Logo Ilsfeld
HOMERATHAUS • Aktuelles
Startseite
Aktuelles
Portrait
Rathaus
Rathaus - Ämter
Rathaus - Mitarbeiter
Rathaus - Wo erledige ich was?
Rathaus - Mitteilungsblatt
Fundbüro
Jobs bei der Gemeindeverwaltung
Gemeidnerat
Publikationen
Satzungen
Wirtschaft
Leben und Wohnen
Kultur und Bildung
Freizeit und Tourismus
Jugend und Familie
Vereine und Kirchen
Veranstaltungen
Sitemap
Kontakt
 

       
Rathaus aktuell
         
   
Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009

I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009
Gemeinde Ilsfeld
Landkreis Heilbronn

Aufgrund von § 79 der GemO für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Februar 2006 (GBl. S. 20) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilsfeld am 17.02.2009 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen:

§1
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1.   den Einnahmen und Ausgaben von je    23.402.519 €
  davon im Verwaltungshaushalt  18.787.545 €
  davon im Vermögenshaushalt 4.614.974 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 0 €
3.
dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen von 
 0 €
     
§2 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf       
3.000.000 €
     
§3 Realsteuerhebesätze
Die Hebesätze werden festgesetzt  
1.  für die Grundsteuer  
a) 
für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (Grundsteuer A) auf   
300 v.H.
b)  für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  285 v.H.
2.   für die Gewerbesteuer  330 v.H
 . der Steuermessbeträge.  


Ilsfeld, den 17.02.2009
gez. Thomas Knödler, Bürgermeister

II.  Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das Landratsamt Heilbronn hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2009 mit Schreiben vom 07. April 2009, AZ 11/902.41 /f bestätigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

III.
 Auslegung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2009 liegen gemäß § 81 Abs. 3 GemO an sieben Tagen, und zwar
von Donnerstag, den 23.04.2009 bis Montag, den 04.05.2009 - je einschließlich
im Foyer des Rathauses während der üblichen Dienststunden für jedermann zur Einsicht öffentlich aus.
IV. Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor­schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.

Ausgefertigt!
Ilsfeld, 15.04.2009
Thomas Knödler Bürgermeister
   
         
 
Gemeinde Ilsfeld • Rathausstraße 8 • 74360 Ilsfeld • Telefon (0 70 62) 90 42-0 • Fax (0 70 62) 90 42-19 • e-Mail gemeinde@ilsfeld.de