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Wichtige Information zum Thema Hundesteuer

Der Gemeinderat der Gemeinde Ilsfeld hat in seiner Sitzung vom 07. Dezember 2010 eine Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen. Neben einer Erhöhung des Hundesteuersatzes von 72,00 Euro auf 96,00 Euro wurde auch die Hundesteuermarkenpflicht eingeführt.

Ergänzend zum seinerzeitigen Sitzungsbericht möchten wir aufgrund zahlreicher Rückfragen bei der Gemeindeverwaltung nochmals einige Erläuterungen hierzu geben.

1. Erhöhung des Hundesteuersatzes:
Nach § 9 Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg müssen die Kommunen in Baden-Württemberg grundsätzlich eine Hundeteuer erheben. Näheres ist vom jeweiligen Gemeinderat durch eine Satzung zu regeln. Der Gemeinderat entscheidet dabei über die Höhe des Steuersatzes, etwaige Steuerermäßigungen und -befreiungen oder -zuschläge wie bspw. für Zwinger, Zweithunde oder Kampfhunde. Die Satzung stellt sog. Ortsrecht dar und gilt dabei nur für das Gemeindegebiet.
Über die Höhe einer Steuer entscheidet dabei immer das zuständige Gesetzge-bungsorgan – in einer Gemeinde also der Gemeinderat. Eine Kalkulation, wie sie bei Benutzungsgebühren oder Beiträgen zwingend erforderlich ist, liegt demnach der Hundesteuer nicht zugrunde.

Der Hundesteuer steht, wie allen anderen Steuern auch, keine konkrete und unmit-telbare Gegenleistung wie bspw. die Beseitigung von Hundekot durch die Gemeinde gegenüber. Die Steuer unterscheidet sich hierdurch grundsätzlich von Benutzungsgebühren für die ein- oder mehrmalige Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung und den Beiträgen, die einmalig für die Bereitstellung einer öffentlichen Einrichtung zu entrichten sind (z.B. Anschlusskostenbeiträge für die Wasserversorgung oder die Abwasserbeseitigung).

Als mittelbare Gegenleistung für die Hundesteuer sei an dieser Stelle aber erwähnt, dass sich die Gemeinde Ilsfeld, wie die übrigen Kreisgemeinden auch, am Bau eines neuen Tierheims in Heilbronn beteiligen wird. Derzeit wird hier von einem Kostenanteil von rd. 37.000 Euro ausgegangen, den die Gemeinde Ilsfeld aufbringen muss – annähernd also die gesamten Einnahmen aus der Hundesteuer für ein Jahr!

Die Hundesteuererhöhung von 72,00 Euro auf nunmehr 96,00 Euro ist die erste Erhöhung der Hundesteuer seit 2006. Umgerechnet auf die zurückliegenden fünf Jahre ergibt sich also nur eine jährliche Erhöhung von 4,80 Euro und liegt damit nach Auffassung von Gemeinderat und Verwaltung in durchaus vertretbarem Rahmen und nur wenig über den aktuellen Steuersätzen in den unmittelbaren Nachbargemeinden.

2. Hundesteuermarkenpflicht:
Die Einführung einer Hundesteuermarkenpflicht ist hauptsächlich darin begründet, dass hierdurch für den Gemeindevollzugsdienst aber auch jeden anderen klar er-sichtlich ist, dass der jeweilige Hund beim Steueramt gemeldet ist. Aus diesem Grund bekommen auch Halter von Hunden, die von der Hundesteuer befreit sind, eine Marke zugesandt und müssen diese sichtbar am Halsband des Hundes befestigen.

Wer dies nicht tut, handelt nach § 12 der Ilsfelder Hundesteuersatzung ordnungswidrig und muss mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen. Gleiches gilt, wenn ein Hundehalter den Hund gar nicht erst bei der Gemeindeverwaltung anmeldet und dies der Gemeindeverwaltung bei einer Kontrolle oder auch aufgrund Mitteilung Dritter bekannt werden sollte.
Bitte bedenken Sie, dass Sie sich als ein solcher Hundehalter nicht nur der Abga-benverkürzung schuldig machen und dafür mit einem nicht unerheblichen Bußgeld rechnen müssen. Sie verhalten sich auch denjenigen Hundehaltern gegenüber, die ihre Hunde ordnungsgemäß anmelden und die Hundesteuer bezahlen, überaus unfair!
Sollten Sie also einen Hund halten und diesen noch nicht beim Steueramt angemeldet haben, holen Sie dies bitte umgehend mittels beigefügtem Formular oder direkt auf dem Rathaus nach. Bitte weisen Sie auch Ihnen bekannte Halter nicht angemeldeter Hunde auf diese Anzeigepflicht hin.
Die Gemeinde Ilsfeld hat nicht die Absicht, Kontrollen von Firmen oder Agenturen durchführen zu lassen, wie es laut Berichterstattung der Heilbronner Stimme vom 01. Februar in Bad Rappenau, Bad Friedrichshall, Stuttgart und anderen Kommunen bereits der Fall war. Dennoch müssen Hundehalter künftig damit rechnen, vom gemeindlichen Vollzugsdienst oder anderen Gemeindebediensteten kontrolliert zu werden, wenn sie sich mit ihren Hunden außerhalb des eigenen Grundstücks bewegen. Wir denken, dass wir dies all jenen Ilsfelderinnen und Ilsfeldern schuldig sind, die von ihrer Gemeindeverwaltung zu Recht Steuergerechtigkeit und damit eine Gleichbehandlung erwarten.
Ihr Steueramt

   
         
    Hundesteuersatzung    
         
 
Gemeinde Ilsfeld • Rathausstraße 8 • 74360 Ilsfeld • Telefon (0 70 62) 90 42-0 • Fax (0 70 62) 90 42-19 • e-Mail gemeinde@ilsfeld.de