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Verfahren gegen die Erzieherinnen der KiTa „Sternschnuppe" eingestellt

Wie der Heilbronner Stimme bereits zu entnehmen war, wurde das Verfahren gegen die die Erzieherinnen der Kindertagesstätte „Sternschnuppe" wegen Verdachts der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, der Körperverletzung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern eingestellt.

Nachfolgend veröffentlichen wir die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft sowie die Stellungnahme der Gemeinde Ilsfeld in vollem Wortlaut, damit die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ilsfeld umfassend informiert sind.

In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass wir vom Versenden eines Elternbriefes in dieser Sache absehen werden, da in den beiden Pressemitteilungen alle Fakten genannt werden.

Staatsanwaltschaft Heilbronn
Kommunale Kindertagesstätte „Sternschnuppe" in Ilsfeld:
Verfahren gegen Erzieherinnen mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen insgesamt sieben Erzieherinnen der Kindertagesstät­te „Sternschnuppe" wegen Verdachts der Verletzung der Fürsorge-und Erziehungspflicht und des sexuellen Missbrauchs von Kindern mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Grundlage des Ermittlungsverfahrens waren die im November 2005 bei der Staatsanwaltschaft eingegangenen Strafanzeigen zunächst zweier besorgter Mütter wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zum Nachteil ihrer bei der Anzeigeerstattung jeweils 3 Jahre alten Töchter.

Danach seien die beschuldigten Erzieherinnen schuldhaft nicht gegen sogenannte massive „Doktorspiele" vorgegangen, die sich nach Berichten der Kinder gegenüber ihren Eltern in der Kindertagesstätte zugetragen und bei denen sich Kinder gegenseitig verschiedene Ge­genstände, unter anderem Papier, Nüsse und Gummibärchen bzw. einen Spielzeughammer, in den After- und/oder Genitalbereich ein­geführt hätten, was bei mehreren Kindern auch zu Verletzungen geführt hätte.

Im Verlauf der daraufhin eingeleiteten Ermittlungen haben noch drei weitere Familien - ebenfalls Eltern von kleinen Kindergartenkindern - Strafanzeige gegen die beschuldigten Erzieherinnen erstattet und diesen zur Last gelegt, sie hätten aufgrund mangelnder Aufsicht die massiven Doktorspiele zwischen den Kindern nicht verhindert. In verschiedenen, an die Ermittlungsbehörden gerichteten Schreiben der Anzeigeerstatter haben diese angegeben, die Erzieherinnen seien von den betroffenen Kindern über die Geschehnisse unterrichtet worden, jedoch hätten sie den Kindern für das Bewahren des „Geheimnisses" Süßigkeiten versprochen und ausgehändigt. Dabei wurden auch zahlreiche „Wortprotokolle" von Angaben betroffener Kinder gegenüber ihren Eltern zu den Ermittlungsakten gereicht. Im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens schließlich wurden die Vorwürfe gegen die Erzieherinnen durch die Anzeigeerstatter unter Beifügung weiterer „Wortprotokolle" von Kinderaussagen gegenüber ihren Eltern auch in Richtung auf eine aktive Beteiligung der Erzieherinnen an den Doktorspielen dergestalt, dass die Beschuldigten selbst - teilweise in Anwesenheit eines Arztes - diverse Gegenstände in den Genital- und Afterbereich der Kinder eingeführt bzw. von dort entfernt haben sollen, ausgeweitet. Unter anderem sollen zwei dreijährige Mädchen in diesem Zusammenhang von einer „Schlummerbar" berichtet haben, in der „die Kinder einen Apfelsaft mit einem komischen Medikament drin bekommen". Dabei werde „der Apfelsaft aber nicht mit Wasser verdünnt, sonst schmeckt man das bittere Medikament". Jedes Kind, „wo da mitmachen muss, kriegt so einen Becher, dann wird man lustiger"... . Der „Arztmann", der immer da sei (ein „Mann mit weißen Haaren und weißem Bart"), habe auch „die Sachen wieder aus dem Popo und dem Pipi holen müssen und nach den Medikamenten hat er ja auch nach den Kindern schauen müssen". Eine Dreijährige soll über die „Schlummerbar" unter anderem Folgendes erzählt haben. „Es mussten viele Decken und Kissen sein. Die Fläche wurde abgesperrt und man muss wenn man in die Schlummerbar mit den Decken und Kissen kommen will durchkriechen. Die Kinder sind nackig und man kriegt ein kaltes Hemdchen an. Dann muss man „posen", rennen und mit den Haaren wedeln..." . Eine Beschuldigte sei dabei „auch oft nackig, aber sie hat eine Löwenmaske auf dem Kopf, manchmal auch eine Krokodilmaske und dann kommt sie und steckt uns auch Sachen in den Popo und ins Pipi". Ein weiteres, älteres Kind, welches „aus Angst" nicht genannt werden wolle, habe nach den Angaben einer Anzeigeerstatterin unter anderem Folgendes berichtet: „Ein Arzt ist auch in der Schlummerbar, er steckt den Kindern abwechselnd mit der Arztfrau etwas in den Genitalbereich. Anschließend holen sie die Sachen wieder heraus". Schließlich wurden der Staatsanwaltschaft auch Kinderäußerungen übermittelt, wonach von den Geschehnissen in der Kindertagesstätte „Fotos und Filme" gemacht worden seien, die man in der KiTa in „Geheimräumen" in einer „Schatztruhe versteckt" ließe, damit „die Mamas das nicht sehen".

