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Die bisherigen Inhaber von Landesfamilienpässen werden darauf hingewiesen, dass ab sofort das neue Gutscheinheft für das Jahr 2012 erhältlich ist. Durch Vorlage des bisherigen Landesfamilienpasses wird das neue Gutscheinheft ausgehändigt. Neuanträge auf Ausstellung eines Landesfamilienpasses können ebenfalls beim Bürgermeisteramt oder bei der Verwaltungsstelle gestellt werden. Begünstigte Personen sind:
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind.
Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Weitere Informationen zu den Vergünstigungsmöglichkeiten gibt es im Internet unter http://www.sozialministerium-bw.de/de/Landesfamilienpass/80806.html
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