An alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ilsfeld
Wichtig, Wichtig, Wichtig!!!
Die Rückgabe der Lohnsteuerkarten
2009 ist für unsere Gemeinde von finanzieller Bedeutung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte geben Sie die Lohnsteuerkarte 2009 zurück!
Alle für das Kalenderjahr 2009 ausgestellten Lohnsteuerkarten sind nach § 41 b Abs. 1 Einkommensteuergesetz und den Vereinbarungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nach Ablauf des Kalenderjahrs 2009 dem Finanzamt zu übergeben; dies betrifft auch die Lohnsteuerkarten derjenigen Arbeitnehmer
- die ihre Lohnsteuerkarte nicht für den Lohnsteuer-Jahresausgleich oder die Einkommensteuer-Veranlagung benötigen,
- deren Lohnsteuerkarten - aus welchen Gründen auch immer -2009 ohne Eintragung geblieben sind,
- die nur zeitweilig oder kurzfristig beschäftigt waren und aufgrund niedrigen Bruttoarbeitslohns keine Lohnsteuer zu zahlen hatten.
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