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Verfahren gegen die Erzieherinnen der KiTa „Sternschnuppe" eingestellt
Wie der Heilbronner Stimme bereits zu entnehmen war, wurde das
Verfahren gegen die die Erzieherinnen der Kindertagesstätte „Sternschnuppe" wegen
Verdachts der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht,
der Körperverletzung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern
eingestellt.
Nachfolgend veröffentlichen wir die Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft sowie die Stellungnahme der Gemeinde Ilsfeld
in vollem Wortlaut, damit die Bürgerinnen und Bürger
der Gemeinde Ilsfeld umfassend informiert sind.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass wir vom
Versenden eines Elternbriefes in dieser Sache absehen werden, da
in den beiden Pressemitteilungen alle Fakten genannt werden.
Staatsanwaltschaft Heilbronn
Kommunale Kindertagesstätte „Sternschnuppe" in
Ilsfeld:
Verfahren gegen Erzieherinnen mangels hinreichenden Tatverdachts
eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat das strafrechtliche Ermittlungsverfahren
gegen insgesamt sieben Erzieherinnen der Kindertagesstätte „Sternschnuppe" wegen
Verdachts der Verletzung der Fürsorge-und Erziehungspflicht
und des sexuellen Missbrauchs von Kindern mangels hinreichenden
Tatverdachts eingestellt. Grundlage des Ermittlungsverfahrens waren
die im November 2005 bei der Staatsanwaltschaft eingegangenen Strafanzeigen
zunächst zweier besorgter Mütter wegen des Verdachts
der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zum Nachteil
ihrer bei der Anzeigeerstattung jeweils 3 Jahre alten Töchter.
Danach seien die beschuldigten Erzieherinnen schuldhaft nicht
gegen sogenannte massive „Doktorspiele" vorgegangen,
die sich nach Berichten der Kinder gegenüber ihren Eltern
in der Kindertagesstätte zugetragen und bei denen sich Kinder
gegenseitig verschiedene Gegenstände, unter anderem Papier,
Nüsse und Gummibärchen bzw. einen Spielzeughammer, in
den After- und/oder Genitalbereich eingeführt hätten,
was bei mehreren Kindern auch zu Verletzungen geführt
hätte.
Im Verlauf der daraufhin eingeleiteten Ermittlungen haben noch
drei weitere Familien - ebenfalls Eltern von kleinen Kindergartenkindern
- Strafanzeige gegen die beschuldigten Erzieherinnen erstattet
und diesen zur Last gelegt, sie hätten aufgrund mangelnder
Aufsicht die massiven Doktorspiele zwischen den Kindern nicht verhindert.
In verschiedenen, an die Ermittlungsbehörden gerichteten Schreiben
der Anzeigeerstatter haben diese angegeben, die Erzieherinnen
seien von den betroffenen Kindern über die Geschehnisse unterrichtet
worden, jedoch hätten sie den Kindern für das Bewahren
des „Geheimnisses" Süßigkeiten versprochen
und ausgehändigt. Dabei wurden auch zahlreiche „Wortprotokolle" von
Angaben betroffener Kinder gegenüber ihren Eltern zu den Ermittlungsakten
gereicht. Im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens schließlich
wurden die Vorwürfe gegen die Erzieherinnen durch die Anzeigeerstatter
unter Beifügung weiterer „Wortprotokolle" von Kinderaussagen
gegenüber ihren Eltern auch in Richtung auf eine aktive Beteiligung
der Erzieherinnen an den Doktorspielen dergestalt, dass die
Beschuldigten selbst - teilweise in Anwesenheit eines Arztes -
diverse Gegenstände in den Genital- und Afterbereich der Kinder
eingeführt bzw. von dort entfernt haben sollen, ausgeweitet.
Unter anderem sollen zwei dreijährige Mädchen in
diesem Zusammenhang von einer „Schlummerbar" berichtet
haben, in der „die Kinder einen Apfelsaft mit einem komischen
Medikament drin bekommen". Dabei werde „der Apfelsaft
aber nicht mit Wasser verdünnt, sonst schmeckt man das bittere
Medikament". Jedes Kind, „wo da mitmachen muss, kriegt
so einen Becher, dann wird man lustiger"... . Der „Arztmann",
der immer da sei (ein „Mann mit weißen Haaren und weißem
Bart"), habe auch „die Sachen wieder aus dem Popo und
dem Pipi holen müssen und nach den Medikamenten hat er ja
auch nach den Kindern schauen müssen". Eine Dreijährige
soll über die „Schlummerbar" unter anderem
Folgendes erzählt haben. „Es mussten viele Decken und
Kissen sein. Die Fläche wurde abgesperrt und man muss wenn
man in die Schlummerbar mit den Decken und Kissen kommen will durchkriechen.
