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Regierungspräsidium Stuttgart Az.:24-3912-3/301-11 Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L 1100 Ortsumfahrung Ilsfeld
– Einleitung des Verfahrens –
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Abteilung 4 – Straßenwesen und Verkehr – des Regierungspräsidiums Stuttgart, hat für das o. g. Straßenbauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 37 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) in Verbindung mit §§ 73 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – jeweils in der derzeit geltenden Fassung – beantragt.
Gegenstand der Planung ist der Neubau der Landesstraßen L 1100 und L 1105 als nördliche Umfahrung von Ilsfeld.
Die insgesamt rund 4,1 km lange Neubaustrecke beginnt westlich von Ilsfeld auf der L 1105, das Bauende liegt am östlichen Ortsrand von Ilsfeld auf der L 1100 nahe der A 81. Ca. 200 m nach dem Baubeginn wird die bisherige L 1105 von Ilsfeld her kommend über eine Einmündung an die neue Trasse angeschlossen. Die K 2083 (Verbindung Ilsfeld - Teilort Schozach) wird nicht mit der Umgehung verknüpft sondern überführt. Die L 1100 (von Flein bzw. aus der Ortslage Ilsfeld kommend) wird über einen Knotenpunkt an die Neubaustrecke angebunden. Bei Station 3+230 quert ein Hauptwirtschaftsweg (Überführung) die neue Trasse. Das Gewerbegebiet „Bustadt“ wird bei Station 3+840 über einen Kreisverkehrsplatz an die Ortsumgehung angeschlossen. Kurz vor dem Bauende verbindet ein Kreisverkehrsplatz die Ortsumgehung mit der Ortsdurchfahrt von Ilsfeld.
Als naturschutzrechtlicher Ausgleich für die Eingriffe des Vorhabens in Natur und Landschaft sind u.a. die Entsiegelung und Rückbau nicht mehr benötigten Straßenflächen und die ökologische Aufwertung von Bereichen der Riedbachaue und der Schozachaue (abschnittsweise Renaturierung des Bachlaufs, Neuanlage von Streuobstwiesen, Hecken, extensive Nutzung der Wiesen) vorgesehen. Zum Schutze von Vogelarten wie Feldlerche und Schafstelze ist die Entwicklung von Buntbrachen und Altgrasstreifen geplant, daneben werden auch Nistkästen als Ersatz von Bruthöhlen aufgestellt.
Auf der angeschlossenen Planskizze ist der geplante Trassenverlauf der Straße dargestellt.
Das Planfeststellungsverfahren umfasst auch die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 UVPG.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom
28.03.2011 bis 27.04.2011
- je einschließlich -
beim Bürgermeisteramt Ilsfeld, Erdgeschoss, Zimmer 6, Rathausstraße 8, 74360 Ilsfeld während den üblichen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, mittwochs von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Zusätzlich können Sie die Planunterlagen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Bekanntmachungen - Planfeststellung bzw. unter dem Link http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1293811/index.html einsehen.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 11.05.2011 beim Bürgermeisteramt Ilsfeld oder beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21 in 70565 Stuttgart (Vaihingen) bzw. Postfach 800709, 70507 Stuttgart schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.
Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen – so genannte Präklusion –, § 37 Abs. 9 StrG.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
–Einwendungsschreiben müssen die volle Anschrift des Einwenders enthalten. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
–Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekanntgemacht wird. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese individuellen Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
– Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden.
–Kosten, die z.B. durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung eventuell entstehen, können nicht erstattet werden.
– Über die Entschädigung für durch das Vorhaben in Anspruch genommene Flächen wird in der Planfeststellung nur dem Grunde nach entschieden. Die Entschädigung selbst (z. B. Kaufpreis) wird gegebenenfalls in einem gesonderten Entschädigungsverfahren festgesetzt. '
–Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss bzw. Ablehnung des Antrags) an die Einwender kann ebenfalls durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
– Mit Beginn der Auslegung des Plans treten die Anbaubeschränkungen nach § 23 StrG und die Veränderungssperre nach § 26 StrG in Kraft. Auf den in den Planfeststellungsunterlagen ausgewiesenen betroffenen Flächen dürfen bis zu ihrer Inanspruchnahme keine wesentlich wertsteigernden oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen vorgenommen werden (Veränderungssperre nach § 26 StrG).
gez. Rebekka Beck |
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