Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 11.1.2005
In seiner ersten Sitzung im Jahr 2005 hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilsfeld am 11. Januar folgende Themen behandelt:
1)
Einwohnerfragestunde
Ein Bürger regte an, dass Aussegnungen im Bereich des Friedhofs erfolgen sollten. Hierzu sind entsprechende bauliche Maßnahmen erforderlich.
Bürgermeister Knödler wies daraufhin, dass er das Gespräch mit Frau Pfarrerin Köger-Stäbler diesbezüglich suchen wird.
Auf Nachfrage erläuterte Bürgermeister Knödler, dass ein entsprechendes städtebauliches Konzept für die Renaturierung der Schozach im Bereich des Zuckerrübenplatzes vorliegt. Letztendlich ist es aber eine Frage der finanziellen Mittel, wie und zu welchem Zeitpunkt dieses Konzept umgesetzt werden kann.
2)
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Bürgermeister Knödler gibt bekannt, dass in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 14. Dezember 2004 einstimmig Herr Oliver Rohrbach zum neuen Bauamtsleiter der Gemeinde Ilsfeld gewählt wurde.
3)
Freibad Ilsfeld
Studie zur Sanierung von Anlagenteilen
Die Richter + Rausenberger Partnergesellschaft im Bäderbau wurde mit einer Sanierungsstudie über das Freibad beauftragt. Die Herren Richter und Rausenberger stellten in der Sitzung die Studie im Detail vor. Der hauptsächliche Anlass für anstehende Sanierungsmaßnahmen im Freibad Ilsfeld ist das Alter der Anlagen. In den vergangenen 30 Jahren haben sich die Anforderungen an die Badewassertechnik, die Aufbereitung des Badewassers und die Durchströmung von Badebecken weiterentwickelt.
Die Durchströmung des kombinierten Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken erfolgt derzeit über zwei an den Beckenlängsseiten am Boden liegenden Rohren mit Einströmdüsen auf der einen Absaugöffnungen auf der anderen Seite. Eine rings um das Becken verlaufende Überlaufrinne dient zusätzlich zur Entnahme des Wassers (Schwallwasser).
Zwei Drittel des Volumenstroms werden von den Absaugöffnungen an einer Längsseite am Boden und ein Drittel über die Überlaufrinne entnommen. Diese Beckendurchströmung entspricht nicht mehr den Maßgaben der DIN 19643 nach Vertikaldurchströmung mit Einströmung vom Beckenboden und vollständiger Entnahme über die Überlaufrinne oder nach Kontraktionsdurchströmung mit Einströmungen von den beiden Beckenlängsseiten von Strahlenturbulenz und ebenfalls vollständiger Entnahme über die Überlaufrinne.
Die Schwimmbadfolie am Beckenkopf und in der Rinne ist vor wenigen Jahren erneuert worden und in gutem Zustand. Die Schwimmbadfolie an den Wänden und am Beckenboden ist noch von 1978, also deutlich über 25 Jahre in Betrieb. Nachdem der Weichmacher die Folie verlassen hat, ist sie spröde und brüchig, an vielen Stellen undicht und auch bei besten Bemühungen nicht mehr reparabel. Dies hat dazu geführt, dass der Wasserverlust pro Tag durchschnittlich 15 – 20 cbm beträgt.
Die Wassertiefe unter dem 1 m-Brett beträgt 3,0 m. Entsprechende Richtlinien schreiben hierbei eine Wassertiefe von mindestens 3,40 m vor.
Das Planschbecken wurde 1990 vollständig erneuert und wird bereits vertikal durchströmt und ist mit einer offenen, gefliesten Rinne umgeben. In den vergangenen Jahren kam es aber zu einseitigen Setzungen an der Beckenanlage, so dass die Wasserentnahme über die Rinne heute ungleich erfolgt und damit die Oberflächenreinigung nur noch unvollständig funktioniert. Auch ist der Fliesenbelag durch Frosteinwirkungen teilweise geschädigt.
