Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Diskussion um die Reduzierung der Feinstaubbelastung und die Einführung von Fahrverboten für bestimmte Fahrzeuge beschäftigt zunehmend die örtliche wie regionale Berichterstattung. Auch in Ilsfeld, das von einem eigenen Luftreinhalte-/Aktionsplan des Regierungspräsidiums betroffen ist, fragen sich immer mehr Bürger, was denn in der Zukunft gilt. Vor allem stellen sie die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen möglich sind.
Leider können meine Mitarbeiter und ich diese Fragen immer noch nicht alle beantworten, da sich noch vieles im Werden befindet. Klar zum Ausdruck bringen möchten wir, dass die Ausweisung einer Umweltschutzzone, so diese denn kommt, einzig und allein auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Stuttgart eingeführt wird. Der Gemeinde Ilsfeld steht hierbei keinerlei Entscheidungsspielraum zu, die Gemeinde wird nicht einmal offiziell am Verfahren hierzu beteiligt.
Es fragen sich viele Bürger, wieso Ilsfeld von einer möglichen Umweltschutzzone überhaupt betroffen ist. Grundlage hierfür ist, dass nachdem die gesetzlichen Vorgaben aus Brüssel vorlagen, Bund und Land an Hand des damals vorliegenden Generalverkehrsplan in den Gemeinden Messungen durchgeführt haben, die sich im vordringlichen Bedarf für den Bau einer Umgehungsstraße befanden. Dieses trifft auf Ilsfeld zu.
Fest steht bisher nur Folgendes: Die Ilsfelder Bevölkerung, Gewerbetreibende und Besucher, die nach oder durch Ilsfeld fahren, sind wohl ab dem 1. Juli von einer Kennzeichnungsverordnung betroffen, so keine Änderung eintritt und wofür der Gemeinderat eintritt (siehe Bericht zur Sitzung vom 27.03.2007 unter der Rubrik „Aus dem Gemeinderat).
Ich will nicht verhehlen, dass mir die gesamten Regelungen des Luftreinhalteplans und das Vorgehen des Gesetzgebers unverständlich sind und nicht nur bei der Bürgerschaft für ein großes Maß an Unverständnis sorgen, sondern auch bei Verwaltung und Gemeinderat. Sicherlich ist es wichtig, das Problem der Feinstaubbelastung anzugehen, um den Gesundheitsschutz für die Bevölkerung zu verbessern, gerade an unserer stark belastenden Ortsdurchfahrt.
Für den Ilsfelder Gemeinderat gibt es aber nur ein adäquates Mittel dieses zu erreichen, und dies ist der zeitnahe Bau der Umgehungsstraße von Ilsfeld. Für mich ist es jedoch ein ökonomischer und ökologischer Unsinn, mit allein örtlich bezogenen Maßnahmen die Belastungen senken zu wollen. Dies widerspricht den grundsätzlichen Zielen des Umweltschutzes sowie der wirtschaftlichen Vernunft. Die Luft kennt keine Grenzen. In Frage stellen möchte ich auch, ob die bisherigen Ideen und gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Normenkontrollklage Stand halten. Der bisher geplante Eingriff in das Eigentum vieler Betriebe und Bürger, wie auch die Verhältnismäßigkeit und die Gleichbehandlung sind wohl zumindest stark in Frage zu stellen. So ist es nur schwer zu vermitteln, dass die Autobahn von der Ausweisung einer Umweltschutzzone ausgenommen ist, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nicht. Ein ganz wesentlicher Teil der Feinstaubbelastung in Ilsfeld stammt aus der großräumigen Hintergrundbelastung und dem Transitverkehr, belastet aber sollen die Ilsfelder Bürger werden.
Wir werden unter Umständen jetzt einen Regelungsflickenteppich erhalten, bei dem in Stuttgart anderes Recht gilt wie in Gerlingen oder Leonberg, und wieder anderes als in Ilsfeld oder Pleidelsheim. Ja, noch verrückter: auch auf Ilsfelder Markung wird es wohl verschiedenes Recht geben. Die größte Luftverschmutzungsquelle - die Autobahn - bleibt von den Verboten ausgeschlossen, wie auch von den Regelungen des Luftreinhalteplans.
Der Gesetzgeber hätte wie bei der Einführung des Katalysators effizientere und weniger bürokratischere Wege gehen können. Aber offenkundig wollte er dies in einem Europa ohne Grenzen nicht. In der Luftreinhaltung gilt nunmehr Stadtrecht, das vom Regierungs präsidium aufgrund der Gesetzeslage anzuordnen ist. Mehrere Städte und Gemeinden sind gezwungen, mit vielen Schildern diesen Schildbürgerstreich zu vollziehen. Meine Bitte an den Gesetzgeber lautet deshalb: Umweltschutz ist wichtig, aber man sollte bei der Verbesserung der Standards ein vernünftiges Maß finden, an der Quelle ansetzen und den bürokratischen Aufwand und die Belastung der Bevölkerung minimieren.
Wegen der Unklarheiten, die aufgrund dieses Regelung-Wirrwarrs entstehen, werden wir Sie hier im Amtsblatt weiter auf dem Laufenden halten. Die gesetzlichen Vorgaben vor Ort umsetzen, diese Aufgabe wurde dem Landratsamt Heilbronn zugeteilt. Sollten Sie also konkrete Fragen haben, so können Sie sich gerne über die Internetseite des Landratsamtes Heilbronn (www. Land -kreis-Heilbronn.de) informieren, oder sich direkt an die Service Hotline des Landkreises (07131/994-1188) wenden.
Ihr Thomas Knödler Bürgermeister
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