Die Beschuldigten selbst hatten während des Ermittlungsverfahrens die ihnen gemachten Vorwürfe mit Nachdruck in Abrede gestellt und angegeben, dass stets eine ausreichende Aufsicht gewährleistet gewesen sei. Insbesondere sei in Bezug auf „Doktorspiele" die Regel aufgestellt worden, dass die Kinder mit dem Doktorkoffer in der Kuschelecke mit Einsichtsmöglichkeit des Personals spielen dürften, jedoch bei allen Spielen die Hosen anzubleiben hätten und nichts in Körperöffnungen gesteckt werden dürfe. Dass die Kinder sich dennoch Gegenstände eingeführt hätten, sei den Erzieherinnen zunächst nicht bekannt gewesen. Nach entsprechenden Mitteilungen von Eltern habe die Leiterin der Kindertagesstätte ihr Personal unterrichtet und angewiesen, auf die entsprechenden Kinder besonders zu achten. Keinesfalls hätten sich Kinder vergeblich hilfesuchend an das Personal gewandt. Nie hätten die Erzieherinnen Fremdkörper in den Körperöffnungen der Kinder bemerkt oder gar von dort entfernt. Es seien keine Kinder mit heruntergelassenen Hosen angetroffen oder bei Doktorspielen erwischt worden.

Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen war für die Erhebung der öffentlichen Klage gegen die Erzieherinnen kein Raum:

Nach einer von der Staatsanwaltschaft unter Übersendung des vorhandenen Aktenmaterials eingeholten überzeugenden gutachterlichen Stellungnahme einer insbesondere im Umgang mit und in der Beurteilung von Kleinkindern und deren Aussagen erfahrenen psychologischen Sachverständigen sind die Qualität und die Zuverlässigkeit der Kinderaussagen sowie die Aussage­tüchtigkeit der noch sehr jungen kindlichen Belastungszeugen hier als fraglich anzusehen.
Schon die Entstehung der Kinderaussagen bzw. die Entwicklung der Verdachtsmomente weise problematische Bedingungen auf, nachdem die Kinder ab dem Zeitpunkt des Auftretens erster, ihre Eltern beunruhigender Auffälligkeiten im Frühjahr/Sommer 2005 in ihrem jeweiligen familiären Umfeld über Monate hinweg bis zum Frühjahr 2006 wiederholt zu den Geschehnissen befragt, bei Ärzten zu Untersuchungen vorgestellt und zwei Kinder schließlich von ihren Eltern auch aktiv in die Suche nach dem von den Kindern erwähnten „Arztmann" einbezogen wurden (sogenannte „Aufdeckungsarbeit"). Aus der entwicklungspsychologischen Forschung sei bekannt, dass insbesondere kleine Kinder, die regelmäßig die Erwartungen von erwachsenen Fragestellern erfüllen und durch ihre Angaben auch den Befragungsdruck reduzieren wollen, bei einem solchen Befragungsverlauf in der Regel weitere Aussageelemente produzieren, die teilweise auch bizarr und drastisch ausfallen können. Solche Elemente seien auch im vorliegenden Fall erkennbar, in dem eine Ausweitung nicht nur in Bezug auf das Geschehen, sondern im weiteren Verlauf auch in Bezug auf die handelnden Personen erfolgt sei. Es sei vorliegend unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten nicht mehr möglich, einen möglicherweise vorhandenen realen Tatsachenkern festzustellen. Vielmehr sei bei weiteren Befragungen die Gefahr von Missverständnissen, Fehldeutungen und einer weiteren Ausweitung der Angaben der Kinder als ausgesprochen hoch anzusehen.
Nach Einschätzung der Sachverständigen sprechen außerdem Kindeswohlgesichtspunkte entschieden gegen weitere Befragungen der betroffenen, sämtlich noch sehr jungen Kinder, zumal in einem Strafverfahren.
Von einer förmlichen Zeugenvernehmung der Kinder der Anzeigeerstatter hat die Staatsanwaltschaft deshalb abgesehen.