Die Herren Richter und Rausenberger schlagen eine Bauabschnittsbildung vor. In einem ersten Bauabschnitt soll die Sanierung des Kombibeckens mit entsprechender Verrohrung (einschl. Elektrotechnik) erfolgen (Kosten ca. 455.000 Euro). In einem zweiten Bauabschnitt kann dann der Anbau an den Schwallwasserbehälter, der Leitungsbau zwischen Kombibecken und Technikgebäude sowie die Anlagen der Badewassertechnik (Filteranlage) und der Elektrotechnik erfolgen (Kosten ca. 323.000 Euro).
Die Sanierung des Planschbecken kann unabhängig von o.g. Maßnahmen zu Kosten in Höhe von ca. 37.000 Euro vorgenommen werden.
In die Untersuchung wurde des weiteren die Sanitäranlagen für den Campingplatz einbezogen. Nach Ansicht des Fachbüros scheidet eine Sanierung mit Erweiterung aus, da die Substanz hierfür zu schlecht ist. Es wird daher ein Neubau zu Kosten in Höhe von 103.000 Euro vorgeschlagen.
Dieser Tagesordnungspunkt diente nur zur Information, eine Beschlussfassung erfolgte nicht.
4)
Vorstellung „Rat für Frauen“, rückblickend bis Ende 2004
Bürgermeister Knödler begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Petra Rupp und Frau Gertrud Matthiessen.
Frau Rupp und Frau Matthiessen gaben einen Einblick in ihre bisherige Arbeitt im Netzwerk „Rat für Frauen“. Neben der Unterstützung und Beratung von Frauen vor Ort lagen die Schwerpunkte vor allem bei der Organisation und Durchführung von Vorträgen zu Themen wie Sucht, Gewalt, Alkohol, Mobbing usw. Auch wurde eine Frauenbroschüre erstellt, die die Frauenaktivitäten in Ilsfeld darstellt sowie ein monatlicher Treff für Frauen ins Leben gerufen. Frau Rupp und Frau Matthiessen stellten aber auch heraus, dass sie kein Interesse an der Fortführung des „Rat für Frauen“ als Verein haben. Insbesondere weisen sie daraufhin, dass sie sich weiterhin so engagiert einbringen möchten wie bisher.
Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat, dass die Gemeinde Ilsfeld dem neuen Verein „Rat für Frauen“ vorerst nicht beitritt.
5)
Zustimmung zum Straßenausbauprogramm 2005 ff
Im Straßenausbauprogramm 2005 ff wurden nunmehr zahlreiche Straßen und Straßenabschnitte aufgenommen und mit entsprechenden Prioritätsfestlegungen versehen. Faktoren sind hierbei insbesondere das Baujahr der Straße, Zustand des Kanals, der Wasserleitung und der Beleuchtung.
Demnach wurde der Hölderlinweg in Schozach (ca. 120 m) mit Priorität 1, der Ausbau des Lichtenberger Weges in Wüstenhausen (ca. 80 m) mit Priorität 2 und der Endausbau des Niethammerweges in Ilsfeld (ca. 150 m) mit Priorität 3 versehen. Das Straßenausbauprogramm sieht weitere Maßnahmen im Bereich der Mühlstraße, der Blumenstraße und im Rosenweg vor. Insbesondere wurde in der Sitzung darauf verwiesen, dass durch Schadensfälle (insb. Wasserrohrbrüche), die im Moment noch nicht absehbar sind, Prioritätsverschiebungen kommen können. Auch kann eine Realisierung der Maßnahmen nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten erfolgen, da bereits schon die o.g. Maßnahmen ein Kostenvolumen von über 2 Mio. Euro darstellen. Weitere Maßnahmen im Bereich der Schwabstraße und Großen Hasengasse erfolgen im Zuge der Baumaßnahmen Zuckerrübenplatz mit einem Gesamtvolumen von über 1,5 Mio. Euro. Selbstverständlich werden darüber hinaus kleinere Ausbesserungsarbeiten wie z.B. im Meisenweg vorgenommen.
6)
Zustimmung zum Feldwegausbauprogramm 2005 ff
Nach Abstimmung mit dem landwirtschaftlichen Ortsverein Ilsfeld sollen in den nächsten Jahren folgende Feldwege mit genannter Rangfolge ausgebaut werden:
1. Vom Landturm Richtung Engelsberghöfe mit Übergängen über Erlenbach
2. Bereich Schelmenfeld / Teichelgraben
3. Bereich Heerweg / Renntal
4. Engelsberghöfe / Erlenbach
5. Verlängerung Hausener Straße / Heerweg
6. Dietersberg
7. Wohlleben / Hasenweide / Ebene (parallel Landesstraße Richtung Lauffen)
Es wurde darauf verwiesen, dass im Ortsteil Auenstein aktuell der Ausbau von verschiedenen Feldwegen durch die Flurbereinigung erfolgt. Verschiebungen in der o.g. Prioritätenliste können evtl. durch aktuelle Ereignisse notwendig werden.
Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Feldwegausbauprogramm als grobe Basis für die nächsten Jahre zu. Wie in den Vorjahren soll jedes zweite Jahr eine Summe von 100.000 € in den Haushalt für Feldwegunterhaltungs- / -ausbaumaßnahmen eingestellt werden.
7)
Gewerbegebiet „Bustadt-Ost“, OT Ilsfeld
a) Bestellung der Mitglieder des Umlegungsausschusses
Zur Durchführung der Umlegung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2003 einen Umlegungsausschuss gebildet. Der Umlegungsausschuss ist ein beschließender Ausschuss nach § 39 Abs. 1 Gemeindeordnung.
Nach der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuchs werden die nichtselbständigen Umlegungsausschüsse für die Dauer des Umlegungsverfahrens gebildet. Scheidet ein Mitglied aus, so rückt der Stellvertreter nach. Ist der aus der Mitte des Gemeinderats bestellte Stellvertreter aus dem Gemeinderat ausgeschieden, so ist eine Ersatzperson aus der Mitte des Gemeinderats zu bestellen.
In den bestehenden Umlegungsausschuss wurden 5 Mitglieder des Gemeinderats bestellt, wonach nach dem d’Hondtschen System auf die BWV/CDU-Fraktion 3 Mitglieder sowie auf die SPD-Fraktion und das Bürgerforum Schozachtal je 1 Mitglied entfallen.
Scheidet nunmehr bei einem Umlegungsausschuss das Mitglied sowie dessen Stellvertreter aus dem Gemeinderat aus, müssen Mitglied und Stellvertreter neu gewählt werden. Dabei kommen für die Sitzverteilung die Stimmenverhältnisse der Gemeinderatswahl vom 13. Juni 2004 zu tragen. Bei 5 Mitgliedern bedeutet dies, dass die BWV/CDU-Fraktion sowie das Bürgerforum Schozachtal je 2 Sitze und die SPD-Fraktion 1 Sitz im Umlegungsausschuss erhalten.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:
- Als Stellvertreter von Gemeinderat Werner Kühner wird Gemeinderätin Katharina Seher bestellt..
- Gemeinderat Gerhard Glücks rückt als Stellvertreter des ausgeschiedenen Mitglieds Reinhard Golter nach.
- Als Stellvertreter von Gemeinderat Gerhard Glücks wird Gemeinderat Reinhard Bock bestellt.
- Gemeinderat Fritz Böhringer rückt als Stellvertreter des ausgeschiedenen Mitglieds Martin Schäfer nach.
- Als Stellvertreter von Gemeinderat Fritz Böhringer wird Gemeinderätin Inge Mößner bestellt.
- Als Mitglied im Umlegungsausschuss „Bustadt-Ost“ wird Gemeinderat Alexander Huber bestellt.
- Als Stellvertreter von Gemeinderat Alexander Huber wird Gemeinderat Rüdiger Stengel bestellt.
b) Anordnung der Umlegung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 9. Januar 2001 für das Gebiet „Bustadt-Ost“, OT Ilsfeld, ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Zur Erschließung und Neugestaltung des Gebietes müssen die unbebauten Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete und damit baureife Grundstücke entstehen. Diese Neuordnung geschieht mittels des Umlegungsverfahrens nach den §§ 45 ff BauGB.
Da sich aufgrund der Interessenten die Realisierung des Gewerbegebietes immer mehr abzeichnet, wird vorgeschlagen, die Umlegung anzuordnen.
Der Gemeinderat fasste daraufhin einstimmig den Beschluss, dass aufgrund von § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl I, 2414 ff) für das Gebiet des Bebauungsplanes „Bustadt-Ost“, OT Ilsfeld die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 45 – 79 BauGB) angeordnet wird. Sie trägt die Bezeichnung „Bustadt-Ost“.
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