Logo Ilsfeld
HOMERATHAUS • Aktuelles
Startseite
Aktuelles
Portrait
Rathaus
Rathaus - Ämter
Rathaus - Mitarbeiter
Rathaus - Wo erledige ich was?
Rathaus - Mitteilungsblatt
Fundbüro
Jobs bei der Gemeindeverwaltung
Gemeidnerat
Publikationen
Satzungen
Wirtschaft
Leben und Wohnen
Kultur und Bildung
Freizeit und Tourismus
Jugend und Familie
Vereine und Kirchen
Veranstaltungen
Sitemap
Kontakt
 

       
 
         
   
Wichtig, Wichtig, Wichtig!!!
Die Rückgabe der Lohnsteuerkarten 2008 ist für unsere Gemeinde von finanzieller Bedeutung

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte geben Sie die Lohnsteuerkarte 2008 zurück!

Alle für das Kalenderjahr 2008 ausgestellten Lohnsteuerkarten sind nach § 41 b Abs. 1 Einkommensteuergesetz und den Vereinbarungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nach Ablauf des Kalenderjahrs 2008 dem Finanzamt zu übergeben; dies betrifft auch die Lohnsteuerkarten derjenigen Arbeitnehmer

-   die ihre Lohnsteuerkarte nicht für den Lohnsteuer-Jahresausgleich oder die Einkommensteuer-Veranlagung benötigen,

-   deren Lohnsteuerkarten - aus welchen Gründen auch immer -2008 ohne Eintragung geblieben sind,

-   die nur zeitweilig oder kurzfristig beschäftigt waren und aufgrund niedrigen Bruttoarbeitslohns keine Lohnsteuer zu zahlen hatten.

Die Lohnsteuerkarten/-belege 2008 sind ein wichtiger Faktor zur Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen der betreffenden Wohnsitzgemeinde und wirkt sich zum Nachteil aller Einwohner unserer Gemeinde aus.

Außerdem wird anhand der zurückgegebenen Lohnsteuerkarten/-belege eine Lohnsteuerstatistik durchgeführt, deren Daten für finanz- und wirtschaftspolitische Zwecke von besonderer Bedeutung sind. Auch dienen die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte 2008 der Ermittlung des dem Land Baden-Württemberg zustehenden Zerlegungsanteils an der Lohnsteuer. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2008 per Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung übermittelt Enthält die Lohnsteuerkarte von einem früheren Arbeitgeber (bei einem Arbeitsplatzwechsel im Jahr 2008) eine Lohnsteuerbescheinigung (manuell oder durch Aufkleber), ist diese gleichfalls dem Finanzamt zu übergeben.


Deshalb die dringende Bitte an Sie, falls sich ihr Arbeitgeber nicht am elektronischen Datenübermittlungsverfahren
beteiligt: Geben Sie, auch wenn Sie keinen Lohnsteuerjahresausgleich beantragen oder keine Einkommensteuererklärung abgeben, Ihre Lohnsteuerkarte 2008 beim Finanzamt Heilbronn oder bei der Gemeinde zur Weiterleitung an das Finanzamt ab.

Sie können die Lohnsteuerkarte auch in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift „Lohnsteuerkarte 2008 für das Fi­nanzamt Heilbronn" in den Rathausbriefkasten in Ilsfeld oder der Verwaltungsstelle einwerfen. Wir werden diesen dann ungeöffnet an das Finanzamt Heilbronn weiterleiten.

Durch die Zurückführung aller Lohnsteuerkarten an das Finanzamt tragen Sie zu einer korrekten Ermittlung des Steueraufkommens, und damit zu einer gerechten Zuweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer bei.

Ihre Lohnsteuerkarte ist für unsere Gemeinde bares Geld.
I
ch bedanke mich im Voraus recht herzlich.
gez. Thomas Knödler Bürgermeister

   
         
 
Gemeinde Ilsfeld • Rathausstraße 8 • 74360 Ilsfeld • Telefon (0 70 62) 90 42-0 • Fax (0 70 62) 90 42-19 • e-Mail gemeinde@ilsfeld.de