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An alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ilsfeld
Wichtig, Wichtig, Wichtig!!!
Die Rückgabe der Lohnsteuerkarten
2009 ist für unsere Gemeinde von finanzieller Bedeutung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte geben Sie die Lohnsteuerkarte 2009 zurück!
Alle für das Kalenderjahr 2009 ausgestellten Lohnsteuerkarten sind nach § 41 b Abs. 1 Einkommensteuergesetz und den Vereinbarungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nach Ablauf des Kalenderjahrs 2009 dem Finanzamt zu übergeben; dies betrifft auch die Lohnsteuerkarten derjenigen Arbeitnehmer
- die ihre Lohnsteuerkarte nicht für den Lohnsteuer-Jahresausgleich oder die Einkommensteuer-Veranlagung benötigen,
- deren Lohnsteuerkarten - aus welchen Gründen auch immer -2009 ohne Eintragung geblieben sind,
- die nur zeitweilig oder kurzfristig beschäftigt waren und aufgrund niedrigen Bruttoarbeitslohns keine Lohnsteuer zu zahlen hatten.
Die Lohnsteuerkarten/-belege 2009 sind ein wichtiger Faktor zur Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen der betref­fenden Wohnsitzgemeinde und wirkt sich zum Nachteil aller Einwohner unserer Gemeinde aus.
Außerdem wird anhand der zurückgegebenen Lohnsteuerkarten/-belege eine Lohnsteuerstatistik durchgeführt, deren Daten für finanz-und wirtschaftspolitische Zwecke von besonderer Bedeutung sind. Auch dienen die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte 2009 der Er­mittlung des dem Land Baden-Württemberg zustehenden Zerlegungsanteils an der Lohnsteuer. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2009 per Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung übermittelt. Enthält die Lohnsteuerkarte von einem früheren Arbeitgeber (bei einem Arbeitsplatzwechsel im Jahr 2009) eine Lohnsteuerbescheinigung (ma­nuell oder durch Aufkleber), ist diese gleichfalls dem Finanzamt zu übergeben.
Deshalb die dringende Bitte an Sie, falls sich ihr Arbeitgeber nicht am elektronischen Datenübermittlungsverfahren betei­ligt:
Geben Sie, auch wenn Sie keinen Lohnsteuerjahresausgleich beantragen oder keine Einkommensteuererklärung abgeben, Ihre Lohnsteuerkarte 2009 beim Finanzamt Heilbronn oder bei der Gemeinde zur Weiterleitung an das Finanzamt ab.
Sie können die Lohnsteuerkarte auch in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift „Lohnsteuerkarte 2009 für das Fi­nanzamt Heilbronn" in den Rathausbriefkasten in Ilsfeld oder der Verwaltungsstelle einwerfen. Wir werden diesen dann ungeöffnet an das Finanzamt Heilbronn weiterleiten.
Durch die Zurückführung aller Lohnsteuerkarten an das Finanzamt tragen Sie zu einer korrekten Ermittlung des Steueraufkommens, und damit zu einer gerechten Zuweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer bei.
Ihre Lohnsteuerkarte ist für unsere Gemeinde bares Geld.
Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich.
gez. Thomas Knödler Bürgermeister
   
         
 
Gemeinde Ilsfeld • Rathausstraße 8 • 74360 Ilsfeld • Telefon (0 70 62) 90 42-0 • Fax (0 70 62) 90 42-19 • e-Mail gemeinde@ilsfeld.de