Teilweise sind die Angaben der kindlichen Belastungszeugen ge­genüber ihren Eltern durch die polizeilichen Ermittlungen auch widerlegt worden. Unter anderem hat der im Rahmen nachträgli­cher privater Ermittlungen zweier Anzeigeerstatter-Familien von deren Kindern bei einer „Gegenüberstellung" als „der Arztmann aus der Schlummerbar" identifizierte Arzt im hier maßgeblichen Zeitraum nachweislich keinen Bart getragen. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb mangels bestehenden An­fangsverdachts von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auch gegen diesen Arzt abgesehen.

Eine polizeiliche Überprüfung der Räumlichkeiten der Kinderta­gesstätte auf mögliche „Geheimräume" hat ergeben, dass solche nicht existieren. Auch konnte bei dieser Überprüfung keine „Schatztruhe" mit Bildern und Filmen aufgefunden werden. Die einem betroffenen Kind zugeschriebene Äußerung, eine der beschuldigten Erzieherinnen käme in Begleitung einer weiteren Frau regelmäßig auch in den neuen Kindergarten des Kindes, würde dort Kontakt zu dem Kind suchen und es dabei einschüch­tern, wurde durch die Zeugenaussagen der im neuen Kindergar­ten beschäftigten Erzieherinnen ebenfalls widerlegt.

Zureichende anderweitige tatsächliche Anhaltspunkte, die auf ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der beschuldigten Erzieherinnen schließen ließen, haben sich durch die Ermittlungen nicht ergeben. Auch die zwei der verfahrensgegenständlichen Strafanzeigen beigefügten ärztlichen Atteste, die Verletzungen der jeweiligen Kinder belegen (unter anderem Rötungen an Vulva und Anus und leichte Einrisse am Anus), rechtfertigen keine andere Bewertung. Auch aus diesen Urkunden geht nicht hervor, wie diese Verletzungen entstanden sind bzw. wer den geschädigten Kindern diese Verletzungen bei welcher Gelegenheit beigebracht hat. Insbesondere geben die vorgelegten Atteste keinen Aufschluss darüber, ob die darin bescheinigten Verletzungen überhaupt die Folge von Geschehnissen aus dem Verantwortungsbereich der Beschuldigten sind.

Pressemitteilung der Gemeinde

Heute Vormittag teilte die Staatsanwaltschaft Heilbronn mit, dass das Verfahren gegen die Erzieherinnen der Kindertagesstätte „Sternschnuppe" wegen Verdachts der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und des sexuellen Missbrauchs von Kindern eingestellt wurde.

Die Gemeinde Ilsfeld freut sich, dass nunmehr die Ermittlungen abgeschlossen sind - mit einem Ergebnis, das sich mit den Recherchen der Gemeinde Ilsfeld in vollem Umfang deckt. Die Gemeinde Ilsfeld hatte von Anfang an vollstes Vertrauen, dass die gegen die Erzieherinnen erhobenen Vorwürfe keine Bestätigung finden werden und somit die Staatsanwaltschaft zu den gleichen Ergebnissen kommen wird wie wir bei unseren Ermittlungen und Recherchen. Vor allem freut es mich für die Erzieherinnen, dass durch die Wertung und Beurteilung der Vorgänge durch die Staatsanwaltschaft die Erzieherinnen nicht zu 90 %, sondern zu 100 % und somit voll umfänglich rehabilitiert sind.

Erfreulich ist, dass die gute Arbeit in der Einrichtung nun ohne diese Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens wieder in ruhigere Bahnen gelenkt werden kann und die Erzieherinnen nun auch den Kopf zu 100 % frei haben für die Arbeit und die Kinder. Nähere Ausführungen insbesondere zur Begründung zur Einstellung des Verfahrens kann die Gemeinde Ilsfeld zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vornehmen, da wir nach der Einstellung des Verfahrens noch keine Akteneinsicht gehabt haben.

Unser Dank gilt allen Personen, die den Erzieherinnen in den vergangenen Monaten zur Seite gestanden sind und Ihnen mit aufmunternden Worten Kraft für ihre tägliche Arbeit in der Einrichtung gegeben haben.

gez.
Thomas Knödler
Bürgermeister der Gemeinde Ilsfeld

   
 
 
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