe in der Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe",
Stauferweg, Ilsfeld eingerichtet wird. Die vom Gemeinderat in seiner
Sitzung am 8. März 2005 eingesetzte Haushaltsstrukturkommission
wurde beauftragt Einsparungsmöglichkeiten an anderer Stelle
für den ungedeckten Aufwand in Höhe von 50.000 Euro für
die Kinderkrippe aufzuzeigen.
Die Mitglieder des Gemeinderates berieten intensiv diesen Tagesordnungspunkt
und befürworteten grundsätzlich die Einrichtungeiner
Kinderkrippe. Der Tagesordnungspunkt wurde daraufhin entgegen
des Empfehlungsbeschlusses des Verwaltungsausschusses mehrheitlich
auf die nächste Sitzung des Gemeinderates vertagt und die
Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung entsprechende
Berechnungen vorzulegen, wie die Kosten für die Kinderkrippe
durch entsprechende Gebührenerhöhungen finanziert werden
können. Hierbei sind die Beiträge bei allen Kinderbetreuungsangeboten
in den Gemeindekindergärten heranzuziehen.
25)
Gewerbegebiet „Bustadt-Ost"
Hier: Bestellung von Mitgliedern
des Umlegungsausschusses
Zur Durchführung der Umlegung hat der Gemeinderat in seiner
Sitzung am 9. Dezember 2003 einen Umlegungsausschuss gebildet.
Der Umlegungsausschuss ist ein beschließender Ausschuss nach § 39
Abs. 1 Gemeindeordnung.
Nach der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums
zur Durchführung des Baugesetzbuchs werden die nichtselbständigen
Umlegungsausschüsse für die Dauer des Umlegungsverfahrens
gebildet. Scheidet ein Mitglied aus, so rückt der Stellvertreter
nach. Ist der aus der Mitte des Gemeinderats bestellte Stellvertreter
aus dem Gemeinderat ausgeschieden, so ist eine Ersatzperson
aus der Mitte des Gemeinderats zu bestellen. Bei der Bildung des
Umlegungsausschusses sowie bei der Anordnung der Umlegung in der
Sitzung am 11. Januar 2005 lagen noch andere Eigentumsverhältnisse
vor, so dass sich nunmehr erst im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen
zur Umlegung eine Befangenheit von Gemeinderat Gerhard Michler
herausstellte. Gemeinderat Michler muss daher aus diesem Umlegungsausschuss
ausscheiden. Nachdem im bisherigen Verfahren noch keine Beschlüsse
gefasst wurden, hat diese Befangenheit keine weiteren Konsequenzen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass Gemeinderat Joachim
Diener als Stellvertreter des ausgeschiedenen Mitglieds Gerhard
Michler nachrückt. Als Stellvertreter von Gemeinderat Joachim
Diener wird Gemeinderätin Anke Heinen-Kübler bestellt.
26)
Gewerbegebiet „Bustadt-Ost"
Hier: Vergabe der Umlegungsdurchführung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Bustadt-Ost" in
Ilsfeld wurde am 11. 01.2005 durch Beschluss des Gemeinderates
die Umlegung für das künftige Gewerbegebiet angeordnet.
Zur Erschließung und Neugestaltung des Plangebiets müssen
die Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach
Lage, Form und Größe eine zweckmäßige Nutzung
ermöglicht wird und baureife Grundstücke entstehen.
Diese Neuordnung erfolgt im Rahmen eines Umlegungsverfahrens.
Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens gemäß § 45
ff BauGB kann u.a. ein Ingenieur-/ Vermessungsbüro oder das
Vermessungsamt beauftragt werden. Seitens der Verwaltung wurden
daher zwei Vermessungsbüros sowie das Vermessungsamt zur Abgabe
eines Angebots aufgefordert.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Vermessungsbüro
Koch mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens „Bustadt-Ost" zu
beauftragt. Vermessungsingenieur Koch wird zum vermessungstechnischen
Sachverständigen im Umlegungsausschuss bestellt. |