Die Kinder sind nackig und man kriegt ein kaltes Hemdchen an. Dann
muss man „posen", rennen und mit den Haaren wedeln..." .
Eine Beschuldigte sei dabei „auch oft nackig, aber sie hat
eine Löwenmaske auf dem Kopf, manchmal auch eine Krokodilmaske
und dann kommt sie und steckt uns auch Sachen in den Popo und ins
Pipi". Ein weiteres, älteres Kind, welches „aus
Angst" nicht genannt werden wolle, habe nach den Angaben einer
Anzeigeerstatterin unter anderem Folgendes berichtet: „Ein
Arzt ist auch in der Schlummerbar, er steckt den Kindern abwechselnd
mit der Arztfrau etwas in den Genitalbereich. Anschließend
holen sie die Sachen wieder heraus". Schließlich wurden
der Staatsanwaltschaft auch Kinderäußerungen übermittelt,
wonach von den Geschehnissen in der Kindertagesstätte „Fotos
und Filme" gemacht worden seien, die man in der KiTa in „Geheimräumen" in
einer „Schatztruhe versteckt" ließe, damit „die
Mamas das nicht sehen".
Die Beschuldigten selbst hatten während des Ermittlungsverfahrens
die ihnen gemachten Vorwürfe mit Nachdruck in Abrede gestellt
und angegeben, dass stets eine ausreichende Aufsicht gewährleistet
gewesen sei. Insbesondere sei in Bezug auf „Doktorspiele" die
Regel aufgestellt worden, dass die Kinder mit dem Doktorkoffer
in der Kuschelecke mit Einsichtsmöglichkeit des Personals
spielen dürften, jedoch bei allen Spielen die Hosen anzubleiben
hätten und nichts in Körperöffnungen gesteckt werden
dürfe. Dass die Kinder sich dennoch Gegenstände eingeführt
hätten, sei den Erzieherinnen zunächst nicht bekannt
gewesen. Nach entsprechenden Mitteilungen von Eltern habe die Leiterin
der Kindertagesstätte ihr Personal unterrichtet und angewiesen,
auf die entsprechenden Kinder besonders zu achten. Keinesfalls
hätten sich Kinder vergeblich hilfesuchend an das Personal
gewandt. Nie hätten die Erzieherinnen Fremdkörper in
den Körperöffnungen der Kinder bemerkt oder gar von dort
entfernt. Es seien keine Kinder mit heruntergelassenen Hosen angetroffen
oder bei Doktorspielen erwischt worden.
Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen war für
die Erhebung der öffentlichen Klage gegen die Erzieherinnen
kein Raum:
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Nach einer von der Staatsanwaltschaft unter Übersendung
des vorhandenen Aktenmaterials eingeholten überzeugenden
gutachterlichen Stellungnahme einer insbesondere im
Umgang mit und in der Beurteilung von Kleinkindern und deren
Aussagen erfahrenen psychologischen Sachverständigen
sind die Qualität und die Zuverlässigkeit der Kinderaussagen
sowie die Aussagetüchtigkeit der noch sehr jungen
kindlichen Belastungszeugen hier als fraglich anzusehen.
Schon
die Entstehung der Kinderaussagen bzw. die Entwicklung der
Verdachtsmomente weise problematische Bedingungen auf,
nachdem die Kinder ab dem Zeitpunkt des Auftretens erster,
ihre Eltern beunruhigender Auffälligkeiten im Frühjahr/Sommer
2005 in ihrem jeweiligen familiären Umfeld über
Monate hinweg bis zum Frühjahr 2006 wiederholt zu den
Geschehnissen befragt, bei Ärzten zu Untersuchungen
vorgestellt und zwei Kinder schließlich von ihren Eltern
auch aktiv in die Suche nach dem von den Kindern erwähnten „Arztmann" einbezogen
wurden (sogenannte „Aufdeckungsarbeit"). Aus der
entwicklungspsychologischen Forschung sei bekannt, dass
insbesondere kleine Kinder, die regelmäßig die
Erwartungen von erwachsenen Fragestellern erfüllen
und durch ihre Angaben auch den Befragungsdruck reduzieren
wollen, bei einem solchen Befragungsverlauf in der Regel
weitere Aussageelemente produzieren, die teilweise auch
bizarr und drastisch ausfallen können. Solche Elemente
seien auch im vorliegenden Fall erkennbar, in dem eine Ausweitung
nicht nur in Bezug auf das Geschehen, sondern im weiteren
Verlauf auch in Bezug auf die handelnden Personen erfolgt
sei. Es sei vorliegend unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten
nicht mehr möglich, einen möglicherweise vorhandenen
realen Tatsachenkern festzustellen. Vielmehr sei bei weiteren
Befragungen die Gefahr von Missverständnissen,
Fehldeutungen und einer weiteren Ausweitung der Angaben der
Kinder als ausgesprochen hoch anzusehen.
Nach Einschätzung der Sachverständigen sprechen
außerdem Kindeswohlgesichtspunkte entschieden gegen
weitere Befragungen der betroffenen, sämtlich noch
sehr jungen Kinder, zumal in einem Strafverfahren.
Von einer
förmlichen Zeugenvernehmung der Kinder der
Anzeigeerstatter hat die Staatsanwaltschaft deshalb abgesehen.
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Teilweise sind die Angaben der kindlichen Belastungszeugen
gegenüber ihren Eltern durch die polizeilichen
Ermittlungen auch widerlegt worden. Unter anderem hat der
im Rahmen nachträglicher privater Ermittlungen
zweier Anzeigeerstatter-Familien von deren Kindern bei einer „Gegenüberstellung" als „der
Arztmann aus der Schlummerbar" identifizierte Arzt im
hier maßgeblichen Zeitraum nachweislich keinen Bart
getragen. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb mangels bestehenden
Anfangsverdachts von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
auch gegen diesen Arzt abgesehen.
Eine polizeiliche Überprüfung der Räumlichkeiten
der Kindertagesstätte auf mögliche „Geheimräume" hat
ergeben, dass solche nicht existieren. Auch konnte bei dieser Überprüfung
keine „Schatztruhe" mit Bildern und Filmen aufgefunden
werden. Die einem betroffenen Kind zugeschriebene Äußerung,
eine der beschuldigten Erzieherinnen käme in Begleitung
einer weiteren Frau regelmäßig auch in den neuen
Kindergarten des Kindes, würde dort Kontakt zu dem Kind
suchen und es dabei einschüchtern, wurde durch
die Zeugenaussagen der im neuen Kindergarten beschäftigten
Erzieherinnen ebenfalls widerlegt. |
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Zureichende anderweitige tatsächliche Anhaltspunkte,
die auf ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der beschuldigten
Erzieherinnen schließen ließen, haben sich
durch die Ermittlungen nicht ergeben. Auch die zwei der verfahrensgegenständlichen
Strafanzeigen beigefügten ärztlichen Atteste,
die Verletzungen der jeweiligen Kinder belegen (unter
anderem Rötungen an Vulva und Anus und leichte Einrisse
am Anus), rechtfertigen keine andere Bewertung. Auch aus diesen
Urkunden geht nicht hervor, wie diese Verletzungen entstanden
sind bzw. wer den geschädigten Kindern diese Verletzungen
bei welcher Gelegenheit beigebracht hat. Insbesondere geben
die vorgelegten Atteste keinen Aufschluss darüber, ob
die darin bescheinigten Verletzungen überhaupt die
Folge von Geschehnissen aus dem Verantwortungsbereich
der Beschuldigten sind. |
Pressemitteilung der Gemeinde
Heute Vormittag teilte die Staatsanwaltschaft Heilbronn mit, dass
das Verfahren gegen die Erzieherinnen der Kindertagesstätte „Sternschnuppe" wegen
Verdachts der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht
und des sexuellen Missbrauchs von Kindern eingestellt wurde.
Die Gemeinde Ilsfeld freut sich, dass nunmehr die Ermittlungen
abgeschlossen sind - mit einem Ergebnis, das sich mit den
Recherchen der Gemeinde Ilsfeld in vollem Umfang deckt. Die Gemeinde
Ilsfeld hatte von Anfang an vollstes Vertrauen, dass die gegen
die Erzieherinnen erhobenen Vorwürfe keine Bestätigung
finden werden und somit die Staatsanwaltschaft zu den gleichen
Ergebnissen kommen wird wie wir bei unseren Ermittlungen und Recherchen.
Vor allem freut es mich für die Erzieherinnen, dass durch
die Wertung und Beurteilung der Vorgänge durch die Staatsanwaltschaft
die Erzieherinnen nicht zu 90 %, sondern zu 100 % und somit
voll umfänglich rehabilitiert sind.
Erfreulich ist, dass die gute Arbeit in der Einrichtung nun ohne
diese Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens wieder
in ruhigere Bahnen gelenkt werden kann und die Erzieherinnen nun
auch den Kopf zu 100 % frei haben für die Arbeit und die Kinder.
Nähere Ausführungen insbesondere zur Begründung
zur Einstellung des Verfahrens kann die Gemeinde Ilsfeld zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht vornehmen, da wir nach der Einstellung des
Verfahrens noch keine Akteneinsicht gehabt haben.
Unser Dank gilt allen Personen, die den Erzieherinnen in den vergangenen
Monaten zur Seite gestanden sind und Ihnen mit aufmunternden
Worten Kraft für ihre tägliche Arbeit in der Einrichtung
gegeben haben.
gez.
Thomas Knödler
Bürgermeister der Gemeinde Ilsfeld
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